Paypal -charge back BETRUG

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal -charge back BETRUG

Hallo,

Ich habe folgendes problem:

Als Verkäufer, verkaufte ich einen WoW-Account im Wert von 550€. Der Käufer hat sofort nach Auktionsende kontakt mit mir aufgenommen und das Geld überwiesen. Habe daraufhin, sämtliche Account Informationen ihm übermittelt und das Geld auf mein Girokonto überwiesen.
Nun 1 Woche später, bekomm ich von Paypal die meldung das eine untersuchung statt fände, aufgrund unberechtigten Paypal Zugriffs. Sie entschieden für den Käufer, mein Paypal Konto ist jetzt mit -550€ belastet.

Ich habe bei Paypal angerufen, mails geschickt, in dem ich beweisen wollte, das ich die Ware verschickt habe und nicht mehr im besitzt davon bin und der Käufer betrügt. Das ging den aber irgendwie am *rsch vorbei, das Geld sei futsch, ich muss es binnen 40 (?) Tagen zurückzahlen sonst inkasso.

Was soll ich nun machen, soll ich mich mit einem Anwalt inverbindung setzen und was gegen den Käufer unternehmen?
Oder soll ich es auf mich zukommen lassen und das Geld behalten und nicht Paypal zurück zahlen? Wie geht Paypal hier vor?

Need help! Danke.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hm, ganz schlecht.
Du hast da etwas verkauft, was unverkäuflich ist. Dürftest damit vor Gericht ganz schlechte Karten haben.

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@meinefresseaberauch
Um welche Ware handelte es sich denn bei dir?

Das problem ist, das paypal nicht für virtuelle Gegenstände haftet. Dennoch hab ich die ebay Post -eingang/-ausgang als beweis dafür, das ich die Ware übermittelt habe. Habe leider erst zu spät in einem anderen forum gelesen, das man bei so etwas, einen Brief per einschreiben mit Tracker nummer dem Käufer schicken sollte, mit den Account informationen so das man diese bei Paypal vorweisen kann.
Mit einem Anwalt hab ich auch schon Kontakt aufgenommen, aber noch kein Termin vereinbart, würde eigentlich, eher ungern Anzeige erstatten.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Unsinn. Nur weil der VK gegen die AGB seines Vertragspartners verstößt, wird damit ein Kaufvertrag nicht unwirksam oder gar illegal.

Erst recht wird dadurch ein möglicher Betrug seitens des K nicht legalisiert.

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#5
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn der Käufer sich an den Schneesturm wendet, dann kann das für den VK richtig ungemütlich werden. Denn mit SW vom Schneesturm darf man keinen Profit machen. Und wenn man welchen macht, kann den Schneesturm auch wieder herrausfordern.

weiterhin bezweifel ich, daß der VK den Gewinn vorhat zu versteuern.

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#8
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Wenn der Käufer sich an den Schneesturm wendet, dann kann das für den VK richtig ungemütlich werden. Denn mit SW vom Schneesturm darf man keinen Profit machen. Und wenn man welchen macht, kann den Schneesturm auch wieder herrausfordern.'

Und trotzdem hat das mit den PayPal-Inkassodrohungen nichts zu tun. Ich würde nach allem was ich bisher über das Vorgehen von PayPal in solchen Fällen gelesen habe einfach die Forderungen von PayPal ignorieren. Das Geld für einen Anwalt ist hier bereits zum Fenster hinausgeworfenes Geld.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Denn mit SW vom Schneesturm darf man keinen Profit machen.

Das ist so pauschal natürlich wiederum Unsinn.
Das WoW-Spiel selbst ist 'SW von Schneesturm' und natürlich darf man das verkaufen, sogar mit Profit.

Und wenn man welchen macht, kann den Schneesturm auch wieder herrausfordern.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte Schneesturm den Gewinn aus einem Vertrag herausfordern können, der (nur) unter Verstoß gegen ihre AGB zustande kam?
Ihre Phantasie ist wirklich beneidenswert.

weiterhin bezweifel ich, daß der VK den Gewinn vorhat zu versteuern

Warum sollte der VK einen nicht eingetretenen Gewinn aus einem gescheiterten Verkauf versteuern müssen?
Warum sollte er ihn überhaupt versteuern müssen? Stichwort Freibeträge?

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#10
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte heute ein unverbindliches Gespräch mit einem Anwalt. Der würde für 150€ den Fall übernehmen, der Käufer jedoch, beruft sich momentan darauf, das sein ebay Account von dritten benutzt wurde. Zudem müsste auch sein E-mail Account und ein Paypal account von dritten benutzt worden sein.
Was meint Ihr, soll ich den Anwalt einschalten, oder soll ich die Sache beruhen lassen und Paypals Mahnbescheide widersprechen? Laut Anwalt, hätte Paypal vor Gericht schon gute Chancen, da Sie keinen Schutz für virtuelle Gegenstände bieten.

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#11
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

solange er außergerichtlich arbeitet. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, fallen weiter kosten an.

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#14
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@Powerseller
OK ich danke Ihnen. Ich werd heute ein schriftlichen Brief per Einschreiben an Paypal schicken und mein Problem schildern und erwähnen, das ich nicht bereit bin den negativen saldo auszugleichen. Mal schauen was dann noch so auf mich zukommt..

Nur ärger, hät ich das mit dem drecks Paypal mal vorher gewusst :/

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#15
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'OK ich danke Ihnen. Ich werd heute ein schriftlichen Brief per Einschreiben an Paypal schicken und mein Problem schildern und erwähnen, das ich nicht bereit bin den negativen saldo auszugleichen.'

Wenn Sie Zeit, Porto und Papier zu verschenken haben können Sie das natürlich tun.

PP wird hier auf stur schalten. Googlen Sie mal nach solchen Fällen, die es zu TAUSENDEN gibt, und belehren Sie mich eines besseren. PayPal WIRD - und das ist keine Frage - den Inkassoanwalt auf Sie loslassen. Und ausser heisser Luft und viel Papier wird auch von dort nicht viel kommen.

Das ist ja gerade die Strategie: Die Kunden einschüchtern und bedrohen, bis diese aus Angst vor den vermeindlichen Konsequenzen doch zahlen. Und dieses Vorgehen scheint sich zu lohnen.

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#16
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mag schon sein, aber wegen der formalität und evt als Beweis wenn es bei mir anders ausgehen sollte, möchte ich den Brief abschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Last but not least hat PP alle möglichen Beweise nichtmal auf Beweissicherem Papier.

*lol* Wenn Sie glauben, Papier sei 'beweissicher' oder nur Papier sei ein brauchbarer Beweis, dann stehen Ihnen noch einige Überraschungen vor Gericht bevor.

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#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

So Brief wurde soeben abgeschickt, das ich mich weigere zu zahlen. Wie lange dauert das in der Regel bis die antworten, bzw. wann bekomm ich die ersten Mahnbriefe wegen nicht gedeckten Konto? Sollte ich die ersten Briefe ignorieren oder lieber auf jeden schriftlich eingehen?

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#20
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
tesaflex
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

OK ich halt euch auf dem laufenden und schreib wies ausgeht :cheers:

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#22
 Von 
ingo12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wie isn die Sache ausgegangen??

-- Editiert von ingo12345 am 05.11.2008 19:25

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