Hallo und Guten Abend liebes Forum,
ich hätte da mal wieder eine Frage,
( frag mich nur warum man vor weihnachten wieder streß haben muss )
Also seit längeren verkaufe ich nun bei einen Auktionshaus als Gewerblicher Verkäufer. Ein Käufer hat von mir 20x T-D1 Sim Karten NEU&OVP gekauft zum Preis von je 1,00 € also ein Gesamtpreis von 20,00 €.
Nach der Auktion hatte ich ihn benachrichtigt das sich die lieferung verzögern wird aufgrund das die Sim Karten ( vorregistriert ) nicht die versprochenen 5€ Startguthaben enthalten, und wir auf eine neue lieferung warten werden.
Bis zum heutigen Tage war aber unsere Firma in Urlaub, und wir mussten auch feststellen das wir den Artikel nicht mehr liefern können. Und deshalb auf Stornierung des Kaufes gebeten haben. Dazu muss ich sagen das er einige Tage zuvor auch schon waren bei mir gekauft hatte diese aber bis zum heutigen tage nicht bezahlt hat.
Nun droht er mit einer Betrugsanzeige wenn wir ihnen nicht zitat aus einer Email :
-- Und ich denke, noch diese Woche bekommen Sie einen netten Brief von meinem Anwalt. Warenwert was Sie mir verkauft hatten im Laden ist je Karte 10 € X 20 Karten = 200 €. Und Sie hatten mir für 20 € verkauft. Unterschied und Schadensersatzklage wenn ci hwo anders kaufe, sind 180 € und die kann ich gegen Sie verlangen, aber 100%.
Mein Vorschlag:
Sie erstatten mir 50% von dem Warenwert und das sind 100 € und damit ist alles erledigt.
Nicht die 20 € die ich bezahlt hatte, das können Sie vergessen!!! -- Zitat ende.
Hat er damit eine Chance ?
Unsere AGBs die er mit dem Kauf angenommen hat beinhalten, das wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist, der Kunde kein Anrecht auf ersatz lieferung hat sondern nur den kaufpreis erstattet bekommt.
Vielen Dank schonmal für die Antworten ...
Grüße ...
Online Auktion nur ärger mit Käufer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



> Unsere AGBs die er mit dem Kauf angenommen hat beinhalten, das wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist, der Kunde kein Anrecht auf ersatz lieferung hat sondern nur den kaufpreis erstattet bekommt.
Die Nummer würde ich mal ganz schnell vergessen, sonst kann es sein, daß eBay dich permanent sperrt und du deine Geschäftsgrundlage los bist.
(Ob deine AGB wirklich wirksam vereinbart wurden, wäre noch zu prüfen, das kann man ohne genauere Kenntnis nicht sagen. Wenn nicht, könnte der K dich sogar problemlos auf Erfüllung oder Schadensersatz verklagen.)
Genau so solltest du wissen, daß du bei eBay Ware vorrätig haben mußt, die du verkaufst. Auch das könnte ein Sperrgrund sein.
Vielleicht ist es also besser, du einigst dich mit deinem K zu dessen Zufriedenheit, bevor der bei eBay so viel Stunk macht, daß die keine Lust mehr haben und dich einfach sperren.
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