Paypal Käuferschutz einklagen

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Paypal Käuferschutz einklagen

Hallo, hab grad nen Antrag auf Käuferschutz laufen. Ich hab aber Angst, dass paypal am Ende doch nicht zahlt. Es geht um über 2000€, und es stand ja bei der Auktion dabei, unbegrenzter Käuferschutz. Meine Frage, kann ich mein Geld von paypal zivilrechtlich einklagen wenn sie meinen Antrag ablehnen?

Problem bei eBay und Co?

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40 Antworten
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#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Wenn sie ihn *zu Unrecht* ablehnen, wohl ja. Da können natürlich einige Fallstricke lauern, je nachdem, wie die Bedingungen formuliert sind.

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#2
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn, dann definitiv zu unrecht. Beim Verkäufer handelt es sich meiner Meinung nach um einen proffessionellen Bertüger. Es warten noch ein ganzer Haufen an Käufern auf ihre längst bezahlt Ware und der Verkäufer hat sich aus dem Staub gemacht.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Hallo mal wieder,

> Meine Frage, kann ich mein Geld von paypal zivilrechtlich einklagen wenn sie meinen Antrag ablehnen?

Das wir Dir hier wahrscheinlich keiner beantworten können. Ich hatte Dir ja den Weg zur eBay Seite gezeigt und Du hast das Problem dort veröffentlicht.

Habe Dir ja auch dort geholfen, indem ich das eingebracht habe, was ich Dir vorher schon aufgezeigt habe.

Erst da hat man die Fährte dort aufgenommen und es war so, wie ich vermutet habe. Entscheidend ist die ebay-Seite, wo man sich einloggt.

Ausgangslage war ja, das man Deinen Käuferschutz von vorneherein auf Euro 1.000,00 beschränkt hat, was falsch ist.. Denke mal, diese Nummer versucht Paypal immer mal zuerst.

Es wird ein Pinkie mitgelesen haben, denn auf einmal hat man ja den Käuferschutz aus heiterem Himmel für Dich auf 'unbegrenzt erhöht.' Das war kein Zufall, sondern geschah nur deshalb, weil Du das Problem dort veröffentlicht hast.

Du kannst im Grunde jetzt nichts machen, als abzuwarten.

Es wird schwer genug werden. Paypal wird alle Register ziehen nicht zahlen zu müssen und es ist bekannt, dass sich Paypal auch durchaus unlauterer Methoden bedient.

Dennoch würde ich jetzt in dem anderen Forum dran beleiben, irgendwann fällt Paypal eine Entscheidung, das kann noch Wochen dauern.

Und erst dann wird man sehen, ob man weitere Schritte unternehmen sollte.

Gegen PayPal zivilrechtlich zu klagen wird außerordentlich schwer sein, der Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, PayPal sitzt in Luxemburg, es gilt englisches Recht, soweit mir bekannt ist. Erfolgreiche Klagen sind nicht bekannt, was nicht heißen muss, dass es sie nicht gab. Aber die werden nicht an die große Glocke gehängt.

PayPal wird alles tun, um es schwierig zu machen, das mussten Anwälte schon bei den einfachsten Vorgängen erfahren.

Manchmal hat es geholfen, Medien einzuschalten, aber das ist auch nicht so einfach.

Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen und was eine Klage betrifft, wird es wahrscheinlich auch kein Anderer tun können.

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#4
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke dir nochmals für deine ausführliche Bewertung meiner Situation. Ich werde auf jeden Fall dran bleiben und immer wieder meine news posten. Muss dann wohl erst mal abwarten und so langsam durchdrehen.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Mache es genau so! Das wird lange dauern, es geht um Euro 2.000,00.

Ich selbst habe vor 3 Wochen etwa einen Käuferschutzantrag gestellt. Es war die einfachste Sache der Welt. Es geht um weniger als Euro 17,00. Der Verkäufer hatte die Ware als Warensendung versendet, die bei mir auch nach 3 Wochen nicht angekommen ist, er wollte auf meine Reklamation hin den Schaden aus eigener Tasche ersetzen, was er nicht unbedingt musste. Er konnte die Absendung nicht beweisen, was er für PayPal aber immer tun muss. Nachverfolgbar - Online.

Insbesondere ergab sich beim Verkäufer nicht der geringste Hinweis, dass er die Sache nicht verschickt haben könnte. Für mich war es ein wirklich tolles Schnäppchen, bzw. wäre es gewesen, wenn es denn angekommen wäre.

Ich schaue da schon genau auf die Bewertungskommentare. Im Gegenteil, der hatte immer Warensendung angeboten und teilweise sehr schöne Ware war auch angekommen. Einmal nicht und das hat er auch ersetzt.

Jetzt wirbt PayPal neuerdings mit dem erweiterten Verkäuferschutz. Bis zu 10 mal im Halbjahr, will PayPal bei Artikeln bis Euro 25,00 darauf verzichten, sich vom Verkäufer den obligatorischen Versandnachweis vorlegen zu lassen und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Und das genau habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen, ich wollte ihm helfen, er kannte diese Option gar nicht. Das hätte ihm erspart, mir das Geld zu erstatten.

Der war ziemlich erfreut darüber und wir wollten mal sehen, ob PayPal Wort hält.

Das ist jetzt 3 Wochen in Bearbeitung - und es geht nur um Euro 17,00...


Bei dir geht es um Euro 2.000,00...




-- Editiert von bogus1 am 27.10.2008 21:19

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#6
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Problem ist nur, dass ich jetzt kein Geld mehr hab, und nicht wochenlang warten kann. Ich brauche nen neuen Laptop, da mein alter den Geist aufgibt. Und wenn er bald garnicht mehr will, dann kann ich nichtmal mehr hier Posten und meinen Ärger rauslassen.
:kotz:

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Verstehe das, aber du hast ja gesehen, was alleine dieser eine Verkäufer für einen Schaden durch Betrug angerichtet hat. PayPal wird sich Zeit lassen, da wird nichts zu machen sein.

Wenn am Ende etwas Gutes dabei herauskommt, hätte es sich doch gelohnt...

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#8
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ich nicht verstehe wie so etwas überhaut möglich sein kann. Meiner Meinung nach trägt ebay eine sehr große Mitschuld an der ganzen Sache. Ebay müsste wenigstens die gewerblichen Verkäufer genau unter die Lupe nehmen, und Adressen und auch Konten prüfen. Es kann doch nicht sein, dass ich als kleiner Hanswurst kurz mal durch etwas Internetrecherche drei verschiedene Ardessen und zwei Namen von dem Verkäufer findet????????? Da stimmt doch was vorne und hinten nicht. :bang:

-- Editiert von fowler am 27.10.2008 21:49

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das macht doch eBay ohnehin nie gründlich, das ist doch bekannt. Und es würde ja auch nicht viel ändern, wenn ein Verkäufer keine Ware schickt, weil er betrügen will, können das alle Prüfungen der Welt nicht verhindern.

Es wäre viel schlimmer, wenn er dir einen Stein geschickt hätte, dann hätte er einen Versandnachweis und PayPal würde im Leben nicht zahlen, insbesondere da beim Verkäufer nichts mehr zu holen ist. PayPal ist immer dann kulant, wenn es auf Kosten anderer geht.

-- Editiert von bogus1 am 27.10.2008 22:02

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#10
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist, er hat schon einen Versandnachweiß vorgelegt. Mit einer gefälschten Trackingnummer. Die hab ich schon vor 4 Wochen bekommen. Auf meine Frage beim Verkäufer was da los ist, kam, das Packet ist bei seinem Versender und es fehlt noch Zubehör. Sobald es verschickt wird bekomme ich ne neue Nummer die dann auch geht. Und diese allte Nummer haben sie (pp) mir dann letzte Woche zum zweiten mal zugeschickt, zu Prüfung. :respekt: Ich hatte ihnen doch zuvor gesagt wie seine Masche abläuft. Dashalb ja auch meine Frage im anderen Forum, wie sie den jetzt prüfen können.(den Beleg)

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ich sehe da jetzt kein so großes Problem, wenn man mal davon absieht, das PayPal immer ein Problem ist und Probleme macht, wenn es ans Zahlen geht.

Denke, das es in Irland ähnlich wie in England und in den Staaten ist. Der Verkäufer muss nicht nur die Absendung des Paketes beweisen, sondern auch, das es angekommen ist.

Glaube ab ca. umgerechnet $ 250,00 ist das vorgeschrieben, Dollar deshalb, weil es aus den Staaten so vorgegeben ist. Das wird dann in die einzelnen Währungen umgerechnet.

Also: Er muss auch Deine Unterschrift nachweisen können, online natürlich.

Das ist in fast allen Ländern so, Deutschland ist die Ausnahme, hier reicht es für PayPal aus, dass die Sendung eingeliefert wurde, das hängt aber mit der speziellen Rechtslage in Deutschland zusammen

Schaue das noch einmal nach, aber nicht mehr heute Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Kein Problem. Ich muss ja eh noch ne Weile warten. Also, dann vielen Dank nochmals für deine Infos. Das beruhigt mich ja wieder ein kleines bisschen. Schönen Abend noch

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> und Probleme macht, wenn es ans Zahlen geht.

Machen die meisten Versicherungen auch ab einer gewissen Summe. Daß die nicht unbedingt Gelder mit vollen Händen raushauen, sollte doch jedem klar sein.

Ich will PP jetzt nicht pauschal verteidigen, aber wenn man hier liest, wie sich eBay-Käufer und -Verkäufer wochenlang streiten können, wer nun für 2 EUR zu billig versendet hat oder wer wem zuerst 5 EUR erstatten muß...

Da ist es doch normal, wenn eine Firma 2000 EUR nicht mal eben auf Zuruf einfach so auszahlt, oder?

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#14
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Abgesehen davon ist es ein Mythos, daß Käuferschutz eine Kulanzleistung darstellt. Die AGB sagen das genaue Gegenteil.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Was heißt ein Mythos. Die AGB sind ja so verwirren, das kein normaler Mensch durchblickt. Heißt das, ich hätte gute chnacen wenn ich Klagen würde?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

So, hier bin ich wieder. Es ist so, wie ich es vermutet hatte. Die Links auf der eBay- Seite von eBay-Irland bezüglich PayPal führen zu PayPal.com. Es gibt also bei ebay-Irland. was übrigens eBay.ie heißt und nicht eBay.ir, keine eigene PayPal Seite, wie in Deutschland, insofern unterscheidet es sich nicht von den USA oder England. Sagte bereits, dass in Deutschland eine etwas andere rechtliche Situation ist, was den Versand betrifft.

Und hier wird zweifelsfrei von den Verkäufern gefordert, dass bei einem Artikel, der teurer ist als $ 250,00 umgerechnet, nicht nur die Absendung zu belegen ist, wie es hier bei uns der Fall ist, sondern dass auch über die Tracking-Nummer nachzuweisen ist, dass die Sendung ausgeliefert worden ist - Unterschrift des berechtigten Empfängers
----------
Proof of delivery

Proof of delivery is acceptable documentation if a buyer files a claim, chargeback, or reversal for either an unauthorized payment or merchandise not received. You need online tracking information from a shipping company that:

1. Shows the status as delivered.
2. Shows the date of delivery.
3. Includes the recipient’s address, showing at least the city/state or ZIP code (or their equivalent).
4. For items valued at $250 USD (or local currency equivalent) or more, includes proof of the recipient’s signature to confirm delivery. (Zitat)

https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/securitycenter/sell/SellerProtection-outside

----------

Und welch ungeheurer Sprengstoff darin enthalten ist, sieht man in den vielen Forenbeiträgen auf ebay.com
und ebay.uk.

Denn dieser Nachweis ist in der Regel kaum zu führen, wenn die Sendung in ein anderes Land geht. Und wenn, wird es viele Wochen dauern, bis dieser Nachweis erbracht ist. Denn nur wenige Versandunternehmen sind von der Einlieferung bis zur Auslieferung alleine zuständig. In der Regel transportieren alle nur bis zur Grenze und übergeben dann dem in dem anderen Land zuständigen Versandunternehmen die Sendung, da erhält sie natürlich eine neue Tracking-Nummer, die nicht online mehr zu überprüfen ist, es kann so erst nach Einleitung einer Nachforschung bewiesen werden, ob der Empfänger dass Paket erhalten hat, das dauert aber viele Wochen.

In der Zwischenzeit hat Paypal in der Regel längst entschieden.

Wenn man z. B. eine Sendung von Irland nach Italien sendet, übergibt das irische Transportunternehmen spätestens nach Ankunft in Italien die Sendung an die italienische Post. Und da endet auch das Online-Tracking. Wenn jetzt ein Käufer reklamiert, die Ware nicht erhalten zu haben, wird es für den Verkäufer ganz böse. (Immer bei Artikeln über § 250,00)

Wenn der Verkäufer jetzt nicht den Nachweis erbringen kann, dass die Sendung zugestellt wurde, entscheidet PayPal für den Käufer, zumindest dann, wenn es sich das Geld beim Verkäufer wiederholen kann.

Wenn der Verkäufer jetzt endlich nach vielen Wochen die vom Postunternehmen eingeforderte Zustellungbestätigung bekommt, ist es ohnehin zu spät. Er bekommt zwar von PayPal Recht, wenn er diesen Beweis vorlegt, aber nicht sein Geld zurück, man sagt ihm, dass die Entscheidung nicht rückgängig zu machen ist und er den Käufer direkt ansprechen müsste. Der hat nun Geld und Ware und sitzt in Italien. Und er wird den Teufel tun, eines von beiden rauszurücken.

Noch schlimmer ist die 2. Konstellation. Es wird auch noch von PayPal der Name des Empfangsberechtigten auf der Empfangsquittung gefordert.

Versandunternehmen liefern in der Regel aber nur an eine Adresse UND nicht an eine bestimmte Person. Und das wir von den Leuten, die sich mit PayPal auskennen zum Betrug benutzt. Sie lassen einfach ihre Schwiegermutter z.B. die Sendung annehmen und unterschreiben, die öffnet dem Postboten die Tür.

Und die heißt vielleicht "Santamaria" und der rechtmäßige Empfänger heißt "Corleone".

Konsequenz: Auch hier ist der Verkäufer das Geld los, Name des Empfängers ist nicht identisch mit dem bei PayPal hinterlegten Namen des Empfängers.

Das ist es, was den PayPal Betrug so leicht macht und die Verkäufer im Ausland zum Wahnsinn treiben kann. Die Foren sind voll damit.

Weise noch einmal darauf hin, dass das nicht für PayPal Deutschland gilt, da hier die Einlieferung des Paketes genügt, wenn sie online nachgewiesen wurde. Aber das ist tatsächlich ein Sonderfall.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Für 'fowler' bedeutet das natürlich, das der Verkäufer NICHT mit irgendeiner gefälschten Tracking Nummer durchkommen kann. Alles muss einschließlich Empfangsbestätigung online verfolgbar sein.

Natürlich heißt das leider auch nicht, dass PayPal nicht versuchen könnte, über die Vorlage dieser gefälschten Tracking Nummer etwas zu konstruieren...

Dass nämlich der Beweis des Versand erbracht wäre, es gibt da NICHTS, was es nicht gibt.

-- Editiert von bogus1 am 28.10.2008 11:46

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Leibgerichtshof

> Abgesehen davon ist es ein Mythos, daß Käuferschutz eine Kulanzleistung darstellt. Die AGB sagen das genaue Gegenteil.

Kein Mythos ist es, dass PayPal genau mit dieser Aussage millionenfach den Käuferschutz verweigert hat.

Einfach mit der Begründung, dass es eine Kulanzleistung ist und das Konto des Verkäufers leer war. Immer, immer und immer wieder...
---------------------
13. PayPal-Käuferschutz

1. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie als kostenlose Kulanzleistung einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Änderungen dieser Richtlinie werden ihnen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf unserer Website mitgeteilt. (Zitat)
---------------
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/EUUA-outside

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Und wie 'einfach' es ist, bei PayPal nur an sein eigenes Geld zu kommen, weil man beliebte das Konto einzufrieren, sieht man hier:

"Paypal - Geschichten aus dem Leben!

A Neverending Story!" (Zitat)


http://painpal.freehostia.com/data/paybayinside.htm


Man rennt gegen Gummiwände...

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#21
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> 13. PayPal-Käuferschutz

Das ist dann irrelevant, wenn sich der Fragesteller nicht etwa auf die PayPal-AGB beruft, sondern auf die Zusicherungen von eBay bezüglich Käuferschutz für mit PayPal abgeschlossene Transaktionen.

http://pages.ebay.de/help/tp/paypal-protection.html
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

In denen steht kein Wort von einer freiwilligen Kulanzleistung, sondern nur von den Bedingungen, die für eine Inanspruchnahme zu erfüllen sind.

Damit ist es auch einfacher, sich direkt an eBay zu halten, die sich nicht hinter einer irischen Firma verstecken können.

> die agb's von PP verstehen noch nicht mal anwälte geschweige denn die richter.

Komisch, ich verstehe die. Abgesehen davon sind Richter in den allermeisten Fällen diejenigen Jurastudenten mit den besten Abschlüssen und verstehen es im Zweifel besser als die Anwälte. ;)

> gegen pp muss mal eine rechtsgültige entscheidung her, wer wann wie in welchem falle zu entscheiden hat.

So eine Entscheidung wirst du niemals bekommen, weil Gerichte in dieser Welt immer nur Einzelfälle entscheiden und sich nicht etwa (anlaßunabhängig) hinsetzen und sagen "So, PayPal, die folgenden Dinge mußt du ab jetzt in allen Fällen beachten: ..."

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#23
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> es ist eine unverschämtheit mir vorschreiben zu lassen, was ICH für möglichkeiten der zahlungen geben muss. das muss ich doch immer noch selbst entscheiden können.

Kannst du ja auch. Du kannst frei entscheiden, nicht bei eBay zu verkaufen.

Oder warum meinst du, könntest du einer Firma vorschreiben, welchen Vertrag sie mit dir eingehen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Leibgerichtshof

>Das ist dann irrelevant, wenn sich der Fragesteller nicht etwa auf die PayPal-AGB beruft, sondern auf die Zusicherungen von eBay bezüglich Käuferschutz für mit PayPal abgeschlossene Transaktionen.

http://pages.ebay.de/help/tp/paypal-protection.html
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, der Käufer kann sich doch nicht auf die eBay Hilfe berufen.

Die beiden Unternehmen lehnen es strikt ab, irgendetwas miteinander zu tun zu haben, zumindest immer dann, wenn sie einen Vorteil darin sehen. Die eBay Hilfeseiten sind voller Widersprüche, 3 Seiten weiter steht genau das Gegenteil von dem, was vorher behauptet wurde oder es fehlt ein Passus, zumal noch verschiedene Versionen herumschwirren.

Ausschlaggebend für den Vertrag zwischen dem PayPal Nutzer und PayPal ist alleine die PayPal AGB. Bei nahezu jeder PayPal Entscheidung, die zugunsten eines Käufers erlassen wird, weist PayPal ausdrücklich noch einmal daraufhin, dass alles nur reine Kulanz ist. (Auch wenn es für andere umstritten ist)

Aber bisher hat PayPal noch keiner festnageln können, zumindest weiß ich nichts davon.

Und wie PayPal sich verhält, sieht man doch an diesem Fall hier wieder glasklar. Obwohl der Käufer sich auf eBay.de eingeloggt hat und obwohl er unbegrenzten Käuferschutz genießt, ist PayPal wie selbstverständlich von der für ihn ungünstigeren Variante ausgegangen, dass das nicht der Fall ist und billigte ihm von vorneherein nur Euro 1.000,00 als Höchstgrenze zu. Und erst auf die Bemühungen im ebay Forum hin, wurde das geändert. Dort hatte sich vor 2-3 Monaten tatsächlich ein Pinkie dazu hinreissen lassen, auf intensivste Befragung hin, die Kriterien zu veröffentlichen, nach der PayPal die Fälle einordnet. Und geschworen, das wäre immer so, aber hier natürlich wieder nicht.!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Mirk

Ist Dir angesichts Deines wirklich außerordentlich umfangreichen Wissens um Entscheidungen der eine oder andere Fall bekannt, wo es bei einer Klage zu einem positiven Urteil gegen PayPal gekommen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> der Käufer kann sich doch nicht auf die eBay Hilfe berufen

Der Käufer soll sich nicht aus eine ausdrückliche Zusicherung von eBay berufen können, die die gegenüber jedem Käufer auf ihrer Plattform abgibt?
Warum denn das nicht?

> Die beiden Unternehmen lehnen es strikt ab, irgendetwas miteinander zu tun zu haben

Das ist ja auch vollkommen wurst.

Wenn Ferrari auf seiner Seite schreibt "jeder Käufer eines Ferrari bekommt von Adobe eine Master Collection", dann kann man Ferrari darauf festnageln, wenn Adobe das verweigert.

Wenn ein Forenbetreiber auf seiner Seite schreibt "jeder, der eine Bewertung von 4,0 oder besser schafft, bekommt von Air Berlin einen Gratisflug", dann kann man den Betreiber darauf festnageln, wenn Air Berlin das verweigert.

Und wenn eBay auf seiner Seite schreibt "Jeder Käufer ist beim Kauf auf unserer Plattform über Paypal unbegrenzt abgesichert", dann kann man eBay darauf festnageln, wenn Paypal das verweigert.

(Anders hingegen, wenn ich hier schreibe, daß es bei Aldi alles im Sonderangebot gibt und das gar nicht stimmt, dann hafte ich nicht dafür. ;) )

So einfach ist das.

> Ausschlaggebend für den Vertrag zwischen dem PayPal Nutzer und PayPal ist alleine die PayPal AGB

Der K hat aber auch einen Vertrag mit eBay. :)

-- Editiert von Leibgerichtshof am 28.10.2008 17:01

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Bei soviel Schutz von beiden Seiten müsste ja über alle diese betrogenen Käufer und Verkäufer ein wahrer Geldsegen herunter prasseln. :party:

Nur leider kriegen die meisten nicht einmal 1 Cent. Niemand verlangt ja, dass die beiden edlen Firmen jubilieren, wenn sie für ihre großspurigen Versprechungen in Anspruch genommen werden.

Dass sie aber überhaupt nicht oder zumindest nicht ausreichend leisten wollen, damit rechnen die wenigsten User.

Das genau ist aber fast regelmäßig der Fall. Jede Kommunikation gestaltet sich äußerst schwierig. Emails werden praktisch überhaupt nicht beantwortet, man will, dass man kostenpflichtig anruft.

Und auch dort gibt es keine wirkliche Hilfe. Man hat es mit Leuten zu tun, die nicht die geringste Entscheidungsbefugnis haben, alles geht nach Schema F. Absolut unverbindlich, oft noch nicht einmal auf das Problem bezogen. Man hat es nur mit Vornamen zu tun. Mike, Lisa, Markus etc. Hierbei ist noch zu vermuten, dass diese Namen mehrfach vergeben werden, um die Verwirrung noch komplett zu machen.

Keine Firma in der Welt hat so viele beschädigte Fax-Apparate wie PayPal. Vieles kommt angeblich nur verstümmelt an. Und wenn man meint, dass man irgendetwas erreicht hätte, sozusagen einen leichten Schimmer der Hoffnung hat, dass man nun verstanden wird, kommt eine Mitteilung, die alles wieder in Frage stellt. Man kann wieder von vorne anfangen.

Das macht die meisten Leute mürbe und sie geben auf.

Typisch hier in diesem Fall ist auch, dass eBay sofort alle Auktionen des Betrügers gelöscht hat. Das hat eBay auch früher schon getan, um sich vor Ansprüchen zu schützen. Hier konnte der TE noch nicht einmal mehr nachschauen, welchen Käuferschutz er hatte - Euro 1.000,00 oder unbegrenzt, die Auktion war im Nirvana verschwunden.

Und das ist kein Zufall, sondern hatte immer schon System. Manche kleinen Verkäufer oder Verkäufer findet man immer noch nach Jahren als nicht registriertes Mitglied, kann noch seine Bewertungen einsehen. Soll wahrscheinlich so eine Art Mahnmal sein, wie gut der eBay Sicherheitsdienst gearbeitet hat.

Aber wehe, wenn es eBay Geld kosten kann. Dann verschwinden über Nacht tausende Auktionen für immer und ewig.

Kann mich noch sehr gut an einen Verkäufer erinnern, bei dem ich hier und da etwas gekauft habe. Hatte ein tolles Profil, war wirklich vorbildlich - bis zu dem Punkt, wo ein Partner von dem sich absetzte, mit der Kasse. Und nun trudelten die Beschwerden ein. Der wurde gesperrt, es wurde ebay zu teuer, damals gab es noch den eBay-Käuferschutz. Über Nacht waren alle Auktionen weg, auch die aus den letzten Monaten. Und der Account existierte nicht mehr. Wenn man jetzt den Namen des Verkäufers in die Suchmaske eingab, hieß es sinngemäß: "Der angeforderte Mitgliedsname konnte nicht gefunden werden, bitte aktualisieren Sie Ihren Browser und versuchen es erneut!"

eBay hat Humor, das hätte man bis ans Ende seiner Tage versuchen können. Die ganze Nummer hatte nur den einen Zweck: eBay vor unangenehmen Käuferschutzanträgen zu bewahren. Und hier bei PayPal ist es genauso.

Und eBay soll haften, weil es auf irgendetwas in seiner eBay-Hilfe hinweist? Die würden eher über Nacht die ganze Hilfe umfrisieren, da bin ich mir ziemlich sicher.





0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
fowler
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

@Mirk

Hallo Mirk,
das wird ja langsam so kompliziert hier, dass man als normal sterblicher ohne Jurastudium vollkommen den Durchblick verliert.
Leider........... :???: :???: :???:
Was würdest du mir denn Raten, wie ich die Angelegenheit jetzt am besten Schritt für Schritt angehen soll. Hab denen von Paypal gerade wieder mal ne email geschrieben, aber ich bekomme bestimmt wieder keine Antwort, so wie auf die Letzt auch.

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Mirk

> Was würde Dir die Kenntnis einer erfolgreichen Klage nützen? Was würde es Dir nützen zu wissen, daß ein (gewerblicher) Verkäufer(!) erfolgreich gegen Paypal geklagt hatte, wenn Dich Ansprüche eines Paypal-Käufers(!) interessieren? Und was nützt Dir die Kenntnis, daß eine Vielzahl von Paypal-Käufern erfolgreich geklagt hatten?

ALLES das würde mich brennend interessieren, wie alles, was mit dieser Firma zu tun hat. Verfolge das Geschehen um PayPal jetzt seit Jahren, manchmal kommt einem das Unternehmen wie ein Phantom vor, dass aus dem Nichts auftaucht, um sich an irgendwelchen Konten seiner Kunden zu bedienen, um dann im Nichts wieder zu verschwinden und die Jalousien herunter zu lassen. Die Zahl der Geprellten ist so ungeheuer groß, dass man fast den Überblick verliert. Und darunter waren jedenfalls nicht wenige größere Verkäufer, die die Mittel hatten, PayPal die Stirn zu bieten, was ist daraus geworden? Was wurde aus den tausenden Betrugsanzeigen? Wie schafft es das Unternehmen, Gerichtsverhandlungen zu vermeiden? Alles versickert irgendwie im Nichts. Es standen gerade in den letzten Jahren so viele Unternehmen auf dem Prüfstand der Justiz, nicht aber PayPal.

> "PayPal hat sich mit Kunden, die eine Sammelklage gegen das Unternehmen führten, außergerichtlich geeinigt. Die Klage gegen PayPal war bereits im Jahr 2002 eingereicht worden; die Kunden beklagten, dass sie nicht ausreichend über bestimmte Transaktionen und über Begrenzungen, die auf die Konten der Kunden verhängt wurden, aufgeklärt worden seien."

> Was würde Dir die Kenntnis nützen, daß Paypal USA sich mit der New Yorker Staatsanwaltschaft geeinigt hatte, wegen ungenauer Geschäftsbedingungen 150.000 US-Dollar Strafe wegen Verstoßes gegen Handelsgesetze an den Staat New York zu zahlen und versprochen hatte, seine Nutzungsbedingungen klarer zu formulieren, wenn Dich die Ansprüche europäischer, insbesondere deutscher Paypal-Käufer interessieren?

Diese Kenntnis habe ich, nur herrschen in den Staaten andere Rechtsverhältnisse und ein solches Vorgehen wäre nicht auf unser Rechtssystem übertragbar.

Des Weiteren beanstande ich noch nicht einmal so sehr die Geschäftsbedingungen der Firma, wenn sie denn so angewendet würden, dass man sich darauf verlassen könnte. Mir stößt diese ungeheure Willkür so auf, die PayPal an den Tag legt.

Und dieser Fall hier ist ein neues Beispiel dafür, bin wirklich gespannt, wie es weiter geht.

.....

-- Editiert von bogus1 am 28.10.2008 22:22

0x Hilfreiche Antwort

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