PayPal Betrug ?

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Payne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Betrug ?

Hallo ,

vor einigen tagen hatte ich eine Auktion auf Ebay geschaltet in der Ich virtuelles Gold (Online Spielwährung) für das Spiel World of Warcraft verkaufen wollte. Da die meisten Spieler das Gold sofort bekommen wollen hab ich als Zahlungsmöglichkeit auch PayPal angeboten. Nach etwa 12 Stunden wurde alles gekauft und mit PayPal bezahlt und bekam die Nachricht des Käufers über Ebay ob eine schnelle Übergabe möglich wäre. Ich habe mich eingeloggt und das Gold übergeben dies kann Ich auch per Videoaufzeichnung nachweisen. Etwa 10 Minuten später bekam Ich die Meldung von Ebay der Ebayaccount soll von einer 3. Person missbraucht worden sein (was nach 10 Minuten nach Erhalt der Ware schon sehr auffällig ist) natürlich hat PayPal den überwiesenen Betrag sofort "Beschlagnahmt" seitdem habe ich alles Hochgeladen was ging ( obwohl ich nicht glaube , dass PayPal sich das Video anschaut da man bei PayPal keine Videos hochladen kann und Ich es deshalb bei YouTube hochgeladen und PayPal den Link bei den Anmerkungen hinterlassen habe ) In mehreren Foren und Seiten habe ich gelesen , dass der Käufer oft bevorzugt wird und der Verkäufer oft keine Chance hat an sein Geld zu kommen. Kann man trotzdem irgendwie gegen den Käufer vorgehen oder auch Nachweisen , dass eventuell gar kein missbrauch vorliegt da wie erwähnt direkt nach der Übergabe der Missbrauch gemeldet wurde. Ich würde mich über Tipps freuen :)

MfG Payne

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

andere Frage, warst du überhaupt berechtigt diese Spiele Währung zu verkaufen? Ich glaub da sowas zu wissen, dass diser Spielebetreiber da was dagegen hat etc.

Wenn dem so wäre, dann lieber den Ball flach halten...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Payne):
seitdem habe ich alles Hochgeladen was ging

Painpal entscheidet wohl nicht wirklich nach den Argumenten von Käufer oder Verkäufer. Von daher hätte man wohl auch Kochrezepte hochladen können, mit dem gleichen Ergebnis.



Zitat (von Payne):
Kann man trotzdem irgendwie gegen den Käufer vorgehen

Zum einen würde ich mal Strafanzeige gegen unbekannt stellen.
Falls datatsächlich ein Misbrauch vorliegen würde, dann könnte man gegen den Betrüger vorgehen,nicht aber gegen den Kontoinhaber.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde ansonsten von Paypal Beweise verlangen. Dass
A) es tatsächlich einen Kontomissbrauch gab
B) der Kontoinhaber seine Daten nicht weitergegeben hat
C) der Kontoinhaber seinen PC gut genug geschützt hat
D) Paypal ausreichende Sicherheitsvorkehrungen hat
Zudem würde ich eine Erklärung aufgrund des Zeitverlaufs verlangen. Wie du schreibst ist eine so schnelle Meldung wegen Missbrauchs extrem auffällig.

Wenn du das Geld von Paypal kriegen willst, wirst du aber wohl nicht umhin kommen, dich ggf. an die Luxemburger Behörden zu wenden, ggf. dort Klage einzureichen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Paypal wird das nicht weiter interessieren. Von Blizzard braucht man auch nichts erwarten, außer vielleicht einen temporären Bann. Von daher:

Zitat (von lesen-denken-handeln):
andere Frage, warst du überhaupt berechtigt diese Spiele Währung zu verkaufen? Ich glaub da sowas zu wissen, dass diser Spielebetreiber da was dagegen hat etc.
Wenn dem so wäre, dann lieber den Ball flach halten...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was hat Blizzard mit dem Konflikt zwischen Paypal und dem TE zu tun?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Moin,
also, PayPal kann es egal sein was man verkauft. PayPal ist eine Zahlungsmöglichkeit, kein Überwachungsapparat.
Ich kann mich aber erinnern, dass PayPal Käufe die es nur in vitueller Form gibt, nicht schützt!!
Wenn du die Adresse des Käufers hast und zusätzlich ein Video von der Transaktion (wo man auch den Namen des Spieleraccounts sieht) könntest du Strafanzeige gegen ihn stellen. Was vermutlich nichts bringen wird.
Also müsstest du eine Zivilklage gegen ihn anstreben. Und das kostet erstmal. Stellt sich dann die nächste Frage, ob vom Gegenüber etwas zu holen ist. Da kann man schnell auf ein paar tausend Euro Verfahrenskosten sitzen bleiben.
Bei vituellen Dingen niemals PayPal!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was hat Blizzard mit dem Konflikt zwischen Paypal und dem TE zu tun?


Sobald es an die Herausgabe der Accountdaten geht, sehr viel.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und wozu braucht man beim Konflikt zwischen Paypal und dem TE die Account-Daten?

Solange nicht wirklich bewiesen ist, dass ein unberechtigter Zugriff stattfand, darf Paypal in seiner Rolle als Bank bzw. Zahlungsdienstleister nicht willkürlich dem TE das Geld wegnehmen. Und solange Paypal das nicht darf, hat Paypal das Geld dem TE zu erstatten. Paypal ist nicht Gott und Paypal darf das BGB nicht mit Füßen treten.
Damit Paypal überhaupt einen Anspruch gegen den TE hat, muss es einen unberechtigten Zugriff gegeben haben. Diesen Zugriff muss Paypal unter Beweis stellen und nicht einfach nur unqualifiziert und ungeprüft behaupten.

Ob Paypal an die Accountdaten von Blizzard kommt um ggf. abzugleichen ob der Kontoinhaber gelogen hatte oder ob es wirklich ein möglicherweise unberechtigter Zugriff Dritter hätte sein können, hat irgendwie damit nichts zu tun. Wieso kümmert den TE das?

Natürlich: Wenn der TE gegen den Accountinhaber o.ä. vorgehen wollen würde, wäre das etwas anderes. Man kann diskutieren, ob es Sinn macht, sich erst mal nur an Paypal zu halten oder ob man diesen Kampf scheut. Aber nur weil die irgendwo im EU-Ausland sitzen und nur weil die so tun, als seien sie Gott, bedeutet das nicht, dass man den Kampf mit ihnen scheuen muss.

-- Editiert von mepeisen am 08.02.2017 12:37

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Ich kann mich aber erinnern, dass PayPal Käufe die es nur in vitueller Form gibt, nicht schützt!!


Richtig. Und daher hat der Käufer auch keinen Rückerstattungsanspruch. Wenn Paypal ihm trotzdem das Geld schenkt, ist das gut für den Käufer, aber nicht das Problem des Verkäufers.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Rückerstattung erfolgte ja nicht auf Grundlage eines Käuferschutzantrages, sondern stattdessen auf Grundlage eines angeblich unberechtigten Zugriffs.
wenn es diesen unberechtigten Zugriff jemals gab und auch sonst weder Paypal noch Verkäufer fahrlässig gehandelt haben, dann ist der TE der Dumme am Ende der Kette. Und ich empfehle, exakt dieses WENN in Frage zu stellen.

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#11
 Von 
Eaglej
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen

Wie ist es nun ausgegangen?

Mir ist gestern Abend das selbe passiert. Habe das Geld jedoch bei Erhalt sofort auf mein Konto abgebucht und bin jetzt bei PayPal im Minus.

Der Käufer hat auch bei mir auf "unberechtigten Zugriff" die Zahlung Rückgängig gemacht.

Soll ich zur Polizei gehen und den Namen, den ich bei PayPal sehe, anzeigen und mich bei Ihnen melden?

Bin Schweizer, der Käufer lebt in Deutschland.

Vielen Dank bereits jetzt für eure Hilfe!

Gruss

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