Paket nicht erhalten - Unversichert verschickt - Versichert gewünscht

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Paket nicht erhalten - Unversichert verschickt - Versichert gewünscht

Hallo!
Ich habe im Dezember zwei Porzellan-Schüsseln von Hutschenreuther bei ebay zu einem sehr guten Kurs ersteigert.

In der Auktion stand drin, dass unversichert verschickt wird.
Ich habe dem Verkäufer eine eMail geschrieben, und Ihm gesagt, dass er das Paket bitte versichert verschicken soll und dementsprechend auch eine Hermes Station bei ihm in der Nähe angegeben.

Nun hat mir der Verkäufer gesagt, dass er das Paket am 19.12. zur Post gebracht hat und das unversichert verschickt hat.
Bis heute ist nichts angekommen und irgendwie mag ich es bezweifeln, dass da demnächst noch was kommt.

Was nun? - Der VK hat mir angeboten 50% zu erstatten, ist es sinnvoll das Angebot anzunehmen? - Auch wenn ich ihm geschrieben habe er möchte es bitte versichert verschicken?

Gruß
Andi

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hast Du denn den versicherten Versand bezahlt und ist der Verkäufer auf deinen Wunsch eingegangen (also hat ihn bestätigt oder ähnliches)??

Wenn er nix weiter dazu geschrieben hat und Du nicht mehr bezahlt hast, sieht es schlecht für dich aus, sofern der Verkäufer privat gehandelt hat.

Ally

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#2
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmmm, zuerst hat er geschrieben, er habe meine eMail nicht bekommen, jetzt sagt er aber er hätte sie bekommen.

Na ja, dann werde ich wohl besser das Angebot von ihm annehmen.
Das ist aber auch ein Mist *schnief*

Schönen Dank für deine Antwort!

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#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Lege es unter Lehrgeld ab, zukünftig wirst Du sicherlich anders über ebay einkaufen.

Es empfielt sich übrigens den Verkäufer vor Abgabe des Gebotes nach versicherten Versand zu fragen und dieses dann zum Vertragsbestandteil zu machen.

Ally

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und dieses dann zum Vertragsbestandteil zu machen.

Nach §447 II BGB genügt es aber, versicherten Versand zu verlangen (daß der VK dann auch ein Anrecht auf Kostenübernahme hat, ist klar). Dem K würde es im vorliegenden Fall also reichen, wenn er beweisen könnte, dem VK eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben (per Email evtl. schwer).

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wenn der Käufer bei Abgabe seines Gebotes mit den im Angebot stehenden Versendungsform(en) einverstanden war (und mit Abgabe eines Gebotes erklärt er sich autotmatisch damit einverstanden), dann ist nix mehr mit nachträgliche Änderung.

Dein § 447 II BGB ist also in einem solchen Fall nicht zu gebrauchen.

Ally

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sehe ich anders. Der §447 II BGB spricht nämlich ausdrücklich *nicht* von einvernehmlichen Erklärungen (Verträgen), sondern von einer einseitigen Anweisung seitens des K.

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

In dem er den Artikel gekauft und bezahlt hat, kann er auch entscheiden, wie der Artikel versendet wird, zumal ja eine Aufwertung der Versandart gewünscht wurde.

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#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

in dem er den Artikel gekauft und bezahlt hat, ist er auf die Vertragsbedingungen eingegangen, welche unstreitig unversicherter Versand beinhaltete.

Ally

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#10
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Es gibt doch keinen wirklichen Grund, dem Wunsch des K nach versicherten Versand bei Kostenübernahme nicht nachzukommen. Ob der VK glaubwürdig ist, kann hier nicht beurteilt werden, aber den Versand muss er belegen. Kann er das nicht, würde ich auf Rückabwicklung dringen und dabei auch mit §447 II BGB argumentieren. Aber das kommt auch immer auf die Situation an.

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#11
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, cps,

der Versand ist schon damit belegt, dass der Käufer den Empfang bestätigt hat.

Zudem fände ich es unmöglich, wenn ein Käufer erst mitbietet und dann noch von mir verlangt, ich solle den weiten Weg zu Hermes auf mich nehmen, nur weil da ein versicherter Versand genauso teuer ist, wie der unversicherte von DHL; besonders, weil er ja vorher wusste, wie ich die Ware versenden werde.

Ally

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#12
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Also folgt in diesem Fall, weil nichts angekommen ist, dass auch kein Versand erfolgt ist? Solange die Ware ankommt ist das auch kein Problem, dass der VK offenbar nicht in der Lage ist, statt eines Päckchens ein Paket aufzugeben. Der Aufwand hällt sich in Grenzen, aber wenn jemand ausdrücklich nur einen nicht nachverfolgbare Versandart wählt und die Ware kommt nicht an, dann denke ich mir eben meinen Teil. Besonders wenn er gleich so großzügig ist und den "Verlust" teilen will.

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#13
 Von 
creamball
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nur wenn man versichert angibt, muss man entweder auch versichert versenden, oder eben bei Verlust haften!

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