Paypal - Käufer meldet fremden Kontozugriff und Geld ist weg - was jetzt?

23. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
lukasmukas123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal - Käufer meldet fremden Kontozugriff und Geld ist weg - was jetzt?

Hi,

Und zwar habe ich einen Artikel verkauft, und der Käufer hat per Familie und Freunde gezahlt.
Jetzt hat er fremden Kontozugriff angegeben, und hat sein Geld wieder.

Was kann ich jetzt unternehmen, da ich ja eigentlich alles nachweisen kann und die ganzen Chats etc habe.
Läuft das auf irgendwas hinaus oder muss ich einfach aus dem Fall lernen und das in Zukunft lassen?

Weil ich habe das Geld auf mein Bankkonto abgebucht und jetzt ist mein Account sozusagen im Minus und der Käufer hat sein Geld wieder.
Von wem und wie holt Paypal sich jetzt das Geld wieder? Eigentlich ja von mir, oder?

Und gibt es da irgendwelche Tricks die man als Verkäufer anwenden kann um da irgendwie rauszukommen und das nicht zahlen zu müssen?

MfG


-- Editiert von lukasmukas123 am 23.12.2020 01:19

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Wurde dir bei paypal die anschrift des konto inhabers verraten und stimmt diese mit der liefersnschrift über ein? wenn nämlich nicht kann es durchaus sein das die zahlung tatsächlich von einem fremden konto kommt.

andernfalls such doch mal den kontakt zum käufer. wenn er sich nicht meldet oder uneinsichtig ist kann man ihn per post eine frist zur leistung des kaufpreises setzen. aber vllt. löst sich das problem auch schon wenn du mit dem käufer mal sprichst.

Sollte bei verstreichung der frist immernoch nichts bei dir eingegangen sein kann man da weiter machen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von lukasmukas123):
Weil ich habe das Geld auf mein Bankkonto abgebucht

Sehr gut.



Zitat (von lukasmukas123):
Von wem und wie holt Paypal sich jetzt das Geld wieder? Eigentlich ja von mir, oder?

Wenn Painpal den Fremdzugriff jemals nachweisen könnte: von Dir.
Da die das aber prinzipiell nicht machen, wird man nur mit nervigen Inkasso Briefen zugeschüttet. Und man kann Painpal halt nicht mehr nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lukasmukas123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lukasmukas123):
Weil ich habe das Geld auf mein Bankkonto abgebucht

Sehr gut.



Zitat (von lukasmukas123):
Von wem und wie holt Paypal sich jetzt das Geld wieder? Eigentlich ja von mir, oder?

Wenn Painpal den Fremdzugriff jemals nachweisen könnte: von Dir.
Da die das aber prinzipiell nicht machen, wird man nur mit nervigen Inkasso Briefen zugeschüttet. Und man kann Painpal halt nicht mehr nutzen.


Okay also auch wenn ich nachweisen kann mit dem Käufer interagiert zu haben läuft das trotzdem auf nichts hinaus, da man FF ausdrücklich nur für Familie und Freunde nutzen soll, richtig?
Weil ich lese im Internet nur, dass auch wenn ich alles nachweisen kann, trotzdem nicht passiert...

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von lukasmukas123):
Weil ich lese im Internet nur, dass auch wenn ich alles nachweisen kann, trotzdem nicht passiert...

So ist es - Painpal interessiert sich dafür nicht, deshalb harte Linie fahren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lukasmukas123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lukasmukas123):
Weil ich lese im Internet nur, dass auch wenn ich alles nachweisen kann, trotzdem nicht passiert...

So ist es - Painpal interessiert sich dafür nicht, deshalb harte Linie fahren.


Okay also wird sozusagen der Verkäufer verantwortlich gemacht und ich müsste theoretisch den Betrag begleichen? Und der Käufer ist fein raus?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von lukasmukas123):
Okay also wird sozusagen der Verkäufer verantwortlich gemacht und ich müsste theoretisch den Betrag begleichen? Und der Käufer ist fein raus?

In der Welt von Painpal ja - in der Realität nein.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
da man FF ausdrücklich nur für Familie und Freunde nutzen soll
Klasse, du hast dich hier doch direkt strafrechtlich noch bemerkbar gemacht und einen astreinen Betrug begangen, welche zur Anzeige gebracht werden kann...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lukasmukas123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lukasmukas123):
Okay also wird sozusagen der Verkäufer verantwortlich gemacht und ich müsste theoretisch den Betrag begleichen? Und der Käufer ist fein raus?

In der Welt von Painpal ja - in der Realität nein.


Okay danke für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lukasmukas123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lukasmukas123):
Okay also wird sozusagen der Verkäufer verantwortlich gemacht und ich müsste theoretisch den Betrag begleichen? Und der Käufer ist fein raus?

In der Welt von Painpal ja - in der Realität nein.


Noch eine letzte Frage, sorry.
Wenn Paypal das Geld vom Verkäufer nicht wiederkriegt, fällt das dann irgendwann doch auf den Käufer zurück oder nicht?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
da man FF ausdrücklich nur für Familie und Freunde nutzen soll
Klasse, du hast dich hier doch direkt strafrechtlich noch bemerkbar gemacht und einen astreinen Betrug begangen, welche zur Anzeige gebracht werden kann...


Kannst du das begründen?

Auf der PayPal-Seite findet man folgende Informationen:

Zitat:
Man kann auswählen zwischen Geld senden an „Freunde & Familie" und „Waren & Dienstleistungen". Was soll ich verwenden?

Kennt man den Empfänger, sind es Freunde oder Bekannte, kann man das Geld ohne Bedenken per „Freunde & Familie" versenden. Bei Käufen von Unbekannten, zum Beispiel auf Marktplätzen wie eBay Kleinanzeigen oder Flohmärkten, empfehlen wir „Waren & Dienstleistungen" – dann gilt unser Käuferschutz. Mit dem sind PayPal-Kunden im Fall der Fälle abgesichert.


Und auch in den AGB von Paypal habe ich keinen Hinweis gefunden, der hier einen Betrug vermuten lässt. Es ist ausdrücklich eine Empfehlung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von lukasmukas123):
Wenn Paypal das Geld vom Verkäufer nicht wiederkriegt, fällt das dann irgendwann doch auf den Käufer zurück oder nicht?

Naja, Painpal hat da seine ganz eigene Methoden.
In der Regel wird erst mal der Verkäufer via Zermürbungstatktik mit Inkassoschreiben bomardiert ... denn er ist laut deren Akten "schuldig". Das sie an den Käufer gehen ist mir nicht bekannt aber nicht auszuschließen.



Zitat (von Sunrabbit):
Kennt man den Empfänger, sind es Freunde oder Bekannte,

Ich gehe mal nicht davon aus das der Käufer unter " Freunde oder Bekannte" fällt sondern ein Unbekannter ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Klasse, du hast dich hier doch direkt strafrechtlich noch bemerkbar gemacht und einen astreinen Betrug begangen, welche zur Anzeige gebracht werden kann...
Immer wieder dieses Märchen. Betrug? Wo denn? Vielleicht ein Verstoß gegen die AGB von PayPal. Das war es.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Und was sagt nun der Käufer zu all dem?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zitat (von Sunrabbit):
Kennt man den Empfänger, sind es Freunde oder Bekannte,

Ich gehe mal nicht davon aus das der Käufer unter " Freunde oder Bekannte" fällt sondern ein Unbekannter ist.


Dein Zitat ist fehlerhaft. Die Aussage stammt nicht von mir sondern von der PayPal Homepage.

Und nebenbei solltest du nicht nur die Hälfte lesen. Da steht ausdrücklich das es eine Empfehlung! ist, damit der Käuferschutz gilt. Zahle ich also mit "Freunde und Bekannte" habe ich keinen Käuferschutz. Das war es dann aber auch schon. Von einem Verbot durch Paypal lese ich nichts. Und wenn es Paypal nicht verbietet, wie kann es dann Betrug sein?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Kotaki):
Wurde dir bei paypal die anschrift des konto inhabers verraten und stimmt diese mit der liefersnschrift über ein? wenn nämlich nicht kann es durchaus sein das die zahlung tatsächlich von einem fremden konto kommt.

andernfalls such doch mal den kontakt zum käufer. wenn er sich nicht meldet oder uneinsichtig ist kann man ihn per post eine frist zur leistung des kaufpreises setzen. aber vllt. löst sich das problem auch schon wenn du mit dem käufer mal sprichst.

Sollte bei verstreichung der frist immernoch nichts bei dir eingegangen sein kann man da weiter machen.


Das Geld kommt schon von dem Paypal-Konto, die Ware geht nur nicht immer an den Inhaber des Paypal-Kontos. Das ist ja gerade die Betrugsmasche dabei...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe inzwischen einige Beiträge zu diesem Themenbereich gelesen.

Nach Möglichkeit müsste man bei bestimmten Sachen auf PainPal (passt zu diesem Anbieter ;-) ) einfach verzichten. Barzahlung wäre immer noch eine der besseren Möglichkeiten, sofern das Geld nicht auch noch gefälscht ist. Auf Schecks würde ich ebenfalls verzichten.

Ich vermute mal, dass Betrüger vermutlich auf eine normale Überweisung verzichten, es sei denn, das Konto wäre ein Fake und die "Bank" würde den Betrag auch noch zurückholen…

Bei hohen Beträgen würde ich auf elektronische Zahlmöglichkeiten verzichten, damit es nicht noch zu bösen Überraschungen kommt, wie hier oder auch bei allen anderen.

PainPal hat doch eigentlich eine Art "Schutz" (SMS) um ungewollten Zugriff zu erschweren, aber scheinbar trifft es nach den vielen Erzählungen wohl nicht zu… Einerseits frage ich mich, wie ein anderer das Konto übernehmen kann, wenn doch angeblich PainPal laut deren Werbung sicher sei? Scheinbar gibt PainPal nur den Nutzern die alleinige Schuld, wenn ein anderer wohl ein Konto übernimmt und nicht bei sich… PainPal denkt wohl auch, dass die Sicherheit allein bei dem Benutzer liegt, aber inzwischen gibt es eigentlich doch viele Möglichkeiten ein System bzw. die Kunden besser zu schützen. Aber nun ja, da scheinbar, wie auch immer, ein Konto übernommen werden könnte, müsste bei PainPal ebenfalls eine Sicherheitslücke herrschen…

Signatur:

Gruß
go573500-88

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