Paypal eine Gefahr für Verkäufer ?^^

10. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
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Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal eine Gefahr für Verkäufer ?^^

Hallo liebe Community,
seit meines letzen Forumsthemas kam mir ein erneuter Sachverhalt in den Sinn.
Ich bin derzeit noch nicht bei Paypal angemeldet und biete deshalb auch Paypal als Zahlungsmethode bei eBay noch nicht an. Der Grund hierfür ist, dass ich schon des öfteren negative Sachen über Paypal gelesen habe. Dennoch erwäge ich, mich bei PAypal anzumelden. Ich verkaufe teilweise Artikel aus privatem Bereich wie Bücher, das Problem bei diesen ist, dass bei diesen kein Käufer auf versicherten Versand zurückgreifen will, folglich bin ich als Paypal nutzer dennoch zum Teil gezwungen unversicherten Versand anzubieten.

Und jetzt zum Sachverhalt:

Was wäre wenn der Käufer behauptet, dass der Artikel nicht angekommen ist ( obwohl er es eigentlich doch ist).
Der Verkäufer kann dies nicht nachweisen und der Fall wird bei Paypal zugunsten des Käufers ausgehen. Kann der Verkäufer irgendwie dagegen vorgehen? Oder hat man keine Chance??

Ich freue mich auf eure Meinungen!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
Was wäre wenn der Käufer behauptet, dass der Artikel nicht angekommen ist ( obwohl er es eigentlich doch ist).
Der Verkäufer kann dies nicht nachweisen und der Fall wird bei Paypal zugunsten des Käufers ausgehen. Kann der Verkäufer irgendwie dagegen vorgehen? Oder hat man keine Chance??




Da braucht man doch nur in der Suche "PayPal einzugeben. Bei PayPal ist ein Verkäufer praktisch nie auf der sicheren Seite, er haftet für alles und nur, wenn er die Verkäuferschutzbedingungen zu 100% erfüllt und PayPal nicht noch etwas anderes einfällt, ist er aus dem Schneider.

Selbst wenn der Käufer nur z. T. entschädigt wird oder gar nicht, kann es sein, dass der Verkäufer noch voll haftet. Das hat sich PayPal z. B. für sonstige Online-Käufe in die AGB geschrieben:

quote:
13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.



Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.
Zitat:
Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.




https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection


Darauf muss man erst noch kommen.

Hier läuft es einem eiskalt über den Rücken:

quote:
10. Ihre Haftung - Unsere Maßnahmen

10.1 Ihre Haftung.

1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.
2. Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen.
3. Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
4. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto abbuchen.

10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen:

1. Ihr Recht, das Zahlungsinstrument oder das PayPal-Konto zu nutzen, ausschließen, aussetzen oder einschränken. Dies kann für das gesamte PayPal-Konto gelten oder für einzelne Zahlungsvorgänge. Beispielsweise können wir die Nutzung einer Ihrer Zahlungsquellen beschränken oder die Möglichkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Finanzdaten zu entfernen. Grundsätzlich informieren wir Sie über solche Maßnahmen im Voraus. Wir können Ihr Recht, das Zahlungsinstrument bzw. Ihr PayPal-Konto zu nutzen aber auch ohne vorherige Mitteilung ausschließen, aussetzen oder einschränken, wenn wir dies zum Beispiel aus Sicherheitsgründen für notwendig halten oder Sie diese Vereinbarung verletzt haben.
2. Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten.
3. Die Ausführung einer bestimmten Zahlung ablehnen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Tatsache der Ablehnung, den Grund und mögliche Lösungswege mit, sofern uns dies nicht rechtlich untersagt ist.
4. Eine Zahlung zurückbuchen, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie vorliegt oder wir den begründeten Verdacht dazu haben.
5. Entsprechend unseren Datenschutzgrundsätzen Informationen über verbotene Aktivitäten Dritten offenlegen.
6. Weitere Informationen von Ihnen anfragen oder auf anderem Weg unzutreffende Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, richtigstellen.
7. Die zukünftige Nutzung von PayPal untersagen.
8. Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergehend einbehalten, falls dies erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen.
9. Informationen und Dokumente zur Verifizierung Ihrer Person und/oder der einer Zahlung zugrunde liegenden Leistung von Ihnen verlangen.

Sie dürfen Ihr Zahlungsinstrument oder Ihr PayPal-Konto nicht nutzen, wenn Ihr Nutzungsrecht ausgeschlossen, ausgesetzt oder eingeschränkt wurde. Sie sind in diesem Fall dazu verpflichtet, Ihre mit Händlern oder Dritten getroffenen Vereinbarungen über Einzugsermächtigungen sofort zu kündigen. Sie haften auch nach einer Ausschließung, Aussetzung oder Einschränkung für Gebühren oder andere Verbindlichkeiten, die durch Ihre Nutzung des PayPal-Kontos entstehen.

10.3 Kontoschließung und eingeschränkter Zugriff. Wir können diese Vereinbarung mit Ihnen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen und Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Sie wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verletzen, können wir jederzeit fristlos kündigen und das PayPal-Konto auflösen. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie und geben Ihnen die Möglichkeit, sämtliche unstreitigen Beträge abzuheben.

Sollten wir den Zugriff auf Ihr PayPal-Konto einschränken, werden wir Sie entsprechend benachrichtigen und Ihnen die Gelegenheit geben, die Wiederherstellung des unbeschränkten Zugriffs zu verlangen.




https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#10.%20Your%20Liability%20-%20Actions%20We%20May%20Take

Und wenn man sich jetzt den Käuferschutz ansieht:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection

und den Verkäuferschutz:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#11.%20Seller%20Protection%20Policy

und alles mit Bedacht liest, hat man so eine ungefähre Vorstellung, was auf einen als Verkäufer zukommen kann.

Und in der Realität wird es noch krasser:

http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php

quote:
Der Verkäufer kann dies nicht nachweisen und der Fall wird bei Paypal zugunsten des Käufers ausgehen. Kann der Verkäufer irgendwie dagegen vorgehen? Oder hat man keine Chance??


Nicht gegenüber PayPal. Der Rechtsweg steht immer offen. PayPal entscheidet nach eigenem Verständnis "nur" über den Käuferschutzantrag. Alles andere ist Sache der Gerichte. Nur schlecht wenn der Käufer im Ausland sitzt... Und auch sonst alles andere als problemlos.

quote:
6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.




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#2
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn der Käufer seinen Sitz im Inland hat? Wie sehen dort die Chancen aus? Kann man auf dem Rechtsweg was erreichen? Ich zum Beispiel biete keinen Auslandversand an.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Das kann man nicht voraussagen, es kommt darauf an, um was es geht.

Durch PayPal wird vieles in die Risikosphäre des Verkäufers geschoben, was eigentlich in die des Käufers fällt.

Auch hier wird es nicht viel anders sein, wie bei eBay-Geschäften ohne PayPal. Das meiste läuft ohne Probleme über die Bühne.

Allerdings gibt es zunehmend eine Reihe von Käufern, die die Schwächen des PayPal-Systems gnadenlos ausnutzen. PayPal kann ja keine Beweisführung anbieten wie vor einem ordentlichen Gericht, wo Verfahren sich monatelang hinziehen, Zeugen vernommen werden etc. (und das womöglich für ein paar Kratzer an einem Handy).

Es wird nach Schema F entschieden und damit werden zunächst einmal vorläufig vollendete Tatsachen geschaffen. Wenn alles gut geht, bekommt der Verkäufer die Ware zurück, der Käufer das Geld. Wenn nicht, ist der Verkäufer vielleicht sein Notebook und das Geld los, weil der Käufer irgendeinen Schrotthaufen einem Händler vorgelegt hat und sich das hat bestätigen lassen.

45 Tage hat ein Käufer Zeit, einen Konflikt zu melden, weitere 20 Tage für den Käuferschutzantrag. Das verleitet natürlich dazu, das auszunutzen, gerade auch, wenn man selbst die Beschädigung verursacht hat.



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#4
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber theoretisch gelten ja die gleichen Regelungen wie bei einem Kauf ohne Paypal. Also müsste der Verkäufer doch theoretisch nur nachweisen können, dass er den Artikel versandt hat. Paypal entscheidet zwar zu Gunsten des Käufers, aber als Verkäufer kann man doch über den rechtlichen Wege dann sein Geld einfordern ( wie an vorherigem Forumsbeitrag) beispielweise anhand einer erstellten Liste der in den Versand gebrachten Artikel. An der Rechtssprechung ändert sich ja durch Paypal eigentlich garnichts.
Danke für deine vielen Beiträge!

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Ja, sicherlich kann man den Rechtsweg beschreiten, nur ist das Geld jetzt erst einmal weg (!), ob man es jemals zurückbekommt ist fraglich, eine Klage kann sich sehr lange hinziehen und selbst bei Obsiegen kann es sein, dass man noch vollstrecken muss, das kann sich ziehen wie Kaugummi und dann besteht immer noch die Gefahr, dass sich dann herausstellt, dass der Schuldner gar nicht leistungsfähig ist.

Dann hat man einen Haufen Geld in den Sand gesetzt, nur weil man nicht per Versandbeleg verschickt hat.

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-- Editiert am 10.07.2010 19:48

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#6
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 348x hilfreich)

Hallo,
also ich denke für gewerbliche Verkäufer sollte Paypal eigentlich kein Problem darstellen.
Wo es heikel wird wenn sich alles auf privater Ebene abspielt.
Denn im gewerblichen Bereich ist der Verkäufer ja eh für den Versand haftbar, also wird da versicherter Versand mit einkalkuliert.
Beim Verkauf kann ein Privatmann eben sehr leicht in die Falle laufen unversicherten Versand und Paypal als Zahlungsmittel zu kombinieren.

Es wäre softwaretechnisch ein Leichtes, bei Nutzung der Option Paypal automatisch die Option "unversicherter Versand" und "Abholung" sowie alle weiteren Funktionen die durch Paypal nicht abgedeckt sind zu deaktivieren, aber das wäre wahrscheinlich zu Kundenfreundlich....

Als Kunde bevorzuge ich persönlich Paypal, da es halt für den Käufer bequem und recht sicher ist. Aber als Verkäufer sprechen zuviele Gründe dagegen...

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#7
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hast du wohl reicht, ich teile da voll und ganz deine Ansichten. Aber ich denke, dass Paypal Betrügern einfach Tür und Tor öffnet. Wenn der Käufer (bei unversicherten Versand und trotz Erhalt der Ware) angibt, nichts erhalten zu haben,
was kann der Verkäufer denn groß machen? Er bekommt über Paypal niemals recht ---> Geld weg. Wenn er den Rechtsweg beschreitet, muss er irgendwie nachweisen, dass er das Paket auch abgegeben hat ..... folglich benötigt er einen Zeugen der sowohl Anschrift , Datum , Versandart etc bezeugen kann... Ich denke es ist wirklich sehr schwer für den Verkäufer recht zu bekommen. Ebay steht zwar 100 % hinter dem Verkäufer, wenn ein unversichertes Päckchen (Privatverkauf) nicht ankommen sollte und löscht sogar die negative Bewertung, wenn der Verkäufer eine aus diesem Grunde erhalten hat. Aber gut, ich denke die Bewertung ist hier nebensache... Was würdet ihr als Verkäufer machen? fdafDDenkt ihr der Rechtsweg ist sinnvoll?

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#8
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 348x hilfreich)

quote:
Ebay steht zwar 100 % hinter dem Verkäufer, wenn ein unversichertes Päckchen (Privatverkauf) nicht ankommen sollte


Wo Ebay steht ist hier völlig egal, wichtig ist das die Gesetzeslage hier hinter dem Verkäufer steht. Das Versandrisiko liegt beim Käufer.

Das Manko liegt hier eindeutig in der Konstellation Ebay/Paypal.

Privatverkauf + Paypal, dann dürfte kein unversicherter Versand als Option zur Verfügung stehen.

Softwarelizenzen + Gewerblicher Verkäufer, hier dürfte eigentlich keine Paypal-Option möglich sein, da Softwarelizenzen nicht von Paypal abgedeckt sind.

Aber wie schon öfter erwähnt hat Ebay doch eigentlich auch gar kein Interesse mehr an den kleinen Privatverkäufern, warum sollten die diesen dann den Rücken durch Paypal stärken? Der Weg von Ebay ist doch klar darauf ausgelegt, eine Plattform für gewerbliche Händler zu stellen die kleinen privaten sind doch eigentlich nur administrativer Ballast. Daher sehe ich auch den Titel dieses Threats als
Zitat:
Paypal eine Gefahr für private Verkäufer


Gruss
Fulgora



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 11.07.2010 19:03

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#9
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 350x hilfreich)

quote:
hier dürfte eigentlich keine Paypal-Option möglich sein, da Softwarelizenzen nicht von Paypal abgedeckt sind


Wieso nicht? Man kann doch auch mit PayPal in Konstellationen arbeiten wollen, in denen kein Käufer- oder Verkäuferschutz möglich ist, nur wegen der Bequemlichkeit. Eine normale Überweisung bietet schließlich auch keinen Käufer-/Verkäuferschutz.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 348x hilfreich)

quote:
Man kann doch auch mit PayPal in Konstellationen arbeiten wollen , in denen kein Käufer- oder Verkäuferschutz möglich ist


Kein Verkäuferschutz wäre ja auch noch ok, aber der Käuferschutz ist wohl nicht so simpel auszuhebeln.

Zumal Paypal ja selbst behauptet:
quote:
Mit PayPal sind Sie automatisch geschützt

Würde im Beispiel der Software Lizenzen ja wohl nicht ganz passen.
Gerade im Bereich der Datenverarbeitung ist es ein leichtes alleine schon über die Kategorien zu steuern ob der Käuferschutz überhaupt für den Artikel zutreffend sein kann.

Und es wäre sicher nicht so schwierig z.B. eine Kontrollfunktion zu programmieren, das in einem solchen Falle anspringt in denen der Kunde dann den Käuferschutz ablehnt, ansonsten kann er den Artikel eben NICHT erwerben.

Aber das wäre ja wieder schlecht für die gewerblichen Verkäufer, die ja eh haftbar sind und die von Paypal also so nur "gemolken" werden.

Gruss
Fulgora



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#11
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgende Aussage ist doch nicht 100 % richtig oder?

"Wo Ebay steht ist hier völlig egal, wichtig ist das die Gesetzeslage hier hinter dem Verkäufer steht. Das Versandrisiko liegt beim Käufer."
Der Verkäufer muss ja dennoch nachweisen können, dass er das Päckchen auch versandt hat. Wie soll er dies ohne Zeuge oder Versandnachweis machen???
Also ist es für den Verkäufer widerum nicht sonderlich einfach oder????


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#12
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 348x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer muss ja dennoch nachweisen können, dass er das Päckchen auch versandt hat.


Das Risiko geht ab der Einlieferung beim Spediteur voll auf den Käufer über. Für diese Einlieferung würde theoretisch sogar ein Nachforschungsantrag als Nachweiss reichen.

Wer es nicht gekachelt bekommt einen Beweis über einen privaten unversicherten Versand zustande zu bekommen, der sollte besser die Finger von Ebay und Konsorten als Verkäufer lassen und sich mit den Klamotten auf den Flohmarkt stellen.

Gruss Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 11.07.2010 22:34

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