Paypal - Auktion bei Ebay - Käufer aus China

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
kaxi85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
Paypal - Auktion bei Ebay - Käufer aus China

Hallo liebe Leidensgenossen,

folgendes Problem:

Ich habe eine recht teure Kamera bei eBay zur Auktion angeboten, eindeutig in der Auktion gekennzeichnet das ich nur nach Deutschland versende und das ganze dann guten Gewissens laufen lassen - nun hat am Ende ein Bieter aus China gewonnen - obwohl ich diesem schon vorher per Nachricht auf Anfrage seinerseits mitgeteilt habe das ich nur nach Deutschland versende. Zahlungsart war Paypal, Barzahlung bei Abholung oder Überweisung.

Ich habe daraufhin einen Konflikt bei eBay angezeigt und gebeten das der Käufer von dem Kauf zurücktritt - mit oben genannter Begründung - dem hat eBay nicht stattgegeben, der Käufer hatte mittlerweile auch schon via PayPal bezahlt und "agressiv" auf den Versand gepocht, ich habe dann schweren Herzens das Paket auf den Weg nach China gebracht, per Luftpost, versichert, das ganze habe ich natürlich dokumentiert und auch auf Fotos festgehalten.

Der Käufer hat dann eine Woche später die Ware erhalten und SOFORT den Verkäuferschutz via PayPal eingeschaltet - ich hätte ihm angeblich nur ein Buch geschickt - hat er auch fotografiert, ich habe dann alle Belege und die Fotos an Paypal geschickt - das Geld hatte ich Gott sei dank schon auf mein Bankkonto transferiert. Paypal hat bis heute (Es ist jetzt knapp 2 Wochen her das der Konflikt angezeigt wurde) in dem Fall nicht entschieden, mein Paypal Konto ist im Minus.

Meine Fragen nun:
Wie stehen meine Chancen in dem Konflikt, und warum dauert die Entscheidungsfindung bei Paypal so lange?
Bin ich im Recht wenn ich mich weigere mein PayPal Konto auszugleichen - sollte ich den Konflikt verlieren?
Würdet ihr bei einem Käufer in China eine Anzeige aufgeben, passiert da dann überhaupt was? (Es geht um 1300 Euro)
Und - wenn es hart auf hart kommt und Paypal/KSP mich anmahnen sollte - würdet ihr darauf reagieren oder die KSP Post nur als Kaminanzünder nutzen und dem Mahnbescheid widersprechen?

Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos (und frustriert - eBay Konto habe ich schon gelöscht, Paypal Konto werde ich löschen, nie wieder so einen Stress) und hoffe auf euren Rat. Danke schon mal :)



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Sorry, aber wie bist du nur auf die Idee gekommen die Kamera nach China zu schicken? Ob du im Recht bist? Nach welchem denn? Aus unserer Sicht gesehen greift deutsches Recht. Aus Sicht deines Käufers könnte es sein, dass chinesisches Recht gilt. Egal wie Paypal entscheidet, meine Glaskugel sagt, dass du Geld und Kamera abschreiben kannst.
An deiner Stelle hätte ich einfach das Geld über Paypal wieder zurückgesendet und fertig. Es gab nie einen Kaufvertrag, da es keine übereinstimmenden Willenserklärung gab, also warum hast du die Kamera versendet?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaxi85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Nun, ich bin davon ausgegangen das der Kaufvertrag durch Ersteigern des Artikels via eBay zustande gekommen wäre - eBay hat dem Antrag auf Auflösung ja nicht stattgegeben - weil ich zwar einen Versand ins Ausland verneint habe, aber eben nicht obligatorisch ausländische Bieter ausgeschlossen habe - mir war nicht mal bewusst das das bei eBay möglich ist und ich bin davon ausgegangen das der gesunde Menschenverstand ausreicht etwas nicht zu ersteigern wenn in das entsprechende Land nicht verschickt wird.

Ich gehe von deutschem Recht aus - der Käufer wird das ganze in China wohl kaum zur Anzeige bringen, er hat die Ware ja beleghaft erhalten, nun will er noch sein Geld zurück. Ich bin mir auch Sicher das ich von dem Käufer nie wieder etwas hören werde, deswegen sehe ich jetzt ja Paypal als direkten Ansprechpartner - und gehe davon aus das, wenn Sie gegen mich entscheiden, der "Käuferschutz" gegen geltendes deutsches Recht verstößt - ich habe ja nun alle Beweise geliefert das ich das Paket nach China versendet habe und das sich in dem Paket auch die Kamera befunden hat - und das ganze war auch noch ein Privatverkauf - also stünden die Paypal AGB gegen deutsches Recht - so denke ich zumindest.

Das Geld habe, zumindest im Moment, ich.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Master
(4988 Beiträge, 1933x hilfreich)

quote:
dass du Geld und Kamera abschreiben kannst.


Wieso sollte der Verkäufer das Geld abschreiben.
Die EUR 1300 befinden sich sicher auf einem Bankkonto (nicht Paypal).


Paypal müsste nun den Verkäufer auf die Zahlung der EUR 1300 verklagen.
Das macht Paypal vor einem deutschen Gericht, es gilt deutsches Recht.

Auf welcher Rechtsgrundlage möchte Paypal das Geld zurückerhalten?

Dem Verkäufer würde ich empfehlen hart zu bleiben, einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Wenn es zu einer Klagebegründung kommt, würde ich dann einen guten Rechtsanwalt hinzuziehen.

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-- Editiert vundaal76 am 17.03.2015 10:58

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Hier läuft gerade in einem anderen Thread eine Diskussion, dass Paypal wohl gerade dabei ist in solch einem Fall ein Gerichtsverfahren anzustreben. Dabei würde dann wohl abgeklärt werden, ob die Paypal AGB wirksam sind im Falle einer Entscheidung von Seiten Paypal zu Gunsten des Käufers. Noch steht alles in den Sternen.
Nach aktuellem Stand würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen. http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=483602

-- Editiert micbu am 17.03.2015 11:55

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kaxi85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Auf die leichte Schulter nehme ich das wirklich nicht - sonst hätte ich nicht schon VOR der Entscheidung seitens PP hier angefragt - ich habe eine Rechtsschutzversicherung - eine Anzeige -> Klage gegen den Käufer sehe ich aber als Sinnlos an - da er aus China kommt, da wird wahrscheinlich niemals etwas passieren, also bleibt PP gezwungenermaßen mein Ansprechpartner.

So kann ich nur abwarten wie sich der Fall entwickelt - das PP Konto werde ich auf jeden Fall erstmal nicht ausgleichen.
Zur Not lasse ich es auf einen Gerichtlichen Konflikt mit PP ankommen - ich sehe mich durchaus im Recht, und hoffe das es sich bei dem verlinkten Thread nur um einen Einzelfall/Drohung seitens KSP handelt die letztendlich doch nicht vor Gericht landet - wobei es schon schön wäre so einen Fall mal von einem deutschen Gericht prüfen zu lassen.

Ich wäre ja auch bereit das Geld zurückzuerstatten - wenn ich meine Kamera wieder bekomme, und das habe ich auch schon PP und dem Käufer mitgeteilt.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 470x hilfreich)

Das ist doch die üblich Masche.
Käufer hat Kamera und sein Geld wieder.
Du hast glücklicherweise das PP Konto schon abgeräumt.
Den Rest kannst du hier im Inkasso Forum lesen.
Gibts hunderte Beiträge dazu.

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5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

@Paragrafenreiter
Falls du es im Link zu dem anderen Thread überlesen haben soltest:
Neu ist, dass Paypal bereits Klage eingereicht hat!
Zitat aus verlinktem Thread:

quote:
PayPal / KSP startet ein Mahnverfahren, gegen das widersprochen wird. KSP klagt anschließend gegen Verkäufer A.


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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kaxi85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Beweislage und Einzelheiten zu dem Fall sind allerdings nicht bekannt.... Gelernt habe ich so oder so aus dem Fall. :/

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 470x hilfreich)

Naja aber da war es ein unversicherter Versand wo halt das Absenden nicht nachgewiesen werden konnte.
Das ist hier ja anders.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Das Verhältnis VK - K spielt doch gar keine Rolle. Es geht darum, ob PP aufgrund deren AGB das Verkäuferkonto belasten darf oder nicht.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8346 Beiträge, 4021x hilfreich)

Hallo

quote:
eine Anzeige -> Klage gegen den Käufer sehe ich aber als Sinnlos an - da er aus China kommt, da wird wahrscheinlich niemals etwas passieren, also bleibt PP gezwungenermaßen mein Ansprechpartner
Trotzdem Anzeige erstatten, egal ob es was bring oder nicht, jedenfalls unterstreicht es etwas deine Glaubwürdigkeit ;)

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38290x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>obwohl ich diesem schon vorher per Nachricht auf Anfrage seinerseits mitgeteilt habe das ich nur nach Deutschland versende. <hr size=1 noshade>

Wenn man das nicht im eBay-Konto eingestellt hat, bietet man "weltweit" an und verkauft dann auch "weltweit".

Da kann man nich teinfach per E-Mail die Regeln ändern.

Also entsprechend die Einstellungen setzen, bevor das nochmal passiert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Das ist so nicht korrekt. Der Käufer hat also vor dem Kauf die Versandmodalitäten abgesprochen und wusste, dass der VK nur innerhalb D versenden wird. Das war also eine Nebenabsprache mit diesem Verkäufer. Der K hat somit kein Anrecht auf einen Versand nach China wenn er dennoch bietet.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kaxi85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Noch hat sich nichts getan. Ich bin davon ausgegangen das ich, wenn ich bei eBay angebe nur nach Deutschland zu versenden (nicht nur in Text, eBay selbst bietet mir das ja als Auswahl an) niemand aus dem Ausland mit bietet... Hätte ich die AGB gelesen wäre ich schlauer, aber wer tut das schon. Anzeige ist erstattet, die Beamten ließen nun schon durchblicken das da nichts passieren wird - wie befürchtet.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Es war doch alles völlig o.k.
Der Chinese darf ja auch gerne mitbieten, aber er hat halt kein Anrecht auf einen Versand nach China. Er kann die Ware gerne zu Bekannten in D senden lassen.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1175 Beiträge, 746x hilfreich)

quote:
Ich bin davon ausgegangen das ich, wenn ich bei eBay angebe nur nach Deutschland zu versenden (nicht nur in Text, eBay selbst bietet mir das ja als Auswahl an) niemand aus dem Ausland mit bietet...


Du hattest sicherlich auch "Bezahlung bei Abholung" angeboten und dadurch kann dann wieder jeder auf deine Auktion mitbieten, in diesem Fall jemand aus China, obwohl du einen Versand nur innerhalb Deutschland angegeben hast.

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Master
(4988 Beiträge, 1933x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=483602

Du glaubst alles, was im Internet steht?

Ich glaube nicht, dass Paypal in diesem Fall bei Gegenwähr gewinnen kann.

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3x Hilfreiche Antwort

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