PC-Käufer will Geld für Reparaturversuch

23. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
PC-Käufer will Geld für Reparaturversuch

Hallo,

ich habe einen PC selbst inkl. installierter Software zusammengebaut (mit Laienwissen) und bei eBay privat an einen privaten Käufer verkauft. Der Käufer hat mir zurückgeschrieben das der PC nach 10min ausgeht, bei mir funktionierte jedoch der PC so das ich ihm einige Tipps gegeben hatte wie er den PC zum Laufen bekommt (da ich vermutete das das Ausschalten mit der Software zu tun hat).

Nachdem er das Problem nicht in den Griff bekommen hatte gab er eigenmächtig einen kostenpflichtigen Auftrag an einem IT-Dienstleister welcher feststellte das der PC wegen Überhitzung abschaltet.

Der Käufer bestand nun darauf die Kosten des Dienstleisters + PC-Kaufpreis + Rücksendekosten erstattet zu bekommen und sendete mir den PC zurück.

Ich erstattete ihm nur den Kaufpreis + Rücksendekosten da der Fehler "schaltet nach 10min ab" auch ohne kostenpflichtiger Inanspruchnahme von externen Dienstleistern bemerkbar gewesen ist. Der Käufer hätte darauf bestehen müssen mir das Gerät zur Erstattung oder wahlweise zur Instandsetzung zurückzusenden anstatt eigenmächtig kostenpflichtige Dienstleister zu beauftragen.

Wie ist eure Meinung hierzu? Muss ich die Dienstleisterkosten erstatten und wo wäre der Gerichtsstand?

Achja bei der ebay Auktion stand: "Umtausch, Rücknahme, Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen."

-- Editiert am 23.02.2010 13:16

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Der Käufer hätte darauf bestehen müssen mir das Gerät zur Erstattung oder wahlweise zur Instandsetzung zurückzusenden anstatt eigenmächtig kostenpflichtige Dienstleister zu beauftragen.


Das ist richtig, solange du den Anspruch der Gegenseite nicht ernsthaft und endgültig verweigert hast.

Mal abgesehen davon, daß bei Gewährleistungsausschluß auch bei einem vorliegenden Mangel der K erst mal beweisen müßte, daß du den gekannt und arglistig verschwiegen hast.

Da du offenbar aber schon einer Rückabwicklung zugestimmt hast, kommst du da auch nicht mehr heraus; eine Erstattung der Diagnosekosten des K sehe ich allerdings nicht, s.o.

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#2
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja das Gerät steht schon wieder bei mir und der Käufer hat auch sein Geld, sogar inkl. seinen Rücksende-Versandkosten.

Für die Erstattung der Diagnosekosten habe ich sogar Post von seinem Anwalt erhalten (ziemlich dreist finde ich), aber das ganze halte ich nur für einen Bluff mich einzuschüchtern. Es wird darauf hingewiesen das es sich um § 823 Abs. 2 BGB + §263 STGB (Betrug) handelt, das der PC nach Ansicht des Dienstleisters auch bei mir nicht funktioniert haben kann. Daraus wiederum erhebt sich der Anspruch der Erstattung der Diagnosekosten. Eine Begründung die ich hahnebüchen herbeigestrickt finde.

Bei mir funktionierte der PC.

Interessant ist auch der letzte Satz des Schreibens der das ganze ziemlich entlarvt "Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht eintreffen.... werden wir unserem Mandanten zur gerichtl. Durchsetzung raten.. .was mit erheblichem Mehrkosten zu ihrem Nachteil verbunden sein wird. Wir hoffen das es hierzu nicht kommen muss." Letzteres ist ja absurd weil ein Anwalt hofft ja das es dazu kommen sollte!!

-- Editiert am 23.02.2010 14:44

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Der Käufer hätte dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen und zur Nacherfüllung auffordern müssen. Nacherfüllung geht immer vor, ständige BGH Rechtsprechung.

Er hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen --> eigenmächtige Selbstvornahme.

BGH, Urteil vom 23. 2. 2005 - VIII ZR 100/ 04; LG Gießen

Erfüllungsort bei der Rückzahlung des Kaufpreises z.B. wegen Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Wohnort/Geschäftssitz des Verkäufers. Dort ist auch der Gerichtsstand.

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-- Editiert am 23.02.2010 14:42

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Letzteres ist ja absurd weil ein Anwalt hofft ja das es dazu kommen sollte!!


Mal abgesehen davon, dass es eine Höflichkeitsfloskel ist, "hofft" bei diesen Beträgen kein Anwalt auf einen weiteren Prozeß.

Mit dem ersten, relativ schnell geschriebenen, Schreiben verdient er ca. 40€. Wenn es zum Prozess kommt, muss er eine relativ aufwändige Klage verfassen und dann noch einen Gerichtstermin mit An- und Abreise absitzen. Für diesen Aufwand bekommt er dann nochmal ca. 55€ zusätzlich.

Wer da noch "hofft" kann nicht rechnen.



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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Einzigste was du Dir vorwerfen müßtest, wenn du den PC gebaut, und sofort verkauft hast, ist das dies nicht mehr Privat ist, sondern gewerblich. Und es da leute gibt, die auch eBay nach sowas durchsuchen, und abmahnen.
Mit dem richtigen Anwalt an der Seite verdient man mit sowas mehr, als mit dem Verkauf von PCs.

Ansonsten sehe ich das so, wie meine Vorredner. Der hätte erstmal dir eine Chance zur Nachbesserung einräumen müßen, bevor er selbst Hand anlegt (läßt).

Hast du jedoch irgendwann ihm Geschrieben, daß du ja geschrieben hättest, daß du keine Gewährleistung gibst, dann tritt das ein, daß er die externe Hilfe beauftragen durfte.

Was den Rechner angeht, kenne ich da zwei Szenarien.

Nach dem ersten Transport klemmt der Lüfter. Nach dem zweiten, Läuft der wieder. Hätte aber jeder IT Service sofort behoben, und kommt nur sehr selten vor.

Variante zwei. König Kunde stellt den PC in so nen Billig PC Schreibtisch, die, warum auch immer, immer eine Blende an der Stelle haben, wo der Lüfter hinten sitzt. Dann geht der PC nach 10 Min beim Kunden aus, und bei dir läuft er.
(kommt sehr häufig vor).





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#6
 Von 
DerMav
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein klein wenig OT: Tippe auf fehlende Wärmeleitpaste zwischen CPU und CPU-Kühler. Oder CPU-Kühler war nicht angeschlossen/war nicht richtig befestigt.

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