Päckchen angeblich nicht angekommen

14. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Päckchen angeblich nicht angekommen

Hallo !!

Hab folgendes Problem. Ich habe bei E-Bay was versteigert. Der Käufer hat auch zügig überwiesen. Ich hab das Teil eingepackt und meinem Stiefvater (der sowieso bei der Post vorbei gekommen ist) mitgegeben. Er hat dort das Päckchen abgegebn. So nun das Problem, gestern bekam ich eine E-Mail vom Käufer der behauptet das das päckchen nicht angekommen ist. Daraufhin hab ich meinen Stiefvater gefragt ob er ne quittung oder ähnliches von der Post bekommen hat. Er meinte das er nix bekommen hat.

Jetzt die Frage: was nun??

Hab heute mit dem käufer gemailt, der meinte das er über e-bay mehrere gleiche teile ersteigert hat und jetzt ausgerechnet mein eingang nicht nachvollziehen kann.

Aber eigentlich sehe ich es nicht ein, das Geld zurück zu überweisen, es wurde ja auch auf der Post abgegeben und versendet.

wer bekommt die schuld ??

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thomasmueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
bei einem Päckchen bekommt man auch keine Quittung, und die gehen schon ganz gern mal verloren, es ist halt nun so, dass du nicht nachweisen kanst die Ware verschickt zu haben, deshalb hast du bei Problemen schlechte Karten.
Da die Post seit dem 1.3 ihr Porto für Paktete gewaltig erhöht hat, kann ich jedem nur den dpd empfehlen!
Da kostet ein Paket bis 2 Kg z.B. 4,50, das sind 0,40cent mehr als ein Päckchen bei der Post, und man bekommt einen Nachweis!

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#2
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und was könnte nun auf mich zukommen ??

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#3
 Von 
thomasmueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass er sein Geld wieder haben will.

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#4
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja klasse !! so einfach geht das ?? einfach schaun ob Post Päckchen auf dem aufkleber steht und behaupten dass nix drin war ??!! haha das ist ja gut !! das werd ich in zukunft auch machen !! ;-D Und wenn ich zeugen für die abgabe bei der post habe ??

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#5
 Von 
thomasmueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hast du dann auch Zeugen dafür, was du alles reingepackt hast?
Weiss der Zeuge auch an wen das Päckchen ging?
Es könnte ja auch ein anderes sein!
im Übrigen möchte ich nochmals erwähnen, dass es durchaus vorkommt, dass Päckchen der Post nicht ankommen.....
Ein guter Anhaltspunkt sind die Bewertungen des Käufers!
Ein Verlust ist sehr selten, und wenn dein Käufer mehrere solcher "Vorkomnisse" in seinem Bewertungsprofil stehen hat, dann ist seine Aussage wohl eher zweifelhaft.
Hat er dagegen fast auschliesslich positive Bewertungen, würde ich davon ausgehen, dass er die Wahrheit sagt.

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#6
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und was ist mit dem § ??



§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

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#7
 Von 
thomasmueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja schon klar, den gibts, jedoch musst du dafür nachweisen können, daß du versendet hast!
Leider gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.....

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#8
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heist, selbst wenn ich keinen Beleg von der Post bekommen habe, soll ich nachweisen dass es weggeschickt worden ist ??!! Wie soll ich sowas nachweisen ?? Das kann ich nur durch Zeugen, und das Problem ist das die Zeugen Famielienmitglieder sind.

Naja ich geh heut nochmal auf die Post-Filiale und schau was ich machen kann !!

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#9
 Von 
Plaß
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn du einen Zeugen hast ( vollkommen egal ob Vater, mutter, Freund oder unbekannter am Bahnhof ), hast du einen Nachweis des Versandes.
Käufer trägt bei Untergang das Risiko nach $ 447 BGB , da Leistungsort, der Ort der Ware ist ( wahrescheinlich dein Zuhause ); Käufer will aber nicht zu dir nach Hause kommen und sagt, schick es mir mit der Post ( auch wenn er nichts sagt gilt dies als Fiktion ). Du musst es ordentlichem frachtführer übergeben ( wenn dein Familienmitglied nicht andauernd Päckchen verliert, gilt er als ordentlich und Post objektiv sowieso , obwohl es ein Trümmerladen geworden ist - dies ist nur eine persönlich subjektive Wahrnehmung ).
Peng, die Sache ist weg, dann hat Käufer verloren.
Weil Käufer die Gefahr ab Übergabe an die Post trägt; daraus ergibt sich -so mache ich dass- , das ich als Verkäufer immer als Paket versende, dann hhabe ich Identnummer für Paket + Versicherung etc. oder manchmal sage ich als Käufer, schicke es mir als Brief oder Päckchen, weil ich versandkosten sparen will, weise aber auch Verkäufer daraufhin, dass ich die Gefahr des Untergangs trage ); mache ich bei geringwertigen Sachen bis 50 EUR, wenn die Sache weg ist habe ich Pech gehabt.
Dennoch kurz der Hinweis, dass man auch bei Barzahlung eines Päckchens normalerweise immer eine Quittung bekommt, wo der reine Rechnungbetrag draufsteht ( wie im Supermarkt ); manchmal geben die schalterangestellten keinen Beleg und schmeissen diesen hinterher weg oder der Kunde wirft ihn weg ( frage nochmal nach, ob nicht zumindest eine Quittung in Höhe der Frankiersumme für das Päckchen ausgegben wurde -wäre auch ein Nachweis )
Gruß

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#10
 Von 
thomasmueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
die Postwertzeichen quittung ist definitiv kein Nachweis!
Du bekommst nur eine Quittung dass du PWZ für den angegebenen Betrag gekauft hast, nicht was du aufgegeben hast!
du hättest für die 4,10 euro ja auch 2 normale und 3 Briefe über 20g versenden können....

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#11
 Von 
Crazy_XXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Plaß,

thx für die auskunft. Ich verschicke normalerweise auch als paket.mein Stiefvater hat das mit der versicherung und identnr. nicht gewusst. naja mal sehen was da auf mich zu kommt. stell halt mal ein nachforschungsauftrag. und auf eine schlechte bewertung werd ich mich auch mal gefasst machen. trotzdem danke.

@ thomasmueller

auch dir danke für die ausführliche auskunft.
thx


Gruß Crazy_xxx

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