Online Händler Kauf: Zurückgegebene Ware angeblich nicht identisch mit erhaltener

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
KevinJW93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Online Händler Kauf: Zurückgegebene Ware angeblich nicht identisch mit erhaltener

Liebe Community,

auf ebay habe ich vor einiger Zeit einen Laptop in B-Ware ersteigert.
Da ich auf Geschäftsreise war, begutachtete ich den Laptop erst nach rd. 40 Tagen (nachdem er ankam) und bemerkte zwei große Kratzer.
Der Onlinehändler bei ebay erklärte sich bereit den Laptop zurückzunehmen.

ABER: Nachdem ich den Laptop zurückgeschickt hatte und dieser beim Händler angekommen war bekam ich die Nachricht, dass die Seriennummer des geschickten Laptops nicht mit der Seriennummer übereinstimme, die verschickt worden wäre.

Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen den Laptop sachgemäß zurückgeschickt zu haben - kein Duplikat (welches ich nicht besitze).

Der Händler hat erklärt er schicke den Artikel nun kostenfrei an mich zurück - TOLL!

Was sind meine Rechte?

Im schlimmsten Fall verkaufe ich das Ding als gebraucht auf ebay wieder - wären halt sicher Wertverlust von 300-400 Euro.

Beste Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Steht auf der Rechnung o.ä. eine Seriennummer?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KevinJW93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Steht auf der Rechnung o.ä. eine Seriennummer?


Nein. Auf dem Laptop stand eine Nr.
Auf Rechnungsdok lediglich Sendungsnr und Kundennr.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von KevinJW93):
Nachdem ich den Laptop zurückgeschickt hatte und dieser beim Händler angekommen war bekam ich die Nachricht, dass die Seriennummer des geschickten Laptops nicht mit der Seriennummer übereinstimme, die verschickt worden wäre.

Das würde er dann notfalls vor beweisen (und nicht nur behaupten) müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KevinJW93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von KevinJW93):
Nachdem ich den Laptop zurückgeschickt hatte und dieser beim Händler angekommen war bekam ich die Nachricht, dass die Seriennummer des geschickten Laptops nicht mit der Seriennummer übereinstimme, die verschickt worden wäre.

Das würde er dann notfalls vor beweisen (und nicht nur behaupten) müssen ...


Danke für den input!

Das heißt, wie wäre für mich der nächste Schritt? Wie kann ich da eine rechtswirksame Frist o.ä. setzen?

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KevinJW93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es da eventuell Tipps bzw Ressourcen online?

Würde mich über weiteren Ratschlag freuen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Man wird sich wohl entscheiden müssen, ob man nun klagt (mit ungewissem Ausgang), das Gerät behält oder es weiterverkauft.

Natürlich kann man auch noch EInschreiben mit Fristsetzungen senden. Nur, was soll es bringen? Der Verkäufer hat klar gemacht, das er nicht gedenkt dasGeld zu erstatten. Ein weiteres Schreiben wird seine Meinung wohl nicht ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das würde er dann notfalls vor beweisen (und nicht nur behaupten) müssen ...

... und wenn es keine Seriennummer o.ä. auf der Rechnung gab, wird ihm das ungleich schwerer fallen. Deswegen meine Frage danach ;-)
Denn der Verdacht wäre, dass der Händler gar keine nachverfolgbare Warenwirtschaft hat und dann behauptet er einfach unbeweisbare Dinge...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KevinJW93
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Besten Dank für die Einschätzungen.

Ich habe verstanden, dass es für mich 3 Optionen gibt:

1. Lage akzeptieren und evtl. den angekratzen Laptop auf ebay wiederverkaufen.
2. Einschreiben mit Fristsetzung senden, als Vorschritt zur Klageeinreichung
3. Klageschrift einreichen mit ungewissem Ausgang

Tendiere zu 2 oder 3.

1x Hilfreiche Antwort

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