Hallo!
Ich habe im Dezember zwei Porzellan-Schüsseln von Hutschenreuther bei ebay zu einem sehr guten Kurs ersteigert.
In der Auktion stand drin, dass unversichert verschickt wird.
Ich habe dem Verkäufer eine eMail geschrieben, und Ihm gesagt, dass er das Paket bitte versichert verschicken soll und dementsprechend auch eine Hermes Station bei ihm in der Nähe angegeben.
Nun hat mir der Verkäufer gesagt, dass er das Paket am 19.12. zur Post gebracht hat und das unversichert verschickt hat.
Bis heute ist nichts angekommen und irgendwie mag ich es bezweifeln, dass da demnächst noch was kommt.
Was nun? - Der VK hat mir angeboten 50% zu erstatten, ist es sinnvoll das Angebot anzunehmen? - Auch wenn ich ihm geschrieben habe er möchte es bitte versichert verschicken?
Gruß
Andi
Paket nicht erhalten - Unversichert verschickt - Versichert gewünscht
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
hast Du denn den versicherten Versand bezahlt und ist der Verkäufer auf deinen Wunsch eingegangen (also hat ihn bestätigt oder ähnliches)??
Wenn er nix weiter dazu geschrieben hat und Du nicht mehr bezahlt hast, sieht es schlecht für dich aus, sofern der Verkäufer privat gehandelt hat.
Ally
Hmmm, zuerst hat er geschrieben, er habe meine eMail nicht bekommen, jetzt sagt er aber er hätte sie bekommen.
Na ja, dann werde ich wohl besser das Angebot von ihm annehmen.
Das ist aber auch ein Mist *schnief*
Schönen Dank für deine Antwort!
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Lege es unter Lehrgeld ab, zukünftig wirst Du sicherlich anders über ebay einkaufen.
Es empfielt sich übrigens den Verkäufer vor Abgabe des Gebotes nach versicherten Versand zu fragen und dieses dann zum Vertragsbestandteil zu machen.
Ally
und dieses dann zum Vertragsbestandteil zu machen.
Nach §447 II BGB
genügt es aber, versicherten Versand zu verlangen (daß der VK dann auch ein Anrecht auf Kostenübernahme hat, ist klar). Dem K würde es im vorliegenden Fall also reichen, wenn er beweisen könnte, dem VK eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben (per Email evtl. schwer).
wenn der Käufer bei Abgabe seines Gebotes mit den im Angebot stehenden Versendungsform(en) einverstanden war (und mit Abgabe eines Gebotes erklärt er sich autotmatisch damit einverstanden), dann ist nix mehr mit nachträgliche Änderung.
Dein § 447 II BGB
ist also in einem solchen Fall nicht zu gebrauchen.
Ally
Sehe ich anders. Der §447 II BGB spricht nämlich ausdrücklich *nicht* von einvernehmlichen Erklärungen (Verträgen), sondern von einer einseitigen Anweisung seitens des K.
--- editiert vom Admin
In dem er den Artikel gekauft und bezahlt hat, kann er auch entscheiden, wie der Artikel versendet wird, zumal ja eine Aufwertung der Versandart gewünscht wurde.
in dem er den Artikel gekauft und bezahlt hat, ist er auf die Vertragsbedingungen eingegangen, welche unstreitig unversicherter Versand beinhaltete.
Ally
Es gibt doch keinen wirklichen Grund, dem Wunsch des K nach versicherten Versand bei Kostenübernahme nicht nachzukommen. Ob der VK glaubwürdig ist, kann hier nicht beurteilt werden, aber den Versand muss er belegen. Kann er das nicht, würde ich auf Rückabwicklung dringen und dabei auch mit §447 II BGB argumentieren. Aber das kommt auch immer auf die Situation an.
hi, cps,
der Versand ist schon damit belegt, dass der Käufer den Empfang bestätigt hat.
Zudem fände ich es unmöglich, wenn ein Käufer erst mitbietet und dann noch von mir verlangt, ich solle den weiten Weg zu Hermes auf mich nehmen, nur weil da ein versicherter Versand genauso teuer ist, wie der unversicherte von DHL; besonders, weil er ja vorher wusste, wie ich die Ware versenden werde.
Ally
Also folgt in diesem Fall, weil nichts angekommen ist, dass auch kein Versand erfolgt ist? Solange die Ware ankommt ist das auch kein Problem, dass der VK offenbar nicht in der Lage ist, statt eines Päckchens ein Paket aufzugeben. Der Aufwand hällt sich in Grenzen, aber wenn jemand ausdrücklich nur einen nicht nachverfolgbare Versandart wählt und die Ware kommt nicht an, dann denke ich mir eben meinen Teil. Besonders wenn er gleich so großzügig ist und den "Verlust" teilen will.
Ich weiss nur wenn man versichert angibt, muss man entweder auch versichert versenden, oder eben bei Verlust haften!
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