Paypal Betrug durch Käufer

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal Betrug durch Käufer

Hallo,
dank meiner Naivität hat es mich nun auch erwischt.

Story
Über Kleinanzeigen (ja, ja. ich weiß, Kleinanzeigen + Paypal. Wieso das Geld auch nicht gleich dem Betrüger in die Hand drücken) habe ich einen Amazon Gutschein (eGift) verkauft. Bezahlt hat der Käufer über Paypal (Freunde & Familie Option) und den Gutscheincode habe ich ihm sowohl per Chat als auch per Brief mit Einschreiben an die von ihm angegebene Adresse verschickt.

Zwei Tage später erhalte ich eine Mail von Paypal, dass der Käufer einen unbefugten Zugriff auf sein Konto gemeldet hat und das Geld zurückhaben will. Bei der Sendungsverfolgung steht auch inzwischen "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.". Toll.

Ich habe alles eingereicht, was notwendig war (Sendungsverfolgungsnummer, Nachrichtenverläufe mit dem Betrüger, etc.) und keine 4 Stunden später wurde der Fall auch gelöst. Welch ein Wunder: zu Gunsten des Käufers :bang:
Der Betrag von 300€ wurde zurückgebucht und mein Paypal Konto ist nun im Minus. Der Gutschein ist auch weg.

Ich bräuchte mal euren Rat wie ich mich nun in so einer Situation verhalten sollte, da es für mich komplett neu ist.
Soll ich den Betrag begleichen oder es "aussitzen"?

Vielen Dank im Voraus.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hi :)

da hattest du wohl ordentlich Pech. Es ist leider nicht auszuschließen, dass das Konto tatsächlich gehackt wurde und der wahre Kontoinhaber mit deinem Käufer nichts zu tun hat. Daher ist es entscheidend, dass du dir der Identität desjenigen, mit dem du den Kaufvertrag geschlossen hast, sicher bist. Bezogen auf ihn liegt es wohl nahe, den Sachverhalt anzuzeigen und zu hoffen, wenigstens über diese Schiene etwas zu erreichen.

Was Paypal angeht: willst du es aussitzen? Das ist wohl möglich; zumindest habe ich schon öfter davon gehört. Rein rechtlich sehe ich in diesen Konstellationen Paypal jedoch gar nicht so im Unrecht. Bei jeder Banküberweisung wäre es dasselbe: wenn dir etwas zu Unrecht überwiesen wird, ist das zurückzuüberweisen und da fragt dann auch keiner danach, ob die Bank nun haftet.

Man kann freilich einen Unterschied da machen, wo Paypal den Eindruck erweckt, besonders sicher zu sein - vielleicht möchte man so doch noch eine Haftung begründen. Oder damit, dass Paypal ganz besonders unsicher ist, soweit die Konten allzu leicht gehackt werden können. Besonders sicher sind diese Argumentationslinien allerdings mE nicht.

Ich weise an der Stelle gerne darauf hin, dass aus meiner Sicht der Schaden nicht darin besteht, dass das Konto nun im Minus ist oder dergleichen, sondern darin, dass der Gutschein weggegeben wurde. An dieser Stelle hätte man sich besser absichern sollen.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39839x hilfreich)

Wenn man auf Painpal verzichten kann, dan würde ich das nicht ausgleichen.

Wenn Painpal auf Zuruf Erstattungen vornimmt, dann müsste Painpal die Kosten für diese Handlung tragen.

Painpal wird wohl nicht nachweisen wollen/können, das da tatsächlich ein Hack stattfand und nicht der Kontoinhaber fahrlässig gehandelt hat.
Painpal wird wohl auch nicht klagen wollen, um das grichtlich klären zu lassen.

Man muss aber damit rechnen das der Nervfaktor massiv steigt, wenn das Inkasso mit eine Briefflut voll wüster Drohungen und Unfuggebühren ins Spiel kommt.
Da muss man dann halt die Nerven behalten (und sich wieder hier melden)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten erstmal.

Ich verstehe nicht, wie Paypal den Käufer so im Stich lassen kann und nur die Käufer über den Käuferschutz abgedeckt werden. Müsste es nicht die Pflicht Paypals sein, so einen "unbefugten Zugriff" schon im Vorfeld zu erkennen und präventiv verhindern? Mittels IP/Client Erkennung z.B. Heutzutage kann man doch nicht mal einen feuchten Furz lassen, ohne dass es irgendwo im Netz getrackt wird.

Paypal an sich verwende ich eigentlich oft und gerne, aber wenn deren Sicherheitsvorkehrungen bezüglich Doppelkonten genauso "gut" sind wie die für das Erkennen "unbefugter Zugriffe", dann würde es mich nicht wundern, wenn ich mich einfach mit einer anderen Mail (gleiche Bankdaten) dort anmelden könnte. :devil:

Was das "aussitzen" angeht, so würde ich es ungern eskalieren lassen (Gericht). Sollte ich mich drauf einlassen, gäbe es da bestimmte wichtige Details die man beachten sollte, bzgl. Inkassobriefe, etc.? Irgendwelche Widersprüche oder Ähnliches?

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39839x hilfreich)

Zitat (von JR123):
dann würde es mich nicht wundern, wenn ich mich einfach mit einer anderen Mail (gleiche Bankdaten) dort anmelden könnte.

Nö, so schlau sind die inzwischen, das wird abgeglichen.
Gleiche Anschrift, gleicher Nachname kann sogar zur "Sippenhaft" führen.



Zitat (von JR123):
Was das "aussitzen" angeht, so würde ich es ungern eskalieren lassen (Gericht).

Painpal will das in dem Falle noch weniger wie Du.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie Harry schon schreibt, ist PayPal nicht an einer gerichtlichen Klärung interessiert. PayPal müsste dort nämlich auch nachweisen dass es einen solchen Zugriff gab und ein entsprechendes Sicherheitssystem vorhanden ist. Da hakt es meist. Daher würde ich das einfach aussitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von JR123):
habe ich einen Amazon Gutschein (eGift) verkauft


Amazon schonmal kontaktiert? Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt? Was auch immer damit gekauft wurde, wird ja irgendwohin geliefert worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Amazon schonmal kontaktiert?
Ist ein bischen kompliziert, da laut deren AGBs der Weiterverkauf von Amazon Gutscheinen nicht gestattet ist. Habe Amazon dennoch angeschrieben und de Sachverhalt geschildert. Mal sehen was dabei rauskommt.

An Paypal habe auch eine Mail geschrieben, mit der Bitte, den Fall nochmals zu überprüfen.
Hier ist deren Antwort:
Zitat:
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal.

Ich habe das PayPal-Konto des Käufers noch einmal überprüft und kann unsere Entscheidung in diesem Fall nur bestätigen, da Anzeichen für einen Fremdzugriff feststellbar sind.

Nachfolgend noch allgemeine Informationen.

Ihr PayPal-Konto zeigt für diesen Verkauf eine Zahlung für Freunde und Familie auf. Eine Zahlung an Freunde und Familie ist kein Kauf, sondern eine reine Geldüberweisung, z.B. für das Teilen einer Restaurantrechnung oder Taschengeld.

Wir sind uns nicht sicher, ob es Ihnen bewusst war, dass Sie eine Privatzahlung für eine Kaufabwicklung empfangen haben. Falls Sie Waren verkaufen oder Service anbieten, ist es nicht gestattet, eine Privatzahlung zu erhalten, da dies gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt. Wir bitten Sie, diese Zahlungen richtig zu stellen und Ihre Kunden beim Kauf von Waren oder Servicedienstleistungen weder zu bitten noch zu gestatten dafür Privatzahlungen zu senden.

Die Kriterien für den Verkäuferschutz hier noch einmal kurz zusammengefasst:

•Bei dem Artikel muss es sich um einen physischen Artikel handeln, der per Post versandt werden kann.
•Versenden Sie diesen an die in den Transaktionsdetails hinterlegte Adresse des Käufers. Klicken Sie dafür einfach auf den Link Details in der jeweiligen Zahlung.
•Wählen Sie eine Versandart, die sich online nachverfolgen lässt. Wir müssen außerdem sehen, dass Sie die Ware an den Käufer und die Adresse in den Transaktionsdetails verschickt haben.

Wenn Sie unsere Nutzungsbedingungen anzeigen möchten, klicken Sie unten auf der PayPal-Seite auf den Link AGB.

Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,
PayPal-Kundenservice


Ich warte jetzt erstmal ab, wie Amazon auf das Ganze reagiert und werde dann entscheiden wie ich weiter vorgehe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39839x hilfreich)

Zitat (von JR123):
Ihr PayPal-Konto zeigt für diesen Verkauf eine Zahlung für Freunde und Familie auf.

Und stellt durchaus einen Betrug (§263 StGB ) zum Nachteil von Paypal dar. Nur mal so nebenbei bemerkt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JR123):
Ihr PayPal-Konto zeigt für diesen Verkauf eine Zahlung für Freunde und Familie auf.

Und stellt durchaus einen Betrug (§263 StGB ) zum Nachteil von Paypal dar. Nur mal so nebenbei bemerkt ...

Was bedeutet es genau?

Ich glaube der Grund, weshalb ich diese Art der Transaktion gewählt habe, ist ersichtlich. Ich war im Glauben, dass es dem Käufer nicht möglich wäre, die Transaktion anzufechten und ich, als Verkäufer sicher wäre. Paypal bietet ja keinen Verkäuferschutz....
Wäre es eine Plastikkarte, dann hätte ich das natürlich auch ganz normal bezahlen lassen (Dienstleistung & Ware).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JR123):
"Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.". (...) Der Gutschein ist auch weg.
Warum eigentlich?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von JR123):
"Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.". (...) Der Gutschein ist auch weg.
Warum eigentlich?

Entweder die angegebene Adresse war frei erfunden oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39839x hilfreich)

Zitat (von JR123):
Was bedeutet es genau?

Soll bedeuten, Du weist nicht was es bedeutet eine Straftat zu begehen oder wie darf man die Frage verstehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JR123):
Was bedeutet es genau?

Soll bedeuten, Du weist nicht was es bedeutet eine Straftat zu begehen oder wie darf man die Frage verstehen?

Nein, ich meinte: Inwiefern ist es ein Betrug und wieso "zum Nachteil von Paypal" ? Ich kann deine Formulierung nicht nachvollziehen. Sorry :/

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39839x hilfreich)

Zitat (von JR123):
Inwiefern ist es ein Betrug und wieso "zum Nachteil von Paypal" ?

Betrug = absichtliche Schädigung des Vermögen (stark verkürzt).
Man hat wissentlich und unberechtigt eine Leistung in Anspruch genommen.
Da Paypal absichtlich um zustehnden Transaktionsgebühren gebracht wurde, stellt das einen Betrug dar.

Wobei Paypal das derzeit wohl noch nicht strafrechtlich verfolgt.





-- Editiert von Harry van Sell am 07.04.2017 15:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Betrug = absichtliche Schädigung des Vermögen (stark verkürzt).
Man hat wissentlich und unberechtigt eine Leistung in Anspruch genommen.
Da Paypal absichtlich um zustehnden Transaktionsgebühren gebracht wurde, stellt das einen Betrug dar.

Wobei Paypal das derzeit wohl noch nicht strafrechtlich verfolgt.


Ach so ist es gemeint. Ja, das leuchtet ein.
Dessen war ich mir nicht bewusst (ja, ich weiß "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht") und hatte auch keine wirkliche Wahl, weil Paypal eben keinen Verkäuferschutz bietet und die Betrugsrate bei digitalen Waren (z.B Gutschein) in Verbindung mit dem Käuferschutz recht hoch ist. Ich dachte eben, ich könnte mich so absichern. Lag wohl ordentlich daneben......

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JR123):
Zitat (von radfahrer999):

Zitat (von JR123):
"Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.". (...) Der Gutschein ist auch weg.

Warum eigentlich?


Entweder die angegebene Adresse war frei erfunden oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Die Frage die ich stellte war, warum eigentlich der Gutschein weg sein sollte (nach deiner Aussage), wenn die Sendung nicht zugestellt wurde und zum Versender (zu dir) zurück versandt worden ist?
Demnach hast du ja wieder den Gutschein + Geld...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):

Die Frage die ich stellte war, warum eigentlich der Gutschein weg sein sollte (nach deiner Aussage), wenn die Sendung nicht zugestellt wurde und zum Versender (zu dir) zurück versandt worden ist?
Demnach hast du ja wieder den Gutschein + Geld...


Zitat (von JR123):
...und den Gutscheincode habe ich ihm sowohl per Chat als auch per Brief mit Einschreiben an die von ihm angegebene Adresse verschickt...

Deswegen :( und der Gutschein wurde eingelöst. Das kann man auf Amazon überprüfen lassen (ohne den Gutschein einlösen zu müssen)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JR123):
Deswegen :( und der Gutschein wurde eingelöst.
Selten dämlich!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JR123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von JR123):
Deswegen :( und der Gutschein wurde eingelöst.
Selten dämlich!

Weiß ich. Salz in die Wunde zu streuen hilft mir leider nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JR123):
hilft mir leider nicht weiter

War auch nicht mein Anliegen.
Wenn der Code der Gutschein ist und der physische Gutschein nur ein Stück Papier das es darstellt, warum schickt man dann noch ein Papier per Einschreiben durch die Welt, wenn der Code schon digital versendet wurde?

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