PayPal Forderung

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal Forderung

Hallo und guten Abend,

ich habe folgendes Problem:
Bei Ebay habe ich einen Artikel ersteigert (Preisvorschlag akzeptiert) und die Ware über ein PayPal-Gastkonto bezahlt. Der Betrag wurde dann von PayPal von meinem Tagesgeld-Konto abgebucht, aber kurze Zeit später wieder zurückgebucht, da eine Abbuchung vom Tagesgeld-Konto gesperrt ist – das habe ich auch erst im Nachhinein erfahren.

Anschließend habe ich dem Verkäufer natürlich mitgeteilt, dass die Zahlung über PayPal fehlgeschlagen ist und ihm das Geld direkt überweise. So geschah es auch.

Nun habe ich eine Email vom rechtlichen Vertreter PayPals erhalten, worin eine Forderung des Betrags zzgl. diverser Zusatzkosten vermittelt wird.

Da ich den Artikel aber, ohne weitere Nutzung PayPals, bezahlt habe würde mich das weitere Vorgehen interessieren. Eine doppelte Zahlung ist ja wohl nicht rechtens. Alle Zahlungen und Nachrichten habe ich dokumentiert.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editier von go455254-28 am 07.12.2016 19:27

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23 Antworten
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#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Was sind das für Zusatzkosten im Einzelnen, die da gefordert werden?

Eventuelle Rücklastschriftkosten müsstest du erstatten, sofern die den üblichen Rahmen nicht sprengen.

Für die erfolgte Zahlung des ursprünglichen Betrags hast du einen Nachweis, den müsstest/solltest du denen später, wenn das mit den Zusatzkosten geklärt ist, mit einer entsprechenden Erklärung zusenden.

Dass Paypal wahrscheinlich den Betrag dem Verkäufer bereits gutgeschrieben hat, ist dabei nicht dein Problem, das sollen die untereinander klären.

-- Editiert von arnonym117 am 07.12.2016 19:49

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Dass Paypal wahrscheinlich den Betrag dem Verkäufer bereits gutgeschrieben hat, ist dabei nicht dein Problem, das sollen die untereinander klären.


Paypal hatte einen Zahlungsauftrag vom TS.

Berry

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
da eine Abbuchung vom Tagesgeld-Konto gesperrt ist

Ist das von deiner Bank gesperrt oder will Paypal das nicht?
Sprich: Gab es von deiner Bank her eine Rücklastschrift?

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)
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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich denke mal das es gar keine Lastschriftrückgabe gab, sondern das PP versucht hat einzuziehen und das wurde von der Bank abgelehnt weil Tagesgeldkonto. Trotzdem wurde ja bereits von PP an den Verkäufer ausgezahlt. Jetzt versucht PP das Geld auf anderem Weg von dir zu holen. Durch deine Überweisung wurde der Verkäufer jetzt doppelt bezahlt würde ich mal schätzen.

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#6
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und guten Abend,

vielen Dank für die Antworten bisher.
Die aus der Forderung hervorgehenden Kosten:

--
Betrag Gastzahlung 654,99 €
zzgl. Verzugszinsen seit dem 03.12.2016 (Kauf wurde getätigt am 12.10.2016)
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz 0,30 €
Kaufmännische Mahnkosten 20,00 €
Anwaltsgebühr 104,00 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Gesamtbetrag 799,29 €
--

Eine Lastschrift von einem Tagesgeldkonto ist seitens der Bank gesperrt.
Daher denke ich, der Betrag wurde von der Bank zurücküberwiesen.

Ich habe – auf Grund der engen Zahlungsfrist von 7 Tagen – dem rechtlichen Vertreter nun den Fall geschildert,
und vorsorglich der Forderung vorerst widersprochen. Ein direkter Kontakt zu PayPal besteht derzeit ebenfalls.

Welche Kosten habe ich zu tragen? Weiterhin steht im Anschreiben des Rechtsvertreters, dass Mahnungen an die angegebene Email-Adresse gesandt wurden, die ich aber nicht erhalten habe oder mich beim besten Willen nicht daran erinnere.

Vielen Dank

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Kaufmännische Mahnkosten 20,00 €

Frei erfundener Quatsch. eMail-Mahnungen verursachen keine messbaren Kosten. Hier gibt es 0,00€.
Und wenn es nie Mahnungen gab oder die nie ankamen, gibt es erst Recht nichts.

Zitat:
Welche Kosten habe ich zu tragen?

Schwierig. Es gab ggf. keine Lastschrift und keine Rücklastschrift, wird auch nicht eingefordert. Dann wäre man nicht in Verzug und damit eigentlich 0,00€

Andererseits bist du Schuld an den Problem, denn es ist deine Aufgabe, deine Konten im Griff zu haben, ggf. vorher die Vertragsbedingungen des Kontos zu studieren.

Ich würde die Hauptforderung samt kulanten 2,50€ für Zinsen und Briefporto direkt an Paypal überweisen.
Der Kanzlei würde ich schreiben, dass man die frei erfundenen Mahngebühren für Mahnungen, die einen nie erreicht haben, sowie die Anwaltsgebühren mangels Verzug nicht bezahlen wird. Dann würde ich erst mal deren Reaktion abwarten.
Ich würde der Kanzlei auch schreiben, dass man gerne die Anwaltskammer benachrichtigt und einen Entzug der Zulassung beantragt, wenn die weiterhin frei erfundene 20€ Mahngebühren fordern sollten.

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#8
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich die Hauptforderung samt "kulanten 2,50 €" an PayPal überweise, habe ich doch eine doppelte Zahlung geleistet?
Ich habe die Kaufsache (Hauptforderung 654,99 €) nach Fehlschlag durch PP-Lastschrift direkt an den Verkäufer per Überweisung bezahlt – ohne PayPal.

Demnach habe ich dem Verkäufer direkt 654,99 € bezahlt und bezahle den selben Betrag nochmals an Paypal? Das stelle ich mal in Frage.

Danke und viele Grüße

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich habe die Kaufsache (Hauptforderung 654,99 €) nach Fehlschlag durch PP-Lastschrift direkt an den Verkäufer per Überweisung bezahlt – ohne PayPal.

Sorry, habe ich überlesen. Dann würde ich das Inkasso nochmal darüber informieren. Vergiss einfach, was ich vorher schrieb.

Das Inkasso informieren, dass die Hauptforderung längst bezahlt ist, nachdem der Verkäufer dir die klare Zahlungsanweisung gab, wie zu bezahlen ist (per Überweisung). Ich würde klarstellen, dass Paypal sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen muss und sich da das Geld wiederholen muss, wenn sich der Verkäufer nicht an den Vertrag zwischen ihm und Paypal hält. Und ja, auch dann war man nicht in Verzug, da man sich direkt bei Bekanntwerden des Problems mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt hat.

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#10
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wie ich bereits schrieb, würde ich mal vermuten das der Verkäufer 2x Geld bekommen hat.
Das erste mal von Paypal sofort mit deinem Kauf und einemal direkt von dir per Überweisung.
Ich würde vom Verkäufer einmal Geld zurückfordern und damit PP ausgleichen.
Inkassokosten sind dann erstmal ein anderes Thema.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 09.12.2016 08:49

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#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Muss sich der TE wirklich vorhalten lassen, dass Paypal den Verkäufer bereits ausbezahlt hat, obwohl sie noch nicht über das Geld verfügt haben? Dass er und nicht Paypal sich das Geld vom Verkäufer zurückholen soll, macht es für ihn sicher zu einer aufwendigen Sache. Unter den gegebenen Voraussetzungen gehe ich nämlich nicht davon aus, dass der Verkäufer das Geld so ohne weiteres zurückerstattet. Wenn irgend möglich, soll sich doch Paypal mit dem Verkäufer herumschlagen.

Ansonsten würde ich Paypal so lange hinhalten, bis ich das Geld vom Verkäufer zurückbekommen habe. Wobei ich mittlerweile nicht mehr sicher bin, ob es nicht doch die Schuld des TE ist:

Zitat:
Anschließend habe ich dem Verkäufer natürlich mitgeteilt, dass die Zahlung über PayPal fehlgeschlagen ist und ihm das Geld direkt überweise. So geschah es auch.


Lese ich den Satz jetzt richtig so, dass die Zahlung direkt an den Verkäufer von dir ausgegangen ist? Hast du von ihm zumindest eine Antwort bekommen, weil du ja z.B. auch seine Kontodaten brauchtest? Wie viel Zeit ist zwischen der fehlgeschlagenen Lastschrift, der Korrespondenz und der Überweisung vergangen? Davon hängt ab, ob man dem Verkäufer ggf. beweisen könnte, dass er das Paypal-Geld bereits hatte und damit absichtlich doppelt kassierte.

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#12
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Der Ablauf war wie folgt:

1. Kauf der Sache
2. Bezahlung via PP Gastzahlung mit Lastschrift auf Tagesgeldkonto
3. Abbuchung von Paypal auf Tagesgeldkonto
3. Rückbuchung der Bank da Lastschrift gesperrt
4. Kontaktaufnahme zum Verkäufer mit Bitte um Kontodaten
5. Überweisung des Betrags auf die erhaltenen Kontdaten

Das alles geschah an einem Abend (Kaufdatum). Den Schriftverlauf und auch die Transfers habe ich in chronologischer Reihenfolge dokumentiert.

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#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Was ich mir bei diesem sehr kurzen zeitlichen Ablauf noch vorstellen könnte: Möglicherweise hat Paypal das Geld noch nicht überwiesen und weiß auch nichts von der Zahlung direkt an den Verkäufer. Unter diesen Umständen halte ich die von mepeisen in Antwort #9 vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll und würde daher das Inkasso entsprechend informieren.

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#14
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachdem ich nun Auskunft von PP erhalten habe, hat der Verkäufer das Geld von PP erhalten und zusätzlich von mir privat.
Die Frage des weiteren Vorgehens wurde beantwortet, mit dem Hinweis sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihn zu bitten, den von PP gezahlten Betrag auf die PP-Gastzahlungs-Adresse zurück zu überweisen. Weiterhin habe ich natürlich gefragt, ob ich mich darum kümmern muss, das Geld bei dem Verkäufer einzutreiben, da war die Antwort: ja.
Dabei weiß ich natürlich nicht in wie weit ich das gesetzlich wirklich bin.

Sollte das Geld tatsächlich – mit dem Glauben an das Gute im Menschen – auf dem PP-Konto landen, wird PP die Forderung zurückziehen. Eine weitere Möglichkeit wäre wohl einen Käuferschutzantrag zu stellen.

Dem Verkäufer habe ich derweil geschrieben und warte auf Antwort. Auch dem Inkasso habe ich gefaxt und promt einen Anruf erhalten, das man den Kontakt mit PP abwarten würde.

Nun, wenn es wirklich hart auf hart kommt, der Verkäufer leugnet oder sich einfach nicht zu Wort meldet, was habe ich für Möglichkeiten? Habe ich eine rechtliche Handhabe dem Inkasso zu sagen, sie sollen das Geld beim Verkäufer eintreiben?

Fakt ist der Verkäufer hat den Betrag zwei mal erhalten.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
da war die Antwort: ja.

Und damit ist die Antwort rechtlich gesehen falsch.

Du hast eine Zahlungsanweisung deines Vertragspartners befolgt und wenn sich Paypal und dein Vertragspartner nicht einig sind, müssen die das unter sich klären.

Oder aus anderer Sicht: Du darfst Paypal die selben Vorbehalte erheben wie dem Verkäufer: Bezahlt ist bezahlt und zwei mal kriegst du das Geld nicht. Weder als Verkäufer noch als Paypal.

Die erzählen dir diesen Blödsinn nur, weil die mit diesen Gastzahlungen ständig Ärger haben, wenn Verkäufer das falsch machen und weil sie selbst "zu faul" sind, das Geld wieder zu holen.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go455254-28):
Fakt ist der Verkäufer hat den Betrag zwei mal erhalten.

Woraus genau ergibt sich dieser "Fakt"?
Bisher hat man nur die Behauptung von Paypal und eine Abbuchung vom eigenen Konto. Beides ist aber kein Nachweis, das der Verkäufer beide Beträge erhalten hat.



Man sollte den Verkäufer kontaktieren, ihn darauf hinweisen, das da eine Doppelzahlung erfolgt ist und ihm erklären was er nun machen sollte um die Angelegenheit schnell zu bereinigen.
Kann man erst mal per Mail machen. Wenn darauf keine Reaktion kommt, dann per EInwurf-Einschreiben,mit Fristsetzugn nach Datum

Wenn auch auf das Einschreiben keine Reaktion kommt, würde ich eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten und ihm eine Kopie der Bestätigung der Anzeige zusenden (sorgt manchmal für erhöhte Reaktionsfreudigkeit des Schuldners).
Den Betrag müsste man dann zivilrechtlich einklagen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go455254-28):
Fakt ist der Verkäufer hat den Betrag zwei mal erhalten.
Woraus genau ergibt sich dieser "Fakt"?
Bisher hat man nur die Behauptung von Paypal und eine Abbuchung vom eigenen Konto. Beides ist aber kein Nachweis, das der Verkäufer beide Beträge erhalten hat.


Zum einen ergibt sich der Fakt aus dem Überweisungsträger (Name, IBAN, Verw. Zweck, Adresse d. Verkäufers) meinerseits und zum anderen durch die Einsicht PayPals in den Vorgang. PayPal hat mir gegenüber bestätigt das der Verkäufer von PayPal Geld bekommen hat – mit Datum.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go455254-28):
Zum einen ergibt sich der Fakt aus dem Überweisungsträger

Tut mir leid, aber ein Überweisungsträger hat genau 0,0 Beweiskarft. Nicht mal ein Kontoauszug hat Beweiskraft dafür, das das Geld beim Verkäufer angekommen ist.



Zitat (von go455254-28):
ayPal hat mir gegenüber bestätigt das der Verkäufer von PayPal Geld bekommen hat – mit Datum.

In welcher Form genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Über ein aufgezeichnetes Telefonat mit dem PP-Mitarbeiter, allerdings kommt das dann wohl der Beweiskraft des Überweisungsträgers gleich.
Nun, wie gehe ich jetzt vor? Die Forderung bezahlen und dann unabhängig davon versuchen mein Geld wiederzubekommen?
Der ganze Umstand kann doch wohl nicht rechtens sein...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go455254-28):
Über ein aufgezeichnetes Telefonat mit dem PP-Mitarbeiter,

Nun, das Ergebnis einer strafbaren Handlung würde ich jetzt nicht umbedingt als Beweismittel in ein Gerichtsverfahren einbringen.
Denn eine nachweisbare Zustimmung zur Aufzeichnung hat man man vor dem aufzeichnen nicht eingeholt?



Zitat (von go455254-28):
allerdings kommt das dann wohl der Beweiskraft des Überweisungsträgers gleich.

Je nach Inhalt hätte das durchaus etwas mehr Beweiskraft.



Zitat (von go455254-28):
Nun, wie gehe ich jetzt vor?

Wie ich das machen würde, hatte ich schon in #16 beschrieben.

Evetnuell hat da ja noch einer der anderen Poster Ergänzungen dazu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Man sollte den Verkäufer kontaktieren, ihn darauf hinweisen, das da eine Doppelzahlung erfolgt ist und ihm erklären was er nun machen sollte um die Angelegenheit schnell zu bereinigen.
Kann man erst mal per Mail machen. Wenn darauf keine Reaktion kommt, dann per EInwurf-Einschreiben,mit Fristsetzugn nach Datum



Und, hat der Verkäufer sich schon gemeldet? Ohne dessen Mitwirkung bekommt man die Kuh doch nicht vom Eis und es wird alles komplizierter. Kauf war doch bereits am 12.10.2016.. Das ist zwei (!!) Monate her. Wenn da bisher keine Reaktion kam, wird da wohl auch zukünftig nichts kommen.

Also unverzüglich Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung. Und dann? Verkäufer könnte behaupten, er habe das Geld nicht zweimal erhalten. Schwierig, schwierig.

Problem dürfte doch sein, daß eine Doppelzahlung nicht beweisbar ist. Es gibt zwar den Anschein...Ausforschungsbeweise gibt es nicht (bitte legen Sie Ihre Kontoauszüge vor, damit ich prüfen kann, ob Sie eine doppelte Zahlung erhalten haben). Im Zivilverfahren könnte den Verkäufer dann sekundäre Beweislast treffen.

Betrugsvorwurf könnte nicht greifen.

Bezahlen an PP würde ich erstmal nichts, die haben ja scheinbar schon Stillhalten signalisiert.

Schon mal versucht, über den offiziellen eBay-Weg den Verkäufer zu erreichen? Verkäufer sollte doch Mitwirkungsinteresse haben. War die Ware denn bei Übergabe mängelfrei?

Was ist überhaupt ein PP-Gastkonto und warum benutzt man das?

Ist das so zu verstehen: Auf dem eigenen PP-Konto ist nichts drauf, man greift deshalb auf das PP-Konto eines Dritten zu, wo aber in diesem Fall auch kein Geld drauf ist und erst per Lastschrift von einem Konto bei einer anderen Bank aufgefüllt werden muß?

Was wäre denn, wenn es sich hierbei um kein Tagesgeldkonto gehandelt hätte, sondern um ein normales Konto ohne ausreichende Deckung? Dann wäre doch die Lastschrift auch zurückgeholt worden, oder sehe ich das falsch?

Man sieht doch, daß auf dem PP-Gastkonto kein Geld ist. Und woher weiß man, daß auf einem "externen Speisekonto" Guthaben ist zum Ausgleich des PP-Gastkontos oder, wie hier, von einem Tagesgeldkonto aufgefüllt werden kann?

Der Schutzmechanismus des Tagesgeldkontos hat doch gegriffen, indem eine Lastschrift zurückgebucht wurde. Tagesgeldkonten haben ein "Referenzkonto", ist das PP-Gastkonto denn als Referenzkonto legitimiert? Wohl nicht, sonst wäre die Lastschrift ja nicht zurückgebucht worden.

Betrugsvorwurf könnte zum Bumerang werden.

Wer hat denn hier wem welchen Kredit eingeräumt?

Ich verstehe es einfach nicht, wieso Geld ausgegeben wird welches sich nicht im eigenen Portemonnaie befindet.






-- Editiert von Sambor am 11.12.2016 10:52

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#22
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Nachtrag:

warum meldet sich ein Verkäufer nach zwei Monaten immer noch nicht? Redlich ist anders.

Der hat das Geld doch längst ausgegeben und kann auch kein neues beschaffen.

Und das dürfte wohl auch der Grund sein für dieses Statement, womöglich hat PP den Zahlungsempfänger auch schon freundlich gebeten, den Betrag zurückzuüberweisen.

Zitat:

Die Frage des weiteren Vorgehens wurde beantwortet, mit dem Hinweis sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihn zu bitten, den von PP gezahlten Betrag auf die PP-Gastzahlungs-Adresse zurück zu überweisen. Weiterhin habe ich natürlich gefragt, ob ich mich darum kümmern muss, das Geld bei dem Verkäufer einzutreiben, da war die Antwort: ja.


Da muß man jetzt doch versuchen, PP die toten Hühner über den Zaun zurückzuwerfen.

Als Gast können Sie mit PayPal bis zu 3 Mal oder bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500,00 EUR zahlen, ohne ein Konto zu eröffnen - so steht es auf deren Internetpräsenz. Alles undurchsichtig - gibt es für diese Gastzugänge denn keine AGB oder sonstigen Bedingungen?





-- Editiert von Sambor am 11.12.2016 12:02

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go455254-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und guten Abend,

ich wollte nur kurz meine neusten Infos teilen. Der Verkäufer hat sich gemeldet und den doppelten Zahlungseingang bestätigt und will den Betrag an meine PP-Gastadresse zurücküberweisen (so die Anweisung auch von PP). Sobald dies geschehen ist, werde ich erneut mit PP in Kontakt treten um das Thema Inkasso zu behandeln.

Vielen Dank für alle Antworten.

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