Online Auktion nur ärger mit Käufer

30. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mainfloor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Auktion nur ärger mit Käufer

Hallo und Guten Abend liebes Forum,

ich hätte da mal wieder eine Frage,

( frag mich nur warum man vor weihnachten wieder streß haben muss :zoff: )

Also seit längeren verkaufe ich nun bei einen Auktionshaus als Gewerblicher Verkäufer. Ein Käufer hat von mir 20x T-D1 Sim Karten NEU&OVP gekauft zum Preis von je 1,00 € also ein Gesamtpreis von 20,00 €.

Nach der Auktion hatte ich ihn benachrichtigt das sich die lieferung verzögern wird aufgrund das die Sim Karten ( vorregistriert ) nicht die versprochenen 5€ Startguthaben enthalten, und wir auf eine neue lieferung warten werden.

Bis zum heutigen Tage war aber unsere Firma in Urlaub, und wir mussten auch feststellen das wir den Artikel nicht mehr liefern können. Und deshalb auf Stornierung des Kaufes gebeten haben. Dazu muss ich sagen das er einige Tage zuvor auch schon waren bei mir gekauft hatte diese aber bis zum heutigen tage nicht bezahlt hat.

Nun droht er mit einer Betrugsanzeige wenn wir ihnen nicht zitat aus einer Email :

-- Und ich denke, noch diese Woche bekommen Sie einen netten Brief von meinem Anwalt. Warenwert was Sie mir verkauft hatten im Laden ist je Karte 10 € X 20 Karten = 200 €. Und Sie hatten mir für 20 € verkauft. Unterschied und Schadensersatzklage wenn ci hwo anders kaufe, sind 180 € und die kann ich gegen Sie verlangen, aber 100%.

Mein Vorschlag:

Sie erstatten mir 50% von dem Warenwert und das sind 100 € und damit ist alles erledigt.

Nicht die 20 € die ich bezahlt hatte, das können Sie vergessen!!! -- Zitat ende.

Hat er damit eine Chance ?

Unsere AGBs die er mit dem Kauf angenommen hat beinhalten, das wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist, der Kunde kein Anrecht auf ersatz lieferung hat sondern nur den kaufpreis erstattet bekommt.

Vielen Dank schonmal für die Antworten ...

Grüße ...


Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

> Unsere AGBs die er mit dem Kauf angenommen hat beinhalten, das wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist, der Kunde kein Anrecht auf ersatz lieferung hat sondern nur den kaufpreis erstattet bekommt.

Die Nummer würde ich mal ganz schnell vergessen, sonst kann es sein, daß eBay dich permanent sperrt und du deine Geschäftsgrundlage los bist.

(Ob deine AGB wirklich wirksam vereinbart wurden, wäre noch zu prüfen, das kann man ohne genauere Kenntnis nicht sagen. Wenn nicht, könnte der K dich sogar problemlos auf Erfüllung oder Schadensersatz verklagen.)

Genau so solltest du wissen, daß du bei eBay Ware vorrätig haben mußt, die du verkaufst. Auch das könnte ein Sperrgrund sein.

Vielleicht ist es also besser, du einigst dich mit deinem K zu dessen Zufriedenheit, bevor der bei eBay so viel Stunk macht, daß die keine Lust mehr haben und dich einfach sperren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.615 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen