Paypal, verlorenes Paket und BGB

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Azimuth8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal, verlorenes Paket und BGB

Hallo.

Ich habe da mal eine Frage zur Rechtslage mit Paypal. Da in den Paypal Rechtlinien steht das der Verkäufer bei Paypal Zahlungen theoretisch für das Paket haftet, aber im BGB gerade das Gegenteil, bin ich jetzt verunsichert wie ich weiter vorgehen soll.
Ich habe etwas als Privatverkäufer in eBay mit Paypal verkauft. Das pakt ist aber anscheinend verloren gegangen, zumindest seit 13 Tagen hat sich nichts verändert. Paypal hat meinen Zahlungseingang, nachdem der Käufer einen Fall eröffnet hat, eingefroren. Laut BGB haftet der Käufer, nach Versand, für das Paket. Laut Ebay bzw Paypal, haftet der Verkäufer, wegen Käuferschutz, für das Paket.
Jetzt meine Frage: Steht Paypal über dem BGB?
Wie ist das weitere Vorgehen?

LG

Alex Mai

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 748x hilfreich)

Normalerweise fordert PayPal in so einem Fall die Sendungsnummer von ihnen.
Diese einfach PayPal mitteilen und damit sollte eigentlich der Fall geklärt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Azimuth8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ja das dachte ich auch. Ist aber nicht so. Laut AGB von Paypal würde ich haften wenn der Käuferschutz beantragt wird. Aber laut BGB haftet der Empfänger. Das ist ja das. Seltsame

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Normalerweise fordert PayPal in so einem Fall die Sendungsnummer von ihnen.
Diese einfach PayPal mitteilen und damit sollte eigentlich der Fall geklärt sein.


Also "normal" entscheidet PayPal sowas nach Mondstand, 8-Ball, der Reaktion des Wetterfrosches oder anderen völlig zufällig Kriterien.

Sollte PayPal (wie zu erwarten ist) gegen den Verkäufer entscheiden, ist folgende vorgehen eigentlich zum Empfehlen:

Einwurfeinschreiben an den Käufer, den ausstehenden Betrag binnen 14 Tagen (am besten mit konkretem Datum) zum bezahlen. Wenn bis dahin kein Geld aufs Konto kommt, Mahnbescheid und bei Widerspruch Klage einreichen. Deutsche Gerichte haben mehrfach recht deutlich zu verstehen gegeben, dass die Entscheidungen von PayPal weder rechtlich haltbar noch in irgendeiner Form relevant sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8450 Beiträge, 4046x hilfreich)

Hallo,

das schon erwähnte Vorgehen kann man so machen, denn PP steht nicht über dem BGB.

Sollte man so vorgehen wie schon erwähnt, sollte man jedoch das ein oder Andere beachten.
- Man muss die rechte an dem paket an den K abtreten.
- Mahnbescheid kostet erstmal. Gerichtsverhandlung sollte es dazu kommen ebenso. All dies kann man sich vom K im falle des Sieges zurückholen, sollte dieser zahlungsfähig sein.

In Anbetracht dessen, dass man unter Umständen erstmnal nen guten 3-stelligen Betrag auslegen müsste und sich nicht wirklich sicher sein kann jehmals Geld zu sehen, würde ich mir doch sehr überlegen, hier dann den Schaden des verlorenen Paketes direkt mit dem Versandservice abzuwickeln. Dürfte schneller eghen und die zahlungtsfähigkeit ist da eigentlich auch gegeben...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von Azimuth8):
Jetzt meine Frage: Steht Paypal über dem BGB?

Nö, das haben diverse Gerichte bis hin zum BGH so entschieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Azimuth8):
Da in den Paypal Rechtlinien steht das der Verkäufer bei Paypal Zahlungen theoretisch für das Paket haftet, aber im BGB gerade das Gegenteil


Das ist kein Widerspruch. Im BGB steht die Gesetzlage, d.h. was gilt, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden.

Solange es nicht explizit im BGB ausgeschlossen ist, sind alle Regelungen aber abdingbar, d.h. K und VK können wirksam vereinbaren, daß eine abweichende Regelung (hier: zum Versandrisiko, wenn der VK auch privat ist) gelten soll.

Ich sehe auch kein Problem darin, daß das hier "nur" mittelbar über die PP-AGB vereinbart wird.

Es gilt also in dem Fall die PP-Regelung (auch wenn manche im Forum das hier gerne anders sehen, weil sie Urteile zu dem Komplex mißverstanden haben, in denen etwa geurteilt wurde, eine Entscheidung von PP im Käuferschutz habe keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages, was etwas völlig anderes ist).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.06.2020 09:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen