Paket , wie hoch versichert?

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Paket , wie hoch versichert?

Also ich hab folgendes Problem,
ich kaufte über ebay eine tolle Uhr, welche mit Diamanten besetzt war zum Preis von 1400 €.
Der Verkäufer versendete das gute Stück, wohl auch sofort nach Eingang der Zahlung.
Das Paket kam dann ohne Inhalt bei mir an. Das paket war sehr gut mit Klebeband umwickelt und äußerlich konnte ich keine Beschädigung feststellen.
Ich bin dann zur Post und teilte denen mit, das das Versandstück leer war und der Artikel entwendet worden sein müßte.
Der Verkäufer handelte als Privatverkäufer.
Ich teilte ihm den Vorfall mit und er mailte mir zurück, das das Schmuckstück laut ALG der Post unter die Rubrik valoren2 fallen würde und haher könnte man es nicht höher als 500 € versichern. Er würde bei der Post zunächst einen Nachforschungsauftrag stellen, ich könnte mich aber schonmal darauf einstellen, das, wenn die Uhr nicht mehr auffindbar ist ich für den Betrag oberhalb von 500 € das Risiko selbst tragen müßte.

In der Artikelbeschreibung stand das der Versand ausdrücklich nach den aLG der Post/DHL abgewickelt würde und der Bieter mit dieser Regelung durch Gebotsabgabe einverstanden sei!

Was kann ich machen?


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17 Antworten
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#1
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Meinte natürlich nicht ALG sondern AGB's

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Dein Verkäufer ist ein Traumtänzer, der gar nicht weiß, wovon er spricht:


In der Artikelbeschreibung stand das der Versand ausdrücklich nach den aLG der Post/DHL abgewickelt würde und der Bieter mit dieser Regelung durch Gebotsabgabe einverstanden sei!
-----------------------------------------------------------
Das ist doch wunderbar!

Eine Uhr im Werte von Euro 1400,00 darf ÜBERHAUPT nicht in einem normalen Paket verschickt werden. Gilt als "Verbotsgut". Nur Valoren der Klasse II vom Wert (von bis zu) Euro 500,00 dürfen überhaupt als DHL Paket verschickt werden.

Ein grob-fahrlässiger Verstoß gegen die AGB der Post, auf die er sich beruft und zum Vertragsinhalt gemacht hat.

Darüber hinaus hat er selbstverständlich zu beweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass er das Paket verschickt hat (der Beweis ist erbracht) UND dass sich in dem Paket bei Einlieferung genau das befand, was darin sein sollte, nämlich die Uhr im Werte von Euro 1400,00.

Teuere Uhren verschwinden gerne schon einmal, auch vor Versand:

http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce46.htm

Die DHL wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht haften, nicht bei dieser Konstellation.



-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 12:36

-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 12:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

also,der Fall schent hier anders als in dem oben genannten Gerichtsurteil!
Hier gibt es einen privaten Verkäufer und einen privaten Käufer.
Unter dem ganzen Klebeband konnte man einen Riss im Paket vorfinden, welcher geschickt ( mit Klebeband) versteckt wurde.
Also ich denke schon, das der Verkäufer die Uhr abgeschickt hat!

Wenn jedoch der Versand eines solchen Artikels da er über 500 € Wert ist verboten ist, wie hätte der Verkäufer denn dann versenden müssen?

Er bot nämlich an, das der Käufer sich die Versandart aussuchen konnte, entweder Paket ( versichert bis 500 € ) oder das Einschreiben ( unversichert) Bei beiden Varianten stand der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

Vielleicht hat der Verkäufer ja was falsch verstanden als er mir mitgeteilt hat, dass der Artikel aufgrund der Klassifizierung Valoren II mit maximal 500 € versichert ist!

Ich hab das nämlich ähnlich verstanden als ich mir die AGB der Post durchgelesen habe!

Das bedeutet jetzt, das der Käufer aufgrund der von mir gewählten Versandart für den Artikel aufkommen muss und mir mein Geld zurück erstatten muss!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

> Wenn jedoch der Versand eines solchen Artikels da er über 500 € Wert ist verboten ist, wie hätte der Verkäufer denn dann versenden müssen?

Es gibt andere Versandarten, notfalls Kurierdienste. Keinesfalls kann man aber gegen AGB und Versicherungsbedingungen verstoßen und sich dann darauf berufen, man hätte ja keine andere Wahl gehabt.
Notfalls muß man die Ware eben persönlich vorbeibringen.

> Das bedeutet jetzt, das der Käufer aufgrund der von mir gewählten Versandart für den Artikel aufkommen muss und mir mein Geld zurück erstatten muss!

Nein. Wenn der K einem bis 500 EUR versicherten Versand zugestimmt hat, hat der VK offenbar diese Vereinbarung erfüllt. Die möglichen Konsequenzen gehen allein zu Lasten des K.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Hier gibt es einen privaten Verkäufer und einen privaten Käufer.

Das spielt keine Rolle. Die Beweispflicht gilt auch (gerade) für den privaten Verkäufer. Sonst könnte ja jeder behaupten, irgendetwas versendet zu haben und wäre aus der Haftung. Die Einlieferung bei der Post muss nachgewiesen werden und dass die Ware im Paket war. Gewerbliche Verkäufer haften darüber hinaus noch für den Transport selbst, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Empfänger die Ware in der Hand hält.
--------------------------------------------------------
> Unter dem ganzen Klebeband konnte man einen Riss im Paket vorfinden, welcher geschickt ( mit Klebeband) versteckt wurde.
Also ich denke schon, das der Verkäufer die Uhr abgeschickt hat!

Das stand im Eröffnungsthread aber ganz anders da! Da war keine Rede von einem Riss, der wieder verklebt wurde. Wenn es das Paket aus dem anderen Thread war, was erst nach 3 Wochen angekommen ist, dann würde vieles dafür sprechen, dass es zuerst zwischenzeitlich geöffnet worden wäre, da vielleicht falsch zugestellt. 3 Wochen sind auch um Weihnachten absolut nicht die Regel, die Pakete, die in den letzten Tagen hier angekommen sind, waren alle nicht länger als 2- 3 Tage unterwegs.

Ansonsten ist der Riss auch nur ein Indiz. Schlaue Betrüger kennen das und können das vorher manipulieren, man braucht ja nur vorm Verschicken etwas aufschneiden und dann wieder mit einem anderen Klebband verkleben.Ein Indiz, nicht mehr.
---------------------------------------------------------------
Hier noch einmal (nur bis Euro 500,00) und das ist sogar die Höchstgrenze pro Tag, wenn man also mehrere Sendungen hätte, dürfte der Gesamtbetrag ALLER Valoren der Klasse II in ALLEN an einem Tag verschickten Paketen Euro 500,00 NICHT übersteigen.
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=4948&lang=de_DE

> Wenn jedoch der Versand eines solchen Artikels da er über 500 € Wert ist verboten ist, wie hätte der Verkäufer denn dann versenden müssen?

Das wäre seine Sache gewesen, wenn er, der Vertragspartner der DHL ist, sich nach deren Regeln zu richten hat, GEGEN das ausdrückliche Verbot der DHL verstößt, Valoren der Klasse II, die einen Wert von Euro 500,00 übersteigen, in einem Paket zu schicken, ist das eindeutiges Verschulden des Verkäufers.

"Fast immer handelt es sich bei den Schmuck- und Wertsachen, die wir auf Internetauktionen kaufen oder verkaufen, um Valoren Klasse II/weitere Wertgegenstände. Und die kann man nur als Paket verschicken und nur bis 500 € , auch bei mehreren Sendungen am Tag an den gleichen Empfänger. Valoren Kl. II, die teurer als 500 € sind, kann man überhaupt nicht mehr als Postpaket verschicken. Sie wären selbst dann nicht versichert, wenn man für die Transportversicherung noch etwas drauflegen würde, denn das geht nur bei Valoren Kl.I" (Zitat)
http://frederick41.de/valoren.html

Hier wäre nur ein DHL Valuepack in Frage gekommen, da kann man Valoren bis Euro 25.000,00 versenden:

"Mit dem DHL VALUEPACK versenden Sie Schmuck, Uhren und Edelsteine bis 3.000 Gramm Gewicht und bis zu einem Wert von 25.000 Euro schnell und sicher." (Zitat)

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=no&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=1189
---------------------------------------------------------
> Vielleicht hat der Verkäufer ja was falsch verstanden als er mir mitgeteilt hat, dass der Artikel aufgrund der Klassifizierung Valoren II mit maximal 500 € versichert ist!

Ich hab das nämlich ähnlich verstanden als ich mir die AGB der Post durchgelesen habe!

Es steht eindeutig in den AGB der DHL, dass dies verboten ist. Unter Verbotsgüter Abs. 6

6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbar-
keiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefon-
karten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, "für die im
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von
mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht
Wertgegenstände;

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL
(AGB PAKET/EXPRESS NATIONAL)
http://209.85.129.132/search?q=cache:ri7-KpYiFKgJ:www.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-z/PDF/DHL_Paket_Express_National.pdf+dhl+agb+paket+national&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de&client=firefox-a
Und hier die Übersicht noch einmal:
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=4948&lang=de_DE

> Das bedeutet jetzt, das der Käufer aufgrund der von mir gewählten Versandart für den Artikel aufkommen muss und mir mein Geld zurück erstatten muss!

Haben wir hier ein Identitätsproblem? Verkäufer und Käufer?

Der Verkäufer hat grob-fahrlässig gehandelt. Die DHL wird nicht für einen Cent aufkommen, egal ob das Paket auf dem Transport geöffnet wurde oder nicht, da es verboten war lt. DHL AGB solch eine Ware überhaupt in einem Paket zu versenden.


-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 18:18

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

Jetzt ist noch interessant: muß der VK nun dem K 1400 EUR erstatten (weil er das Paket "falsch" verschickt hat) oder nur 500 EUR (weil Versandversicherung über 500 EUR vereinbart war)?

IMO letzteres. Das Paket/Ware ist ja nicht deswegen verloren gegangen, weil der VK die falsche Paketvariante gewählt hat, d.h. es wäre genau so gut in einem "Valuepack" verloren gegangen. Also gelten die vereinbarten 500 EUR Versandversicherung, die der VK nun selbst leisten muß (wenn DHL leistungsfrei bleibt).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> IMO letzteres. Das Paket/Ware ist ja nicht deswegen verloren gegangen, weil der VK die falsche Paketvariante gewählt hat, d.h. es wäre genau so gut in einem "Valuepack" verloren gegangen. Also gelten die vereinbarten 500 EUR Versandversicherung, die der VK nun selbst leisten muß (wenn DHL leistungsfrei bleibt).
----------------------------------------------
Dann guck Dir einmal an, wie mit Valuepacks verfahren wird und welche Sicherheitsanforderungen da sind. Schon einfache Wertbriefe ins Ausland (Gebühr Euro 1,00 für je angefangene Euro 100,00) werden nur in verschlossenen Kästen abseits der normalen Post befördert und gehen ganz selten verloren, selbst in Ländern , wo viele andere Sendungen im Nirvana verschwinden.
----------------------------------------------
> Jetzt ist noch interessant: muß der VK nun dem K 1400 EUR erstatten (weil er das Paket "falsch" verschickt hat) oder nur 500 EUR (weil Versandversicherung über 500 EUR vereinbart war)?

Das ist die Frage! Da kommt es schon sehr darauf an, was in der Auktionsbeschreibung stand. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass da stand:

"Es wird eine Versandversicherung von Euro 500,00 vereinbart."

So etwas habe ich noch nie in einer Auktion gelesen...

Wenn da aber stand:

"Versicherter Versand" oder "Paket"

Und noch einmal auf die AGB hingewiesen wurde...
-----------------------------------------------------
"In der Artikelbeschreibung stand das der Versand ausdrücklich nach den aLG der Post/DHL abgewickelt würde und der Bieter mit dieser Regelung durch Gebotsabgabe einverstanden sei!"
------------------------------------------------------
konnte der Bieter im Glauben sein, dass alles seine Richtigkeit hatte. Dass der Versand schließlich Euro 28,00 bei sachgemäßer Versicherung gekostet hätte, braucht ihn nicht zu interessieren. Es ist ein Kalkulationsfehler des Verkäufers, er hat für die Differenz aufzukommen.



-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

> So etwas habe ich noch nie in einer Auktion gelesen.

Der Fragesteller schreibt doch:

> das der Käufer sich die Versandart aussuchen konnte, entweder Paket ( versichert bis 500 € )

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

Das hat der nachgeschoben, oben im Eröffnungsthread stand etwas ganz Anderes. Bist doch sonst so eine Spürnase,hast Du nicht gemerkt, wie der Sachverhalt sich desto mehr veränderte, je enger es für den Verkäufer wurde, dass man schon fast meinen musste, der Käufer wolle den Verkäufer entlasten, während es doch genau umgekehrt sein müsste...

Ich hatte schon den Eindruck, dass ein Käufer den Thread eröffnet hatte, der dann zum Verkäufer wurde. Aber man kann sich irren...



-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 21:11

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

Habe jetzt noch ein Urteil vorzuweisen, das Hinweise für den Fall hat, dass der Verkäufer die Sache nicht im Vorfeld abgeklärt hat:

"Bietet ein Verkäufer im Internet einen versicherte Versand der Ware an, so muss er sich vergewissern, ob die von ihm verschickte Ware auch von der Transportversicherung des Paketdienstes umfasst ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 32 S 69/08 ).

Ein Internetkäufer erwarb im Oktober 2007 per E-Mail einen Goldbarren (250 g) für 3.850 Euro. Das Geld überwies er. Das wenige Tage später eintreffende Paket enthielt aber nur zerknülltes, angefeuchtetes Zeitungspapier. Nachdem die Transportversicherung nicht eintrat, wollte der Kläger vom Verkäufer die Zahlung zurück. Der aber meinte, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei.

Damit irrte er jedoch gewaltig. Amts- und Landgericht Coburg verurteilten ihn in vollem Umfang zur Rückzahlung. Denn aus der E-Mail-Korrespondenz ging hervor, dass die Parteien sich auf einen versicherten Versand geeinigt hatten. Der Beklagte hatte sich aber nicht bei dem Paketunternehmen vergewissert, ob der Goldbarren tatsächlich von der Transportversicherung erfasst war. Damit wich er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet ist, entschieden die Coburger Richter." (Zitat)

http://www.posttip.de/News/22928/Goldbarren-aus-Paket-weg-Versender-haftet.html

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

Wie gesagt, der Threaderöffner müßte uns mal erleuchten, ob "versicherter Versand" oder "versicherter Versand bis 500 EUR" vereinbart war.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Boesewicht
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine solche Auktion habe ich auch schon mal im Bereich Schmuck gesehen, da ging es um einen Diamantring in Gold gefasst.
Der Verkäufer bot an entweder Einschreiben unversichert volles Risiko bei Verlust zu Lasten des Käufers oder Paketversand versichert bis max. 500 €. Ein evtl. höherer Schaden durch Verlust der Ware geht auf Risiko und zu Lasten des Käufers.
Der Käufer willigt durch Gebotsabgabe ausdrücklich in die Versandbedingungen ein!

Ich mein hier weiss ich doch auf was ich mich einlasse, ich muß ja nicht mehr, wie 500 € für die Ware bieten, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

Dann hätte der Verkäufer aber sicherstellen müssen, dass der Käufer nicht mehr als Euro 500,00 (Festkauf) bezahlen brauchte, selbst wenn die Euro 1.400,00 wert gewesen wäre.

Jedenfalls konnte er noch nicht einmal seine Verpflichtung erfüllen, wenn die Uhr Euro 501,00 gebracht hätte, weil die Post auch DANN nicht 1 Cent bezahlt, wenn eine Uhr mit einem Wert von Euro 501,00 verloren geht.

WEIL ES NACH DEREN AGB ABSOLUT verboten ist, so etwas in einem Paket zu verschicken. Und der Verkäufer hat sich nach diesen AGB zu richten! Da kann er jammern, wie er will.


Einschreiben sind bei der Post mit Euro 25,00 versichert.

-- Editiert von bogus1 am 22.12.2008 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

Wenn der VK Versicherung zu 500 EUR garantiert, ist erst einmal irrelevant, wie er dies zu tun gedenkt. Folglich müßte dann, wenn die Post die Leistung verweigert, der VK dem K diese Versicherungsleistung erbringen.

Aus einer vereinbarten Versicherungshöchstsumme von 500 EUR nun zu schließen, der VK müsse in jedem Fall den vollen Wert ersetzen, ist schon etwas abenteuerlich - immerhin geht das gegen den erklärten ausdrücklichen Willen beider Parteien, nach denen der VK nur bis 500 EUR für den Versand einstehen wollte und sollte.
Eine Kausalität ("die Ware ist nur deswegen nicht angekommen, weil der VK gegen die AGB des Versenders verstoßen hat") für einen größeren Schaden müßte der K beweisen, was nicht einfach sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Wenn der VK Versicherung zu 500 EUR garantiert, ist erst einmal irrelevant, wie er dies zu tun gedenkt. Folglich müßte dann, wenn die Post die Leistung verweigert, der VK dem K diese Versicherungsleistung erbringen.

Das ist die eine Frage. Die entscheidende hast du ja selbst mehrfach gestellt:

WAS WAR IN DER AUKTION VEREINBART?

Und es hieß im ersten Thread so:

"In der Artikelbeschreibung stand das der Versand ausdrücklich nach den aLG der Post/DHL abgewickelt würde und der Bieter mit dieser Regelung durch Gebotsabgabe einverstanden sei!"

Und genau damit war der Käufer einverstanden UND genau das hat der Verkäufer dann nicht eingehalten!
---------------------------------------------
Dann wurde der ganze Sachverhalt einfach geändert, nach der Devise "mal sehen, ob es jetzt passt?"

Und jetzt zeige mir mal EINE eBay Auktion, wo ein Privatverkäufer ausdrücklich in der Auktion darauf hinweist, dass das Paket bis Euro 500,00 versichert ist. Hier wurde gedreht daran, da war im Nachhinein der Wunsch der Vater des Gedankens. Das nützt aber nix.

Und das noch bei einer Uhr von Euro 1400,00.

-- Editiert von bogus1 am 22.12.2008 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 784x hilfreich)

> Und jetzt zeige mir mal EINE eBay Auktion, wo ein Privatverkäufer ausdrücklich in der Auktion darauf hinweist, dass das Paket bis Euro 500,00 versichert ist.

Habe ich schon oft gesehen, gerade bei Objektiven, wo ich oft biete/kaufe. Auch dann, wenn das Objektiv offensichtlich auch gebraucht mehr als 1000 EUR wert ist, machen das viele.

Beispiel (kein Objektiv):

http://cgi.ebay.de/Bierglas-Brauerei-Eiche-Kiel-Elite-Privat_W0QQitemZ220329259642QQcmdZViewItemQQptZReklame_Werbung?hash=item220329259642&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72:1229/66:2/65:12/39:1/240:1318

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Habe ich schon oft gesehen, gerade bei Objektiven, wo ich oft biete/kaufe. Auch dann, wenn das Objektiv offensichtlich auch gebraucht mehr als 1000 EUR wert ist, machen das viele.

Ich auch (hier und da) wollte nur, dass Du mal suchst. :)

Es bleibt dennoch bei den Feststellungen, dass im ersten Posting eine ganz andere EINDEUTIGE Aussage zur Vereinbarung gemacht wurde, mich stört hier einfach das nachträgliche Verdrehen des Sachverhalts und die rüde Art und Weise, wie der Verkäufer dem Käufer klar zu machen versucht, dass er einfach "Pech" in jeder Hinsicht gehabt habe. Und ob die Uhr überhaupt in dem Paket war, das ist auch noch zu beweisen! :grins:

-- Editiert von bogus1 am 23.12.2008 10:35

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