Paket kam nie an...ich verzweifel noch

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.09.2011 11:42:24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket kam nie an...ich verzweifel noch

Hallo,
ich hatte bei Ebay etwas ersteigert und das Geld überwiesen. Nach längerer Wartezeit fragte ich den VK ob meine Ware schon raus ist.
Seine Antwort: "Sofort nach Geldeingang" mehr nicht. Dies zog sich jetzt etwas hin. Ich habe öfters nachgefragt und bekam daraufhin die Paketnummer. Es wurde per DPD geliefert. Am 4.11. aufgegeben und am 6.11. bei mir in den Briefkasten geworfen.
Jedoch kam da nie etwas an. Ich habe dies dem VK mitgeteilt, daß ich keine Ware erhalten habe. Daraufhin wollte er immer eine "eidesstattliche Versicherung" von mir, ich habe ihm dann erklärt, daß dies der "Offenbarungseid ist und er dies nicht von mir bekommt. Er wollte es jedoch weiter haben. Ich gab ihr dann eine "eidesstattliche Erklärung" ab, daß die Ware nie ankam.
Daraufhin passierte nichts mehr.
Zwischenzeitlich habe ich mich noch an DPD gewendet. Die schrieben mir zurück, daß der ParcelLetter in meinen Briefkasten geworfen wurde und ich mich an den VK zu wenden habe. Prima in meinem Briefkasten war halt nichts.
Ich habe dann mal bei DPD nachgeschaut was der ParcelLetter ist:

"PARCELLetter sind Briefe und briefähnliche Sendungen (z. B. Kataloge, Druckschriften, Serien von inhaltsgleichen Mitteilungen), die mit einer ausreichenden Umhüllung versehen und gegen Transportbeanspruchungen hinreichend geschützt und ausreichend adressiert sind sowie solche Sendungen, die zusammen mit Sachen versandt werden, auf die sich der Inhalt der Mitteilung bezieht, sofern diese keinen Handelswert besitzen, wie z.B. Warenproben oder Muster.
Beförderungsausschlüsse: Wertsachen usw.
Verlust: haftet DPD bis zur dreifachen Höhe des Beförderungsentgeltes

Wertsache: es war ein Modul für einen Digitalreceiver -> 33€
Porto und versicherter Versand habe ich 7€ bezahlt.

Was kann ich denn jetzt machen, daß ich meine Ware erhalte. Die Verkäuferin weigert sich mir Ersatz zu liefern, da Sie ja einen Beleg hat, daß es in meinen Briefkasten geworfen wurde.

MfG
Oliver Kurfess

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Haben Sie den Link zur Auktion?

Wussten Sie denn, dass Ihnen der Verkäufer, die Ware als PARCELLETTER versendet?

Was sich machen könnten ist eine Anzeige den DPD bzw. dessen Zusteller erstatten, und den DPD davon in Kenntnis setzen. Eine andere Möglichkeit sehe ich irgendwie noch nicht.

Kommt aber drauf an ... mir ist das mit dem versicherten Versand, den Sie da bezahlt haben, noch nicht klar.

33 <> 3 * 7 ... daher könnten Sie den Restbetrag (also die Differenz zwischen 33 und 21) vom VK einfordern, da er die Sendung eben nicht ausreichend (und somit absprachewidrig) versichert hat.

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#2
 Von 
guest-12325.09.2011 11:42:24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich wußte nicht das es als Parcelletter kommt. Ich dachte es kommt ganz normal als Paket.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3055807962&ed=1068239700&ssPageName=ADME:B:EOT:DE:3

kurze Erklärung: Modul 33€ plus vers.Versand 7€. Ich habe insgesamt 40€ überwiesen.

MfG
Oliver Kurfess

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Also, wenn ich mir Ihren VK so ansehe ... mit dem DPD hat er anscheinend desöfteren Probleme ...

Nichts desto trotz:
Ich würde Ihnen raten: Erstatten Sie Anzeige gegen den DPD, bzw. dessen Ausfahrer. Übersenden Sie Ihrem VK die "Bestätigung", die Sie bei der Polizei über diesen Vorgang erhalten ... mit der Anzeige haben Sie Ihren Teil erfüllt, und der Rest ist m. E. Sache des VKs (in Ihrem Falle gewerblich).

-> Fristsetzung zur Erfüllung der Lieferverpflichtung aus dem Kaufvertrag, unter Androhung des Vertragsrücktritts.

- wie ich festgestellt habe handelt es sich bei Ihrem VK ja um einen gewerblichen VK, und die Haftung Ihnen gegenüber hat der VK (Verlust) und nicht der DPD. ;)

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#4
 Von 
snowgard
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Da der Verkäufer folgendes angegeben hat:

Käufer zahlt per Überweisung und pauschal € 7,- für Versicherung, Versand und fachgerechte Verpackung je Stück. Bei Bestellung mehrerer Produkte, Extrapreise erfragen. Volle 2 Wochen nach Erhalt, gilt Rückgaberecht (natürlich nur, wenn nichts am Gerät geändert wurde). Falls ausgetauscht werden muss, übernehme ich die Portokosten zu Ihnen. Unfreie Sendungen an mich, können nicht bearbeitet werden.
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müßte der Gefahrenübergang durch Versand komplett ihm obliegen. Wenn der Besteller ein Verbraucher ist, dann ist der Verlust jetzt Risiko des Händlers und ist dann auch weiter in der Lieferpflicht. Das verloren gegangene Teil muss erneut geliefert werden. Und wenn der Händler dem nicht nachkommt, ist er im Lieferverzug.

siehe § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

*gähn*

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#7
 Von 
m@rkus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Oliver

hat sich die Verkäuferin jetzt eigentlich gerührt oder wie ist der Stand der Dinge?

Gruss
Markus

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