Paket an Verkäufer nicht zustellbar

26. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
falballa2505
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket an Verkäufer nicht zustellbar

Hallo, ich habe in einem Internet-Shop Ware gekauft, die ich innerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden wollte. Sowohl an die im Impressum genannte Geschäftssitz-Adresse als auch an die angegebene Widerrufs-Adresse konnte nicht zugestellt werden und beide Male kam das Paket mit dem Vermerk "Empfänger nicht zu ermitteln" oder "Hausnummer unbekannt" zurück. Die Verkäuferin behaart darauf, dass die eine Adresse im Impressum noch bis Ende April aktuell sei (sie zieht wohl um) und sie die zweimal zu viel angefallenen Versandkosten nicht übernehmen werde. Ich habe jetzt auch gelesen, dass das Impressum stehts aktuell sein muss, da sonst Ordnungsgelder drohen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Falls ich es nochmal losschicke, kommt es wahrscheinlich wieder zurück. Danke für Ihre Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Wenn die Adressen wirklich nicht korrekt sind, dann müssten dir natürlich die Versandkosten vom Verkäufer erstattet werden.
Ich habe aber z.b. mal in einer Straße gewohnt, die in einer Sackgasse endete und dann 2 Straßen weiter doch noch mit 5 Häusern weiter ging, da kahmen auch sehr viele Pakete/Briefe nicht an, bis dieser Teil der Straße dann umbenannt wurde. In so einem Fall dann natürlich DHL für die Erstattung in der Pflicht, also evtl mal bei Maps gucken, wie es dort aussieht oder mal einen anderen Versanddienstleister nehmen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde dem Händler - am besten beweisbar, etwa per Einschreiben und mit Zeugen - schreiben, dass er sich die Ware bei dir abholen kann (bzw. das veranlassen soll). Nach bereits mehrmaligem misslungenen Rücksendeversuch ist das imho dein Recht.

Je nach dem, wo du die Adressen gefunden hast*, würde ich mit selben Schreiben auch die vergeblichen Kosten einfordern.

*so ganz klar ist mir das nämlich nicht, Impressum ist beispielsweise nicht unbedingt eine Lieferadresse, sondern in vielen Fällen nur ein Büro - was steht denn in der Widerrufsbelehrung bezüglich der Rücksendeadresse?

Stefan


-- Editiert reckoner am 26.03.2014 12:14

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#3
 Von 
falballa2505
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Impressum genannte Adresse soll ja die aktuelle und auch Wohnadresse sein (Paket war sowohl an Firmenbezeichnung als auch Inhaberin mit Vor- und Zunamen adressiert). In der Widerrufsbelehrung steht wiederum eine völlig andere Adresse, an die auch nicht zugestellt werden konnte. Und gibt man heute die Firma im google ein, taucht noch eine dritte Adresse auf. Weiß ja nicht, wie es vor Ort aussieht, streetview zeigt er mir nicht an.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann hat die Verkäuferin Pech gehabt. Wenn sie mit mehreren Adressen hantiert und der Post widerspricht, auch die Versandkosten nicht erstatten will. Würde ebenfalls darauf beharren, dass sie es sich abholen soll und dass sie die Probleme selbst mit der Post klären soll. Hebe alle Nachweise auf, dass es nicht zustellbar war.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
von reckoner

Hallo,

ich würde dem Händler - am besten beweisbar, etwa per Einschreiben und mit Zeugen - schreiben,


An welche Adresse denn? :cheers:

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