PayPal Käuferschutz Missbrauch wirklich möglich?

19. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
dodd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Käuferschutz Missbrauch wirklich möglich?

Folgende imaginäre Situation:

- Ein Käufer verkauft auf eBay und bietet PayPal als Zahlungsmethode an. In der Beschreibung des Artikels erwähnt er, dass der Versand versichert erfolgt und auf Wunsch des Kunden, bei Übernahme des Versandrisikos, auch unversichert erfolgen kann.

- Käufer kauft den Artikel und wählt unversicherten Versand als Brief.

- Verkäufer verschickt den Artikel, Käufer behauptet, er sei nie angekommen.

- Käufer meldet den Artikel als nicht erhalten bei PayPal und erhält sein Geld zurück, da der Verkäufer keinen Versandbeleg vorlegen kann. PayPal weigert sich auch nach Hinweis auf Versandrisiko-Übernahme, das Geld zu erstatten, da laut Bedingungen ein Versandbeleg vorgelegt werden muss.

Ist diese Situation so rechtens? Unter diesen Umständen könnte jeder bei eBay einkaufen und später das Geld zurückfordern, wenn er den Verkäufer überzeugt, unversichert zu versenden.

Hat der Verkäufer Möglichkeiten, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen? Kann er eventuell das Geld direkt vom Käufer einfordern, da PayPal das Geld zurückgezogen hat?

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1482 Beiträge, 568x hilfreich)

quote:
Hat der Verkäufer Möglichkeiten, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen? Kann er eventuell das Geld direkt vom Käufer einfordern, da PayPal das Geld zurückgezogen hat?


Ja! Man kann IMMER sein (vermeintliches) Recht gerichtlich oder aussergerichtlich entgegen den (oft schwer nachvollziehbaren) Paypal-Entscheidungen geltend machen....
PayPal ist kein Gericht und sind deren Entscheidungen auch im Grund nicht zwingend von einer rechtlichen Grundlage, sondern nur von deren Einschätzung, gedeckt.
Das Geld müsste man hier dann direkt vom Käufer einfordern, nicht von PayPal.

-- Editiert am 19.04.2011 21:34

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 114x hilfreich)

Aber ohne gültigen Versandnachweis wird es auch auf dem normalen Weg schwierig sein Recht durch zu setzen fürchte ich, da ja die Behauptung, die Ware sei nie angekommen damit nicht aus der Welt ist.

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#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Aber ohne gültigen Versandnachweis wird es auch auf dem normalen Weg schwierig sein Recht durch zu setzen fürchte ich,


Richtig, einfacher wäre es mit Versandbeleg.

Unmöglich ist dies meiner Meinung nach aber nicht. Man bräuchte denke ich wie so oft Zeugen, die von der Verpackung bis zum Versand den Vorgang lückenlos bezeugen können.

Dieser Zeuge kann im lustigsten Fall der Brief-/Paketzusteller sein, der gerade Sendungen vom Briefkasten/Filiale abholt und man vor ihm die Ware einpackt, ins Kuvert /Päckchen steckt und sich dies schriftlich bestätigen lässt bzw. den Vorgang samt Ware filmt oder fotografiert.

Ich weiß, klingt abenteuerlich, dies wäre aber schon einmal eine Beweisführung.

Es könnte aber auch ein Mitarbeiter sein. Wichtig wäre meine ich, dass die Person nicht Partei wäre.

Sicherlich mag jetzt der eine oder andere anmerken, dass der Mitarbeiter in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wegen seiner Arbeitsleistung gegen Entgelt steht, jedoch finde ich diesen neutraler als den direkt wirtschaftlich Betroffenen Verkäufer.

Ich weiß von Bekannten, die in einer öffentl. rechtl. Körperschaft arbeiten, dass diese als Organvertreter z.B. Mahnungen persönlich zustellen können und dies entsprechend in ihren Akten vermerken. Wichtig dabei ist, dass der Organvertreter nicht Geschäftsführer oder Vertreter der Körperschaft ist.
Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, so wird der Mitarbeiter des Körperschaft als Zeuge geladen und kann seinen Aktenvermerk als Beweis vorbringen, das oft schon zum Erfolg geführt hat.

Aber wie immer gilt:


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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#4
 Von 
DanS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Missbrauch bei PayPal-Käuferschutz? EIN KLACKS! Das Beste ist: PayPal hat nicht vor, solche Hintertürchen zu schließen! (telefonische Mitteilung eines PayPal-Mitarbeiters am 20.04.2011)

Zum Fall:
Ich kaufe nach telefonischer Abstimmung via ebay ein KFZ-Teil bei einem Händler in Deutschland (ac-par*s2011)
Das Teil passt nicht, der Käufer versäumt alle versprochenen Termine der Geldrückzahlung via PayPal. Aufgrund dieser Lüge bekommt er eine verdient schlechte Bewertung.
So stelle ich einen Antrag auf Käuferschutz, PayPal "zwingt" mich, das Teil retourzusenden (auf meine Kosten)
Der Verkäufer behauptet nun, es sein nicht sein Teil, später behauptet er es sei unvollständig, etc.
Er geht zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Betrugs - PayPal schließt den Fall auf Basis dieser Anzeige.

Wo ist der Haken?
Die Polizei ist nur für strafrechtliche Fälle zuständig, NICHT für Fälle wie diesen, ein zivilrechtlicher Weg muss/müsste eingeschlagen werden. Die Anzeige ist das Papier nicht wert, auf dem es steht, man erhält als "Beschuldigter" nach Wochen oder Monaten eine Niederlegungsinformation und der Fall ist erledigt.

Der Verkäufer hat nun das Teil UND das Geld von PayPal, eine Wiederaufnahme des Falls wird von PayPal kategorisch abgelehnt.

Also liebe Betrüger dieser Welt, einfach die Polizei mit zahnlosen Anzeigen beschäftigen, PayPal frisst alles, wo Polizei draufsteht, auch wenn es keine Konsequenzen für Verkäufer oder Käufer hat.

Übrigens: ich bin selbst Polizist.

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1119x hilfreich)

quote:
Ist diese Situation so rechtens?


Ja. Wenn einem das nicht paßt, soll man halt nicht mit PayPal kontrahieren.

quote:
Unter diesen Umständen könnte jeder bei eBay einkaufen und später das Geld zurückfordern, wenn er den Verkäufer überzeugt, unversichert zu versenden.


Und warum ist das PayPal's Problem, wenn der VK sich überreden läßt, eine Versandart zu wählen, bei der er in jeder Hinsicht (nicht nur gegenüber PP) deutlich schlechter steht?

Das ist so ein sinnvolles Argument wie "wenn der K den VK überredet, außerhalb von eBay zu verkaufen, greift der eBay-Schutz nicht mehr, waaaaah, eBay ist doof!".

quote:
Der Verkäufer hat nun das Teil UND das Geld von PayPal, eine Wiederaufnahme des Falls wird von PayPal kategorisch abgelehnt.


Niemand behauptet, daß ein solcher Käuferschutz perfekt ist. Wäre er perfekt für den K, könnten wiederum die K fleißig betrügen, wenn alles nachteilig für den VK ist.

Wie man's macht, macht man's verkehrt...

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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

paypal ist ja auch nicht die letzte instanz. In beiden fällen muss man halt zivilrechtlich gegen den käufer im erstgenannten und gegen den verkäufer im zweitgenannten fall vorgehen.

m.m.n ist paypal hier aussen vor. im ersten fall, falls es ein verkauf von privat war, trägt der käufer das versandrisiko. man muss natürlich beweisen können, das der verkaufte artikel auch verschickt wurde. der käufer schuldet ja immer noch den kaufbetrag.

wenn man sich aber natürlich sagt, paypal hat dies und das abgelehnt oder hat gegen mich entschieden und dann nichts weiter unternimmt (wohlgemerkt gegen den käufer bzw. verkäufer, nicht gegen paypal)dann ist man letztenendes selber schuld. ab welchen betrag man weitere schritte unternehmen will, muss letztlich natürlich jeder für sich entscheiden.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116139 Beiträge, 39211x hilfreich)

quote:
PayPal weigert sich auch nach Hinweis auf Versandrisiko-Übernahme, das Geld zu erstatten, da laut Bedingungen ein Versandbeleg vorgelegt werden muss.


quote:
Ist diese Situation so rechtens?

Da diese Bedingungen vom Verkäufer akzeptiert wurden, hilft es nicht herumzujammern das er nun Nachteile hat weil diese Bedingungen vereinbarungsgemäß angewendet werden.

Im umgekehrten Fall hätte er sich ja auch beschwert, wenn für ihn vorteilhafte Bedingungen nicht eigehalten würden ...

Offenbar ist den Käufer nicht auch nicht klar WAS eigentlich 'Versandrisiko-Übernahme' bedeutet?
Das bedeutet lediglich, das - wie vom Gesetz vorgesehen - der Käufer das Risiko des Verlustes/der Beschädigung NACH Aufgabe zum Versand trägt. Der Verkäufer muss jedoch nach wie nachweisen das er die Ware überhaupt an den Versender übergeben hat.



quote:
Unter diesen Umständen könnte jeder bei eBay einkaufen und später das Geld zurückfordern, wenn er den Verkäufer überzeugt, unversichert zu versenden.

Korrekt.



quote:
Hat der Verkäufer Möglichkeiten, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen?

Ja, er kann den Kaufpreis nebst der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung vor Gericht einklagen.
Dort wird er dann das gleich Problem haben, das er bereits bei Paypal hatte: Beweisnot da kein Beleg exisitert das überhaupt etwas versendet wurde.
Was bei Paypal noch kostenlos war, kostet dann jedoch richtig Geld wenn man verliert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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