Paypal Betrug - ich habe Recht bekommen und soll trotzdem zahlen?!

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
ugur_ka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Betrug - ich habe Recht bekommen und soll trotzdem zahlen?!

Hallo,

ich habe ein Deutsches Paypal Konto samt angemeldeter Anschrift.
Am 3. Aug 2009 wurde von mir 671$ abgehoben. Ich hätte angeblich ein Iphone über eBay USA bestellt. Es wurde an eine US Anschrift versendet. Ich habe die zu unrecht abgehobenen Betrag zurück über meine Bank zurück Buchen lassen.

Ich habe den Fall bei Paypal gemeldet. Meldung erfolgte 3. Aug. 2009

Ich habe am 29. September den Fall Gewonnen, und mir wurde Recht gesprochen. Von den 671$ wurden mir 2$ überwiesen, weil das Verkäuferkonto nicht gedeckt ist.

Ich habe heute ausserdem von einem Inkasspo Verein ein Brief bekommen das ich umgerechnet 481 Euro + 80 Euro Zinsen und Versäumnis Gebühren Zahlen soll.

Ich bin fast umgefallen.

Ich habe hier Recht bekommen, ich habe zurecht mir den unrecht erhohobenen Gebühren von meiner Bank zurück Buchen lassen. Ich habe über den Gesamten Zeitraum mit Paypal versucht zu erklären was sache ist, ausser standart Textbausteine habe ich keine weiterbringende Lösung erhalten.

Nun wird mir ein Inkassoverein auf den Hals seitens Paypal gehetzt. Ich habe die bereits angeschrieben, und auch den Ausszug zukommen lassen das ich seitens Paypal recht bekommen hab, und das Geld gefälligst vom Verkäufer eingetrieben werden soll.

Dieser sitzt in den USA. Vermutlich ist es einfacher Geld in Deutschland einzutreuben?

Ich habe auch deutlich gemacht das ich kein Cent Zahlen werde.

Inwiefern ist die warscheiblichkeit das ich Zahlen muss? Kann ich Paypal Anzeigen, ich will meine Ruhe von denen haben ausserdem kann ich mein Kotno dort nicht kündigen.

Ich habe absolut von deren Dienstleistung und Service die Nase voll.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Inwiefern ist die warscheiblichkeit das ich Zahlen muss?


Vermutlich ungefähr eher weniger mittelhoch.

quote:
Ich habe am 29. September den Fall Gewonnen, und mir wurde Recht gesprochen


Von wem? PP?

Wenn PP bereits entschieden hat, daß dein Account in betrügerischer Weise genutzt wurde, könnte PP folglich Ansprüche nur noch aufgrund des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit (etwa bzgl. deiner Login-Daten) begründen.

Die Übergabe an ein Inkasso spricht eher dagegen, da man in der Regel nur entweder sehr leicht durchsetzbare oder aussichtslose Forderungen an ein Inkasso los wird (im ersteren Fall, weil das Inkasso daran nur wenig Gewinn macht, das Geld dafür aber leicht verdient ist; im letzteren Fall, weil die Durchsetzung zwar aussichtslos, die Forderung dafür billig ist und die Masse es macht - manche knicken dann ja bei Druck doch noch ein und es lohnt sich am Ende).

Einen komplizierten Fall wie deinen bindet sich ein Inkasso hingegen nur sehr ungern ans Bein, weil ja relativ unwahrscheinlich ist, daß du nach einem Placet seitens PP dann doch noch wieder an PP zahlen wirst. Daher ist wohl davon auszugehen, sowohl PP wie auch das Inkasso halten den Anspruch gegen dich für eher aussichtlos und versuchen daher die normale Drohmasche.

quote:
Kann ich Paypal Anzeigen


Wegen welches Straftatbestandes denn?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ugur_ka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo


danke für die Antwort, dass Problem ist eigentlich folgendes. Mein Konto ist um diesen oben genannten Betrag im Minus. Wie oben beschrieben habe ich den Betrag von meinem Bankkonto zurück buchen lassen.

PP hat am 29. den Fall den ich über das Interne Konfliktlösungsformular geöffnet habe geschlossen und den Vermerk das für in dem Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde.

Der Knackpunkt ist halt das auch gleichzeitig in dem Schreiben drinnen steht das sie lediglich 2$ zurück holen konnten.

Daher ist mein PP Konto nicht gedeckt. Würde Paypal die Summe sich holen oder zuerst ausgleichen, und anderweitig gegen den Verkäufer vorgehen wäre das alles kein Problem. So geht man aber den einfachren Weg und fordert das Geld unberechtigterweise von mir.

Hier der komplette Wortlaut:

Unsere Untersuchungen in diesem Fall sind abgeschlossen. Wir haben versucht, eine
Rückzahlung vom Konto des Verkäufers auf Ihr Konto zu veranlassen. Unglücklicherweise
weist das Konto des Verkäufers nicht genügend Guthaben auf, um die Rückzahlung zu
decken. Es ist uns jedoch gelungen, eine Teilrückzahlung in Höhe von $2,68 USD zu
erhalten. Wir haben Maßnahmen gegen den Verkäufer eingeleitet und werden uns weiterhin
bemühen, den verbleibenden Rest der Rückzahlung einzuziehen. Sobald weitere
Informationen vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Es ist im Augenblick
keine zusätzliche Aktion Ihrerseits erforderlich.



Anzeigen allein wie hier lange einen hingehalten wird. Hätte ich das Geld nicht damals schon zurück gebucht so wären die 6 Wochen Frist abgelaufen, und ich hätte wie heir bestätigt wird kein Cent gesehn.

Desweiteren kann ich dort mein Account nicht Kündigen, daher die frage ob hier eine Anzeige möglich wäre.

Da ich im Recht bin, erstmal abwarten was weiter passiert? Oder soll ich schonmal ein Anwalt anschreiben?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Desweiteren kann ich dort mein Account nicht Kündigen,

Warum nicht?



quote:
Vermutlich ist es einfacher Geld in Deutschland einzutreuben?

Genau

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>kann ich dort mein Account nicht Kündigen <hr size=1 noshade>


Definiere das näher.

Daß du PP nicht dazu bringen kannst, deine Daten zu löschen, ist klar, da hindert die schon die AO (insbes. §§145 , 147 AO ) dran.

Bei Finanztransaktionen über eine Firma mit Banklizenz gilt das umso mehr.

Also was willst du genau "kündigen" bzw. was erwartest du von PP?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Definiere das näher.


Du kannst kein limitiertes PayPal Konto löschen, PayPal lässt das nicht zu, es könnte ja noch Geld irgendwo herkommen (Verkäufe - PayPal Zahlungen).

Das Konto bleibt bestehen, auch wenn es im Minus ist, darauf hast du gar keinen Einfluss, nur PayPal selbst entscheidet darüber, ob und wann ein limitiertes Konto gekündigt oder aufgelöst wird.

Nichts davon steht in den AGB, es ist aber genau so.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
PP hat am 29. den Fall den ich über das Interne Konfliktlösungsformular geöffnet habe geschlossen und den Vermerk das für in dem Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde.


Was für ein internes Konfliktlösungsformular? Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, fand ein unberechtigter Zugriff auf dein Konto statt.Man hat dein PayPal Konto missbraucht, besser gesagt: gehackt.

Und zwar von den USA aus, dorthin ist auch die Ware angeblich verschickt worden.

An sich überhaupt nichts besonderes, das passiert jeden Tag tausende Male. Phishing-Mails können die Ursache sein oder auch die schlampigen PayPal-Sicherheitsmaßnahmen.

Allerdings haftet PayPal dafür:


12. Bearbeitungsfehler und unberechtigte Zahlungen

Ermittlung von Bearbeitungsfehlern und/oder unberechtigten Zahlungen. Sie können sämtliche Zahlungsvorgänge jederzeit einsehen, indem Sie sich in Ihr PayPal-Konto einloggen. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, falls Sie den Verdacht haben, dass einer der folgenden Fälle eingetreten ist:

1. Jemand hat unberechtigterweise eine Zahlung von Ihrem PayPal-Konto gesendet.
2. Jemand hat sich unberechtigt in Ihr PayPal-Konto eingeloggt.
3. Ihr PayPal-Passwort ist jemand anderem bekannt und/oder Ihr Sicherheitsschlüssel ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.
4. Jemand hat ohne Ihre Zustimmung Geld von Ihrem PayPal-Konto abgehoben oder könnte eine solche Abbuchung vornehmen.

Diese Fälle werden im Folgenden als "unberechtigter PayPal-Kontozugriff" bezeichnet. Bitte benachrichtigen Sie uns auch, wenn Sie glauben, dass ein anderer Fehler in Ihrem PayPal-Konto aufgetreten ist.

Sie sollten Ihr PayPal-Konto regelmäßig darauf hin überprüfen. Wir werden Sie nicht für einen unberechtigten PayPal-Kontozugriff haftbar machen, es sei denn, uns liegen Beweise vor, dass Sie jemandem vorsätzlich oder grob fahrlässig Zugang zu Ihrem PayPal-Konto verschafft haben oder Sie die in dieser Vereinbarung genannten Sicherheitsmaßnahmen für Ihr Zahlungsinstrument vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten haben.


12.2 Mitteilung an PayPal über Bearbeitungsfehler, unberechtigte Zahlungen und/oder die unberechtigte Nutzung Ihres Zahlungsinstruments. Wenn Sie glauben, dass ein Bearbeitungsfehler, eine unberechtigte Zahlung oder eine unberechtigte Nutzung Ihres Zahlungsinstruments vorliegt, sind Sie verpflichtet uns auf eine der folgenden Weisen zu benachrichtigen:

* Rufen Sie unseren Kundenservice an. Unsere Service-Telefonnummer finden Sie auf der Seite "Kontakt".
* Füllen Sie direkt auf unserer Website das Formular aus.
* Schreiben Sie uns: PayPal, Error Resolution Department, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.

Falls Sie uns telefonisch benachrichtigen, können wir Sie bitten, Ihre Anfrage innerhalb von 10 Werktagen zusätzlich schriftlich einzureichen. Bitte füllen Sie das Formular aus, und senden Sie es online oder auf dem Postweg an PayPal, Error Resolution Department, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.

Sie sind verpflichtet, uns die Ihnen verfügbaren Informationen über die Umstände eines Bearbeitungsfehlers, einer unberechtigten Zahlung und/oder einer unberechtigten Nutzung Ihres Zahlungsinstruments oder PayPal-Kontos zu geben und uns bei einer Untersuchung zu unterstützen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marketingweb?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#7.%20Closing%20your%20Account

Es sind gerade die gestern in Kraft getretenen neuen AGB, bei den alten war dieser Passus aber auch vorhanden.


Hast du auf diese Weise einen unberechtigten Kontozugriff gemeldet? Oder was hast du gemacht?

quote:
Inwiefern ist die warscheiblichkeit das ich Zahlen muss? Kann ich Paypal Anzeigen, ich will meine Ruhe von denen haben ausserdem kann ich mein Kotno dort nicht kündigen.

Ich habe absolut von deren Dienstleistung und Service die Nase voll.


Wenn du die Nerven dazu hast, passiert nichts. Wenn du das nicht so zu deinen Gunsten klären kannst, wird PayPal das KSP Inkasso beauftragen. Allerdings bleibt es dann bei Bettel- und Drohbriefen, es ist praktisch kein Fall bekannt, dass PayPal jemals geklagt hätte. Man will die AGB nicht von einem Gericht durchleuchten lassen, man weiß, das man auf verlorenem Posten stehen würde.
Und diese neuen AGB schlagen alles, was PayPal jemals an AGB hatte, Missbrauch (durch PayPal) ist Tor und Tür geöffnet.

http://www.akte-abmahnung.de/die-fallstricke-der-neuen-paypal-agb/

quote:
Da ich im Recht bin, erstmal abwarten was weiter passiert? Oder soll ich schonmal ein Anwalt anschreiben?


Abwarten und aussitzen. Wenn du einen Anwalt nimmst, bleibst du auf den Kosten sitzen und ausrichten kann der in der Regel Null. Wir haben hier Threads genug dazu. PayPal sitzt in Luxemburg, es gilt englisches Recht, da kannst du gegen eine Betonwand laufen. Irgendwann gibt die KSP (das PayPal-Inkasso) auf, bisher war es zumindest immer so, garantieren kann dir keiner etwas.

PayPal allerdings wirst du nie mehr nutzen können, aber das willst du ja auch nicht.











-----------------
""

-- Editiert am 15.10.2009 14:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen