Paket weg - unversichert versendet!

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)
Paket weg - unversichert versendet!

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Nehmen wir an, Verkäufer V verkauft über eBay einen Artikel an Käufer K.

K bezahlt den Artikel und den versicherten Versand per DHL, wie angeboten.

V verschickt das Paket an die Packstation, die K ihm angegeben hat. Das Paket geht aber zurück, da laut DHL die Versandbedingungen nicht eingehalten wurden.

V sagt K, dass das Paket wieder zurück sei, er es aber an die Adresse verschickt habe, die K ihm gegeben hat.

Er würde es erneut versenden, möchte aber von K eine alternative Versandadresse. daraufhin gab K ihm die Adresse seines Büro's.
V wollte dann aber nochmals Versandkosten von K haben.

K schaut sich die Packstation-Adresse an, aber sie passt. daraufhin ruft K bei DHL an, wo ihm mitgeteilt wird, dass V zwar die Adresse der Packstation angegeben hat, nicht aber die sogenannte Postnummer, anhand der der Emüfänger als Person zugeordnet wird. Das Paket konnte so nicht zugeordnet werden und ging somit an den Absender zurück.
Also klarer Fehler von V.

Das teilt K dann dem V mit und V bietet ihm an, die Zahlung zu erstatten und den Artikel erneut einzustellen.

K ist einverstanden und gibt ihm die Bankdaten zur Erstattung.
Nach über einer Woche ist noch immer keine Zahlung da. K wendet sich also erneut an V und fragt nach, wann er mit der Rückzahlung rechnen könne.

V teilt ihm daraufhin mit, dass er keine Rückzahlung geleistet habe, sondern das Paket erneut verschickt hat...an die Büroadresse des K.

K möchte daraufhin die Sendungsnummer haben, um zu sehen, wo das Paket sich befindet.

V teilt ihm dann aber mit, dass er es als unversichertes Päckchen versendet habe und es keine Sendungsnummer gibt.

K hat das Päckchen nicht bekommenûnd V verweigert die Rückzahlung. O-Ton des V "Meine Pakete kommen immer an!".

Wie sieht die Rechtslage aus?
K hat mittlerweile einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, der V auch zugegangen ist.
V schrieb K nun über eBay, dass er Widerspruch einlegen will.

Wie hoch sind die Chancen in einem gerichtlichen Verfahren für K.

Es mag ja sein, dass V das Päckchen tatsächlich abgeschickt hat, aber sicher ist K sich da nicht, da ihm ja auch eine Rückzahlung zugesichert wurde und V den Artikel anderweitig verkaufen wollte.

Fakt ist jedoch, K hat den versicherten Versand bewusst bezahlt, damit genau so etwas nicht passieren kann.

Es gibt ja bei eBay genug "schwarze Schafe"...

Wie sollte sich K verhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Durch folgende Schilderung ist klar, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde:

quote:
Das teilt K dann dem V mit und V bietet ihm an, die Zahlung zu erstatten und den Artikel erneut einzustellen.
K ist einverstanden und gibt ihm die Bankdaten zur Erstattung.


Wenn diese Korrespondenz nachweisbar ist (also nicht nur telefonisch), ist K auf der sicheren Seite. Seine Chancen für einen Gerichtsprozess stehen überaus gut, er sollte das Mahnverfahren durchziehen.

quote:
V schrieb K nun über eBay, dass er Widerspruch einlegen will.


Das spielt überhaupt keine Rolle. Was eBay in dieser Sache für richtig hält, ist vollkommen irrelevant für ein mögliches Gerichtsverfahren.

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#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)

Ah ok, das hört sich schon mal gut an.

Zusätzlich sei noch zu erwähnen, wie wenig Interesse V an einer Klärung des Problems hatte.

Nachdem K ihn gefragt hat, wann denn die Rückzahlung kommt, hat V ihn 10 Tage ignoriert.

Erst nachdem ein Konflikt bei eBay geöffnet wurde, kam die Antwort, er habe es an die alternative Adresse verschickt.

Die Paketnummer konnte er nicht liefern und K setzte ihm eine Frist bis zum Ende der Woche zur Klärung.

Am Ende der Woche schrieb V dann dem K, dass sein Onkel sich jetzt darum kümmert. Der sei bei der Polizei und zu Anwalt wolle er auch gehen.

K zeigte sich unbeeindruckt und schrieb V in der Zeit danach noch mehrmals an. Alle Versuche der Kontaktaufnahme wurden von V ignoriert.

Nach knapp 4 Wochen beantragte K dann den Mahnbescheid.

Ich weiss ja nicht, ob dieses Verhalten evtl. eine Rolle spielt oder evtl. den Verdacht bestärkt, dass kein weiterer Versand erfolgt ist.

Frei nach dem Motto "Wenn ich ihn ignoriere, gibt er vielleicht irgendwann Ruhe"

Ach ja, sämtliche Korrespondenz liegt schriftlich vor. Nichts mündliches...

-- Editiert XxBombermanxX am 23.04.2014 12:15

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#3
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)

V scheint auch etwas unsicher zu sein nun...

Er springt in seinen Aussagen hin und her...

Erst sagt er, er würde mir den Betrag zurück zahlen, aber ohne die Gebühren für den mahnbescheid.

Dann sagt er, er reicht Widerspruch ein.

Dann zuletzt sagt er, er würde ja zahlen, will aber erst wissen, wo der Artikel abgeblieben ist.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Ich weiss ja nicht, ob dieses Verhalten evtl. eine Rolle spielt oder evtl. den Verdacht bestärkt, dass kein weiterer Versand erfolgt ist.


Spielt hier keine Rolle. Ein Versand war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr geschuldet, sondern nur noch Rückzahlung.

Ansonsten: Ignorieren ist nicht strafbar und auch nicht weiter relevant. Der K sollte das Mahnverfahren wie gesagt einfach zu Ende führen.

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#5
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)

Wie ist denn der weitere Weg?

Wenn V jetzt Widerspruch einlegt, muss K ja klagen, oder?

Wo würde denn dann ein Verfahren stattfinden?

Der Wohnsitz des V ist 420km entfernt.



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#6
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Theoretisch am Wohnsitz von V, aber das kann dem K egal sein, denn dieser wird bei einer so eindeutigen Faktenlage bei diesem kaum anwesend sein müssen.
Er könnte sich sogar einen dort ansässigen Anwalt nehmen, Telefon und Mail sollten reichen um sich zu besprechen.

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