PayPal zahlung durch minderjährige

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
D.Kalff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal zahlung durch minderjährige

Sehr geehrte Damen und Herren.
Alle 2 Wochenenden ist meine 11 Jährige Tochter bei mir.Sie Spielt dann meist am PC ein Onlinespiel was ansich kostenlos ist.Nun war ich mal kurz ausser Haus und in dieser Zeit hat sich meine Tochter kostenpflichtige Optionen fürs Spiel gekauft. Sie klickte bei diesem Spiel auf Zahlung per PayPal und bestätigte.Und es wurde von mein PayPal Konto  überwiesen.Sie brauchte keinerlei Daten.Sie weiß meine Email und Passwortes von PayPal nicht.Wieso konnte Sie mit nur einem klick dies bezahlen? Ich hatte im Januar Ihr ein Jahresabonnement bei diesem Spiel gekauft und mit meinem PayPal Konto bezahlt.Bleiben die Daten automatisch da drin?
Ich habe natürlich sofort den Betreiber des Spiels angeschrieben und ein Teil wurde zurück auf mein PayPal Konto überwiesen. Bis auf die Optionen die Sie benutzt hatte.Hab versucht mit PayPal zu kommunizieren das ich diese Zahlungen nicht veranlasst habe.Stattdessen kamen emails vom Rechtsanwalt die PayPal vertreten.Was kann ich tun?
Mit Freundlichen Grüßen 
Dirk Kalff 

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Dem Kind auf die Finger hauen und es die nächsten male nicht an den PC lassen und oder die Summe gleich noch vom Taschengeld/Weihnachtsgeschenken abziehen. Immerhin ist es mit 11 Jahren alt genug um zu wissen was es da getan hat und das es das sicher nicht durfte.

Und ja, die Zugangsdaten zu PayPal können gespeichert werden, allerdings wird man darüber auch immer informiert oder muss dies sogar bestätigen.

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#2
 Von 
Gast001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo D.Kalff,

Zu aller erst Ja PayPall Konten werden meist gespeichert und das nur da wo was erworben wird. Das der Restliche fehlende Betrag zurück gezahlt wird ist nicht zu erwarten da diese Summe genutzt wurde. Was man da zukünftig machen kann ist unter den Browseroptionen anzugeben das Passwörter nicht gespeichert werden soll. Bei Spielen ist dies ein wenig anders. Da es sich rauslesen konnte ist es ein Online Spiel und bei jeden Game unterschiedlich diese Auswahl zu ändern aber dies müsste Nachgefragt worden sein ob Datem zukünftig gespeichert werden soll. Bei Informationen zu dem Spiel also um was für ein Spiel es sich Handelt kann ich Ihnen gerne noch behilflich sein.

MfG

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#3
 Von 
D.Kalff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Danke für die Antworten.
Das Spiel heißt Starstable.
Ein Pferdespiel.
Gruß Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 988x hilfreich)

Also, da grundsätzlich alle Käufe von Minderjährigen schwebend wirksam sind, kann man durchaus vom Kauf zurücktreten.

Wieso meinen hier alle, dass das hier nicht möglich ist?

Richtigerweise, sollten bestimmte Daten eben nicht gespeichert werden. Dadurch entzieht man Unbefugten die Möglichkeit Mist zu bauen.

Unabhängig von der Moralkeule: die Tochter sollte bestraft werden, sowas nicht mehr zu machen. Aber das eine andere Sache.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116154 Beiträge, 39212x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Also, da grundsätzlich alle Käufe von Minderjährigen schwebend wirksam sind, kann man durchaus vom Kauf zurücktreten.
"
Korrekt.

Es gibt dann nur 2 Probleme:
1. Beweislast (Kennung und Passwort waren ja korrekt)
2. "Taschengeldparagraph"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
D.Kalff
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Also, da grundsätzlich alle Käufe von Minderjährigen schwebend wirksam sind, kann man durchaus vom Kauf zurücktreten.
"
Korrekt.

Es gibt dann nur 2 Probleme:
1. Beweislast (Kennung und Passwort waren ja korrekt)
2. "Taschengeldparagraph"


Sie brauchte kein Passwort.
Sie nahm die Option PayPal und dann ok.Und schon War das Geld weg.Ich bin mir sicher das ich als ich Ihr im Januar diese Optionen gekauft habe ich nichts gespeichert habe.Schon aus dem Grund ,dass sie nichts weiteres da kaufen kann.Allerdings bezahle ich immer mit PayPal wenn ich was bei Ebay gekauft habe.Dort ist mein Konto auch eingeschrieben.Aber ich wüsste jetzt nicht mehr ob ich es damals dort gespeichert habe.
Mfg Dirk

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116154 Beiträge, 39212x hilfreich)

Zitat (von D.Kalff):
Sie brauchte kein Passwort.

Weil es bereits gespreichert war.

Was aber nicht das Problem von Paypal oder dem Verkäufer ist.


Oder hat Paypal neuerdings eine Methode ohne Passwort/Authemntifizierung am Start?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 629x hilfreich)

Machen wir's ganz simpel:

Ein Vertraglicher Anspruch auf Zahlung wird ausscheiden da der kauf durch eine Minderjährige erfolgte und Sie nicht genehmigt haben.

Dann bleibt nur noch die Frage, ob der Anbieter gegen Sie einen Schadenersatzanspruch hat, weil Sie ihrer Tochter Zugriff auf ein bezahlpflichtiges Angebot gewähren. Das wird davon abhängen, ob Sie erkennen konnten, dass eine Bestellung auch ohne Verifizierung möglich ist bzw. dass Ihre Kontodaten gespeichert blieben.

Ob das so ist können nur Sie wissen.

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#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Ein Vertraglicher Anspruch auf Zahlung wird ausscheiden da der kauf durch eine Minderjährige erfolgte und Sie nicht genehmigt haben.

Nö.
Stichwort Taschengeldparagraph
Monatliches Taschengeld bei einer 11 Jährigen setze ich jetzt mal auf 80 Euro an (20 Euro pro Woche sollte eigentlich ausreichen...)
Von daher sehe ich den Kauf als rechtens an.

Ich empfehle mich.

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#10
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 629x hilfreich)

Ein schönes Beispiel für meine Bitte die Finger von Themen zu lassen von denen Sie keine Ahnung haben.

"Taschengeld" nach §110 BGB setzt voraus, dass mit Mitteln gezahlt worden ist, die dem Kind "zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen" wurden.

Taschengeld liegt also nicht vor, wenn das Kind ungefragt an Geldbeutel oder Kreditkarte des Erwachsenen geht.

Man muss ja nicht von jedem Thema Ahnung haben. Aber Ihre konstante Neigung mit Halbwissen herumzuwerfen ohne zu prüfen, ob ihre Vorstellung auch der Wirklichkeit entspricht nervt. Selbst ein kurzer Besuch bei Wikipedia hätte hier geholfen.

Entweder Sie wollen den Leuten wirklich helfen. Dann machen sie sich doch bitte die Mühe zumindest kurz nachzulesen. Oder Sie wollen es nicht. Dann überlassen Sie das Thema bitte denjenigen die es tun.

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#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
"Taschengeld" nach §110 BGB setzt voraus, dass mit Mitteln gezahlt worden ist, die dem Kind "zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen" wurden.

Bitte den Satz nicht nur lesen sondern auch verstehen... Und vor allem auch bis zum Ende lesen...

"die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Ein Verbot des Vaters, den Artikel bzw. viel mehr die Option nicht zu kaufen, lag nicht vor.
Da der Vater seine PayPal Daten in dem Spiel gespeichert hatte, ist davon auszugehen, dass der Kauf legal und im Zuge des Taschengeldparagraphen erfolgte.

Zitat (von Ebenezer):
Aber Ihre konstante Neigung mit Halbwissen herumzuwerfen ohne zu prüfen, ob ihre Vorstellung auch der Wirklichkeit entspricht nervt. Selbst ein kurzer Besuch bei Wikipedia hätte hier geholfen.

Das kann ich 1:1 auf Sie projektieren.. Aber hey, es ist okay... Jeder fängt mal ganz klein an und befindet sich noch im Aufbau seines Hintergrundwissens.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 629x hilfreich)

Wenn man lesen kann steht da aber nichts von "wenn der Kauf nicht verboten wurde". Notwendig ist, dass das Geld "überlassen" wurde. Und nicht nur dies, sondern das Überlassen muss für diesen Kauf oder freie Verwendung überlassen werden. "Überlassen" erfordert eine bewusste Übertragung des Geldes an das Kind. Es handelt sich um eine antizipierte Genehmigung. Kein Wissen = keine Genehmigung.

Sie lesen nicht das Gesetz sondern basteln sich hier Ihr privates Recht "so wie es sein sollte".

Zitat:
Aber hey, es ist okay... Jeder fängt mal ganz klein an und befindet sich noch im Aufbau seines Hintergrundwissens.


Yep. Gaaanz klein. Und harmlos! :grins:


-- Editiert von Ebenezer am 11.08.2016 13:11

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#13
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 753x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):

Stichwort Taschengeldparagraph
Monatliches Taschengeld bei einer 11 Jährigen setze ich jetzt mal auf 80 Euro an (20 Euro pro Woche sollte eigentlich ausreichen...)


Und ich setze das monatliche Taschengeld mit 5 Euro an. Ändert das etwas an der Rechtslage? Nein

Es hat schon seinen Grund, warum der §110 BGB gar nicht "Taschengeld-Paragraph" heißt. Vielleicht einfach mal drüber nachdenken...

-- Editiert von fm89 am 11.08.2016 13:14

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