Paket verloren gegangen, unterversichert, etc...

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
hessa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket verloren gegangen, unterversichert, etc...

Hallo an alle,

bei mir ist folgendes passiert.
Ich habe privat zu privat in eBay einen Artikel verkauft. Die Auktion lief 5 Tage und endete bei knappen 700 Euronen. In meiner Auktion stand wörtlich, dass der Paketversand ausschließlich versichert und für 6,90€ stattfindet. Des weiteren wählte ich auch die Versandart bereits bei der Erstellung der Auktion aus UND gab den Betrag fest unter "Versand und Zahlungsmethoden" auch mit 6,90€ "DHL Paket" an.

Nun ist es natürlich dazu gekommen, dass das Paket offensichtlich verschwunden ist. Ich habe selbstverständlich die Identcodenummer und den Beleg über die Versendung des Paketes aufgehoben. Ruft man online den Status ab, sitzt das Paket seit der Einlieferung vor 10 Tagen an der gleichen Stelle, nämlich Paket wurde im Einlieferungszentrum abgegeben. Seitdem tut sich nichts. Daraufhin habe ich bei der DHL angerufen und angefragt was mit dem Paket passiert sei. Meine Daten wurden aufgenommen, also Sendungsidentnummer + Absender + Empfänger und man sagte aus, man wird nun ein Nachverfolgungsantrag stellen. Man melde sich erneut bei mir wenn etwas bekannt ist. Dies ist der aktuelle Status.

Ich gehe nun vorsorglich davon aus, dass das Paket verschollen sein wird. Das Paket war ordnungsgemäß verpackt. Der Artikel war nicht darin einzusehen, die Verpackung ließ keine Rückschlüsse auf den Inhalt zu. Meine Sorgfaltspflicht sehe ich als erfüllt an.

Jetzt kommt meine folgende Frage.
Der Käufer wird logischerweise bei Verlust beanstanden. Das wiederrum beantrage ich dann bei der DHL und werde vermutlich 500 Euro nach viel ärger und gezedere erstattet bekommen. Dadurch fehlt ein Differenzbetrag von ca. 200 Euro.

Erste Frage:
Wer kommt für die Differenz von 200€ auf?
Ich sehe es so, dass ich alle Angaben in der Auktion gemacht habe. D.h. ich habe versichert im DHL Paket zu 6,90€ Selbstkostenanteil geschrieben. Zudem muss ich ehrlich sagen, dass mir der Umstand eines Verlustes mit der begrenzten Schadenssumme von 500 Euro gar nicht bewusst war, sonst hätte ich direkt höhere Versandkosten angegeben (ich wusste aber auch gar nicht wie hoch der Artikel endet, daher wäre ich da sowieso im Vorfeld nie drauf gekommen.). Ich gehe auch davon aus, dass dem Käufer dies ebensowenig bewusst war, sonst hätte er ebenso die paar Euro mehr drauf gelegt. Dennoch hätte er darauf ansprechen können, was er ja nicht tat. Dennoch möchte ich gerne wissen wer hier rechtlich eher heranziehbar ist. Käufer oder ich als Verkäufer.
Nur als Randinfo. Es ist ja alles noch nicht soweit, aber käme es zum Rechtstreit, würde ich einen Vergleich anbieten von Kostenübernahme der Differenz von 50/50. Ich denke das wäre sehr fair.

Zweite Frage:
Laut BGB 447 bin ich als Verkäufer in Privatmanier nur bis zur Übergabe des Paketes haftbar. Genug Urteile, vor allem im Bereich eBay, sprechen da aber ganz andere Geschichten. Wie sieht denn da nun eine Rechtsprechung aus? Muss ich für Sorge tragen, dass das Paket ankommt oder muss ich es lediglich beauftragen? Es ist für mich kein Thema mich nun um den ganzen Rummel zu kümmern, das empfinde ich als selbstverständlich, ich will aber für Fehler seitens DHL nicht selbst in die Tasche greifen müssen.

Zudem habe ich weiter gelesen, dass die DHL nicht für die 500 Euro eintritt, da ich einen Vertragsbruch begangen hätte und das Paket höher hätte versichern müssen - das fällt dann unter Sorgfaltspflicht. Kann sowas denn überhaupt stimmen? Mir wurde und wird immer gesagt bei Abgabe des Paketes: bis 500 Euro wird ersetzt bei Schadensfällen und Verlust. Da kann ich wohl nicht von vielleicht anderslautenden AGBs ausgehen, wenns mir so am Schalter gesagt wird?

Dritte und letzte Frage:
Der Artikel wurde mit Rechnung versandt. Das heisst ich habe Probleme beim Nachverfolgungsantrag eine Rechnung beizulegen. Ich habe jetzt ein doppelt angefordert und bekomme es vermutlich vom Händler, da ist aber dann ein anderer Betrag ausgewiesen als der Käufer bezahlt hat. Zudem habe ich den Artikel im Verhältnis eines Vertrages gekauft und so ist ein kleinerer Betrag ausgewiesen, als der Artikel wert ist. Ist für so etwas die Paypal Rechnung heranziehbar? Wird diese anerkannt, oder wird dann der Wert geschätzt? Da dürfte ich nämlich laut Versicherungen bei 500 Euro landen. Es handelt sich um ein IPhone.


Wäre dankbar für Antworten!


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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1119x hilfreich)

quote:
Dennoch hätte er darauf ansprechen können, was er ja nicht tat.


Wenn versicherter Versand vereinbart ist, ist es selbstverständlich eine vertragliche Nebenpflicht des VK, für ausreichende Deckung zu sorgen - und zwar in Relation zum Wert der Ware und nicht zum Auktionsendpreis (eine 2500-EUR-Vase, die für 1 EUR versteigert wurde, müßte der VK also so versichern, daß der Wert von 2500 EUR gedeckt ist).

quote:
Muss ich für Sorge tragen, dass das Paket ankommt oder muss ich es lediglich beauftragen?


Letzteres. Bei versichertem Versand schuldest du dem K allerdings die Versicherungsleistung als stellvertretendes Commodum. Unterversicherung oder gar gar keine Versicherung geht zu deinen Lasten.

quote:
Ist für so etwas die Paypal Rechnung heranziehbar?


Wieso auch nicht?

Letztlich muß ein Beweis her, was die Ware wert ist. Wenn du beweisen kannst, die Ware besessen zu haben, dürfte auch der übliche Marktwert ausschlaggebend sein - schließlich könntest du das iPhone auch geschenkt bekommen haben (deswegen muß die Post ja dann nicht 0 EUR ersetzen) oder für 1 EUR im subventionierten Paket bekommen haben (deswegen muß die Post ja dann nicht 1 EUR ersetzen).

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#3
 Von 
hessa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja nen ganz dickes Ding für mich.
Irgendwo fehlt mir da etwas das Verständnis, weil ich explizit die Angabe gemacht habe "DHL Paket" 6,90€.

Ich bin da etwas baff, muss das aber dann wohl akzeptieren. Erst mal abwarten und dann mit dem Käufer palavern. Danke aber für die Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

quote:
Das ist ja nen ganz dickes Ding für mich.
Irgendwo fehlt mir da etwas das Verständnis, weil ich explizit die Angabe gemacht habe "DHL Paket" 6,90€.


Wenn es dabei geblieben wäre, wäre es ja auch ok gewesen.

Du hattest 2 Möglichkeiten:

1. Versand als DHL Paket (ohne jeden weiteren Zusatz)
2. Versand als DHL Paket (versichert bis EUR 500,00)

Beides hätte dich abgesichert. Wobei die 2. Version ja nur zusätzlich im Angebotstext hätte vereinbart werden können, während die 1. Version ja eine offizielle eBay-Versand-Methode ist.

Der Fehler lag hier darin, noch einmal im Angebotstext von einem "versicherten Versand" zu sprechen. Sollte man nie machen, man sollte sich einfach an die eBay Vorgaben halten "Hermes Paket, DHL Paket, Paket-Versand".

Eine spezielle Versandart "versicherter Versand" gibt es seit 2008 nicht mehr.

Siehe hier:

http://pages.ebay.de/help/sell/shippingservices_ov.html

So hast du den Anschein erst erweckt, dass die Sendung "versichert" war, ohne eine Höchstgrenze im Auge zu haben, die auch je nach Versandunternehmen noch unterschiedlich ist und nicht immer kann man Pakete "höher versichern".

Die DHL hat zu haften bis EUR 500,00. Daraus, dass die Sendung "unterversichert" ist, kann man dir keinen Strick drehen, nur hast du eben keinen Anspruch auf die nicht versicherte Summe.

Im Übrigen ist es nicht ausgeschlossen, dass das Paket noch einmal auftaucht.

Die AGB der Versandunternehmen sollte man wirklich vorher lesen:

http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes〈=de_DE&xmlFile=26654

Hier noch ein Urteil, was sich explizit auf den "versicherten Versand" bezieht:

http://www.posttip.de/News/22928/Goldbarren-aus-Paket-weg-Versender-haftet.html





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-- Editiert am 30.09.2009 21:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

1. Versand als DHL Paket (ohne jeden weiteren Zusatz)
2. Versand als DHL Paket (versichert bis EUR 500,00)

Das stimmt so nicht ganz !

Ein Paket ist bei DHL automatisch mit 500 € versichert.

Es gibt dann noch zwei Möglichkeiten das Paket höher zu versichern.

Einmal bis 2500 € kostet 3,50€ + 6,90€
oder bis 25000 € kostet 15€ + 6,90€

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

quote:
Das stimmt so nicht ganz !


Diese Feststellung ist schon logisch nicht haltbar.

Wenn es da steht, stimmt es ja. Es ist eine Tatsache.

Wenn der Verkäufer nur die eBay-Vorgabe "DHL Paket" genutzt hätte, würde über eine Versicherung oder eine Versicherungssumme gar keine Aussage getroffen. Im Zweifel kann sich der Käufer informieren, was ein DHL Paket ist, ob es versichert ist und wenn, mit welcher Summe - die einfachste Variante.

Wenn der Verkäufer (zusätzlich in der Auktion) geschrieben hätte "DHL Paket (versichert bis EUR 500,00)", wäre das auch eine Tatsache, wenn er die Variante ohne zusätzliche Versicherung angeboten hätte, was hier der Fall war.

Auch schon nicht ideal. Hier hat er sich auf eine Versicherungssumme festgelegt. Kein Mensch weiß aber, ob es der DHL nicht beliebt, diese Summe irgendwann auf EUR 100,00 im Zuge ihrer zur Zeit umfangreichen Sparmaßnahmen zu verringern, ohne dass es der Verkäufer mitkriegt, weil er sich nicht informiert hat. Dann haftet er für die Differenz. Jedenfalls weiß aber der Käufer, dass die Versicherungssumme begrenzt ist und dass er selbst etwas tun muss, um eine Vollversicherung zu bewerkstelligen.





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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 346x hilfreich)

Um den K die Sicherheit eines Pakets zu verdeutlichen, erwähne ich auch immer "versichertes Hermes Paket".

Wäre es rechtlich Ok, es so auszudrücken:
"Versichertes* Hermes-Paket (*gemäß den gültigen Hermes-AGB)"

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

Sicherlich kann man auf die AGB des Versandunternehmens hinweisen. Jedenfalls sollte ein Verkäufer alles vermeiden, was ihn persönlich irgendwie mit einer Haftung in Verbindung bringen könnte. Wir haben es hier mit einem Vertrag zugunsten Dritter zu tun, die große Überraschung kommt ohnehin meistens erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, von Haftung keine Spur, zumindest dann, wenn das Paket nicht verschwunden ist, sondern "nur" beschädigt wurde.

Die Ausreden und Hinhaltetaktik der Versandunternehmen sind schon legendär, das Netz ist voll mit Berichten, wo nie entschädigt wurde, es sei denn, es wurde geklagt.

Gerade Hermes gehört zu den Versendern, wo die Versicherungssumme auf EUR 750,00 limitiert ist (innerhalb Deutschlands) und wo auch generell keine Höherversicherung möglich ist.

Für Auslandsversand gelten ohnehin vollkommen andere Maßstäbe, deshalb sollte man mit Aussagen zum Versicherungswert noch vorsichtiger sein.


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