Paypal zu Gunsten des Käufers entschieden

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)
Paypal zu Gunsten des Käufers entschieden

Hi,

Bei folgendem handelte es sich um eine theoretische Situation etc. etc. die ich in der
Ich-Perspektive verfasst habe, damit ich nicht die ganze Zeit Käufer X/ Verkäufer Y schreiben muss...

Ich schildere kurz die Situation...

Ich habe als Privatverkäufer einen Computer über eBay verkauft. Der Käufer will den Artikel zurückgeben, was ich abgelehnt habe, da ich keinen Umtausch anbiete.

Jetzt hat der Käufer sich direkt an Paypal gewand und deren Käuferschutz eingefordert, mit der plötzlichen Behauptung der Artikel hätte auch einen Defekt.

Ich habe gegenüber Paypal mein Statement abgegeben, das ich nicht bereit zu einer Rückerstattung bin, da der Käufer bislang keine Anstalten gemacht hat den Defekt zu belgen (bspw. Fotos/Screenshots machen o.Ä.) stattdessen habe ich mich aus Kulanz dazu bereit erklärt ihm eine Teilrückerstattung zu zahlen mit welcher sich das angeblich defekte Teil hätte komplett austauschen lassen können. Käufer will aber weiterhin den vollständigen Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Jetzt hat Paypal ohne eine Begründung anzugeben zu gunsten des Käufers entschieden und diesem eine Rückerstattung des Kaufpreises gezahlt und ihn angewiesen den Artkel zurück zu senden.


Meine Frage ist jetzt, welche Möglichkeiten habe ich das Ganze noch zu meinen gunsten zu lenken?


Also Käufer hat das Geld bereits von Paypal erhalten und mein ungedecktes Paypalkonto steht seither im Minus. Inwiefern bin ich verpflichtet dieses Minus wieder auszugleichen, kann ich nicht einfach meinen Paypal Account löschen und Paypal auf den Schulden ihrer Entscheidung sitzen lassen?

Was ist wenn ich einfach angebe das der zurückgesande Artikel unvollständig/beschädigt etc. ist. Der Käufer musste das bei seiner Behauptung ja anscheinend auch nicht belegen.

Ich habe in der Sache nämlich wirklich wenig lust nachzugeben und habe momentan gar nicht die Möglichkeit mein Paypalkonto mal eben auszugleichen, da ich die Einnahmen bereits anderweitig ausgegeben habe.

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20 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Paypal steht nicht über dem Gesetz.
Deshalb würde ich hier nichts ausgleichen.
Mahnbescheid (welcher in etwa 3-4 Monaten eintruddeln wird) unbedingt widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ein Mahnbescheid von PayPal auf dieser Grundlage wäre mir neu, Mahnungen der Haus und Hof Anwälte von eBay/PayPal sind was anderes und sicher zu erwarten. Reagieren muss man auf diese netten Schreiben aber nicht und ernstere Konsequenzen als Probleme ein neues PayPal-Konto einzurichten wird es kaum geben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Ein Mahnbescheid von PayPal auf dieser Grundlage wäre mir neu,

In letzter Zeit versuchen sie es wohl häufiger. Vermutlich um die Leute zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen, ist ja immerhin ein Schreiben vom Gericht.
Vermutlich 80% der normalen Leute wissen gar nicht das das Ding ungeprüft erlassen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Hmm das klingt ja einfach... irgendwie zu einfach ;)


Was wäre den das worstcase Szenario, zu dem sich das ganze für mich entwickeln könnte?

Inwiefern sieht den die Rechtslage aus? Worauf kann ich mich berufen in meiner Position?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


Zitat:
Was wäre den das worstcase Szenario, zu dem sich das ganze für mich entwickeln könnte?

Worst case wäre, dass Paypal dich verklagt, das Konto wieder auszugleichen und den Prozess gewinnt.

Zitat:
Inwiefern sieht den die Rechtslage aus?

Kompliziert.
Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, musstest du die Ware nicht zurücknehmen. Der Kaufvertrag besteht weiterhin - so sagt es das Gesetz.
Dadurch dass du Paypal als Zahlungsoption angeboten hast, hast du dich mit den Paypal-Regeln einverstanden erklärt.
Die Paypal-Regeln sehen eine Besserstellung des Käufers gegenüber dem gesetzlichen Niveau vor.
Es ist grundsätzlich zulässig, einem Käufer mehr Rechte zu geben, als es das Gesetz vorsieht.
Mit dem Anbieten von Paypal als Zahlungsmittel hast du das getan.

Nun ist es so, dass Paypal in der Vergangenheit wohl selten geklagt hat.
D.h. man konnte es riskieren, Paypal auf dem Minus sitzen zu lassen.
Sollte Paypal allerdings klagen, sehe ich die Chancen bei 50:50.
D.h. sollte Paypal wider Erwarten klagen, besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, dass der worst case eintrifft.

Die Alternative wäre, die Paypal-Entscheidung hinzunehmen, und den Käufer auf Einhaltung des Kaufvertrags, also (erneute) Abnahme des Computers und (erneute) Zahlung zu verklagen.
Da sehe ich die Chancen etwas besser, aber auch nicht bei 100 %..

Der Verkäufer wird sich immer (also auch vor Gericht) den Satz anhören müssen "wer als Verkäufer selbst Paypal anbietet, darf sich nicht beschweren, dass Käufer die zusätzlichen Paypal-Rechte auch nutzen".

Muss man halt abwägen:
- Paypal auf dem Schaden sitzen lassen und hoffen, dass Paypal nicht klagt
- Paypal-Konto ausgleichen und den Käufer selbst verklagen

Um welchen Betrag würde es denn fiktiv gehen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Der fiktive Betrag beläuft sich auf 300€ ;)


Stimmt eigentlich, ich habe mich mit den Paypal Regeln einverstanden erklärt und bin daher beim Handeln in gewisser Weise daran gebunden, auf der anderen Seite muss ich mich dadurch ja nicht jeglicher Willkür von Seiten Paypal beugen. Was mich stört bzw. weswegen ich dem Ausgleich meines Kontos ehr ablehnend gegenüber stehe ist, das Paypal seine Entscheidung zugunsten des Käufers, nichtmal begründet hat.

Klage gegen den Käufer wäre bei dem geringen Betrag, um den es geht, zu teuer und aufwändig. Paypal auf den Schulden sitzen lassen klingt irgendwie praktischer.

Gibt es irgendeinen Moment bis zu dem ich das ganze ausreizen kann? Ab wann kann das Ganze nach hinten losgehen. Anders gesagt, wie viele Mahnungen etc. sollte ich abwarten, bis ich klein beigeben muss, bevor die Gefahr besteht, das ich am Ende noch hohe Verfahrenskosten etc. zu tragen habe.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


Zitat:
Der fiktive Betrag beläuft sich auf 300€

D.h. die Verhandlung findet vor dem Amtsgericht als erster und letzter Instanz statt. (Bei Streitigkeiten um weniger als 500€ ist das Urteil des Amtsgerichts im Regelfall unanfechtbar, weil der Gesetzgeber nicht will, dass man bei "Kleinigkeiten" durch alle Instanzen gehen kann.)
Das macht die Sache noch etwas unberechenbarer, zumal Urteile beim Amtsgericht manchmal überraschend ausfallen.

Zitat:
Gibt es irgendeinen Moment bis zu dem ich das ganze ausreizen kann?

Bis zu dem Moment, wo Paypal tatsächlich Klage einreicht. Solange "nur" mit Klage gedroht wird, kann man noch pokern.
Gibt man auf, nachdem Paypal Klage eingereicht hat, muss man die Verfahrenskosten und die Anwälte von Paypal bezahlen.
Wenn es tatsächlich so weit gekommen ist, dass Paypal Klage eingereicht hat, dann kann man es auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Also, ich sehe die Chancen für den Verkäufer besser als 50:50.

1) Den wirksam geschlossenen Kaufvertrag kann der Käufer nicht einfach so aufkündigen. Das gibt das Gesetz nicht her.
Paypal tritt sich den Anspruch vom Käufer ab. Damit kann man Paypal aber die gleichen Vorbehalte machen wie dem Käufer.

2) Paypal ist ein Zahlungsanbieter. Die Rückbuchung erfolge aufgrund einer willkürlichen Entscheidung seitens Paypal. Gerade im Zusammenhang mit Privatpersonen finde ich derartige Käuferschutz-Klauseln für nicht wirksam.

Meine Glaskugel sagt mir, dass Paypal bei entsprechender Gegenwehr (eine von einem Anwalt geschriebene Klageerwiderung) klein beigibt und die Klage zurücknimmt. Paypal möchte keine Gerichtsentscheidungen riskieren, wo deren AGBs einer Inhaltskontrolle unterzogen werden.

Es reicht doch, wenn 80% der Paypal Nutzer "so dumm" sind und bei Mahnbescheiden zahlen oder nicht widersprechen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meine Kristallkugel schliesst sich an :grins:

Aber es sollte geschickt argumentiert werden und zwar ggf. direkt an die deutsche Paypal-Adresse in Briefform. Ich sehe folgende Vorgehensweisen:
a) Nacherfüllung, d.h. Objekt in den vertragsgemässen Zustand bringen und unter Zeugen erneut an den Käufer senden. Vertrag erfüllt = keine Erstattung (eleganteste Version)
b) Rücksendung nicht annehmen (harte Tour) , sofern überhaupt ein Paket kommt
In jedem Fall auf die Abweichungen von PP-Richtlinien vom BGB hinweisen. Wenn PP meint "Recht sprechen" zu müssen, dann muss das aber nach objektiven Richtlinien und nicht mit Wünschelrute erfolgen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Also, ich sehe die Chancen für den Verkäufer besser als 50:50.


Weiß nicht.
Die Regeln zur Sachmängelhaftung sind zugunsten des Käufers abdingbar.
Preisfrage, ob das hier wirksam geschehen ist.
Aber angesichts der BGH-Rechtsprechung zu den ebay-AGB (z.B. BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10 ) spricht da einiges dafür (Rn. 15 nach http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr305_10.htm).

Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion durch Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - gemäß §§ 145 ff. BGB zustande. Dabei richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133 , 157 BGB ) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 , NJW 2005, 53 unter II 2 a aa; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01 , BGHZ 149, 129 , 133 ff.). In die Auslegung der Willenserklärung des Beklagten ist deshalb, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Bestimmung von § 10 Abs. 1 eBay-AGB über das Zustandekommen einesVertrages bei vorzeitiger Beendigung der Auktion einzubeziehen.

Vereinfacht gesagt: Wenn ein Verkäufer auf einer Plattform verkauft, gibt er damit das Abgebot "Verkauf der Ware X zum Preis Y nach den Regeln der Plattform" ab. Kauft ein Käufer auf der Plattform, dann nimmt er damit das Angebot "Verkauf der Ware X zum Preis Y nach den Regeln der Plattfom" an. Die Regeln der Plattform werden damit Bestandteil des durch Angebot und Annahme zustande gekommenen Kaufvertrags.

Obwohl die AGB der Plattform eigentlich nur zwischen Verkäufer und Palttform sowie zwischen Plattform und Käufer gelten, entfalten sie damit Wirsamkeit in Verträgen, die zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund würde es mich nicht verwundern, wenn ein Gericht zugunsten von Paypal entscheidet.
In konsequenter Fortsetzunge der BGH-Logik, wäre sogar dies hier Paypal-Konto ausgleichen und den Käufer selbst verklagen zum Scheitern verurteilt. (Wenn die Paypal-Bedingungen Bestandteil des Kaufvertrags geworden sind, bringt es dem Verkäufer nichts, wenn er direkt gegen den Käufer vorgeht.)

Zitat:
Meine Glaskugel sagt mir, dass Paypal bei entsprechender Gegenwehr (eine von einem Anwalt geschriebene Klageerwiderung) klein beigibt und die Klage zurücknimmt. Paypal möchte keine Gerichtsentscheidungen riskieren, wo deren AGBs einer Inhaltskontrolle unterzogen werden.

Meine Glaskugel ist leider gerade defekt. (Leider nicht über Paypal gekauft ...)

Ich finde diese Frage außerordentlich spannend.
Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, sehe ich das Ergebnis völlig offen.



-- Editiert von drkabo am 04.05.2015 20:50

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Aber müsste Paypal nicht zumindest beweisen, dass ein Defekt bei der Ware vorliegt?

1) Nehmen wir an, Paypal verklagt den Verkäufer.
Anwalt des Verkäufers erwidert die Klage und bestreitet das Vorhandensein des Defekts.
Wie kann sich denn Paypal sicher sein, überhaupt an die notwendigen Beweise ranzukommen? Der Käufer kann sich ja dann totstellen (insb. wenn der Käufer ein Betrüger ist).
Das ist doch ein erhebliches Prozessrisiko für Paypal.

2) Nebenbei müsste Paypal die Hürde überkommen, wieso es als Zahlungsdienstleister willkürliche Entscheidungen zu Kaufpreiserstattungen machen darf.

3) Ich frage mich, wieso AGBs die Regeln (bei Privatverkäufen) des BGB aushebeln dürfen.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


1) Ich gehe davon aus, dass das Vorhandensein des Defekts nach den Paypal-Richtlinien nachgewiesen ist, sonst hätte Paypal nicht zugunsten des Käufers entschieden. ("PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.") Die Hürden für einen Nachweis sind zwar niedrig. Aber wenn der Verkäufer den Paypal-AGB zugestimmt hat, hat er halt auch den niedrigen Hürden zugestimmt.

2) Paypal-Entscheidungen sind nicht willkürlich, wenn sich Paypal an seine eigenen AGB hält. Dass dieses Regelwerk nicht sehr überzeugend ist, mag sein. Aber solange es ein Regelwerk gibt, und man sich an das Regelwerk hält, kann man nicht von Willkür sprechen.
Sollte sich Paypal nicht an sein eigenes Regelwerk halten (z.B. ohne jeglichen Nachweis zugunsten des Käufers entscheiden), dann könnte man tatsächlich von Willkür sprechen. Aber in solchen Fällen wird Paypal auch sicher nicht klagen.

3) Weil mir keine Vorschrift bekannt ist, die das verbietet. Außerdem wird das BGB nicht "ausgehebelt" sondern dem Käufer werden durch Paypal zusätzliche, über das BGB hinausgehende Rechte zugebilligt. Weshalb sollte das grundsätzlich verboten sein?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat:
Sollte sich Paypal nicht an sein eigenes Regelwerk halten
Genau das bezweifle ich auf Grund eigener Erfahrungen und Fällen aus dem Bekanntenkreis. Die Entscheidungen wurden sogar wieder umgekehrt, wenn man das PP in der richtigen Form nachweist!
Die Schwächen im System werden von Betrügerern gezielt ausgenutzt. Das ist das eigentliche Problem. Der ehrliche Ebayer wird doppelt abgezockt und Betrüger machen den Reibach.

Der Käuferschutz ist an sich eine gute Idee um K mehr Vertrauen zu geben. Die Umsetzung ist grottenschlecht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


Zitat:
Die Schwächen im System werden von Betrügerern gezielt ausgenutzt. Das ist das eigentliche Problem. Der ehrliche Ebayer wird doppelt abgezockt und Betrüger machen den Reibach.
Der Käuferschutz ist an sich eine gute Idee um K mehr Vertrauen zu geben. Die Umsetzung ist grottenschlecht.

Das denke ich im Prinzip auch.

Ich glaube halt nicht, dass das Geschätsprinzip von Paypal als solches (mehr Rechte für den Käufer als es das BGB vorsieht) angreifbar ist. Das Argument "Paypal-Käuferschutz weicht vom BGB ab und ist daher illegal" ist zu kurz gesprungen.
Paypal macht sich aber (völlig unnötig) dadurch angreifbar, dass es seine eigene Idee (den Käuferschutz) intransparent und inkonsequent anwendet.
"Gut gedacht" ist halt noch lange nicht "gut gemacht".

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich will mich schon mal für den ganzen Input von euch bedanken, da habe ich einiges zu verarbeiten. Ich habe Paypal jedenfalls schon mal geschrieben, dass ich den Ausgleich meines Kontos ablehne und werde mich hier wohl wieder melden, wenn die Antwort von Paypal kommt.


Ich will aber auch noch mal kurz angeben, das die Entscheidung von Paypal tatsächlich recht willkürlich war oder zumindest für mich nicht verständlich, weil hier davon ausgegangen wird, das vorab irgendeine Beweislage über den Defekt des Artikels von Käuferseite vorgelegt wurde. Anhand des Konfliktverlaufes, der bei Paypal protokolliert wird, kann ich sehen, das dies nicht der Fall ist, da keine Bilder o. Ä. Vom Käufer bereitgestellt wurden.

Der Konfliktverlauf sieht in etwa so aus....

Käufer: Artikel teildefekt, weil Bauteil fehlt.

Ich: Bitte Bilder vom Defekt senden.

Käufer: ----

Ich: Allein auf der Behauptung ein Bauteil fehle, biete ich eine Teilrückerstattung (ca. 10% vom Kaufpreis) an, welche dem Wert eines komplett neuen Bauteils entspricht.

Käufer: Lehnt ab und will den gesamten Kaufpreis erstattet bekommen.

Paypal: Entscheidet zugunsten des Käufers, ohne Angabe von Gründen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Fall hat sich jetzt wie folgt entwickelt.

Ich habe den Artikel vom Käufer zurück erhalten. Der Grund für die Rücksendung, ein defektes Bauteil, hat sich als wahr erwiesen, allerdings mit dem Hintergrund das dieses Bauteil anscheinend vollständig fehlt, was beim Verkauf des Artikels mit großer Sicherheit nicht der Fall war.

Ich bin jetzt in der Situation auf der fehlerhaften bzw. unvollständigen Retourenware sitzen zu bleiben, ebenso wie auf dem Minus meines Paypal Kontos.

Laut Paypal Kundendienst bin ich dazu angehalten die Beschädigung von einer unabhängigen Partei (bspw. einem Sachverständigen) bescheinigen zu lassen. Das habe ich erst abgelehnt, weil ich mich darüber geärgert habe das dies nicht bereits vom Käufer verlangt wurde und ich auf die schnelle auch nicht wüsste, wem ich den Artikel vorlegen kann.

Ich habe mich dann aber doch dazu bereit erklärt den Artikel auf meine Kosten an einen Sachverständigen zu übergeben, der mit Paypal zusammenarbeitet bzw. von Paypal anerkannt wird.

Darauf kam als Antwort vom Kundendienst lediglich das Paypal als Onlineunternehmen dazu nicht in der Lage wäre. Stattdessen kam kurz darauf erneut die Aufforderung den Artikel von einer unabhängigen Partei begutachten zu lassen, sowie die Aufforderung eine Anzeige bei der Polizei gegen den Käufer aufzugeben. Wenn ich die entsprechenden Dokumente nicht vorlege, wird der Fall automatisch geschlossen.


Was sollte ich eurer Meinung nach jetzt tun?

Eine Anzeige gegen den Käufer machen, wegen eines fehlenden Bauteils im Wert von 30€ ?

Oder einfach nichts unternehmen und hoffen das es sich im Sand verläuft?

Weiß jemand, ob die Polizei bereit wäre, ein unabhängiges Gutachten oder Statement zur Beeinträchtigung der Ware zu machen ohne dabei gleich den ganzen Bohei einer Anzeige lostreten zu müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Weiß jemand, ob die Polizei bereit wäre, ein unabhängiges Gutachten oder Statement zur Beeinträchtigung der Ware zu machen

Ganz sicher nicht.
Zum einen ist es schlicht nicht deren Aufgabe, zum anderen sind das keine Sachverständigen für irgendwelche Waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das wird ja immer lustiger

Zitat:
Laut Paypal Kundendienst bin ich dazu angehalten die Beschädigung von einer unabhängigen Partei (bspw. einem Sachverständigen) bescheinigen zu lassen.
Das hört sich an, als ob Du den Beweis erbringen sollst. das Du ein fehlerhaftes Gerät verschickt hast. Schräger geht es doch wohl nicht ... Den Diebsathl des Teiles wird man nicht beweisen können.
Eigentlich müsste man das Teil wieder einbauen und sich dann die einwandfreie Funktion von unabhängiger Stelle bestätigen lassen, d.h. das der Käuferschutz unberechtigt beansprucht wurde. Da möchte ich dann gerne mal die Reaktion von PP sehen :grins:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja total quatschig.

Wenn das Teil nicht fehlen würde, dann hätte Paypal ja gar nicht zugunsten des Käufers entscheiden dürfen. Die Aufforderung jetzt nachzuweisen, ob das Teil tatsächlich fehlt, ist schlicht paradox und darauf zurückzuführen das Paypal sich nicht ansatzweise die Mühe gemacht hat, die Sachlage zu überprüfen bevor Sie dem Käufer eine Rückzahlung auf meine Kosten gewährt haben.


Ich war übrigens gegen meine Überzeugungen heute bei der Polizei um Anzeige zu erstatten; einfach um Paypals Anforderungen zu genügen. Die konnten aber gar keine Anzeige aufnehmen weil das eine Sache fürs Zivilrecht darstellt und nicht für die Straffverfolgung. Ich habe Paypal jetzt um neue Instruktionen gebeten, mal sehen was die sich jetzt einfallen lassen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Wenn das Teil nicht fehlen würde, dann hätte Paypal ja gar nicht zugunsten des Käufers entscheiden dürfen.

Ernsthaft? Willkommen in der Welt des normalen Painpal Wahnsinns ...



Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung, BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Orientierung gesehen denn als verbindliches Regelwerk.



Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn "Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt ...


Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.



Da ein Painpal-'Urteil' aber keine Auswirkung auf die Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Käufer/Verkäufer immer noch der normale juristische Weg offen.



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2x Hilfreiche Antwort

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