Paket weg, Quittung weg, Geld weg?

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket weg, Quittung weg, Geld weg?

Guten Morgen,

ich habe ein Problem und versuche es so genau wie möglich zu schildern. Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr erfreut. Es gibt schon ähnliche Posts, aber keinen, der wirklich meinem Fall entspricht.

Ich habe Anfang Dezember im Internet ein Handy als Privatkauf erstanden und per Überweisung gezahlt, da der VK eine geraume Menge durchweg positiver Bewertungen in dem Bereich Handy-Verkauf hatte. Am Tag der als Lieferungsdatum angegeben war, kam es jedoch nicht und auch nicht am folgenden Tag. Habe den Verkäufer angeschrieben, ob er mir sagen könne, wo sich das Paket befände per Sendungsverfolgung da es versichert per DHL versendet wurde. Daraufhin antwortete dieser, dass er die Quittung bereits entsorgt hätte, da er dachte, dass Paket hätte ja am Vortag bei mir eintreffen müssen. Da das Paket auch nach einer weiteren Woche nicht ankam und das nicht mehr am Weihnachtsstress o.ä. liegen konnte, stellte er einen Nachforschungsantrag (sagte er, Beweise dafür gibt es bisher nicht). Letztendlich sagte er vor ein paar Tagen, dass der Antrag ergeben hat, das Paket sei verschwunden. Da er versichert war, sollte es ja kein Problem sein, es erstattet zu bekommen. Da jedoch die Quittung nicht vorhanden ist, "kann die Post da auch nichts machen" seiner Aussage nach und "da die Original Rechnung des Handys im Paket beigelegt war, verweigert die Post die Rückerstattung". Ich habe nun aber keinerlei Beweise, dass besagtes Paket/Handy jemals existiert hat, da es weder eine Quittung vom Paket noch vom Handy gibt. Aber gehen wir nun davon aus, dass es tatsächlich vorhanden war. Wie ist die Rechtslage? Ich habe hier im Forum gelesen, eine Rechnung ist nicht Pflicht und ein Bild mit Besitzer und Handy oder Zeugen, die es bezeugen können, reichen aus, um das Geld erstattet zu bekommen. Falls der VK das Geld nicht zurückerstattet bekommt, ist er dann verpflichtet mir das Geld zurückzuzahlen? Da er ja keinerlei Beweise hat, das Handy wirklich verschickt zu haben.

Bin nun wirklich ratlos und bitte um Hilfe

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von TF2395):
Da er ja keinerlei Beweise hat, das Handy wirklich verschickt zu haben.

Das ist der Knackpunkt. Und damit ist er so zu stellen, als hätte er es nie verschickt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Da er versichert war, sollte es ja kein Problem sein, es erstattet zu bekommen.


Wurde ein versicherter Versand bei der Auktion vereinbart?

Falls ja, dann haftet der Verkäufer für den Untergang des Pakets, weil der Verkäufer seine Pflicht hiermit verletzt hat.

Zitat:
Da jedoch die Quittung nicht vorhanden ist, "kann die Post da auch nichts machen" seiner Aussage nach


Falls nein, dann wird es schwierig. Letztendlich muss der Verkäufer den Versand des Handies beweisen.
Zitat:

Letztendlich sagte er vor ein paar Tagen,


Kommunizieren Sie eigentlich mündlich oder schriftlich mit dem Verkäufer?
Besser ist immer schriftlich!!!

Zitat:
Letztendlich sagte er vor ein paar Tagen, dass der Antrag ergeben hat, das Paket sei verschwunden.


Ich würde den Verkäufer höflich fragen, Ihnen eine Kopie des Antrags und die Antwort der Post zuzusenden.
Je nachdem, wie der Verkäufer hier reagiert, können Sie die nächsten Schritte unternehmen
1) Reagiert der Verkäufer nicht auf die Bitte bzw. kommt mit Ausreden daher -> dann ist sehr wahrscheinlich, dass hier ein Betrüger am Werke ist
2) Schickt Ihnen der Verkäufer diese zwei Schreiben zu, können Sie schon teilweise beurteilen, wie stark seine Beweiskette (Handy verschickt) ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Keine Panik, so einfach kommt der VK nicht aus der Sache raus.
1. Er muss den Versand belegen können, das kann er aber anscheinend nicht
2. Es ist grob fahrlässig die Quittung zu entsorgen ohne sicher zu sein, dass die Zustellung erfolgt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke bis hier hin.

Zitat (von vundaal76):
Wurde ein versicherter Versand bei der Auktion vereinba


Also bei der Auktion stand "Kostenlos, Standardversand".
Zitat (von vundaal76):
Kommunizieren Sie eigentlich mündlich oder schriftlich mit dem Verkäufer?
Besser ist immer schriftlich!!!


Schriftlich, und er hat mir geschrieben, dass es versichert verschickt worden sei, als Paket.

Zitat (von vundaal76):
Ich würde den Verkäufer höflich fragen, Ihnen eine Kopie des Antrags und die Antwort der Post zuzusenden.


Schon geschehen, bisher kam die Antwort er werde mir heute Abend (14.10.16) ausführlich antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Standardversand"


Heißt aber nicht automatisch versichert!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
"da die Original Rechnung des Handys im Paket beigelegt war, verweigert die Post die Rückerstattung"


Wie will der Verkäufer ohne eine Rechnung denn den Artikel verbuchen? Es müssen immer zwei Rechnungen gedruckt werden. Eine für den Käufer und eine die in die Buchhaltung des Verkäufers einfliesst. Wenn der Verkäufer seine Einnahme in diesem Falle nicht verbucht ist es ein Fall für das Finanzamt ;-)

Zitat:
Daraufhin antwortete dieser, dass er die Quittung bereits entsorgt hätte, da er dachte, dass Paket hätte ja am Vortag bei mir eintreffen müssen.


Na irgendeinen Beleg muss er aber haben und verbuchen, wenn er das Paket wirklich abgeschickt hat

Zitat:
Ich habe hier im Forum gelesen, eine Rechnung ist nicht Pflicht


Der Verkäufer selber braucht einen Beleg für seine Buchhaltung. Für ihn ist die Rechnung Pflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ cirius
Der Verkäufer war hier ebenfalls eine Privatperson, zumindest lt. Aussage des TE, die brauchen recht selten Belege für die Buchhaltung.
Was mich dann aber stutzig macht ist dies hier ->

Zitat:
da der VK eine geraume Menge durchweg positiver Bewertungen in dem Bereich Handy-Verkauf hatte.


Das spricht wenig für ein Privatgeschäft, sondern sieht deutlich nach gewerblich aus

Ich frage mich allerdings wie eine Sendungsverfolgung / Nachforschung laufen soll, wenn keine Sendungsnummer vorhanden ist....
Auf die ausführliche Erklärung des Verkäufers bin ich gespannt.


-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2016 11:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was mich dann aber stutzig macht ist dies hier ->
Zitat:
da der VK eine geraume Menge durchweg positiver Bewertungen in dem Bereich Handy-Verkauf hatte.
Zitat:


Das spricht wenig für ein Privatgeschäft, sondern sieht deutlich nach gewerblich aus


Darüber habe ich mich ebenfalls gewundert!

Zitat (von spatenklopper):
Ich frage mich allerdings wie eine Sendungsverfolgung / Nachforschung laufen soll, wenn keine Sendungsnummer vorhanden ist....
Auf die ausführliche Erklärung des Verkäufers bin ich gespannt.


Ich auch, hat mich auch stutzig gemacht mit dem Nachforschungsantrag

Naja. Da hilft wohl bis heute Abend nur abwarten und Tee trinken. Danke für alle Antworten soweit

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Paket von X zu Y, natürlich kann man so einen Nachforschungsantrag stellen, die Daten werden ja im System gespeichert. Die Aussage der Post ist jedoch merkwürdig, denn anhand der Auktion lässt sich doch recht gut belegen was in dem Paket war und welchen Wert es hatte. Zumindest kenne ich es so, das auch Auktionen als Beleg für den Inhalt von verschollenen Paketen herhalten.

Da der versicherte Versand aber nicht explizit vereinbart war, hängt es auch vom Warenwert an. Denn ab einem bestimmten Warenwert kann man grundsätzlich von versichertem Versand ausgehen und es müsste entsprechend gegenteiliges vereinbart worden sein, ist es aber nicht. Und damit hätte der Verkäufer mit dem Entsorgen der Quittung seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt und ist in der Haftung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Naja. Da hilft wohl bis heute Abend nur abwarten und Tee trinken. Danke für alle Antworten soweit


Meine Glaskugel sagt mir, dass sie noch sehr viel Tee trinken werden, denn ich glaube nicht, dass der Verkäufer dem Käufer eine ausführliche Antwort zukommen lassen wird.

Deshalb habe ich nachgefragt, ob die u.g. Aussagen alle schriftlich vorliegen, das wäre nämlich sehr gut. Der Verkäufer hat sich hier wohl ein Eigentor geschossen.

Zitat:
Letztendlich sagte er vor ein paar Tagen, dass der Antrag ergeben hat, das Paket sei verschwunden.


Das impliziert, dass die Sendungsnummer wieder rekonstruiert werden konnte. Denn wie kann sonst DHL behaupten, das Paket sei verschwunden. Um so eine Aussage machen zu können, muss DHL ja wissen, um welches konkrete Pakete es sich handelt. Damit kennt DHL die Sendungsnummer.
Zitat:

Da er versichert war, sollte es ja kein Problem sein, es erstattet zu bekommen.


Damit gibt der Verkäufer zu, dass das Paket versichert war.
Hier würde sich die Pflicht ergeben, dass der Verkäufer die Forderung gegen die Versicherung an den Käufer abtritt.

Zitat:
Da jedoch die Quittung nicht vorhanden ist, "kann die Post da auch nichts machen" seiner Aussage nach


Halten wir fest!
Verkäufer gibt schriftlich (implizit) zu!
1) Das Paket ist versichert.
2) Die Sendungsnummer liegt vor.

Wieso kann DHL da nichts machen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Das einzige Szenarium, was hier sinnvoll erscheint, ist die Möglichkeit, dass der Verkäufer das Handy überhaupt nicht verschickt hat. Vielleicht denkt sich der Verkäufer, dass der Käufer dem privaten Verkäufer nicht an die Gurgel kann, weil den Untergang grundsätzlich der Käufer zu verantworten hat.



-- Editiert von vundaal76 am 14.01.2016 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Letztendlich sagte er vor ein paar Tagen, dass der Antrag ergeben hat, das Paket sei verschwunden.


Tut mir Leid, da muss ich was richtig stellen. Habe nochmal nachgesehen und es wurde nicht wörtlich gesagt, dass der Antrag das ergeben hat, das war eine überschnelle Interpretation meinerseits. Ich habe aber nochmal nachgefragt, was genau bei dem Antrag das Ergebnis war.

Zitat (von vundaal76):
Vielleicht denkt sich der Verkäufer, dass der Käufer dem privaten Verkäufer nicht an die Gurgel kann,


Das hab ich mir auch gedacht, aber dann wundern mich die vielen positiven Bewertungen. Das mit der Sendungsnummer stimmt aber ja leider nicht ganz, wie oben erwähnt. Tut mir Leid, für die Irreführung.

Aber die Antworten kommen auch immer erst ziemlich spät und ich werde des öfteren "hingehalten".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Denn ab einem bestimmten Warenwert kann man grundsätzlich von versichertem Versand ausgehen und es müsste entsprechend gegenteiliges vereinbart worden sein, ist es aber nicht.


Wo steht das denn?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Tut mir Leid, da muss ich was richtig stellen. Habe nochmal nachgesehen und es wurde nicht wörtlich gesagt, dass der Antrag das ergeben hat, das war eine überschnelle Interpretation meinerseits. Ich habe aber nochmal nachgefragt, was genau bei dem Antrag das Ergebnis war.


Wenn Sie hilfreiche Antworten erwarten, müssen Sie auch präzise formulieren, was geschehen ist.
Zitat:

Habe nochmal nachgesehen und es wurde nicht wörtlich gesagt,


Was wurde denn vom Verkäufer geschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was wurde denn vom Verkäufer geschrieben?


Bezüglich des Nachforschungsantrags noch gar nichts. Da muss ich bis heute Abend warten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von TF2395):
Bezüglich des Nachforschungsantrags noch gar nichts. Da muss ich bis heute Abend warten

Und? Jibbet wat?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass der Verkäufer dem Käufer Gestern Abend noch eine substantiierte Antwort zukommen lassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt genau. Die Antwort kam eben gerade.

Wieder keine Antwort auf den Nachforschungsantrag. Nur, dass man ohne Nummer nichts machen könne und ein Angebot die Hälfte zu zahlen, da er keine Sicherheit habe, dass das Paket wirklich nicht angekommen ist.

Hätte er die Quittung behalten dann hätte er den Nachweis. Also ists ja seine eigene Schuld und ich sehe auch nicht ein die Hälfte des Geldes zu verlieren.

Ich weise ihn später darauf hin, dass ich hier im Forum einiges in Erfahrung bringen konnte und er die Schuld trägt, wenn ich alles richtig verstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In meinen Augen schuldet Ihnen der Verkäufer 100% vom Kaufpreis bzw. eine kostenfreie Ersatzlieferung des gattungsgleichen Handies.

Noch einmal die Frage. Schauen Sie bitte in die schriftliche Korrespondenz nach:
1) Hat der Verkäufer angegeben, dass das Paket versichert versendet wurde?
2) Hat der Verkäufer angegeben, dass ein Nachforschungsauftrag beantragt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat:
Also bei der Auktion stand "Kostenlos, Standardversand".

Und, was steht unter "Details"?
Das ist das ausschlaggebende ... DHP Paket, DHL Päckchen, Warensendung, ....
Da muss etwas stehen ....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
bzw. eine kostenfreie Ersatzlieferung des gattungsgleichen Handies.

Imho Stückschuld, nicht Gattungsschuld

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

DHL Paket steht unter Details

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Bei vereinbartem und bezahltem Versand ist das alles das Problem von Ihrem VK.
Wenn er den Versandbeleg nicht mehr hat und DHL nicht einspringt, alles sein Problem.

Einschreiben mit Fristsetzung für die Rückerstattung des Kaufbetrages setzen ....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, werde ich machen. Aber ich habe seine Adresse nicht. Wie lasse ich ihm das zukommen? Weil das ja wahrscheinlich in Papierform sein muss, oder?

Und gibt es Muster oder ähnliches, damit ich weiß, was da alles in welcher Form drin stehen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
arianna
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 11x hilfreich)

Da muss nur drinstehen. Ich möchte mein Geld innerhalb von 14 Tagen zurückhaben + Bankverbindung.
Das kann man auch per E-Mail oder ebay System schreiben.

Man muss am Ende eben nur nachweisen können, dass diese E-Mail dem Empfänger zugegangen ist.
Das Beste wäre, wenn der Verkäufer irgendwie auf die E-Mail antwortet.

-- Editiert von arianna am 18.01.2016 16:00

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe jetzt eine Nachricht mit der Fristsetzung bis in 2 Wochen versendet. Ich hoffe, es kommt eine Antwort zurück. Oder am besten gleich das Geld, damit das endlich ein Ende hat. Vielen Dank für all die Unterstützung!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bisher gab es keinerlei Reaktionen darauf. Was ist, wenn ich mich nach den zwei Wochen dazu entschließe den Verkäufer zu verklagen? "Lohnt" sich das überhaupt? Sind die Gerichtskosten nicht höher als der Schadensersatz vom Handy?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Vor der Klage, erstmal einen Mahnbescheid beantragen, ist deutlich billiger.
Anzeige wegen Betrugs würde ich dann auch stellen, da der Verkäufer den Versand ja nicht nachweisen "möchte".

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
"Lohnt" sich das überhaupt? Sind die Gerichtskosten nicht höher als der Schadensersatz vom Handy?


Solange die Gegenseite nicht pleite ist, lohnt sich das, denn wenn du zu 100% gewinnst, muß dir die Gegenseite auch 100% deiner Kosten erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Naja, es sieht ja ganz so aus, dass der Verkäufer hier Dreck am Stecken hat.
Er dreht sich alles so zusammen, wie es passt (Paket verschwunden - ja, war versichert - aber habe den Beleg verlegt ....). Vielleicht hat der Verkäufer ja gehofft, dass der Käufer naiv ist und den Mist glaubt.

Ich würde dem Verkäufer noch einmal schreiben und die Strafanzeige androhen.

0x Hilfreiche Antwort

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