Paypal-Käuferschutz

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Konstantia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal-Käuferschutz

Ich habe einen Artikel bei ebay per Sofortkauf erworben und auch sofort per Paypal bezahlt, da ich den Artikel zu einem bestimmten Termin verschenken wollte. Der private Verkäufer, der aber scheinbar regen Handel treibt, hatte mir sofort nach meinem Kauf zugesichert, daß die Ware nach Geldeingang verschickt wird. Mittlerweile sind 14 Tage vergangen, der Termin ist vestrichen und ich habe immer noch keine Ware. Der Verkäufer reagiert nicht auf Mails. Ich habe nun bei Paypal Käuferschutz beantragt. Für den Artikel habe ich nun auch keine Verwendung mehr, ich möchte mein Geld zurück.
Was mache ich aber, wenn der Paketbote jetzt die Ware liefert? Annahme verweigern?

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Fraglich ist, ob es evtl. an der Post liegt.

Beispiel:

ich habe
am 30.3. bei Amazon bestellt
am 31.3. hat A. versendet
lt. Nachverfolgung ging das Paket am 2.4. ein, der Hammer

am 7.4. hatte ich einen Brief von DHL im Briefkasten, ich solle das Paket an einer Abholstation abolen, natürlich 4 km entfernt.

Der absolute Hammer, DHL schickt mir per Post den Abholschein.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Richtig, wenn der Trasportunternehmer hier schlampt, kann natürlich weder der Verkäufer noch PayPal etwas dafür.

Ich würde dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen. Auch einen Nachforschungsantrag beim Versandunternehmen kann nur der Verkäufer stellen, und nicht Du als Käufer.

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn kein fester Termin zur Lieferung vereinbart und der Verkäufer nicht nachweislich in Verzug geraten wurde, dann musst du die Ware annehmen.

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#4
 Von 
Konstantia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frist hatte ich dem Verkäufer gesetzt, die ist letzten Freitag abgelaufen. Er antwortet mir leider nicht auf Mails, hat aber in der Zeit Artikel ver- und gekauft. Wenn es verschickt ist, hätte er mir ja nur einen Nachweis zukommen lassen müssen. Aber da ist Funkstille.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Wenn es verschickt ist, hätte er mir ja nur einen Nachweis zukommen lassen müssen.


Nein, solch ein Nachweis ist nicht verpflichtend.

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das Problem ist, dass man nachweisen muss, dass die Frist beim Empfänger eingegangen ist. Mit Mails kann man das nicht (außer eventuell bei einer Lesebestätigung oder bei Antwort).

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#7
 Von 
Konstantia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktueller Stand: Der Verkäufer hat sich gemeldet und zugegeben, daß er verschwitzt hat das Paket abzuschicken. Also ist ausgeschlossen, daß das Problem bei der Post lag. Warum er auf keine meiner Mails geantwortet hat, dazu äußert er sich nicht. Nun will er das Paket sofort losschicken. 15 Tage nach Bezahlung! Muß ich diese Verögerung akzeptieren? Was kann ich tun? Den Artikel brauche ich nun nicht mehr.

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Deine neuerliche Frage wurde bereits von keinname beantwortet:

quote:
Wenn kein fester Termin zur Lieferung vereinbart und der Verkäufer nicht nachweislich in Verzug geraten wurde, dann musst du die Ware annehmen.

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