PayPal beschützt Betrüger bei Kleinanzeigen

8. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tinio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal beschützt Betrüger bei Kleinanzeigen

Ende März habe ich bei ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten 48 Zoll OLED TV für 380€ gekauft. Da der Verkäufer nicht in meiner Nähe gewohnt hat, musste versendet werden.

Als ich nach mehreren Tagen keinen TV per Post erhalten habe und mir der Verkäufer nicht mehr geantwortet hat, war der Fall klar, Betrug. Dann dachte ich, okay, ich habe per PayPal Käuferschutz gekauft und bekomme von denen mein Geld zurück.
Bei PayPal habe ich einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, dann hat PayPal den Verkäufer angeschrieben und der hat denen eine Sendungsnummer (sollte mit DHL versendet werden) von UPS geschickt. Laut der Sendungsnummer ist zwar ein Paket in meiner Stadt angekommen aber bei einem ganz anderen Namen und das Gewicht des Pakets betrug 3kg. Falscher Empfängername und das ein 48 Zoll OLED TV nicht nur 3kg wiegt, sollte auch klar sein.

Mit guter Zuversicht das ich mein Geld zurück erhalte, habe ich bis heut gewartet, nun ist bei mir vorhin die Nachricht mit der Entscheidung von PayPal eingegangen.
Kaum zu glauben die Antwort "Der Fall wurde zugunsten des Verkäufers entschieden, da der Verkäufer einen gültigen Lieferbeleg vorgelegt hat."

Ist denen das egal was in der Tracking ID steht? Habe sofort bei PayPal angerufen aber heut zum Sonntag niemanden erreicht.

Wie sollte ich jetzt vorgehen, um mein Geld zurück zu erhalten?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich würde Strafanzeige stellen. Gegen den Verkäufer und gegen PayPal wegen Beihilfe.

Ob man sein Geld wieder sieht, wird man dann sehen

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Tinio):
Als ich nach mehreren Tagen keinen TV per Post erhalten habe und mir der Verkäufer nicht mehr geantwortet hat, war der Fall klar, Betrug.


Zumindest zu dem Zeitpunkt kann das noch nicht klar gewesen sein, eine Privatperson ist kein Versandhändler, mehrere Tage sollte man schon einplanen.

Aber zum Thema: Also das Paket war noch nicht mal an Sie adressiert und trotzdem wurde zu Gunsten des Verkäufers entschieden? Vielleicht ist da bei PayPal tatsächlich was schiefgelaufen, es muss es ja zumindest an die Adresse versenden werden, welche Sie angegeben haben. Sonst wäre der PayPal-Käuferschutz ja wertlos.

-- Editiert von CarstenF am 08.05.2022 14:42

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#3
 Von 
Tinio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Ich würde Strafanzeige stellen. Gegen den Verkäufer und gegen PayPal wegen Beihilfe.

Vorhin habe ich rausbekommen das man gegen die Entscheidung innerhalb von 10 Tagen Widerspruch einlegen kann aber dafür muss ich PayPal erst mal telefonisch erreichen.

PayPal hat 1,5 Monate für die Entscheidung benötigt und dann schauen die sich nicht mal genau die Tracking ID an oder denen ist egal was darin steht, hauptsache ein Sendungsbeleg :???:


Zitat (von CarstenF):
Zumindest zu dem Zeitpunkt kann das noch nicht klar gewesen sein, eine Privatperson ist kein Versandhändler, mehrere Tage sollte man schon einplanen.

Das war sehr schnell klar das es sich um Betrug handelt.
Bevor ich bezahlt habe, kam innerhalb weniger Minuten eine Antwort zurück. Nach der Bezahlung hat er mir noch geschrieben das ich spätestens Abends eine Sendungsnummer erhalte. Ab da wurde jede Nachricht von mir ignoriert.

Zitat (von CarstenF):
Aber zum Thema: Also das Paket war noch nicht mal an Sie adressiert und trotzdem wurde zu Gunsten des Verkäufers entschieden? Vielleicht ist da bei PayPal tatsächlich was schiefgelaufen, es muss es ja zumindest an die Adresse versenden werden, welche Sie angegeben haben. Sonst wäre der PayPal-Käuferschutz ja wertlos.

Welche genaue Adresse der Betrüger benutzt hat, weiß ich nicht, erkennt man nicht in der Tracking ID. Dort steht nur die Stadt und das ist auch meine aber der Name ist falsch. Selbst wenn er meine Straße und Hausnummer benutzt hat, dann ist immer noch der Name falsch und somit die ganze Adresse.

Wenn man den Käuferschutz so einfach austricksen kann, dann ist der Käuferschutz auch nichts Wert.

-- Editiert von Tinio am 08.05.2022 16:33

-- Editiert von Tinio am 08.05.2022 16:34

-- Editiert von Tinio am 08.05.2022 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Sonst wäre der PayPal-Käuferschutz ja wertlos.
Zitat (von Tinio):
dann ist der Käuferschutz auch nichts Wert.

Natürlich ist dieser "Käuferschutz" nichts wert, das ist ja schon seit Jahren bekannt.


Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtsprechung. BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Orientierung gesehen denn als verbindliches Regelwerk.


Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierte Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn „Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.

Da ein Painpal-‚Urteil‘ aber keine Auswirkung auf die Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Käufer/Verkäufer immer noch der normale juristische Weg offen.


Zumindest für den Fall des Käuferschutz hat der BGH in 11.2017 entschieden, dass man sich nicht unter Bezug auf den "Käuferschutz" bzw. den "Verkäuferschutz" nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen kann (AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).

Was dann auch für den Rest der AGB ein deutliches Signal ist…



Zitat (von Tinio):
dann schauen die sich nicht mal genau die Tracking ID an

Nö, wozu auch, aus dem Zahlen Codes kann man ja nichts ableiten. Und alles entsprechend detailliert aufzuführen und darzulegen was nicht passt, ist der Job des Antragstellers.



Zitat (von Tinio):
Das war sehr schnell klar das es sich um Betrug handelt.

Aktuell ist nicht mal ansatzweise ein Betrug zu erkennen. Insofern sollte man sich mit Behauptungen wie "Betrug" und der Bezeichnung "Betrüger" zurückhalten. Verleumdung und üble Nachrede sind nicht nur strafrechtlich sondern auch zivilrechtlich verfolgbar. Letzteres kann übrigens richtig teuer werden ...



Zitat (von Tinio):
und der hat denen eine Sendungsnummer (sollte mit DHL versendet werden) von UPS geschickt.

Der Verkäufer hat wohl die Sendungsnummer verwechselt ...
Sollte man erst mal entsprechend reklamieren und die korrekte Sendungsnummer anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Tinio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell ist nicht mal ansatzweise ein Betrug zu erkennen.

Das kann doch nicht dein Ernst sein?

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer hat wohl die Sendungsnummer verwechselt ...

Genau dass wird es sein, warum bin ich da nicht drauf gekommen :???:

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man erst mal entsprechend reklamieren und die korrekte Sendungsnummer anfordern.

Hast du überlesen das ich seitdem der Verkäufer das Geld hat, keine Antwort mehr erhalte?
Es existiert nicht mal mehr seine PayPal Email, wenn ich ihm eine Email schreibe, dann erhalte ich immer eine Error Nachricht.

Der nette Verkäufer hat bestimmt nur seine Email vertauscht oder Harry van Sell? Ein Betrug ist schließlich klar und deutlich nicht zu erkennen :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn man den Käuferschutz so einfach austricksen kann, dann ist der Käuferschutz auch nichts Wert.
Der ist sogar nicht nur nichts wert, sondern auch noch für den KÄUFER absolut gefährlich!

Wenn ein K k-Schutz Antrag stellt und dieser von PP selbigebn sogar bekommen würde, dan wirds gefährlich, denn über diese Weise darf sich der K das Geld nicht vom VK holen. Nach deutschen gesetzen ist das nicht abgedeckt!
der VK könnte dann sofort hingehen und das Geld vom K ohne Probleme einklagen! Wenn sich der KJ weigert, das geld dem VK zurückzugeben, wird einem ein Richter am Ende sogar kostenpflichtig erklären, wieso der K sich das geld so nicht holen darf und es erstmal zurückgeben muss, obwohl er evtl am Ende darauf Anspruch hat.

Wen der K meint Anspruch auf Geld zu haben, dann MUSS er das gerichtlich klären lassen, aber nicht über PP. so ist nunmal die Gesetzeslage in D, glüclicherweise muss man da sogar noch zu sagen...

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1278 Beiträge, 212x hilfreich)

Auch wenns nicht dazu gehört: Ein 48 Zoll Oled für 380.- ???? Gerade mal 1 Jahr alt!!!! was für einer soll denn das sein??? Neu kosten die ca 1500.-

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell ist nicht mal ansatzweise ein Betrug zu erkennen. Insofern sollte man sich mit Behauptungen wie "Betrug" und der Bezeichnung "Betrüger" zurückhalten. Verleumdung und üble Nachrede sind nicht nur strafrechtlich sondern auch zivilrechtlich verfolgbar. Letzteres kann übrigens richtig teuer werden ...


Aktuell sind sogar alle Anzeichen für einen Anfangsverdacht des Betruges zu erkennen. "Versehentlich" ein falsche Sendungsnummer an Paypal gegeben, Paypal Email-Adresse tot, Kommunikationsstop nach Erhalt des Geldes...

Wenn man das so - mit entsprechenden Beweisen etc. bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorträgt - reicht das doch in den meisten Fällen dafür, das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wo Harry allerdings defintiv recht hat ist:

Aufpassen wenn man jemanden als Betrüger bezeichnet der nicht rechtskräftig als solcher verurteilt wurde. Das kann zum (teuren) Eigentor werden. Mit eventuelle Beweisen wie ausgedruckten Mails, Screenshots etc. zur Polizei zu gehen und zu sagen: "Ich glaube ich bin betrogen worden" ist aber völlig unproblematisch.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Hauptsache man hat es gemacht. Gerihte sind pingelig.


Bei dir bertram gilt wie immer nur das Zitat von Dieter Nuhr. Für die Strafverfolgung in Deutschland sind nämlich weniger die Gerichte als die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Solange es zu keinem Strafverfahren auf dem Privatklageweg kommt, kümmern die sich nämlich darum, dass die Beweise passend vorgelegt werden bei Gericht.

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell ist nicht mal ansatzweise ein Betrug zu erkennen. Insofern sollte man sich mit Behauptungen wie "Betrug" und der Bezeichnung "Betrüger" zurückhalten. Verleumdung und üble Nachrede sind nicht nur strafrechtlich sondern auch zivilrechtlich verfolgbar. Letzteres kann übrigens richtig teuer werden ...


Ob es sich um Betrug gehandelt hat, ist allein Gegenstand der Entscheidung eines Richters.

Ein entsprechender Anfangsverdacht ist jedoch m.E. durchaus gegeben, insbesondere wenn der VK sich auf keine Kommunikation und dem Käufer auch nicht hinreichend namentlich bekannt ist.

Ich würde hier über eine Online-Wache eine Anzeige erstellen, ggf. auch gegen Paypal.

Dann lässt man sich von der Staatsanwaltschaft nach einiger Zeit die Daten des Verkäufers geben, so er denn zu ermitteln ist.

Dann entscheidet man weiter, wie man vorgehen will.

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#12
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Jetzt - mittlerweile - ist ein Betrug natürlich durchaus möglich. Es sind ja anscheinend schon knapp 2 Monate ohne erfolgreiche Lieferung vergangen. Hat der Verkäufer eigentlich eine Begründung wegen der falschen Adresse geliefert?

Aber der Fragesteller meinte am Anfang auch, dass er schon, nachdem die Ware ein paar Tage nach dem Kauf noch nicht vor der Tür stand, er von Betrug ausgehe und einen Fall eröffnet hat. Selbstverständlich darf man das für sich selbst vermuten, aber wenn nach wenigen Tagen schon eine Anzeige gestellt wird, kann das auch nach hinten losgehen.
Der Verkäufer kann verhindert sein, außerdem ist er nicht verpflichtet, immer sofort zu antworten und jederzeit zur Verfügung zu stehen. Und ob jemand mal schnell oder langsam antwortet, ist sicher kein Beweis für einen Betrug. Außerdem können die Ermittlungsbehörden mit solchen Sinnlos-Anzeigen auch nichts anfangen. Das nur noch generell.

Aber ja, jetzt nachdem 2 Monate vergangen sind, kann eine Anzeige durchaus Sinn machen, solange der Verkäufer keine plausible Erklärung dafür hat, warum die Ware noch nicht beim Empfänger angekommen ist.

Man sollte auch sichergehen, dass PayPal alle Informationen hat, eben, nur allein aus der Sendungsnummer ist meines Wissen für PayPal auch nicht ersichtlich, wer der Empfänger war, sondern eben nur das zugestellt wurde. Eventuell liegt hier das Problem.

-- Editiert von CarstenF am 09.05.2022 11:28

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#13
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Und das die Gerichte nicht an die PayPal-Entscheidung nicht gebunden sind, ist mir natürlich schon klar. Das ist natürlich immer eine Abwägungssache, wie viel Risiko man eingeht. Nach ein paar Tagen ist eine Falleröffnung meiner Meinung nach Unsinn und extrem riskant, jetzt nach 2 Monaten kann der Käufer die Sache mit der Falleröffnung abkürzen (wenn denn PayPal für ihn entscheidet), dass das keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag hat, ist natürlich klar. Aber Betrüger klagen selten darauf, das bleibt also meiner Meinung nach Abwägungssache des Einzelnen, wie viel Risiko er damit eingehen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Aber der Fragesteller meinte am Anfang auch, dass er schon, nachdem die Ware ein paar Tage nach dem Kauf noch nicht vor der Tür stand, er von Betrug ausgehe und einen Fall eröffnet hat. Selbstverständlich darf man das für sich selbst vermuten, aber wenn nach wenigen Tagen schon eine Anzeige gestellt wird, kann das auch nach hinten losgehen.


In der Pauschalität ist das schlicht falsch und auch kein guter Rat, da die Zeit hier der Feind sein kann.
So ein Anhörungsbogen gibt dem Beschuldigten zudem auch eine gute "Erinnerung", dass man hier noch eine Lösung finden kann.

Ich habe auch schon nach einer Woche (erfolgreich) Strafanzeige gestellt. Warum auch nicht?

Hier wäre m.E. die Erwartung an eine ordentliche Abwicklung:
Bezahlung, Kommunikation dass Ware auf dem Versandweg ist und Mitteilung der Sendungsnummer.

Ein "Totstellen" unmittelbar nach Gelderhalt ist meiner Erfahrung nach immer ein sicheres Indiz für eine Betrugs(absicht), die manchmal noch geheilt wird vom schlechten Gewissen. Wenn man nach einer Woche NICHTS hört reicht das m.E. aus. Wenn es wie auch immer, Gründe gibt, die die Stille erklären, kann man der Beschuldigte das ja gerne im Anhörungsbogen zum besten geben.

Wenn man da schreibt: Verhindert wegen xyz, Ware wurde zwischenzeitlich versendet und in Empfang genommen, Beleg anbei. Wird wieder eingestellt. So ist das mit dem Verdacht, der sich ja nicht erhärten muss.

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