Hallo gilt der PayPal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen? Ist ein Luftsportgerät bzw Luftfahrzeuge. Man braucht einen Paragleiterschein also Ausbildung
Grund der Frage käufer behauptet nach 6 Wochen das der Zustand nicht passt.(gebrauchter als angegeben)
PayPal schreibt bei Ausnahmen Käuferschutz Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,
Das habe ich aus einen Forum gefunden
Frage an Paypal (beschwerde@paypal.de)
Viele Gleitschirmpiloten sind der Ansicht, dass es für das Versenden eines Gleitschirmes mit PayPal einen Käufer- und Verkäuferschutz gibt. Weil Luftfahrzeige in ihren AGBs von jeder Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind, sehe ich keinen Interpretationsspielraum. Ausser PayPal würde explizit Hängegleiter (*****en und Gleitschirme) vom Ausschluss befreien?
Gerne würde ich schriftlich ihre abschliessende Stellungsname schriftlich weiter geben. Dafür danke ich Ihnen im Voraus.
Antwort von Paypal:
Re:
Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen
Paypal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen?
4. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 4. September 2022 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 4. September 2022 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (109497 Beiträge, 38317x hilfreich)
Zitatgilt der PayPal Verkäufer bzw Käuferschutz bei Gleitschirmen? :
Ganz offenbar nicht
ZitatAntwort von Paypal: :
Re:
Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen
#2
Antwort vom 18. September 2022 | 10:58
Von
Status: Lehrling (1326 Beiträge, 645x hilfreich)
ZitatFahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards :
Gleitschirme sind schon keine Fahrzeuge - ebensowenig wie Heißluftballons, Fahrstühle, Treppenlifte, Geräte zur Teleportation ( "Beam me up, Scotty" ), Fallschirme, Bungee-Seile, Rutschbahnen, Kettenkarusselle, Reittiere usw.
Und selbst wenn eine Sache gleichwohl als "Fahrzeug" gelten müßte, so wäre sie doch vom Haftungsausschluss ausgenommen, wenn sie "für Freizeitzwecke bestimmt", sowie "leicht und tragbar" wäre. Trifft das auf Gleitschirme zu?
RK
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