Pc über ebay verkauft, Kunde möchte nach über einem Monat Geld zurück

3. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pc über ebay verkauft, Kunde möchte nach über einem Monat Geld zurück

Hallo zusammen. Das ist mein erster Beitrag und bräuchte Hilfe. Ich habe über eBay meinen, nachweislich, funktionierenden pc versteigert. Der Käufer kommt mir mittlerweile sehr seltsam vor. Als erstes schrieb er mir, nachdem der Rechner schon einen Tag bei ihm war, das ein RAM Modul fehlen würde. Als ich ihm sagte, das dieser bei Versand komplett war und dies meine Freundin auch bezeugen kann, hat er den RAM riegel doch plötzlich im Rechner gefunden. Wohl bemerkt, daß Seitenteil ist komplett aus Glas! Es würde wohl am Transport liegen, das der rausgefallen ist. Aber jeder der schonmal was am computer gemacht hat weiß, daß der RAM fest verklipst ist und man damit sogar den gesamten Computer anheben könnte. Kurz danach hätte die Festplatte nicht funktioniert, welche neu ist. Ich bot ihm an, diese zu tauschen, da noch Garantie drauf ist. Da kam keine Antwort mehr,außer das er gerne die Rechnungen haben möchte, welche er auch dann bekam. Jetzt, etwas mehr als einen Monat, funktioniert der Rechner angeblich überhaupt nicht mehr und er möchte sein Geld zurück. Angeblich wäre der Rechner nicht richtig verpackt gewesen. Was aber nicht stimmt und ich auch belegen kann. Ich habe die Rücknahme natürlich verweigert und angeboten, mir den Rechner mal anzuschauen. Allerdings beschleicht mich der Verdacht, daß der mich abzocken will und ich weiß, daß der Rechner einwandfrei funktionierte und ich auch nicht nachvollziehen kann, was zwischenzeitlich damit passiert ist. In der Auktion habe ich auch Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Aber Paypal hat das Geld jetzt von meinem Paypal Konto abgezogen.
Was kann ich denn nun machen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

privat verkauft?

Zitat:
Was kann ich denn nun machen?
Wenn privat verkauft, dann dem Käufer umgehend eine Frist via Einschreiben zwecks begleichung des Betrages senden, mit Fristsetzung.

Bei verstreichen der Frist einen Mahnbescheid beantragen...

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#2
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke für die Antwort. Ja das wurde privat verkauft unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung und ebay kann ich erst ab dem 10.10. einschalten. So lange werde ich wohl mit meinem Paypal Konto in den miesen stehen...

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Woeso warten bis zum 10.?

EBA> wird sich da nicht kümmern. Die Poststellen haben Morgen geöffnet, einfach Morgen eine zahlungsaufforderung an den K senden und ihm unmissverständlich klar machen, dass der Betrag eingeklagt wird, bei nichtzahlung...

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#4
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich ausdrücklich in meiner Beschreibung die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen habe und auch belegen kann, das dieser Rechner bei mir in einem einwandfreien Zustand war. Laut eBay Richtlinien, was ich eben gelesen habe, sollte die Sache dann eigentlich gegessen sein, sobald ich die einschalte und dann sollte ich auch das Geld auf mein PayPal Konto wieder zurück bekommen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Stefang1984):
sobald ich die einschalte und dann sollte ich auch das Geld auf mein PayPal Konto wieder zurück bekommen.
Dann mach es eben so, wenn du meinst, die kümmern sich.
Zitat (von Stefang1984):
auch belegen kann, das dieser Rechner bei mir in einem einwandfreien Zustand war.
Wie kannst du das beweisen?
Zitat (von Stefang1984):
Angeblich wäre der Rechner nicht richtig verpackt gewesen. Was aber nicht stimmt und ich auch belegen kann
Und wie kannst du das beweisen?
Zitat (von Stefang1984):
mit meinem Paypal Konto in den miesen stehen...
Na und?

Zitat (von Stefang1984):
Ich bot ihm an, diese zu tauschen, da noch Garantie drauf ist. Da kam keine Antwort mehr,außer das er gerne die Rechnungen haben möchte, welche er auch dann bekam.
Ohne Gewährleistung und Garantie? Bitte entscheide dich doch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Weil ich ausdrücklich in meiner Beschreibung die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen habe und auch belegen kann, das dieser Rechner bei mir in einem einwandfreien Zustand war.
Interessiert EBAY un PP nicht nicht wirklich.

Zitat:
sobald ich die einschalte und dann sollte ich auch das Geld auf mein PayPal Konto wieder zurück bekommen.
Dich Chance auf nen 6er im Lotto dürfte da grösser sein.

PP ist dafür bekannt, dass es sich nicht an deutsche Gesetze hält, solltest du bestimmt auch schon gelesen haben.

Du kannst auch abwarten und EBAY "machen" lassen.

An Fristsetzungen solltest du dich aber dann trotzdem halten, auch wenn du gemerkt hast, dass EBAY dir nicht weiterhelfen wird. Du kannst ja nach erfolglosen Gesprächen mit denen deinem K die Frsit zur Zahlung setzen, oder halt auch gleich...

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#7
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja falls wieder erwarten es schlecht für mich ausgeht, werde ich das dann machen und mich auch an einen Anwalt wenden. Aber rein rechtlich sollte ich doch auf der sicheren Seite sein?! Und da kann eBay und Co sich auch nicht einfach so rauswinden....

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Stefang1984):
und mich auch an einen Anwalt wenden.
Und diesen auch bezahlen. Ja, das kannst du gern machen.
Zitat (von Stefang1984):
Und da kann eBay und Co sich auch nicht einfach so rauswinden....
Bitte lies nochmal in Ruhe nach, wo ebay involviert ist.

Du kannst ebay nicht beweisen, was und wie du losgeschickt hast. Auch nicht, was beim K ankam.
Vergiss deine Ideen.

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#9
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann daher beweisen das der Rechner in Ordnung war und auch richtig verpackt, weil ich einmal ein Problem mit Hermes hatte und das Paket verschwunden war,was Gott sei dank dann aber wieder aufgetaucht ist, nachdem ich es beschreiben konnte. Seitdem mache ich immer Bilder vor dem einpacken und wenn ich es verschicke. In diesem Fall habe ich sogar noch ein kurzes testvideo vom Rechner gemacht und 1 Bild von einem Belastungstest war auch mit bei den Bildern der Auktion dabei. Des Weiteren kann meine Lebensgefährtin auch alles bezeugen.
Der Käufer hat mir Bilder geschickt, nachdem der Rechner ankam. Im ersten Bild, wo der RAM riegel fehlt und nachdem dieser auf wundersame Weise wieder aufgetaucht ist. Lustigerweise ist dieser RAM riegel, als dieser sich löste, nicht wie man erwarten würde, nach unten gefallen, sondern nach links oben. Direkt von Anfang an war es komisch.... Und da ich ja versuche, noch freundlich zu bleiben, habe ich ihm, als dann die Festplatte angeblich nicht funktionierte, angeboten, diese zu tauschen, da diese noch Garantie hat. Mehr nicht. Aber ich denke, ich werde morgen einen Anwalt aufsuchen.... Lieber 50 Euro an den Anwalt als fast 800 Euro weg.
Danke schonmal für eure Hilfe. Werde auf jeden Fall mal mitteilen, was draus geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Was willst du jetzt mit einem Anwalt? Momentan bezahlst du diesen noch selber!

Wie schon gesagt, sende deinem K ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung. In dem Fall sollten auch 7 Tage genügen, statt 14.

Wenn dann nichts passiert ist, ab dann kannst du entweder wie schon geschrieben einen Mahnbescheid beantragen, oder du gehst zu einem Anwalt. Ab da dann laufen die Kosten für den K zusammen.

Aber wenn du willst, gib jetzt halt Geld für nen Anwalt aus, die dürften aber die 50Euro überschreiten...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Stefang1984):
In der Auktion habe ich auch Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

Mit welchem Wortlaut und wie oft hat man den schon verwendet?



Zitat (von Anami):
Ich bot ihm an, diese zu tauschen, da noch Garantie drauf ist.

Oh Oh ...



Zitat (von Stefang1984):
Laut eBay Richtlinien, was ich eben gelesen habe, sollte die Sache dann eigentlich gegessen sein, sobald ich die einschalte und dann sollte ich auch das Geld auf mein PayPal Konto wieder zurück bekommen.

Ja, versuchen kann man es sicherlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut, so wie ich es auch mal gelesen hab wie man es formulieren soll, war:
Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung.

Mit so ziemlich dem selben Wortlaut wird es auch von eBay empfohlen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Stefang1984):
Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung.

Wenn man den nur einmal verwendet hat, ist das ok.
Bei mehrmaliger Verwendung ist das rechtswidrig und damit nichtig. Bedeutet man hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung an der Backe.



Zitat (von Stefang1984):
Mit so ziemlich dem selben Wortlaut wird es auch von eBay empfohlen.

Wenn das so wäre, dann sieht man mal wieder wie ignorant eBay gegenüber gesetzlichen Regelungen ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei mehrmaliger Verwendung ist das rechtswidrig und damit nichtig. Bedeutet man hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung an der Backe.


Das behauptest du immer wieder, kannst aber immer noch kein einziges Urteil zitieren, indem ein Privat-VK schon mal zu Gewährleistung verurteilt wurde, weil sein Ausschluß mit dieser Begründung unwirksam sei.

Zitat (von Stefang1984):
Es würde wohl am Transport liegen, das der rausgefallen ist. Aber jeder der schonmal was am computer gemacht hat weiß, daß der RAM fest verklipst ist und man damit sogar den gesamten Computer anheben könnte


Doch, das geht. Wenn der von vornherein nicht perfekt zugeklipst war, zum Beispiel. Außerdem sind diese Plastikteile auch nicht sonderlich stabil.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das behauptest du immer wieder, kannst aber immer noch kein einziges Urteil zitieren,

Und? Gesetzliche Regelungen gelten auch ohne das einer verurteilt wurde.


Die hatten wohl alle gute Anwälte, welche den Verkäufer über die überaus niedrige Erfolgsaussicht aufgeklärt haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bot ihm an, diese zu tauschen, da noch Garantie drauf ist.
Nur weil das bereits 2x kritisiert wurde: Das war überhaupt nicht tragisch, selbst wenn du es wirklich Garantie genannt hast (es hört sich aber eh so an als wäre der zweite Satzteil nur eine Begründung für uns).
Denn es ging dabei natürlich nicht im den ganzen PC, sondern nur um die Festplatte.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stefang1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, richtig. Vom ganzen PC war keine Rede.

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