Onlinefrankierung mit Empfängeradresse (Brief)

27. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)
Onlinefrankierung mit Empfängeradresse (Brief)

Hallo,
ich versende kleine Waren im Brief und brauche einen Versandnachweis. Ich könnte mit einer Vertrauensperson zum Briefkasten gehen, und auf die Einschreibekosten verzichten, right?

Kann evtl. auch die Onlinefrankierung mit Empfängeradresse als Versandnachweis für einen Brief gewertet werden?

Das Porto-Applet der Deutschen Post druckt mir die Porto-Matrix zusammen mit der Anschrift direkt auf das Kuvert. Die Beförderung des Briefes kann (theoretisch) durch die Entwertung des Portos nachgewiesen werden*. Zumindest als Anscheinsbeweis. Ein Versandnachweis für eine Ware ist natürlich immer nur ein Anscheinsbeweis, gleich welche Versandform ich verwende, denn er beweist ja nicht, dass die Ware auch wirklich enthalten ist.

*) Theoretisch deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, ob tatsächlich alle online frankierten Briefe gescannt werden. Es wurde auch schon von abgestempelten Onlinemarken berichtet.

Weiterer Schwachpunkt: Die Porto-Matrix enthält, anders als beim Paketschein, keine Empfänger-Postleitzahl. Ich könnte also die gedruckte Epmfängeradresse überkleben, z. B. auch mit meiner eigenen, und der Brief würde anstandslos befördert.

Gibt es schon Rechtsprechung dazu?

Gruß,
Findikus

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"Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Bei Waren mit kleinem Wert nutze ich seit Jahren Stampit und nun Internetmarke.

Verschwindet tatsächlich mal was, gibt es eine Sendungsnummer, und die Post kann relativ gut, bei einem Nachforschungsauftrag, rausfinden, wo das ding gelandet ist.

Braucht man einen schriftlichen Nachweis, dass zumindest der Brief einmal gescannt wurde, reicht man die Marke zur Erstattung versehentlich ein. Dann wird man auf das Versehen aufmerksam gemacht, und hat den Nachweis, dass das einmal gescannt wurde. Sollte man nicht zu oft machen, weil irgendwann reagiert auch die Post sauer, auf die versehentlich eingereichten Rückerstattungsanträge.

Bisher hatte ich jedoch nur einen, der es aufrecht erhalten hat, es sei nichts angekommen, nachdem ich ihn den Lieferschein der DHL geschickt habe.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst nur beweisen das eine Marke ausgedruckt und verschickt wurde. Damit gelingt kein Beweis über den Versand der Ware.

Bist du gewerblich ist es eh dein Risiko.

Bist du privat lasst einen anderen die Waren einpacken und in den Briefkasten werden. Das reicht als Beweis.



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