Paypal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen?

4. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615739-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen?

Hallo gilt der PayPal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen? Ist ein Luftsportgerät bzw Luftfahrzeuge. Man braucht einen Paragleiterschein also Ausbildung

Grund der Frage käufer behauptet nach 6 Wochen das der Zustand nicht passt.(gebrauchter als angegeben)
PayPal schreibt bei Ausnahmen Käuferschutz Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen

Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,

Das habe ich aus einen Forum gefunden

Frage an Paypal (beschwerde@paypal.de)

Viele Gleitschirmpiloten sind der Ansicht, dass es für das Versenden eines Gleitschirmes mit PayPal einen Käufer- und Verkäuferschutz gibt. Weil Luftfahrzeige in ihren AGBs von jeder Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind, sehe ich keinen Interpretationsspielraum. Ausser PayPal würde explizit Hängegleiter (*****en und Gleitschirme) vom Ausschluss befreien?

Gerne würde ich schriftlich ihre abschliessende Stellungsname schriftlich weiter geben. Dafür danke ich Ihnen im Voraus.

Antwort von Paypal:

Re:

Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von go615739-18):
gilt der PayPal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen?

Ganz offenbar nicht
Zitat (von go615739-18):
Antwort von Paypal:

Re:

Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von go615739-18):
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards


Gleitschirme sind schon keine Fahrzeuge - ebensowenig wie Heißluftballons, Fahrstühle, Treppenlifte, Geräte zur Teleportation ( "Beam me up, Scotty" ), Fallschirme, Bungee-Seile, Rutschbahnen, Kettenkarusselle, Reittiere usw.

Und selbst wenn eine Sache gleichwohl als "Fahrzeug" gelten müßte, so wäre sie doch vom Haftungsausschluss ausgenommen, wenn sie "für Freizeitzwecke bestimmt", sowie "leicht und tragbar" wäre. Trifft das auf Gleitschirme zu?

RK

0x Hilfreiche Antwort

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