Paypal behält Geld ein

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
gregmaster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal behält Geld ein

Hallo,
ich habe dieses Forum über Google gefunden und dachte mir es sei für meinen Fall geeignet.
Zur Vorgeschichte: Mein Vater hat mir vor gewisser Zeit ein Iphone 3G 8gb geschenkt welches er selbst bei ebay.co.uk gekauft hat und per Paypal bezahlt hat. So ich habe dann ein paar Tage an dem Telefon rumgetüdelt und ein paar Programme installiert, konnte damit aber nicht telefonnieren, da es einen britischen O2 Simlock besitzt.
Somit habe ich das Handy bei eBay reingestellt und als Zahlungsmethode u.a. Paypal aktzeptiert. Ich habe in der Auktion vermerkt, dass das Handy einen O2 Simlock besitzt, es aber u.U. von Experten ungelocked werden kann ( dazu habe ich die Firmware Nummer genannt, um dies vorab prüfen zu können). Desweiteren habe ich in die Artikelbeschreibung geschrieben das das Handy mit dem Originalzubehör kommt.
So am vergangenen Freitag ist das Handy für 451€ weggegangen, und es wurde nur wenige Minuten später mit Paypal bezahlt, daraufhin habe ich das Paket gepackt,wobei mir aufgefallen ist das ich gar kein Headset für das Handy habe. Somit habe ich ein nagelneues Headset von einem Nokia Handy von mir genommen. So das Handy wurde am selben Abend noch verschickt.
Am Donnerstag den 22. Okt. habe ich dann von Paypal einen Konflikt gemeldet bekommen. Ich loggte mich also bei Paypal ein und wurde gleich daraufhingewiesen das ich 445€ im Minus bin (das Geld für das Iphone habe ich direkt nach dem Kauf auf mein Bankkonto umgebucht), da Paypal das Geld einbehalten hat.
In dem Konflikt gibt der Käufer an, dass das Handy keine O2 sondern einen Tmobile Simlock hat, was allerdings mit 100% Wahrscheinlichkeit nicht stimmt, da ich es anhand der Seriennummer vorher abgeglichen habe. Auch beschwert sich der Käufer über ein unhygienisches und dreckiges Nokia Headset und über allgemein falsche Angaben die ich in der Artikelbeschreibung gemacht habe!
Ich erklärte dem Käufer das der Simlock ganz sicher O2 ist und habe mich zu der Headset Sache geäußert und ihm 30€ Teilrückzahlung bzw. das Nachschicken eines neuen Headsets angeboten, was er ohne zu zögern ablehnte!
So für mich ist der Fall ziemlich klar, der Käufer hat sich vor dem Kauf zu wenig über das Thema Simlock und Unlock informiert und mich vor der Gebotsabgabe auch nicht kontaktiert und versucht nun seinen Fehlkauf zu meinen Lasten rückgängig zu machen. Ich sehe mich allerdings nicht schuldig, außer in der Heaset Sache wo ich allerdings ein recht faires Angebot gemacht habe. Ich habe eine detailierte und gewissenhafte Artikelbeschreibung gemacht.

So meine Frage nun: Ich sehe es einfach nicht ein für den Fehlkauf anderer Leute 2 mal Versandkosten, die Ebaygebühren und die unverschämt teuren Paypal Gebühren zu zahlen. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Sollte ich direkt ein Fristschreiben an Paypal aufsetzen, dass sie das einbehaltene Geld wieder freigeben sollen?
Ich habe in der Auktion die übliche Klausel keine Garantie und kein Rückgaberecht in ausführlicher Form verwendet, kann Paypal mich dann trotzdem dazu zwingen den Artikel zurückzunehmen und das Geld zurückzubezahlen? Ich meine es geht hier um immerhin 450€!
Ich würde mich über Antworten freuen, auch wenn der Text etwas länger und nicht ganz fehlerfrei ist!
Grüße Greg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Sollte ich direkt ein Fristschreiben an Paypal aufsetzen, dass sie das einbehaltene Geld wieder freigeben sollen?


Du machst sicher ein Späßchen? Es dürfte noch niemandem gelungen sein, PayPal zu irgendetwas zu bewegen, wenn PayPal nicht will. Da kannst du auch versuchen, mit bloßen Händen einen Durchbruch in eine 3m dicke Betonwand zu schlagen.

Die Threads hier im Forum sind ellenlang dazu.

Du hast PayPal als Zahlungsmethode angeboten, damit bist du ohnehin unüberschaubare Risiken eingegangen. Es macht auch jetzt wenig Sinn auf die Rechtslage einzugehen, weil PayPal im Spiel ist.

Du hast jetzt insofern Glück, weil du es geschafft hast, das Geld vor dem Disput auf dein Bankkonto zu überweisen. Sonst wäre es vermutlich weg, ob du dein Handy jemals wieder siehst, steht dagegen vollkommen in den Sternen. Im schlimmsten Fall würde das bedeuten: Geld weg, Ware weg.

Das solltest du einmal gründlich lesen:

http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php

Wie es jetzt weiter geht, kann man nicht voraussagen. Im Augenblick scheint es nur eine Käuferbeschwerde zu sein, das Geld auf dem Konto des Verkäufers wird, soweit vorhanden erst einmal eingefroren.

Spätestens wenn der Käufer Käuferschutz beantragt, wird es ernst (falls er das nicht ohnehin schon gemacht hat).

Eigentlich müsste PayPal ihm jetzt auftragen, so eine Art Gutachten einzuholen.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Darauf hast du keinen Einfluss. Ob dem Käufer das Handy aus dem 3. Stockwerk gefallen ist, ob er irgendetwas manipuliert hat, entscheidend ist, dass irgendeiner ihm bestätigt, dass das Handy nicht der Beschreibung entspricht, das kann der Händler um die Ecke sein oder sonst wer, PayPal schaut da nicht so genau hin.

Das alles ist möglich:

4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
* Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
* Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
* Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
* Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.





Irgendwann entscheidet dann PayPal (am grünen Tisch, ohne die Ware gesehen zu haben, nach eigenem Gutdünken).

Es entscheidet oft für den Käufer, jedoch ist das nicht sicher, jedenfalls nach Lust und Laune.

Hat PayPal für den Käufer entschieden, wird es von dir das Geld einfordern, du wirst aufgefordert dein Konto auszugleichen. Möglicherweise wird es den Käufer auffordern, dir das Handy zurückzuschicken:

5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

Lies es genau: "muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen [...]

Es ist also nicht sicher, dass er muss. Dann müsstest du den Rechtsweg beschreiten, der dir immer offen steht, den PayPal entscheidet nicht über die rechtliche Lage, sondern nur über den Käuferschutzantrag.

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

Wenn der Käufer z. B. einen Stein, anstatt eines Handys zurücksendet, interessiert es bei PayPal keinen, der Käufer braucht nur einen Versandbeleg vorzuweisen. PayPal wird dir aufgeben, dich an den Käufer zu halten, besonders schön, wenn der jetzt noch aus dem Ausland kommt. Da kannst du z. B. in Rumänien klagen, wenn der Käufer aus diesem Land stammen würde.

Entscheidet PayPal für dich, hast du Glück gehabt. Dennoch kann dich natürlich der Käufer verklagen, beiden steht der Rechtsweg offen....

Entscheidet PayPal für dem Käufer und du gleichst dein PayPal-Konto nicht aus, wir es das KSP Inkasso in Gang setzen.

Du wirst Droh- und Bettelbriefe abwechselnd bekommen, evtl. einen Mahnbescheid, jedoch scheint die KSP Anweisung zu haben, nicht weiter zu gehen, wenn der Schuldner widerspricht. Man klagt also nicht. Bisher ist keine einzige Klage bekannt geworden.

Das liegt wohl daran, dass PayPal unter keinen Umständen seine AGB von einem ordentlichen Gericht überprüfen lassen will, eher verzichtet man auch auf hohe Beträge, die holt man anderswo locker wieder herein.

Das war bisher immer so, garantieren kann dir das keiner.

Allerdings wirst du PayPal niemals mehr benutzen können, ohne vorher das Konto, das auch nicht geschlossen wird, das lässt PayPal nicht zu, auszugleichen.





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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127385 Beiträge, 40801x hilfreich)

... dem ist nichts hinzuzufügen ...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

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