Paket kam beschaedigt an, offene Schaden. Was soll ich tun?

19. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
go590996-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket kam beschaedigt an, offene Schaden. Was soll ich tun?

Hallo,
Ich habe eine Sache als privat verkauft, die habe ich mit DHL verschickt. Ich habe sehr gut verpackt, aber das Paket kam leider kaputt an. Das Paket war abgerissen, es gibt zwei größen Löche und man kann die Inhalt sehen. Der DHL Zusteller hat dem Käufer Bescheid gesagt, dass DHL nicht für dieses Austattung geben wird, und er wollte auch nicht dokumentieren. Der Käufer hat ihn geglaubt! Er hat für eine ordnungsgemäße Zustellung unterschrieben, ohne die Notiz, dass das Paket beschädigt kam. Jetzt schimpft er bei mir und will das Paket zurückschicken und sein Geld zurückhaben. Was soll ich in diese Situation machen? Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von go590996-17):
Der DHL Zusteller hat dem Käufer Bescheid gesagt, dass DHL nicht für dieses Austattung geben wird,

Wie meinen?



Zitat (von go590996-17):
Was soll ich in diese Situation machen?

Kommunikation mit dem Käufer erstmal einstellen - seine Dummheit ist sein Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Das Transportrisiko, welches der Käufer trägt, scheint sich erfüllt zu haben. Das ganze noch rein zu quittieren ist total dämlich

Zitat (von go590996-17):
Was soll ich in diese Situation machen?
Nix. Kommunikation mit Käufer einstellen. Seine Dummheit, seine Ware, sein Problem. Die Onlinequittung für evtl. Nachspiele sichern.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go590996-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?

Der Zusteller hat gesagt, dass es meine Schuld und Haftung ist, wenn das Paket während der Transportszeit kaputt geht...

Ich danke Sie beide für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von go590996-17):
Der Zusteller hat gesagt, dass es meine Schuld und Haftung ist, wenn das Paket während der Transportszeit kaputt geht...


Das ist zwar richtig, aber wenn der Käufer unterschreibt, dass es unbeschädigt angekommen ist, braucht dich das gar nicht zu interessieren!
Es kann ja sein, dass es unbeschädigt angekommen ist und der Käufer es kaputt gemacht hat. Und jetzt drehts der Käufer so, dass du es nicht gut verpackt hast. Außerdem glaube ich auch nicht, dass du mit dem Zusteller gesprochen hast.

Aber egal: Der Käufer hat unterschrieben, dass das Paket OK war!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das ist zwar richtig,

Da Gesetz und Rechtsprechung das genaue Gegenteil beasagen, frage ich mich twie man darauf kommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ich kan nmich den Voraschreibern nur bedingt anschliessen.

ich würde n K noch freundlich auf den §447 BGB hinweisen und ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln! (Hierzu bist du als VK verpflichtet, oder du musst dich um einen eventuell entstandenen Schaden kümmern)

Danasch würde ich erst die Kommunikation einstellen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
und ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln

Richtig, gute Idee.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
und ihm im gleichen Zuge noch eine Abtrittserklärung an den Paketrechten übermitteln!
Top!

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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