Paket angeblich zurück gekommen

18. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Paket angeblich zurück gekommen

Hallo liebe Experten,
habe vor kurzem bei Ebay was ersteigert im Wert von knapp 9 Euro. Auf den Artikel warte ich bereits seit dem 8.12. Heute kam eine E-mail von der Verkäuferin, dass das Paket zurück kam, Adresse stimmt angeblich nicht. Was ich daraufhin nochmals überprüft habe, aber alles korrekt. Nun weigert die Verkäuferin den Versand nochmals zu zahlen. Da ich den Versand unversichert akzeptiert habe, habe ich nun Angst, dass die Ware nicht mehr schickt und sagt das Sie auf dem Versandweg weg gekommen ist. Ich wollte Ihr nun die Differenz für den versicherten Versand überweisen. Muss Sie das akzeptieren? Was hat man denn sonst für Möglichkeiten bei unversichertem Versand?
Vielen Dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.
Der Verkäufer sagt doch, das das Paket zurückgekommen ist. Somit kann es auf dem Versand nicht mehr verloren gehen.
Wenn die bei e-bay hinterlegten Adressdaten stimmen und der Verkäufer diese Daten auch bekommen hat, kann es nur ein Fehler seinerseits sein ( Schreibfehler o.a. ).
Ob der Versand nun Versichert war oder nicht, spielt keine Rolle.
Setzen Sie Ihm eine Frist bis zu dem er seinen Teil des Vertrages zu erfüllen hat und wenn bis dato nichts passiert gehen Sie zum Anwalt.

Gruß

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"Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.<a href="http://www.danasoft.com"><img src="http://www.danasoft.com/vipersig.jpg" border="0"></a>

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#2
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
also der Verkäufer schreibt,

Hallo,ich habe das Päckchen letzte Woche Mittwoch weggeschickt, heute kam es zurück mit dem Vermerk dass die Anschrift nicht korrekt ist, so und nun? Vielleicht schicken sie mir mal ihre korrekte Adresse oder korrigieren diese gegebendenfalls bei ebay. Noch mal Versand zahle ich nicht, dass geht dann auf ihre Kosten.

So, wenn Sie nun sagt es war ein Schreibfehler Ihrerseits und mich in dem Glauben läßt, dass Sie das Paket nochmals schickt, es aber nicht tut und dann später sagt.. es war unversichert.. keine Haftung!
Deswegen will ich am liebsten im Vorfeld dem Ärger aus dem Weg gehen mit versichertem Versand.
Würde das gehen oder muss Sie da nicht zustimmen?

Lieben Gruß
Kerstin

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#3
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Haben Sie das Paket schon bezahlt?
Wenn nicht mit Nachnahme verschicken lassen und zusätzliche Gebühr überweisen.

Wenn der Verkäufer nicht weit weg von Ihnen wohnt, persönlich abholen.

Nochmal schicken lassen und wenn es nicht kommt, dann bei ebay "Nicht erhaltenen Artikel" melden und es aussitzen.

Oder selber einen Abholauftrag bei einem Unternehmen Ihrer wahl in Auftrag geben und das Paket abholen lassen.

letzte Möglichkeit, den Versand nochmal zahlen und schlechte Bewertung abgeben.

Gruß

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#4
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :) )

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#5
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Kein Problem.
Oder vielleicht mal rumfragen, ob es jemanden gibt der in der Nähe wohnt und es für dich abholen würde...

Mit besten Grüßen...

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#6
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Kerstin22,
beide, Verkäufer und Käufer, müßten doch an einer für beide Seiten befriedigenden Lösung interessiert sein. Deshalb würde ich als Käufer den Verkäufer bitten, mir den Aufkleber mit der vermeintlich falschen Anschrift sowie dem Vermerk der Post über Nichtzustellbarkeit mit der Digi abzufotografieren und das Foto im Email zu übersenden. Dann kannst Du auch besser sehen, was falsch bzw. ob die Anschrift falsch ist. Wenn sie eine Digi hat, um einen Artikel einzustellen, kann sie ruhig auch dieses Foto machen.
Deine Verkäuferin müßte ja schon im Hinblick auf eine gute Bewertung auf diesen Vorschlag eingehen.
Und dann könnt ihr Euch sicher einigen über die neuen Versandkosten, irgendwo muß der Fehler ja liegen. Und der, bei dem er liegt, der zahlt.
Ich habe auch schon mal lange auf ein Paket gewartet. Und das hatte der Verkäufer glatt an sich selbst geschickt.
Frdl. Gruß

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#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wo ist das Problem?

Die Kosten für den nochmaligen Versand zhalt der Verursacher:

VK hat sich verschrieben => VK zahlt

K hat flasche Adresse hinterlegt => K zahlt

Adresse stimmt, Post hat Adresse "nicht gefunden" / Zusteller-Fehler => Post zahlt bzw. muß kostenlos einen weiteren Zustellversuch unternehmen.

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#8
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Ich schließe mich da MarkusMa an - zumal ich vor einiger Zeit selbst so einen Fall hatte.

Die Lieferanschrift war vollständig, aber der Götterbote konnte mein Haus nicht finden - obwohl ich direkt an einer "Burgerking"-Straße wohnen. Nach einigen eMails und Telefonaten konnte der Absender das Paket dann erneut und ohne Kosten an mich schicken.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und was, wenn keiner von beiden schuld hat ?

ich bzw. hatte mal einen fall mit versand über hermes.

kollege hat sich eine sendung an die firmenanschrift schicken lassen, die hermes angeblich nicht gefunden hat.

handelt sich nur um eine firma mit 1500 beschäftigten und autobahnwegweiser grossen hinweisschildern.

das lag dann zwar noch bei hermes und konnte letztendlich dort abgeholt werden, aber die haben behauptet bei 3 zustellversuchen konnte der empfänger nicht ermittelt werden.

anschrift lautete auf firmenname z.hd. herrn xxx

vielleicht ist ja aus soetwas ähnliches hier der fall. dann könnt ihr euch erstmal mit dem versandunternehmen rumstreiten, was allerdings der auftraggeber machen muss.

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#10
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo liebe Experten,
ich habe die gute Frau nun 2 mal angeschrieben und ihr gestern eine Frist von 7 Tagen eingeräumt um mir endlich meine bezahlte Ware zu kommen zu lassen. Der Kauf ist knapp 4 Wochen her und der Anzug schon bald zu klein. Nun kam die Antwort, dass ich meine richtige Adresse schicken soll. Kann die nicht lesen? Ich habe ihr die mittlerweile 5 mal bestätigt. Alle anderen Pakete kommen komischerweise an. Wenn ich den Fall nun einen Anwalt gebe, muss ich hinterhet für die Anwaltskosten auf kommen?

Sie möchte es anscheind nicht anders. Hat noch nichtmals bei Hermes nach gefragt. Unglaublich!

Lieben gruß
Kerstin

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#11
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Also ich habe als Verkäufer auch schon ein Paket verschickt, was dann wieder zurückkam.

Nachdem der Käufer Stein und Bein geschworen hat, dass die Addi stimmt, habe ich es dann nochmals an die gleiche geschickt, und siehe da, nun kam es an.

Ärgerlich, aber das war 2x Porto für mich.

Was ich sagen will, nicht immer ist der Verkäufer schuld, auch die Post baut mal Mist, gerade in der Vorweihnachtszeit.

Wenn es sich jetzt um einen Artikel um 9 Euro handelt ist es für den VK natürlich ein Verlustgeschäft.
Da habe ich dann schon auch Verständnis, dass sie die Versandkosten nicht doppelt bezahlen will.

Was die Verkäuferin tun könnte (so sie ein Minimum an Kooperationsbereitschaft besitzt) ist, bei der Post etwas Krawall machen und einen weiteren kostenlosen Zustellungsversuch zu erwirken.

Sonst hilft wohl nur ein einvernehmliches Rückgängigmachen des Kaufs.



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#12
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Nachdem der Käufer Stein und Bein geschworen hat, dass die Addi stimmt, habe ich es dann nochmals an die gleiche geschickt, und siehe da, nun kam es an.

Ärgerlich, aber das war 2x Porto für mich."

Ähmmm, das haben wir doch auch schon behandelt, das ist dann die Schuld der Post und diese muß kostenfrei einen weiteren Zustellversuch unternehmen. Eigentlich ganz einfach ....

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#13
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es kann sich NICHT um einen unversicherten Versand handeln, wenn über Hermes verschickt wurde.

Die Verkäuferin soll mal die Versandnummer rausrücken. Der Versandlauf kann danach genau verfolgt werden. Vielleicht ist sie ja auch so ein bisschen am Schummeln, wenn sie die Nummer nicht rausrückt. Ausserdem dürfen Sie nach BGB die Art der Versendung bestimmen. Hier sind also einige Ungereimtheiten im Spiel !?

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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