PayPal nicht mehr sicher? Neue Betrugsmasche bei ebay?! Können Betrüger alles machen?

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
MatthiasHH
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
PayPal nicht mehr sicher? Neue Betrugsmasche bei ebay?! Können Betrüger alles machen?

Habe Heute Morgen einen Artikel für 250 Euro gekauft und via PayPal bezahlt, vor einer Stunde wurde ich Opfer des Betruges, trotz Zahlung via PayPal, der Verkäufer hat einfach nachdem er eine Paketmarke gekauft hat (Paketmarken Trick ist bekannt) den Kauf einfach so ohne meine Zustimmung abgebrochen.

Ebay schützt den Verkäufer auch noch mit der Mail "Ein Kauf wurde abgebrochen" die zwei einzigen Optionen in dieser Mail "Ich habe den Artikel nicht bezahlt" und "Ich habe eine Rückerstattung erhalten am ...." keine dritte Option ich habe bezahlt aber kein Geld zurück erhalten.

Und jetzt stelle man sich eine Bande vor mit z.B. beliebten gängigen Artikeln wie Iphones für 1000 Euro statt für 1500 Euro und das 100 Stück.

100.000 Euro PayPal Kapital an einem Tag schnell eingezahlt in einem Casino oder ins Ausland transferiert, oder via Blitzüberweisung (10 Euro extra) direkt auf das eigene Bankkonto ausgezahlt.

PayPal bietet keinerlei Sicherheit mehr. PayPal ist wie Überweisung das Geld ist weg. Käuferschutz Antrag für mich ab dem 01.12.2020 möglich dann 30 Tage Bearbeitungszeit, in der Zwischenzeit hat der Betrüger das Geld ausgegeben oder in Gold investiert. Negative Bewertung an den Verkäufer erst nach 7 Tagen möglich oder länger und die Kunden können sich nicht mit einer negativen Bewertung gegenseitig warnen.





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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von MatthiasHH):
PayPal nicht mehr sicher?

Zitat (von MatthiasHH):
PayPal bietet keinerlei Sicherheit mehr.

Diese Aussagen implizieren das es jemals irgendwie sicher gewesen wäre ...



Zitat (von MatthiasHH):
Käuferschutz Antrag für mich ab dem 01.12.2020 möglich

Immerhin kann man einen stellen - mit etwas Glück ist man sogar der Gewinner ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Kann man bei eBay denn bezahlte Käufe bzw. Verkäufe überhaupt einfach so abbrechen? Der Verkäufer wird doch dann zumindest seitens eBay verpflichtet eine Rückerstattung (in dem Fall ebenso mittels PayPal) zu veranlassen.

Eigentlich dachte ich, die Gegenseite muss bei eBay der Rückabwicklung bei bereits schon abgeschlossenen Käufen/Verkäufen auch zustimmen.

-- Editiert von crofan am 12.11.2020 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von MatthiasHH):
PayPal nicht mehr sicher?
War es noch nie

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16971 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Eigentlich dachte ich, die Gegenseite muss bei eBay der Rückabwicklung bei bereits schon abgeschlossenen Käufen/Verkäufen auch zustimmen.
Das ist auch mein bisheriger Kenntnisstand.
......???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Rückerstattung über PayPal bei einem Kaufabbruch automatisch erfolgt, so war es zumindest mal bei mir, als ich auf Wunsch eines Käufers einen Verkauf abgebrochen habe. Entweder fehlt hier in der Darstellung etwas, oder es scheint eine Art "Bug" bei eBay zu sein, eigentlich sollte das doch gar nicht gehen.

Ich verstehe auch nicht, wieso bei dem TS die Meldung kommen sollte " "Ich habe den Artikel nicht bezahlt", das kann eigentlich nicht sein, denn eBay erkennt sofort, wenn eine Bezahlung per PayPal erfolgt ist. Was sagt denn eBay selbst dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von MatthiasHH):
keine dritte Option ich habe bezahlt aber kein Geld zurück erhalten.
Du hast doch erst gestern, am 11.11. gekauft.
Wann wolltest du denn das Geld zurück erhalten? Gestern?

Was soll das Gekeife und die Hochrechnerei?
Du hattest doch bereits 2x das Vergnügen
https://www.123recht.de/forum/internetauktionen/Internetauktionen-__f579369.html
Dort war deine Erkenntnis:
Zitat (von MatthiasHH):
Ich weiß auch nicht warum ich hier gepostet habe, denn ich habe mir selber geholfen und hier laufen nur Provokateure herum die einen echten Fall ins lächerliche ziehen. Schämt euch!


Schon vergessen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Eigentlich dachte ich, die Gegenseite muss bei eBay der Rückabwicklung bei bereits schon abgeschlossenen Käufen/Verkäufen auch zustimmen.

Ebay und paypal betrachten das BGB eher als unerbindliche Empfehlung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Harry, klar, ist natürlich richtig, dass eBay und PayPal oft so entscheiden, wie sie es selbst für richtig halten und nicht unbedingt wie nach dem BGB, aber zumindest nach meinen eBay-Erfahrungen hätte ich gesagt, dass das rein technisch irgendwie nicht so abgelaufen sein kann.

Danke für den Hinweis zu den anderen erstellten Themen des TS, Anami, das ist ja wirklich sehr unübersichtlich.

Letzen Monat wurde der TS bereits schon 2 mal bei eBay "abgezockt" und gestern nochmals? Oder gehört das noch zu Fall 2? Ist auch nicht wirklich klar.

Zum TS: Am besten vor dem Kauf mal die Bewertungen der Verkäufer anschauen und wenn jemand z.B. neue Handys für 100 Euro verkauft, die sonst 500 Euro kosten, sollte einem auch klar sein, dass da was nicht stimmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Letzen Monat wurde der TS bereits schon 2 mal bei eBay "abgezockt" und gestern nochmals?

Bei der Quote würde ich den stationären Handel empfehlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Wie oft? Kann ich nicht so richtig erkennen. Aber deutlich steht dort:

Zitat (von MatthiasHH):
Ich weiß auch nicht warum ich hier gepostet habe, denn ich habe mir selber geholfen und hier laufen nur Provokateure herum die einen echten Fall ins lächerliche ziehen. Schämt euch!
Das war doch deutlich.
Und: Ihm hilft sein Anwalt--- :grins:

Der hat ihm vermutlich nur nicht erklärt, dass man eben nichts mehr über PP abwickeln sollte.

Ich will ja mal nicht soweit gehen und annehmen, dass hier ein *Geschäftsmodell* vorgestellt wird... wiederholt sogar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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