Originalverpackung verkauft. Kunde will Geld wiede

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.08.2010 12:00:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Originalverpackung verkauft. Kunde will Geld wiede

Hallo zusammen,

ich habe hier ein kleines Problem. Ich habe vor 3 Tagen einen Artikel versteigert .

( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=150483146803&ssPageName=STRK:MEAFB:IT


Orginal text :


Nintendo Wii Konsolen Originalverpackung OVP f. Konsole
ORIGINAL NINTENDO WII KONSOLEN ORIGINALVERPACKUNG (OVP!!!)
Sie wurde nur 1x vorsichtig geöffnet und steht seitdem nur noch bei mir rum, habe also keinerlei Verwendung dafür!
Eine Originalverpackung kann den Wert Ihrer Konsole beim Verkauf deutlich steigern!
Siehe Bild!!


Sie bietet Platz für:
- Wii Konsole
- Wii Spiel Wii-Sports
- Wii AV-Kabel
- Wii Netzteil
- Wii Mote (= Wii Fernbedienung)
- Handgelenkschlaufe
- Wii Nunchuck
- Wii Konsolenständer
- Wii Ständerplatte
- Wii Sensorleiste


Bei Fragen einfach mailen!!
Es handelt sich in diesem Angebot um die original Nintendo Wii Konsolen Verpackung incl. allen Innenkartons!!
Bitte genau lesen um Unklarheiten aus dem Weg zu gehen!


Versandkosten (Artikel wird in einem separaten Karton verschickt um den Wert der Verpackung zu erhalten!):


Privatauktion Privat Verkauf Laut BGB§ 312d Abs.4/5 besteht kein Widerrufs recht oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen die in der Form von Versteigerungen (gem § 156 des BGB ) geschlossen werden. Da ich Privatperson und kein Händler bin, gebe ich keine Garantie und weise deshalb auf Folgendes hin:Mit der Abgabe eines Gebotes für einen meiner Artikel erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung zu verzichten. Das EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor; jedoch gilt dies ausschließlich für den gewerblichen Verkauf. Auf Grund des neuen EU-Rechts und den geplanten Änderungen im BGB ist diese Auktion an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.Gerätschaften sind getestet und voll Funktionsfähig.Für entstehende Schäden beim Aufbau übernehme ich keine Haftung. Bilder sind nur zur gedanklichen Anregung da und entsprechen den Originalen. Keine Geldrückgabe keine Rückannahme. Spassbieter : Leitsatz Eine im Einzelfall bei eBay verwendete Klausel, dass Spaßbieter 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen haben ist wirksam. AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 -16 C 168/O5


Leider hat der Kunde zu schnell getippt und er hat eine Original Verpackung von Nintendo für 127 € bei mir ersteigert. Habe Ihm das Produkt zukommen lassen. Nun ist er ein wenig säuerlich weil im Karton nix drin war.
Nachdem er die Ware erhalten hatte drohte er direkt mit anzeige und Anwalt. Ich kann an meinem Angebot nix unklares finden. Auch die Forensuche brachte nur das es Pech für Ihn ist.
Wie kann man es Ihm klar machen das es so ist wie es ist. Denn der wird sich sicher nicht so schnell beruhigen.
Ich sehe es im übrigen auch nicht ein Ihm sein Geld wieder zu geben da die Auktion meines erachtens nach korrekt formuliert war.

Meine frage nun.

Kann er mich rechtlich belangen ???

LG


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Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Gar nicht kann man ihm das klar machen.

Erstatte ihm möglichst schnell sein Geld zurück.

Wenn du möchtest schütte ich dich gerne noch mit §§en und Urteilen zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich verstehe es einfach nicht !! Was sind denn das nur für Bieter ??? Analphabeten, Blinde, geistig Verwirrte.... so einen Pappenverkauf würde meine Oma (wenn sie denn noch leben würde) sogar erkennen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

da will mal wieder einer (VK) besonders schlau sein;

1. SIE(als VK) ahben den Artikel in die FALSCHE
Rubrik eingestellt.Es gibt extra nur eine Rubrik
für VERPACKUNGEN.

2. Da SIE schon einige Zeit bei Ebay dabei sind, hätten
SIE wissen müssen, das IHR Angebot falsch
eingestellt ist.

2a. Im übrigen ist die Textliche Dialektik IHRES Angebotes
etwas zweifelhaft.

3. Sie VERKAUFEN REGELMÄßIG, und auch ähnliche/Gleiche
Artikel mehrfach. Somit sind SIE NICHT Privat, sondern
Gewerblich, mit entsprechenden Folgen.

Man kann IHREM KÄUFER nur Empfehlen, die angebotende Technik
von Ihrer seite her EINZUKLAGEN.

Dann kommen IHNEN zu den Beschaffungskosten auch noch die Gerichts/Anwaltskosten dazu.

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12330.08.2010 12:00:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mirk. Danke für die Erste richtige gute Antwort. Ich denke auch das ich da was falsch gemacht habe. Ist wohl besser dem Kunden sein Geld wiederzugeben um weitern stress aus dem weg zu gehen.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Danke,

bitte teile das deinem K so schnell wie möglich mit.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

ian-elias

Oha, hier hattest du dir ja auch schon eine Abfuhr eingeholt.

quote:
...Auch die Forensuche brachte nur das es Pech für Ihn ist ...


??? Na ja, not so nice.

Ich hoffe, du glaubst es jetzt.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Du bist einer von den Verkäufern die so scharf darauf sind dass irgendwelche Idioten darauf reinfallen und du dein Geld machen kannst. Du musst klipp und klar reinschreiben: In diesen Angebot ist NUR DIE VERPACKUNG für die Nintendo erhalten!!!

Mein Kumpel wurde somit auch verarscht aber der hat innerhalb von drei Wochen durch seinen Anwalt die Kohle wieder bekommen. Wenn du schnelles Geld machen willst dann geh ARBEITEN. So wie jeder normale andere Bürger das auch macht. Verarsch nicht Menschen die etwas weniger Ahnung (vorallem bei ebay) wie wir haben... Das man dann noch so glücklich ist und hier rein schreibt und nach unserem Rat fragt.. EINFACH NUR DAS LETZTE !!!

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1x Hilfreiche Antwort

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