Paypal unberechtigter Zugriff, Betrug

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Paypal unberechtigter Zugriff, Betrug

Tut mir leid, dass es hier anscheinend zu oft ähnliche Fälle gibt, die ihr bestimmt nicht mehr sehen könnt, ich habe hier schon einen ähnlichen Fall gefunden, leider nicht den gleichen.

Ich habe vor ca. 14 Tagen "Digitale Ware" gekauft und Paypal akzeptiert.
(ich habe bevor ich es eingestellt habe bei paypal angerufen und nachgefragt, diese meinten, dass bei Digitaler Ware keinerlei Käufer- bzw. Verkäuferschutz besteht)
Ich dachte mir, wenn der Käufer zahlt kann ich die Ware übergeben, da es sowieso keinen Käuferschutz gibt. (+der VK hatte schon eine positive Bewertung wegen in der es auch um dieselbe digitale Ware ging)

Jetzt wurde das Geld von Paypal doch eingezogen und ich rief gerade den Kundenservice an, welcher mir sagte, dass zwar kein Käuferschutz besteht was die Ware angeht aber der Käuferschutz greift, da ein unberechtigter Kontozugriff gemeldet wurde.

Danach habe ich mir die Bewertungen des Käufers nochmal angesehen und musste feststellen, dass die Bewertung zwar positiv war aber einige Stunden nach der Bewertung ein Zusatz hinzugefügt wurde in dem steht, dass der Käufer nach Erhalt der digitalen Ware einen unberechtigten Zugriff gemeldet hat. (Also genau das gleiche spiel wie bei mir)

Komisch ist auch, dass ich das Geld von einer eMail erhalten habe die zu dem EbayKonto und dem Inhaber des Ebaykontos passt, jetzt aber bei dem gemeldet konflikt steht aufeinmal ein komplett anderer Name und eine andere eMail Adresse.


Meine Frage ist jetzt was ich tun kann, nach Paypal aussage kann ich nichts tun, Paypal würde die IP Adressen etc überprüfen, was ich jedoch nicht glaube bzw. werden die wohl nichts finden, weil wer sich solche Betrügereien überlegt, wird wohl darauf achten nicht 2mal dasselbe Konto zu verwenden bzw nicht 2mal die gleiche IP Adresse.

Muss ich wirklich für diese "Sicherhitslücken" von Paypal haften? Mir kommt es einfach so vor, als würde Paypal die Haftung an die Verkäufer abgeben, wenn jemand ein Paypal Account hackt, weil die Sicherheitsbestimmungen zu niedrig sind muss ich jetzt als Privatperson für den Schaden haften. Der Schaden bleibt komplett an mir hängen.

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Der Betrag um den es geht ist 290€
verkauft wurde über eBay

-- Editiert motte3000 am 06.12.2013 11:41

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Muss ich wirklich für diese "Sicherhitslücken" von Paypal haften?


Wenn du dich deren AGB unterworfen hast und diese vorsehen, daß in so einem Fall zurückgebucht wird: ja.

Das ist im übrigen nicht anders, wenn du gewerblicher VK bist und Zahlung per Kreditkarte akzeptierst. Da kann der Karteninhaber auch Mißbrauch/Verlust melden, das Geld geht zurück und der VK kann erst mal sehen, wo er bleibt.

quote:
Mir kommt es einfach so vor, als würde Paypal die Haftung an die Verkäufer abgeben, wenn jemand ein Paypal Account hackt


Nö, das steht doch in den Bedingungen so drin. Du hättest ja keine Bezahlung über PP anbieten müssen.

quote:
weil die Sicherheitsbestimmungen zu niedrig sind


PayPal selbst ist hinreichend sicher; die Schwachstelle sind die Nutzer, die entweder zu schwache Passwörter nehmen oder Phishing-Opfer werden. Wie bitteschön soll PayPal verhindern, daß irgendjemand sein PayPal-Passwort auf irgendeiner Seite eingibt, die vorgibt, PayPal zu sein? Davor schützt dich kein System; auch die Banken mit TAN sind davor nicht gefeit.

"Gehackt" ist nur ein falsches Synonym für "Passwort ausgespäht/abgefischt". Es werden keine echten Sicherheitslücken des PayPal-Servers ausgenutzt wie bei einem "richtigen" Hack.

quote:
in dem steht, dass der Käufer nach Erhalt der digitalen Ware einen unberechtigten Zugriff gemeldet hat. (Also genau das gleiche spiel wie bei mir)


Das spricht ja eher dafür, daß der K wirklich gehackt wurde. Warum sollte jemand ganz plötzlich das Betrügen anfangen, und dann auch nur bei digitaler Ware? Eher ist es doch meist so, daß gehackte PayPal-Konten vor allem für den Kauf virtueller Ware genutzt werden, weil man für die keine existierende Lieferadresse braucht, an der einen die Polizei erwarten könnte.

-- Editiert TheCat am 06.12.2013 15:48

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Jap das verstehe ich alles, sehe ich auch ein nur bin ich kein gewerblicher Verkäufer und sollte damit kein Risiko tragen. Und wie gesagt ich wollte nur wissen ob ich irgendetwas machen könnte.

Ich verstehe einfach nicht dass soetwas noch so leicht funktioniert. Aber gut bleibt mir nichts anderes übrig als aus meinem Fehler zu lernen Paypal akzeptiert zu haben

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
PayPal selbst ist hinreichend sicher

Sorry, mache dich nicht lächerlich. Was meinst du, warum vernünftige Banken seit Jahren keine einfachen Benutzername/Passwort-Kombinationen mehr zulassen beim Online-Banking? Was meinst du warum Banken seit Jahren Wettrüsten mit den Phishern und Hackern betreiben?

Freiwillig denkt sich niemand so Dinge wie Smart-TAN Plus usw. aus. Und vor allem: Freiwillig stellt keine Bank per Zwang jeden Kunden auf so etwas um.

Ich würde so leicht nicht aufgeben. Paypal reagiert aus diversen Gründen höchst allergisch auf deutsche Gerichte. Und mit einem entsprechenden Gutachter an Bord, der mal die Entwicklung bei 99% der Banken gegen Paypal dagegen hält wird man Paypal problemlos grobe Fahrlässigkeit nachsagen können und dann ist der Weg, Paypal in die Pflicht zu nehmen, nicht mehr weit.
Natürlich, man müsste sich gut vorbereiten, müsste Richter finden, die das mitmachen und einen guten Anwalt inklusive, sowie starke Gutachten. Aber warum das bisher noch niemand angefangen hat, das ist eine interessante Frage. Weils halt teuer ist und einfacher ist, das Geld in den Wind zu schreiben.

Ansonsten: Für virtuelle Güter gibt es keinen Käuferschutz. Paypal verstrickt sich da in die eigenen AGB, denn streng genommen geben die AGB gar nicht her, dass man dir für diesen Verkauf das Geld wegnimmt ;-)

Die für dich einfache Methode ist: Von Paypal einen schlüssigen Beweis fordern, dass ein gehackter Account vorliegt. Und gebetsmühlenartig die Auszahlung des Geldes verlangen. Der Erfahrung nach legen die keinen Beweis vor (haben sie nämlich gar nicht) und erstatten irgendwann kulanterweise das Geld, sobald sich ein Anwalt einschaltet.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.12.2013 17:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kontrolleur
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Jap das verstehe ich alles, sehe ich auch ein nur bin ich kein gewerblicher Verkäufer und sollte damit kein Risiko tragen. Und wie gesagt ich wollte nur wissen ob ich irgendetwas machen könnte.
Ich verstehe einfach nicht dass soetwas noch so leicht funktioniert. Aber gut bleibt mir nichts anderes übrig als aus meinem Fehler zu lernen Paypal akzeptiert zu haben


Ich hatte auch schon solche Probleme, dass Käufer einfach Gewährleistungsansprüche geltend machen und sich einfach den Kaufpreis zurückerstatten lassen. Ich hatte dem Käufer angeboten die Ware unter Übernahme der Versandkosten gegen Neuware auszutauschen.
Ich habe aussser einer hämischen email danach nichts mehr gehört. Mir war das dann aber egal, weil es "nur" um 30 EUR ging.

Worauf PayPal empfindlich reagiert sind eher nur Medien.
Ansonsten kann man sich todklagen.
Pfusch in der Justiz NDR 2003, Frau Sonedis:
"Mein Weg ist erst zu Ende, wenn mir ein Gericht Recht gegeben hat".
Der Weg ist leider schon zu Ende, wenn diese in der Kiste liegt.

Ich weiss nicht wie das mit PayPal gerichtlich derzeit aussieht, weil bei den deutschen Banken üben viele deutsche Richter gerne Nebentätigkeiten aus. Mit der vielen Arbeit ist die Justiz halt überlastet.
Auch Richter vom BGH arbeiten gerne bei Banken und verdienen dort auch gerne mehr wie ihr Richtergehalt. Rätselhafterweise ist die Rechtssprechung des BGH besonders Bankenfreundlich.
Landrichter Frank Fasel hatte das lange kritisiert und dafür seine Urkunde zu seinem 25 jährigen Dienstjubiläum nicht erhalten. Weil solche frechen Richter und Nestbeschmutzer müssen bekämpft werden.
Entsprechend kann man sich vorstellen wie andere Richter denken und was man zu erwarten haben kann.

Das hessische Justizministerium hat für das Jahr 2004 bekannt gemacht, dass der prozentuale Anteil der hessischen Arbeitsrichter, die anzeige- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten ausübten, an den Arbeitsgerichten 48,2 Prozent und am Landesarbeitsgericht sogar 87,5 Prozent betrug. Es ist davon auszugehen, dass der prozentuale Anteil der Berliner Arbeitsrichter, die einer Nebentätigkeit nachgehen, nicht stark von denen ihrer hessischen Kollegen abweicht.
http://www.justizgeschaedigte.de/?page_id=32

Nur Hessen führt ein Nebentätigkeitsregister für Richter in das Richter ihre Nebentätigkeiten freiwillig melden (Die vorstehend genannte Statistik basiert aufgrund der meldepflichtigen Tätigkeiten, es sind jedoch nicht alle Meldepflichtig) und Prozessparteien sogar Auskunft erhalten können ob ein Richter zB. in einem Zivilverfahren für die Gegenseite Nebentätigkeiten ausübt.
In allen anderen Ländern sind richterliche Nebentätigkeiten geheim, weil was geheim ist und niemand weiss kann einen Richter auch bei seiner Urteilsfindung nicht beeinträchtigen.

Und Nebentätigkeiten bei Banken sind extrem beliebt.

Ich habe auch bedenken ob das Passwortsystem von PayPal wirklich sicher genug ist aber ob ich da gerade in einem solchen korrupten System klagen wollte, weiss ich nicht es sei denn die Medien veröffentlichen es und dann würde ich es auch nicht wissen, weil wenn man als Kläger persönlich bekannt ist, kann das auch noch bei PayPal Anwendern dazu führer, dass man als Querulant bekämpft wird, weil PayPal so toll ist etc. und es gibt eine Menge zufriedener Paypal-Anwender.

-- Editiert kontrolleur am 06.12.2013 20:07

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich weiss nicht wie das mit PayPal gerichtlich derzeit aussieht

Paypal meidet Gerichte eigentlich extremst. Die wollen sich ihr System mit dem Willkür-Käufer-/Verkäuferschutz nicht zerpflücken lassen.
Die Medien schauen seit vielen Jahren nur zu. Vielleicht findet man einmal einen engagierten Redakteur. Ich glaube aber nicht dran.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Morgen liebe Leute,
mein Problem mit der nicht erhaltenen Ware wurde geklärt, die haben nach einigen Minuten am Telefon das Einschreiben akzeptiert und das Geld zurückgebucht, leider bringt mir das nichts, da ich noch im minus aus diesem Fall war und das Geld verrechnet wurde, jetzt bin halt nur nicht mehr sooo viel im Minus ;)

Hat jemand einen Vorschlag wie ich jetzt weiter vorgehe?
Erstmal den Brief schreiben wie von mepeisen vorgeschlagen (DANKE an dieser Stelle nochmal an alle die sich konstruktiv beteiligen) oder bringen mir die Briefe nichts wenn ich keine Rechtsschutz habe und am Ende nicht wirklich ohne Risiko einen Anwalt einschalten kann.

Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Wenn ich jetzt das Konto nicht ausgleiche schalten die dann ein Inkasso unternehmen ein? Muss ich die Kosten tragen?
Und kann es sein, dass mein eBay Account gesperrt wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

Wende dich mal an die CSSF in Luxemburg. Wenn die nicht helfen können dann niemand

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Ich habe nun an Paypal einen Brief per Einschreiben gesendet:


quote:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihre Entscheidung:

Transaktionscode ***************
(Siehe diesbezüglich auch *************)

ein.

Es ist eine völlige Fehlentscheidung das Geld zurückzuerstatten und mich als privat Person
dafür haftbar machen zu wollen.
Man ist teilweise dazu gezwungen, wenn man über eBay etwas verkauft, Paypal zu nutzen,
und es reicht nicht, dass Paypal Willkür entscheiden lässt, man muss sich sogar damit
zufrieden geben, dass Käufern Geld zurückerstattet wird, welches durch die AGBs gar nicht
an das Käuferschutzprogramm gebunden sind.
Sie können mir nicht als Begründung für die Rückbuchung sagen, digitale Waren wären
laut AGB nicht abgesichert und im gleichen Atemzug die AGBs für den Käuferschutz als Begründung
für die Rücklastschrift nehmen.

Dieses System wird missbraucht und das muss Paypal auch geläufig sein. Ich habe allein auf der
Homepage der IT Rechtskanzlei in München hunderte Beiträge gefunden, die sich mit dem Problem befassen.

Es wäre so einfach, wenn Paypal einfach nach deutschem geltenden Recht entscheiden dürfte und nicht
ungeschulte Mitarbeiter ohne Rechts- und Moralverständnis entscheiden ließe.

(So in meinem Bekanntenkreis kürzlich geschehen: Eine Uhr ca 200€ nach New York verschickt,
-> Fall vom Käufer gemeldet (nicht erhalten) -> Nachweis erbracht, dass das Paket verschickt wurde
und auch angekommen ist -> Daraufhin plötzlich ein Fall geöffnet die Uhr sei defekt -> Fotos und Beweis wurde
gefordert, kam aber nie -> Paypal erstattet das Geld zurück an den Käufer = Käufer hat Ware und Geld,
Verkäufer hat Uhr und das Geld verloren.)

Und selbst das ist nicht sicher, schließlich hätte sich auch der Kontoinhaber einfach in einem Internet Café
einloggen können und das Geld überweisen und sich nach Erhalt der Ware beschweren können, das ein Fremdzugriff
erfolgt ist.
Solange Paypal mir nicht beweisen kann, dass es ein Fremdzugriff war, sehe ich erst Recht keinerlei
Verpflichtung das Geld zurückzuerstatten.



Ich fordere Sie hiermit auf mir den zu Unrecht abgebuchten Geldbetrag bis zum 11.01.2014 zurückzuerstatten.
Nach ergebnislosem Fristablauf werde ich ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einleiten.

Ich behalte mir Schadensersatzansprüche sowie die Meldung beim BaFin explizit vor.

Mit freundlichem Gruß



Und habe heute von Paypal folgende eMail erhalten (Ich weiß nicht ob die eMail gesendet wurde, nachdem oder bevor die den Brief gelesen haben)
Absender war inkasso at paypal.de:

quote:
Ihr PayPal-Konto ist seit 22 oder mehr Tagen im Minus.

Der negative Kontostand beträgt 181.37 €.

Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.

Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.

Und so einfach funktioniert's:

Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 0800 3304 373, von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.

Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.



Viele Grüße

PayPal



Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Zahlen damit keine Kosten auf mich zukommen?

Steht mir nicht zu eine Antwort von denen zu erhalten, bevor die ein Inkasso Unternehmen einschalten können, nachdem ich Widerspruch eingelegt habe ?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Niemand kann voraussagen, wie das weiter geht. Es ist bisher immer noch keine Klage bekannt, wo Paypal erfolgreich den Ausgleich eines zuvor durch deren Willkür-Konfliktsystem verursachten negativen Kontostand eingeklagt hätte. Obs so bleibt oder ob irgendwo ganz weit in den Tiefen doch mal eine Klage da war, kann niemand sagen.

Ich votiere immer noch dafür, PayPal wie die Pest zu meiden und jedem im Bekanntenkreis zu empfehlen, selbiges zu tun. Paypal wird für großflächigen organisierten Betrug verwendet und Paypal schaut seit Jahren nur zu. Das ist in meinen Augen Vorsatz...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Heute kam die Antwort:

quote:
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Wir entschuldigen uns für die verzögerte Antwort.
Wir können verstehen, dass Sie über die Rückbuchung verärgert sind.
Rückbuchungen sind auch nicht in unserem Sinne, aber wenn es sich um einen virtuellen Artikel handelt, dann fällt die Zahlung nicht unter den PayPal-Verkäuferschutz. Deshalb mussten wir die Zahlung leider zurückbuchen.
Sollten Sie sich entscheiden, gegen den Käufer Anzeige zu erstatten, dann können wir der Polizei auf Anfrage weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Datenschutzes kontospezifische Informationen ausschließlich an Gerichte und Strafverfolgungsbehördenweitergeben dürfen.
Zusatzinformationen:
• Details zum Verkäuferschutz finden Sie in den AGB, die Sie auf jeder PayPal-Seite unter dem gleichnamigen Link finden.
• Die entsprechenden Abschnitte zu Rückbuchungen finden Sie in unseren AGB. Punkte 4.1 "Zahlungseingang" und 10.1 "Ihre Haftung".



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Ich habe auch nochmal beim Kundenservice nachgefragt, woher Paypal weiss, dass es sich um einen unerlaubten Zugriff auf das Konto des Käufers handelt.
Der Mitarbeiter sagte, die Ip Adressen werden überprüft etc.

Heißt für mich im Endeffekt, dass Betrügern ausreicht eine VBN Verbindung herzustellen mit einer IP in den niederlanden oder sonst wo, dann über das eigene Konto zahlen und im nachhinein behaupten man hätte nicht selber gehandelt.

-- Editiert motte3000 am 16.01.2014 01:01

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ja leider wir über PayPal sehr sehr viele Missbrauch betrieben und als Zahlungsempfänger steht man zumeist sehr schlecht da, wenn es zu Komplikationen kommt und man den Versand der Ware nicht beweisen kann, was bei digitaler Ware sehr schwierig ist.

quote:
VBN


VPN (Virtual Private Network)


Im Grunde genommen, wenn genug kriminelle Energie vorhanden ist und das Ganze nicht nur immer über ein PayPal-Konto abläuft kann sich ein Betrüger daran schön die Taschen voll machen.
Ermittlungen der Polizei laufen hier zu 99 % ins Leere, da in den Einzelfällen auch der Schaden zu gering ist, damit es sich lohnt intensivere Erhebungen durchzuführen.

Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

@motte3000:

quote:
leider bringt mir das nichts, da ich noch im minus aus diesem Fall war und das Geld verrechnet wurde, jetzt bin halt nur nicht mehr sooo viel im Minus


Mensch, wir haben es Ihnen doch mehrfach erklärt.
Paypal/KSP ziehen grundsätzlich keine Klagen vor Gericht durch. Als Betroffener muss man nur einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und gut ist.

Die ganze Diskussion um Gutachten, IP-Adresse Verkaeuferschutz ist doch müssig. Paypal lässt seine willkürlichen Entscheidungen nicht gerichtlich prüfen.

Mit einem Minus auf dem Paypalkonto kann man sehr gut schlafen. Keine Sorge!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Soso, die IP-Adressen werden überprüft. Das ist wirklich lustig. Die können im Urlaub gewesen sein. Statt VPN kann auch ein Proxy im Spiel gewesen sein. Die IP-Adresse beweist im Prinzip gar nichts, nur dass von woanders als üblich zugegriffen wurde. Wieso wurde dieser Zugriff nicht von vornherein verhindert? Vorbild Google oder Facebook. Dort wird, wenn von neuen Rechnern zugegriffen wird, auch schon einmal etwas persönliches abgefragt oder eine SMS mit einem Code geschickt, damit man rein kommt. Ansonsten heißt es "Draußen bleiben". Das macht man nicht, weils modern ist, das macht man um Sicherheit zu schaffen, um die Hürden für einen Angriff höher zu legen.

Davon abgesehen: Es ist zwar richtig, dass es für virtuelle Artikel keinen Verkäuferschutz gibt, aber es gibt auch keinen Käuferschutz. Das ist ja das alberne hier. Lies mal den Käuferschutz. Womit also wird die Rückbuchung begründet? Mit dem Verkäufer-/Käuferschutz nicht. Also ist es pure Willkür meiner Meinung nach. Und es ist angreifbar, denn die Argumentation zieht einfach nicht.

Womit wir wieder zurückfallen auf den normalen Zahlungsdienst. Wenn das stimmt, was der Kontoinhaber behauptet, also dass er die Zahlung nicht autorisiert habe, wäre zu klären, ob Paypal Schuld trifft. Da bin ich der Meinung, dass Paypal eindeutig Schuld trifft aufgrund von grober Fahrlässigkeit. Die Sicherheitsbestimmungen sind extrem niedrig und das seit grauer Vorzeit. Sie schauen zu, wie andere Banken immer wieder aufrüsten gegen Passwort-Phisher und Co. Ich denke, dass die vielen Betrüger sich dann wohl mittlerweile das schwächste Glied ausgesucht haben und das ist Paypal. Selbst Schuld.
Das Blöde aus Sicht der Paypal als Zahlungsdienstleister: Es gibt etwas im BGB, was genau so etwas behandelt: Wenn der Zahlungsdienstleister eine Zahlung leistet, von der er hätte wissen können/müssen, dass diese nicht autorisiert war, muss er dem Kontoinhaber den Schaden ersetzen. Handelt er gar grob fahrlässig, kann er wohl kaum beim Zahlungsempfänger diesen Schaden geltend machen, den er ja selbst verursacht hat.

Wenn um mich herum stets eingebrochen wird und dort Wachschutz mit Maschinenpistolen und Überwachungskameras und was weiß ich nicht angeschafft wird, muss es mich dann wundern, wenn mir der Laden ausgeräumt wird, weil ich es nicht mal für nötig habe, nachts abzuschließen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 16.01.2014 08:43

-- Editiert mepeisen am 16.01.2014 08:45

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

So auf meinen Widerspruch bekam ich nur wieder eine mail von Paypal, dass mein Konto sich im minus befindet daraufhin antwortete ich per mail, dass ich die Antwort auf meinen Widerspruch gerne per Einschreiben hätte um diesen im Fall einer Klage an meinen Anwalt weiterzuleiten.

quote:
Vielen Dank, dass Sie PayPal bezüglich Ihres negativen Kontostands kontaktieren.

Da wir i. d. R. keine Briefe versenden, erhalten Sie Nachrichten von uns per E-Mail.

Bei offenen Konflikten, können Sie den aktuellen Sachstand unter Konflicktlösungen sehen.

Bitte bedenken Sie, dass Ihr PayPal Konto einen negativen Kontostand nicht gestattet und wir leider keine Ratenvereinbarung annehmen können.



Ihr PayPal Konto weist bereits seit 46 Tagen einen negativen Kontostand auf. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen. Sie haben die Möglichkeit den Ausgleich per Kreditkarte oder Banküberweisung zu tätigen.



Ausgleich per Kreditkarte:



Gerne helfen wir Ihnen den ausstehenden Betrag mit Ihrer Kreditkarte auszugleichen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter 0800 3304 373, Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.



Ausgleich per Banküberweisung:



Bitte überweisen Sie den Betrag an

Zahlungsempfänger: PayPal International Ltd.

Kontonummer: 6161604670 BLZ: 50110800

Bank: JP Morgan 60322 Frankfurt am Main

IBAN: DE 86 5011 0800 6161 6046 70

Verwendungszweck: 41X5TFC1L3EB212

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Zahlung von Ihrem bei PayPal registrierten Bankkonto erfolgen muss. Wenn Sie den Ausgleich von einem anderen Bankkonto vornehmen möchten, muss dieses erst in Ihrem PayPal Konto registriert werden. Andernfalls kann der Betrag nicht korrekt zugeordnet werden. Eine Transaktion von einem Bankkonto auf ein PayPal Konto nimmt generell 3 Werktage in Anspruch - bitte bedenken Sie dieses bei der Anweisung.



Informieren Sie uns ebenfalls, wie und wann Sie den Ausgleich vornehmen werden, damit wir den Zahlungseingangstermin auf Ihrem PayPal Konto vermerken können.



Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter 0800 3304 373, Montag-Samstag 8:00-20:00 Uhr zur Verfügung.





Soll ich überhaupt noch reagieren?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von motte3000 am 26.01.2014 18:26

Soll ich überhaupt noch reagieren?

Nein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Da wir i. d. R. keine Briefe versenden, erhalten Sie Nachrichten von uns per E-Mail.
Das scheint zu stimmen :augenroll:
Wie man dabei eine rechtsverbindliche Korrespondenz führen will, ist mir unklar. Aber tröste Dich - KSP schreibt dafür Briefe. Die lächerlichen Bettelbriefe kann man allerdings auch ignorieren!
PP behauptet ein Zahlungsdienstleister zu sein - verhält sich aber wie ein Treuhänder und auch in Fällen wo es nicht mit den eigenen Statuten übereinstimmt. Von BGB mal ganz zu schweigen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Leute heute jetzt eine neue Nachricht:

quote:<hr size=1 noshade>
**HIER STEHT MEINE KORREKTE ADRESSE**
Vorab per E-Mail

Hamburg, **********
Az.: ********

Telefon: 0******6
Kostenfrei:080*******
Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr

Telefax: 040/5***41*****
E-Mail: paypal@****.de
Internet: www.service*****.de

Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: 1***********
Ihre E-Mailadresse: c***********e

Sehr geehrter ******,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 181,37 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 272,39 sofort, spätestens bis

13.02.2014

auf unser Anwaltskonto: IBAN DE5520*********, BIC-Code DEUTDE********, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.

Die Überweisung können Sie online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen:

Folgen Sie dem Link https://www.sofort.com/payment/paycode/go/*******6. Sodann können Sie mit dem bereits geöffneten Zahlformular per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die sofortige Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sofort.com.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
- telefonisch kostenfrei unter 0800 / 101*** oder
- unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@k**.de) oder
- über www.service******.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 181,37
Verzugszinsen EUR 0,82
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr * in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 272,39

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Wir haben Ihnen dieses Schreiben ebenfalls per Post an die im Adressfeld aufgeführte Anschrift übersandt. Sofern Ihr Name oder Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sind, so informieren Sie uns hierüber.

Wenn Sie Fragen zu dieser Forderung haben, erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 101**** (montags - donnerstags von 08:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 18:00 Uhr).

Im Internet finden Sie uns unter www.service*****de. Hier können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren oder mit uns chatten.


Mit freundlichen Grüßen

K**
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

* Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2 , 13 f. RVG i.V.m. Nr. 2300, 7002 VV RVG


KS*****
D****mbH
Ka****raße 40
203**** Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 0800 / 101*****
<hr size=1 noshade>



Muss ich diesem also jetzt schon widersprechen? Nur widersprechen oder auch nochmals schreiben, dass ich schon lange widersprochen habe aus folgenden ...... gründen .....?



Wieso gibt es Anwälte in DE die soetwas vertreten? Sind die wirklich davon überzeugt, dass Paypal hier Recht hat?



Und was wäre hätte ich eine Falsche Adresse bei paypal angegeben?


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""

-- Editiert motte3000 am 08.02.2014 04:10

-- Editiert motte3000 am 08.02.2014 04:11

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von motte3000 am 08.02.2014 04:09

Muss ich diesem also jetzt schon widersprechen?

Nein, weiterhin ignorieren.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wieso gibt es Anwälte in DE die soetwas vertreten? Sind die wirklich davon überzeugt, dass Paypal hier Recht hat?


Es ist doch voellig irrelevant, wer hier Recht hat.
Diese KSP Anwälte sind davon überzeugt, dass es genügend Angsthasen in Deutschland gibt, die nach einem "bedrohlichen" Anwaltsbrief zahlen oder zu dumm sind, einem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen.

quote:
Muss ich diesem also jetzt schon widersprechen?


Sie haben einmal nachweislich widersprochen, damit ist auch gut.

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" "

3x Hilfreiche Antwort

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