Hallo,
Ich habe eine Sache als privat verkauft, die habe ich mit DHL verschickt. Ich habe sehr gut verpackt, aber das Paket kam leider kaputt an. Das Paket war abgerissen, es gibt zwei größen Löche und man kann die Inhalt sehen. Der DHL Zusteller hat dem Käufer Bescheid gesagt, dass DHL nicht für dieses Austattung geben wird, und er wollte auch nicht dokumentieren. Der Käufer hat ihn geglaubt! Er hat für eine ordnungsgemäße Zustellung unterschrieben, ohne die Notiz, dass das Paket beschädigt kam. Jetzt schimpft er bei mir und will das Paket zurückschicken und sein Geld zurückhaben. Was soll ich in diese Situation machen? Vielen Dank.
Paket kam beschaedigt an, offene Schaden. Was soll ich tun?
19. September 2021
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Frage vom 19. September 2021 | 16:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket kam beschaedigt an, offene Schaden. Was soll ich tun?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 19. September 2021 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (114333 Beiträge, 38980x hilfreich)
ZitatDer DHL Zusteller hat dem Käufer Bescheid gesagt, dass DHL nicht für dieses Austattung geben wird, :
Wie meinen?
ZitatWas soll ich in diese Situation machen? :
Kommunikation mit dem Käufer erstmal einstellen - seine Dummheit ist sein Problem ...
#2
Antwort vom 19. September 2021 | 17:15
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
Das Transportrisiko, welches der Käufer trägt, scheint sich erfüllt zu haben. Das ganze noch rein zu quittieren ist total dämlich
Nix. Kommunikation mit Käufer einstellen. Seine Dummheit, seine Ware, sein Problem. Die Onlinequittung für evtl. Nachspiele sichern.ZitatWas soll ich in diese Situation machen? :
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#3
Antwort vom 19. September 2021 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie meinen? :
Der Zusteller hat gesagt, dass es meine Schuld und Haftung ist, wenn das Paket während der Transportszeit kaputt geht...
Ich danke Sie beide für die Hilfe.
#4
Antwort vom 20. September 2021 | 08:48
Von
Status: Praktikant (865 Beiträge, 164x hilfreich)
ZitatDer Zusteller hat gesagt, dass es meine Schuld und Haftung ist, wenn das Paket während der Transportszeit kaputt geht... :
Das ist zwar richtig, aber wenn der Käufer unterschreibt, dass es unbeschädigt angekommen ist, braucht dich das gar nicht zu interessieren!
Es kann ja sein, dass es unbeschädigt angekommen ist und der Käufer es kaputt gemacht hat. Und jetzt drehts der Käufer so, dass du es nicht gut verpackt hast. Außerdem glaube ich auch nicht, dass du mit dem Zusteller gesprochen hast.
Aber egal: Der Käufer hat unterschrieben, dass das Paket OK war!
#5
Antwort vom 20. September 2021 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (114333 Beiträge, 38980x hilfreich)
ZitatDas ist zwar richtig, :
Da Gesetz und Rechtsprechung das genaue Gegenteil beasagen, frage ich mich twie man darauf kommt?
#6
Antwort vom 20. September 2021 | 13:13
Von
Status: Richter (8419 Beiträge, 4037x hilfreich)
Hallo,
also ich kan nmich den Voraschreibern nur bedingt anschliessen.
ich würde n K noch freundlich auf den §447 BGB hinweisen und ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln! (Hierzu bist du als VK verpflichtet, oder du musst dich um einen eventuell entstandenen Schaden kümmern)
Danasch würde ich erst die Kommunikation einstellen...
#7
Antwort vom 20. September 2021 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (114333 Beiträge, 38980x hilfreich)
Zitatund ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln :
Richtig, gute Idee.
#8
Antwort vom 20. September 2021 | 13:58
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
Top!Zitatund ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln! :
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