Habe bei eBay
einen Media-Markt-Gutschein versteigert, für knapp 93,-€.
Der Betrag wurde sofort vom Käufer (ein neu angemeldeter mit 0 Bewertungen) per Paypal bezahlt.
Einen Tag später habe ich den Gutschein, als Brief verschickt.
Ich weiß. selbst Schuld.
Heute bekomme ich eine Mail von Paypal, das der Käufer die Zahlung storniert hat, weil es angeblich eine Unbefugte Überweisung war.
Bei Paypal muss ich ja nun einen Beleg vorlegen, das die Ware verschickt wurde, da es aber als Brief verschickt wurde kann ich das nicht.
Der Käufer bekommt das Geld zurück nehme ich an?
Kann ich den Käufer wegen Betruges anzeigen?
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Paypal-Zahlung zurückgebucht
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:
Kann ich den Käufer wegen Betruges anzeigen?
Sicher kannst du das.
Die Frage ist, ob es was bringt. Allerdings ist es nicht aussichtslos; ebenso wenig die Zahlung des Betrages zu fordern.
Welcher Art des Versandes wurde denn vereinbart?
Der Käufer könnte zwar behaupten, er habe den Brief nie bekommen und daher das Gelld zurück gebucht. Das ist aber wohl unglaubwürdig, denn wenn nichts ankommt, kontaktiert man gewöhnlich den Verkäufer erstmal und bucht nicht "zufällig" dann zurück, wenn die Ware eintrifft.
Für den Versand der Ware würde ich einen Zeugen finden, der bestätigen kann, dass ich diese auf den Postweg brachte.
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Ich habe bei Ebay kostenlosen Versand als Brief angeboten, und als EInschreiben für 2,50
Der Käufer wählte die kostenlose Variante.
Er kann behaupten das er den Brief nie erhalten hat, jedoch kann ich das Guthaben der Karte Online einsehen.
Noch ist der volle Betrag drauf, sobald es Weniger ist, ist es doch bewiesen das er die Karte erhalten hat oder nicht?.
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den Gedanken hatte ich auch schon.
Geht jedoch leider nicht
Ich zitiere mal MediaMarkt:
"Leider können wir verlorene oder ohne Ihre Zustimmung verwendete Geschenkkarten weder sperren noch ersetzen. Geschenkkarten entsprechen Bargeld!"
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Ich habe doch so oder so keinen Anspruch auf Verkäuferschutz, da ich keinen gültigen Versandbeleg vorweisen kann
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Hi!
Das ist eine dumme Sache und deshalb halte ich auch nichts von Paypal, denn sicher ist das für den Verkäufer nun wirklich nicht.
Bei Verkauf und Zahlungsmöglichkeit Paypal sollte man immer versichert versenden, man hat sonst leider wohl keine Chance. Selbst, wenn das Guthaben eingelöst wird, wirst Du dem Käufer ja nicht beweisen können, dass er das war. Und das wäre ja für eine Anzeige etc. schon vonnöten.
Spo
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Man muss Paypal nicht mögen, aber es ist nicht nur für den Käufer da.
In Streitfällen wird Paypal (so wie ich das verstehe) eine Zahlung "auf Eis legen", also nicht einfach zurück buchen.
Danach müssen beide Parteien ihre Standpunkte darlegen und dann entscheidet Paypal was sie tun wollen. Hier hast Du das getan, wozu Paypal dich auffordert, nämlich nach Eingang der Zahlung bei Paypal die Ware zu versenden und so würde ich sehr wohl Paypal in der Pflicht sehen.
In dem einen vergleichbaren Fall den ich in meiner "Ebay Karriere" hatte, hat Paypal eine auf dem Postweg verloren gegangene Ware ersetzt, obwohl sie nicht versichert versendet worden war (ich als Verkäufer den Versand also nicht nachweisen konnte).
Gruß,
PasDeCalais
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quote:
Danach müssen beide Parteien ihre Standpunkte darlegen und dann entscheidet Paypal was sie tun wollen. Hier hast Du das getan, wozu Paypal dich auffordert, nämlich nach Eingang der Zahlung bei Paypal die Ware zu versenden und so würde ich sehr wohl Paypal in der Pflicht sehen.
Das Gegenteil ist der Fall, denn wie der TE ja schon selbstkritisch erkannt hat, ist der nachverfolgbare Versand und die Einreichung eines Versandbelegs, eines der Grundvoraussetzungen für den Verkäuferschutz. Alles andere wäre Kulanz, die EUR 25,00 Klausel mal außen vor gelassen.
Insbesondere haftet PayPal in unglaublich vielen Fällen noch nicht einmal, wenn alle Voraussetzungen für den Verkäuferschutz erfüllt sind. Das jedenfalls haben wir immer wieder hier im Forum erlebt, hunderttausende Beiträge in den eBay Foren weltweit bestätigen das.
Und genau so ist es auch bei einem hier vor ein paar Tagen veröffentlichten Fall. Alle Voraussetzungen für einen Verkäuferschutz sind erfüllt.
http://www.123recht.net/PayPal-Kreditkartenr%C3%BCckbuchung---Inkasso-__f219143.html
Und dennoch wird dieser Verkäuferschutz mit unhaltbaren Argumenten verweigert.
Nur PayPal ist dafür verantwortlich, dass es erlaubt, ohne dass der Verkäufer das mitbekommt, dass der Käufer eine Kreditkarte verwendet hat, was PayPal sogar erlaubt, wenn der Käufer noch nicht einmal ein PayPalkonto hat (bis zu 3 mal im Jahr).
Nur PayPal entscheidet darüber, ob ein Chargeback angefochten wird oder nicht, es gibt keinerlei Möglichkkeiten für einen Verkäufer irgendetwas zu überprüfen, es gibt keinen Einblick.
Man weiß noch nicht einmal, ob es eine solche Rückbuchung überhaupt gibt. Zu oft hat sich das Gegenteil herausgestellt, Käufer wussten nichts davon und haben auch beweisbar kein Geld erstattet bekommen.
Gegenüber diesem Machtmissbrauch PayPals ist eine Kulanz hier und da ein Tropfen auf den heißen Stein.
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Hallo spl1f,
ich arbeite bei PayPal und bin auf Ihr Problem aufmerksam geworden. Ich möchte Ihnen gerne helfen. Schreiben Sie mir bitte daher an webhilfe@paypal.com, damit ich mit Ihnen in Kontakt treten kann. So können wir Ihr Problem hoffentlich schnell und unkompliziert lösen.
Viele Grüße aus Dreilinden
Ihr PayPal-Webhilfe Team
Disclaimer:
Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com“.
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
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