Sehr geehrtes Community,
bitte stellt euch folgenden Fall vor.
Jemand verkauft ein Artikel im Wert von 200€ über ebay. Der Käufer sitzt in Spanien und Verkäufer in Deutschland. Üblicherweise wird PayPal als Zahlungsmittel angegeben. Nach dem Kauf zahlt der Käufer per PayPal und der Artikel wird verschickt.
Da der Artikel beschädigt ankommt, setzt kontaktiert der Käufer dem Verkäufer über ebay und behauptet, dass der Artikel "Beschädigt und nicht wie beschrieben ankam".
Daraufhin bietet der Verkäufer dem Käufer trotz Privatverkauf die Rücknahme und bittet dem Käufer um Rücksendung.
Trotz diese Vereinbarung eröffnet der Käufer bei PayPal einen Fall (nicht ebay) mit dem Begründung "Artikel äußerlich und innerlich defekt". PayPal bittet dem Verkäufer per email um Stellungnahme. Da dieser sich aber in Urlaub befindet nimmt er die Emails nicht wahr und kontrolliert nur sein ebay-Postfach, wodurch er mit dem Käufer im Kontakt stand, für weitere Nachrichten. PayPal schließt den Fall zugunsten des Käufers und erstattet ihn den Kaufpreis am 4 Juli ohne die Rücksendung zu fordern und zu Monitorien. Als der Verkäufer am 10 Juli zurückkommt, sieht er das und setzt sich mit dem Käufer erneut in Verbindung und fordert die Rücksendung. Da er bis 21 Juli die Ware nicht erhalten hat, wendet er sich an PayPal un reklamiert die Ware nicht zurück erhalten zu haben, während der Käufer den Kaufpreis vollständig zurückbekommen hat.
PayPal betrachtet den Fall als geschlossen und empfiehlt sich mit dem Käufer im Verbindung zu setzten. Der Käufer behauptet die Ware verschickt zu haben, kann dieses aber nicht nachweisen.
Schließlich hat der Verkäufer weder die Ware, noch das Geld. Auf der Verkaufsplatform ebay resultiert nur ein erfolgreiches Verkauf und somit ein gültiger Vertrag, wofür der Verkäufer auch Provision zahlt.
Es stellen sich folgende Fragen:
-Gegen wem muss der Verkäufer sein Ansprüche (und welche) geltend machen? -Welche Ansprüche kann er gegen PayPal geltend machen?
-Ist die Rückerstattung von PayPal ohne Einwilligung vom Verkäufer und ohne Rücksendung der Ware rechtmäßig?
-Kann es sein, dass PayPal nach deutschen Recht nicht rechtmäßig handelt, in dem dies den Einspruch des Verkäufers mit der Begründung "Fall geschlossen" abweist?
-Gerichtbarkeit?
PayPal-Käuferschutz bei ebay-Verkauf
13. August 2015
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Frage vom 13. August 2015 | 07:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal-Käuferschutz bei ebay-Verkauf
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#1
Antwort vom 13. August 2015 | 09:24
Von
Status: Wissender (15868 Beiträge, 9095x hilfreich)
Zitat:-Gegen wem muss der Verkäufer sein Ansprüche (und welche) geltend machen?
Gegen den Käufer. Auf Rücksendung der Ware.
Zitat:Welche Ansprüche kann er gegen PayPal geltend machen?
Keine.
Zitat:Ist die Rückerstattung von PayPal ohne Einwilligung vom Verkäufer und ohne Rücksendung der Ware rechtmäßig?
Wenn PainPal sich damit an die eigenen AGB hält: Ja.
Ob PainPal tatsächlich die eigenen AGB eingehalten hat, wäre zu prüfen.
Zitat:Kann es sein, dass PayPal nach deutschen Recht nicht rechtmäßig handelt, in dem dies den Einspruch des Verkäufers mit der Begründung "Fall geschlossen" abweist?
Die PainPal-Regelungen weichen von den Standard-Regelungen des BGB ab - das ist keine Frage.
Aber es ist nicht verboten, dass Verkäufer und Käufer sich auf Regelungen einigen, die den Käufer besser stellen, als es die gesetzliche Regelung vorsieht.
Indem du PainPal-Zahlung akzeptiert hast, hast du die PainPal-Regelungen akzeptiert. Dass dadurch der Käufer mehr Rechte bekommst und du weniger Rechte hast, ist halt so - man hätte ja auf klassischer Banküberweisung bestehen können.
Zitat:Gerichtbarkeit?
Wohnort des Käufers.
-- Editiert von drkabo am 13.08.2015 09:24
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