Online Auktionshaus Beschädigung meiner Einlieferu

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
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Online Auktionshaus Beschädigung meiner Einlieferu

Die schlechten Nachrichten hören heute einfach nicht auf.

Meine Frau hat vor ca. einem Jahr einen Porzellan Hocker/Skulptur von Phillip Starck gekauft.
Als wir im Frühling einen Bericht von einem neuen Online Auktionshaus (ein großes unternehmen, welches Online Artikel bewertet und ab einem bestimmten Betrag abholen lässt um diese entweder im eigenen Online Shop anzubieten oder bei einer Weltweit übertragenen Auktion einmal die Woche anbietet)

Wir haben also Fotos von dem Hocker hingeschickt und es war auch ein interessanter Artikel für das Auktionshaus sodass dieser abgeholt wurde.

Der Artikel wurde dann für knapp über 600€ in den Online Shop aufegnommen (man zahlt dem Auktionshaus pro Monat einen bestimmten Prozentsatz für die Lagerung und einen für die Versicherung der Ware)

Leider wurde der Artikel innerhalb der ersten paar Monate nicht verkauft und bevor nochmehr Versicherungs- und Lagerkosten auf uns zukommen wollten wir diesen zurücknehmen wieder zurück nehmen, uns ist daraufhin zufällig aufgefallen, dass in der Beschreibung steht es seien 2 Haarrisse vorhanden.

Ein Bekannter den ich daraufhin befragte (er hatte sich die Ware einige male online angesehen) meinte er hätte das letzte mal vor einigen Wochen nach der Ware geschaut und dort festgestellt, dass die rede von einem Haarriss war (wir haben uns den Text direkt am Anfang angesehen damals wurde kein Haarriss erwähnt)

Ich habe das Auktionshaus angerufen und denen versucht zu erklären, dass die Haarrisse vorher auf keinen Fall vorhanden waren. Da der Hocker Neu gekauft wurde und von uns nur eingelagert wurde und niemals in der Wohnung ausgestellt. Und natürlich auf die Sache mit dem geändert Text hingewiesen.

Man wollte Zeit zur Überprüfung meiner Aussage etc. und rief mich jetzt gerade an

Die Aussage der Mitarbeiterin:
Die Haarrisse sind so klein dass man diese nur unter der Lupe sehen kann und was die Änderung des Textes angeht, können sich die Mitarbeiter die diesen verfassen nicht mehr dran erinnern etwas geändert zu haben.
Man bot mir eine Gutschrift für einen Monat Lagerung und Versicherung an (ca. 20€)

Natürlich habe ich dem Angebot nicht zugestimmt und die Mitarbeiterin sagte mir daraufhin, dass es keine Möglichkeit mehr gibt nachzuvollziehen ob die Beschädigung vor Einlieferung oder danach entstanden ist und daher könne man mir nichts ausser dieser Gutschrift anbieten.

Ich verstehe nicht, dass deren Versicherung für solche Sachen nicht aufkommt, schließlich habe ich dafür bezahlt, stehe ich hier wirklich in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass die Beschädigung erst nach Einlieferung stammte?!

Der Artikel wurde vom Auktionshaus abgeholt, bzw. hat das Auktionshaus den artikel abholen lassen, natürlich kann es auch beim Transport geschehen sein aber dann müsste doch auch das Auktionshaus haften oder nicht? Schließlich bieten die die Kostenlose Abholung ab einem bestimmten Betrag an.

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