Hallo!
Folgende Fragen habe ich und bitte um rege Beteiligung/Rückmeldung:
Letzten Sonntag habe ich bei Ebay ein Fahrzeug Mercedes-Benz erfolgreich verkauft, das auch mit einem 1,- Euro Startpreis ausgezeichent war. Das Auto habe ich auch wirklich bei mir stehen und letztendlich ist die Auktion für knapp 2.400,- erfolgreich verlaufen.
Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=002&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=120080290789&rd=1&rd=1
Der Höchstbieter kommt allerdings aus Holland. Ca. 40 Minuten vor Ende der Autkion teilt er mir mit, das ich bitte sein Gebot streichen soll, da er den Wagen aus pers. Gründen nicht mehr haben will. Dieses ging auch nicht, da ich zum Zeitpunkt des Endes der Auktion auch gar nicht online war (zweitrangig).
Dem Zweitbieter habe ich das Fahrzeug ebefalls angeboten, doch leider auch ohne Erfolg.
Ich habe mir echt viel Mühe mit der Auktion gemacht und will nun mein Geld oder wenigstens Schadensersatz als Spaßbieter wie beschrieben.
Was kann ich also alles tun?
Wie gesagt, Höchstbieter kommt aus Holland.
Adressdaten sowie Telefonnummer liegen vor.
Nach einmaliger Rückmeldung ist der Höchstbieter nun nicht mehr zu erreichen und meldet sich auch nicht mehr.
Das Inkasso Team Moskau will ich ja nicht gleich anrufen...*kleiner Scherz*
Und Ebay ist da ja manchmal echt schwerfällig und da habe ich ja auch nichts zu erwarten.
Besten Dank also im voraus.
MfG slickrick
-- Editiert von slickrick am 15.02.2007 15:10:22
PKW Verkauf Ebay nach Holland? Verfahrensweise?
Bei Ebay ist es meines Wissens nach möglich als Bieter sein Gebot selbst zurückzuziehen, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Nun, der Kaufvertrag ist wirksam. Anfallende Gebühren etc. stellen einen Schaden dar. Natürlich können Sie den Pkw weiterverkaufen, aber dann entstehen wieder Gebühren und was geschieht, wenn die Gebote dann nicht so hoch ausfallen, wie beim ersten Verkauf?
Das Problem ist, wie will man seine Ansprüche an jemanden geltend machen, der im Ausland sitzt. Ist rechtlich möglich, aber wenn dieser sich weigert, muss man höchstwahrscheinlich nach Holland, würde sich nicht lohnen.
Ich würde den Käufer über nicht bezahlten Artikel melden. Dann abwarten (8 Tage ohne Antwort, oder nach der ersten Antwort, falls er sich weigert zu zahlen) und 'Ich möchte die Kommunikation mit dem Käufer beenden' anklicken und dann bekommst du die Ebay-Provision zurück. Meines Wissens aber nicht die Einstellgebühr. Es ist aber üblich, dass Nicht-Zahler viel bieten.
Und jetzt?
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