Paket kam mit "falschem" Inhalt an.

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket kam mit "falschem" Inhalt an.

Hi,

ich habe ein großes Problem was mich einfach nicht in Ruhe lässt, ich hoffe jemand könnte sich das kurz ansehen und seine Meinung darüber abgeben, was ich am besten machen soll...bin echt ein bisschen ratlos.

Also, folgendes:

Ich habe am 01.03.2018 ein Handy im Wert von ca 350 bei Ebay verkauft. Das Telefon wurde bereits am 02.03.2018 per Paypal bezahlt, also habe ich die Ware am selben Tag versendet (mit Sendungsnummer).
Das Paket wurde am 06.03.2018 von einer "anwesenden Person" (seiner Frau) entgegen genommen. Als ich dem Herren eine Email geschrieben habe ob alles in Ordnung sei und ob er mich bitte positiv bewerten würde, damit Paypal das Geld freigibt(da dieses mit "vorgemerkt" markiert ist) , antwortete er mir das es ein kleines Problem gibt.
Ob ich nicht Karton oder Rechnung fotografieren könnte. Ich antwortete mit nein, was ich auch nicht besitze da ich das Telefon auch privat erworben habe - aber in der Auktion steht nirgendwo, das Rechnung oder Karton enthalten sind, Lieferumfang beinhaltet das Telefon und Ladekabel.

Als Antwort bekam ich dann folgendes:

Also....aus versicherungstechnischen Gründen muss du erstmal nachweisen, dass du ein samsung note 8 verschickt hast...Deshalb auch die Frage ob du karton oder Rechnung von dem Gerät hast.
Ich bin leider noch nicht zu hause, meine Frau hat mir die Photos zu gesendet. Und es ist definitiv kein Note 8.

Und ich fragte wieder nach den Fotos, aber er sagte mir, das ich diese erst am nächsten Tag bekomme, da er unterwegs ist.

Also, einen Tag später, heute, bekam ich 3 Fotos mit meiner Verpackung und Verpackungsmaterial, richtigem Ladekabel.... aber einem uraltem Samsung Handy...

Ich schrieb ihm natürlich das ich das Telefon noch nie gesehen hätte und ob der Karton beschädigt oder geöffnet worden war.

Er antwortete mit: Ich habe auch ein Photo vom Karton gemacht...Auf dem zu erkennen ist, dass dieser bereits geöffnet war...Da ist quasi ein Schnitt in der Verpackung. Von unten aufgeschnitten...und wieder zugeklebt. Oder war das davor auch schon so?

Ich antwortete mit: Ich könnte es dir nicht sagen, ob dieser Schnitt unter dem Klebeband schon war - Jedenfalls nach aussen, durch den Karton war sicher kein Schnitt, da bin ich mir sicher.

Er antwortete: Das Problem ist, ich habe irgendwie und weshalb auch immer ein völlig anderes Handy erhalten.
Das ist nun die Frage...Was ist schief gelaufen?
Kannst du nachweisen, dass du ein Note 8 verschickt hast oder zumindest das du einen hattest?
Also Ladekabel ist schon mal von Note 8 dabei gewesen.

Darauf ich: diese Sache bereitet auch mir Kopfzerbrechen, bitte glaube mir. Es ist auch für mich unerklärlich, was da passiert ist - aber ja, ich habe einige Nachweise, um zu beweisen, das ich das Handy besessen & versendet habe.Das Handy habe ich von einer mir nahestehenden Person erworben - Diese Person würde natürlich ggf. auch bereit sein zu sagen, dass sie das Handy besessen und mir verkauft hat. Des weitern habe ich auch die Originalfotos, die der Produktebeschreibung dienten in meiner iCloud und somit am Computer. Daran sieht man das ich die Fotos mit meinem iPhone gemacht habe. Auch bei Verpackung & Versand hatte ich eine (andere) anwesende Person, die vom einpacken bis zum versenden (am Schalter) der Ware anwesend war.

Er Wiederrum: Ich unterstelle Dir auch nichts...Das Ladekabel ist ja von Note 8...denke ich mal. Ich habe selber Note 4 und das Ladekabel im Karton ist ganz
anders.
Mach dir da auch keine Sorgen oder so...Ist ja alles versichert. Wende dich mir den Photos an DHL und frage einfach wie es sein kann, dass ein Karton mit einem Inhalt beim Kunden so ankommen kann. Und das Karton wurde definitiv von unten aufgeschnitten und wieder zugeklebt.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich habe einfach Angst, das Handy und Geld verloren sind,


Vielen Dank, einen angenehmen Abend.

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

dem K mitteuilen, dass er sich an DHL wenden kann, wenn er will, da er das Versandrisiko trägt.

Mitteilen, dass man sich weiterhin gegen den K rechtliche Schritte vorbehält, wenn man das Geld nicht bekommt!

Wieso nutzt man bitte überhaupt PP? Zur eigenen Sicherheit sollte man sich komplett von dem Bezahlservice verabschieden, darin verbirgt sich so oder so nur Ärger...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
dem K mitteuilen, dass er sich an DHL wenden kann, wenn er will, da er das Versandrisiko trägt.

Dann sollte man aber gleichzeitig seine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister vollständig an den Käufer abtreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Zitat (von lesen-denken-handeln):


Wieso nutzt man bitte überhaupt PP? Zur eigenen Sicherheit sollte man sich komplett von dem Bezahlservice verabschieden, darin verbirgt sich so oder so nur Ärger...


Hatte bisher noch keine Probleme mit Paypal, werde aber natürlich diesen Service nicht mehr nutzen !

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
dem K mitteuilen, dass er sich an DHL wenden kann, wenn er will, da er das Versandrisiko trägt.

Dann sollte man aber gleichzeitig seine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister vollständig an den Käufer abtreten.


Könntet ihr mir bitte noch kurz sagen WIE ich die Ansprüche abtrete ? Tut mir Leid ich habe dazu im Internet nichts gefunden,

wünsche einen schönen Tag

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Indem du es einfach schreibst. Davon abgesehen würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Diebstahls und ähnlichem. Sollen die halt mal ermitteln, wo das Handy abgeblieben ist und wem das uralte Samsung gehört.

Dem Käufer würde ich ergänzend schreiben, dass er sich gerne an die Polizei wenden kann und ihm das Aktenzeichen benennen. Dass die Polizei bestimmt ermitteln kann, wer da den Karton geöffnet hat, wessen Fingerabdrücke drauf sind und wem das andere Handy gehört bzw. wo das richtige Handy abgeblieben ist. So etwas können ja die Provider orten und ermitteln.

Ob die Polizei das überhaupt ermittelt, sei dahin gestellt. Aber sollte der Käufer sich hier an einem Trick versuchen, könnte er plötzlich in Erklärungsnot kommen und sich in merkwürdigen Ausreden winden. Falls nicht, dann nicht. Wie oben schon richtig steht: Wenn du das wie gewünscht versandt hast, bist du nicht für das Problem auf dem Transportweg verantwortlich.

Hebe dir die Nachrichten gut auf. Insbesondere die Vermutung des Käufers, dass das Paket unterwegs geöffnet wurde. Denn wenn du das Geld von Paypal nicht erhältst, kannst du es ggf. einklagen mit diesem Hinweis.

-- Editiert von mepeisen am 08.03.2018 10:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen Dank !!!

habe jetzt dem Verkäufer das von euch genannte mitgeteilt und werde morgen zur Polizei gehen. Falls der Verkäufer das Paket zurück senden will soll ich das annehmen oder nicht?


LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Was würdest du mit seinem Paket denn wollen? Ich würde es nicht annehmen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

eben kam folgendes rein:

zu diesem Punkt bräuchte ich bitte eine Erläutung von dir:

"Ich trete des weiteren hiermit meine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister an den Käufer vollständig ab."

Du kannst nichts an mich abtretten, da der Verkäufer für den Inhalt der Sendung sowie den Gefahrenübergang haftet, also bis der Empfänger die Ware mit Unterschrift bestätigt!

Ich leite einfach eine Rückgabe in die Wege, von der Ware, die ich so erhalten habe! Dann kannst du dich mit DHL oder wen auch immer drum schlagen wie und was passiert ist...das kann doch nicht sein, dass deine Aussage lautet ich soll mich mit DHL und insgesamt dieser Problematik ausseinander setzen!? Du machst es Dir ganz schön einfach...

Tatsache ist, ich habe ein völlig anderes Handy erhalten als bestellt. Leider kannst du nicht nachweisen, dass du im Besitz des Handys gewesen bist...und ich möchte hiermit weder Dir noch DHL etwas unterstellen, den es wäre ja Rufschädigung. Zumindest kann ich nachweisen, dass mindestens drei Personen anwesend waren, als das Päckchen geöffnet worden ist und der "falsche Inhalt" ans Tageslicht kam.


Ich habe Ware erhalten, die nicht der Beschreibung entspricht.

Solltest du Hilfe benötigen bei der Klärung, stehe ich dir gern zur Verfügung. Ich leite eine Rückgabe ein...

Mit lieben Grüßen







1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Du kannst nichts an mich abtretten, da der Verkäufer für den Inhalt der Sendung sowie den Gefahrenübergang haftet, also bis der Empfänger die Ware mit Unterschrift bestätigt!
Du solltest deinen K mal freundlich auf §447BGB verweisen. Wärst du ein gewerblciher VK hätte er recht, bei privaten aber nicht.

Sende ihm die Abtretung als Einwurfeinschreiben, wenn er sie nicht haben will, ist das sein Pech.

Zitat:
Ich leite eine Rückgabe ein..
Kan er nur, wenn du dem auch zustimmst. Gleichzeitig würde ich dem K mit direkten Worten und unmissverständlich mitteilen, sollte er sich über PP das Geld zurückholen, wird er am darauf folgenden Tag ein schreiben eines Anwaltes mit einer Zahlungsaufforderung im Briefkasten finden, denn er als K trägt bei einem privaten VK das Versandrisiko. Die Anwaltskosten für das schreiben darf er auch noch übernehmen.

Zitat:
Zumindest kann ich nachweisen, dass mindestens drei Personen anwesend waren, als das Päckchen geöffnet worden ist und der "falsche Inhalt" ans Tageslicht kam.
Er kan auch noch mehr Zeugen aufbieten, wen er will, ist aber egal.

Nicht beirren lassen und wenn dan nur mit deutlichen Worten schreiben und unmissverständlich klarmachen, dass alles auf Kosten deines K geht wenn er sich Geld unrecht zurückholt etc...



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von SX117):
eben kam folgendes rein:

Kommunikation einstellen, alle Mails sichern, Paketannehme verweigern.

Das Paypalkonto sofort leeren und nicht mehr für Verkäufe verwenden.



Zitat (von SX117):
da der Verkäufer für den Inhalt der Sendung sowie den Gefahrenübergang haftet, also bis der Empfänger die Ware mit Unterschrift bestätigt!

Bei Privatverkauf ist ohne abweichende Vereinbarung der Gefahrenübergang bei Aufgebe an den Versender.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

und ich ergänze noch:

Zitat:
Du machst es Dir ganz schön einfach...

Ja....
Weils geht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen Dank nochmal an alle für eure Mühe, habe alles erledigt, war bei der Polizei, die meinten das der Käufer eine Diebstahlanzeige machen muss, habe daraufhin einen Aktenvermerk anlegen lassen, falls sich der Käufer das Geld zu unrecht zurückholen will.

Habe dem Käufer auch nochmal einen Brief per Einschreiben zukommen lassen mit "Ich trete des weiteren hiermit meine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister an den Käufer vollständig ab". Habe auch den Nachweis.


Dann kam am Montag folgendes vom Käufer:
Hallo Marcell, wie bereits befürchtet, kannst du keine Ansprüche gegenüber dem Dienstleister DHL an mich abtretten. Der DHL Mitarbeiter sagte mir am Telefon, ich soll das Paket in originalzustand mit einem Wertnachweis zu DHL bringen und ein Formular ausfüllen. Die Reklamation wird durch DHL innerhalb von 7 Werktagen geprüft und kontaktiert den Absender wegen Schadensersatz. Bevollmächtigt ist nur der Absender, da dieser der Auftraggeber ist und die AGB´s bei DHL unterschrieben hat. Die Rückzahlung des Wertes erhält auch nur der ABSENDER! Ich werde die Tage das Paket bei DHL zur Reklamation abgeben und dir einen Quittung hochladen. Danach bitte ich um Rückerstattung der Kosten. Die Schadensregulierung erfolgt direkt von DHL mit Dir. Mit freundlichen Grüßen


Habe aber bis jetzt nicht geantwortet - soll ich einfach warten bis der 18. kommt und Ebay schaltet sich ein? Könnte ich sonst noch was machen?


Vielen Dank nochmal & einen schönen Nachmittag

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Annahme verweigern (evtl auch schonmal dem Postboten vorher sagen, dass da ein Paket kommt, welches du nicht annehmen willst, nicht das er es noch beim Nachbarn oder so abgibt).

Lass dich nicht durch den Text des K beirren, natürlich regelt DHL das mit dem K selber, jede andere Aussage wird vom K eher frei erfunden sein...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von SX117):
Danach bitte ich um Rückerstattung der Kosten.

Der bitte würde ich nicht folgen. Und auch nicht antworten.

Man hat alles abgetreten, damit ist die Sache für Dich erledigt. Wenn er das nicht nutzen möchte, ist das sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SX117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen Dank nochmal für eure Hilfe.

Folgendes:

Der Käufer hat jetzt am 22.03.2018 einen Fall eröffnet (Ebay)


Seine Anmerkung:

22. Mrz. :
Die Bearbeitung des Falls wurde vorübergehend ausgesetzt
22. Mrz. :
Fall geöffnet
Anmerkungen
Der Verkäufer antwortet nicht. Ich habe eine Rückgabe über DHL als Schadensmeldung in die Wege geleitet und es nachweislich abgegeben. DHL wird dies prüfen und setzt sich mit dem Verkäufer bezüglich der Entschädigung in Verbindung. Der Artikel befindet sich nicht mehr in meinem Besit


Dann sehe ich bei den Details folgendes:



Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen

Endgültige Entscheidung:
Dieser Fall wurde zugunsten des Käufers entschieden.


Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Habe den Betrag auf Paypal auch schon im Minus, er hat das Geld. Werde am Montag die Bank anrufen das Paypal nichts mehr abheben kann, ich meine ich habe doch nichts gemacht, bin ich dann im Recht oder können die mich zum zahlen "zwingen" ????

Wird hier willkürlich zugunsten des K/VK entschieden? Sieht sich das überhaupt jemand an???

Bin echt ein bisschen verzweifelt und bitte nochmals um Rat,

vielen Dank

LG

Edit: Ich habe jetzt auch bei Ebay einspruch erhoben, die melden sich die nächsten 48 Stunden.

-- Editiert von SX117 am 25.03.2018 12:22

-- Editiert von SX117 am 25.03.2018 12:27

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
auf deiner Rechnung von dem Teil sollte die Sn-Nummer, bzw. Imei vermerkt sein.
Bitte das Handy unbedingt sperren lassen, und auch bei der Polizei entsprechende Angaben machen.
Unter Umständen sollte man auch NACH der ERFOLGTEN Sperrung dieses deinem Käufer miteilen.
Sollte der dann unter Umständen ausrasten, iss klar, was "sache" ist.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von SX117):
Wird hier willkürlich zugunsten des K/VK entschieden?

Was? Wie kommt man denn darauf?

Im Gegenteil, Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn "Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt ...


Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.



Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung, BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Orientierung gesehen denn als verbindliches Regelwerk.



Also
- nie wieder Painpal nutzen
- Painpal-Konto nicht ausgleichen
- Schreiben diesbezüglich von Painpal und der Inkassobude igniorieren


Wenn Painpal Deinem Käufer ohne jede Rechtsgrundlage Geld schenken will, dann ist das deren Sache, dafür musst Du nicht haften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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