Portokosten bei Widerruf EBAY-Kauf

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
dodomaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Portokosten bei Widerruf EBAY-Kauf

Ich habe innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf den bei einem ebay-Händler gekauften Artikel zurückgeschickt und den Händler vorher auch per e-mail informiert, dass mir der Artikel nicht gefällt und ich ihn daher zurücksenden werde. Ich schrieb dem Vh auch, dass ich die Rücküberweisung des Kaufbetrags zzgl. der Portokosten für die Sendung zu mir und zurück zum Händler erwünsche. Jetzt erhielt ich die Rücküberweisung des Kaufbetrags ohne die Portokosten. Ist der Händler im Recht, wenn er die Portokosten nicht zurückerstattet und was kann ich tun, um ihn zur Rücküberweisung zu bewegen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Wenn der Warenwert unter 40,00 Euro lag, gehen die Portokosten zu Lasten des Käufers.

Ab 40,00 Euro dann, muss der Händler dann die Portokosten mit zurück erstatten.

-----------------
"Gruß
Campa"

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#2
 Von 
MKausG
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Wenn der Warenwert unter 40,00 Euro lag, gehen die Portokosten zu Lasten des Käufers.


Sofern dies dem Käufer vor Vertragsabschluß bekannt war...

War es bekannt (siehe z.B. AGB)?

MfG

Marcus

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#3
 Von 
dodomaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja, diese Klausel in den AGBs war mir bekannt. Allerdings beträgt der Warenwert über 70 Euro und trotzdem werden die Portokosten unterschlagen....was kann ich hier tun? Soll ich mit dem Anwalt drohen? Eine Frist zur Überweisung der Portokosten habe ich dem Händler bereits gesetzt. Gemeldet hat er sich aber noch nicht....

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#4
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn der Warenwert unter 40,00 Euro lag, gehen die Portokosten zu Lasten des Käufers.

ist das immer so?
wenn man was im versandhandel bestellt, muß man seit einiger zeit die portokosten für die hin und rücksendung tragen. egal ob sie über oder unter 40 euro liegen. ich hatte da mal so ein schreiben von neckermann bekommen.

oder verhält sich die sache da anders?

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nicht alle gerichte urteilen so,gerade bei Nichtgefallen kann der käufer auf den portokosten sitzenbleiben ( gottseidank)

-----------------
"kampf den borg"

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#6
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Kosten der Rücksendung nach Widerruf können dem Käufer auferlegt werden, wenn der Bestellwert unter 40,- liegt. Das ist aber nicht der Normalfall, sondern gilt nur, wenn dies Vertraglich vereinbart wurde. Hier dürfte kaum ein Gericht anders urteilen, weil das ausdrücklich so im Gesetz steht. Dafür kann man auch bei Nichtgefallen keine Ausnahme machen, weil das genau der Fall ist, auf den diese Regelung zugeschnitten ist.

Ob der Käufer die Kosten der Hinsendung, also die ursprünglichen Versandkosten, nach einem Widerruf zurück erhält, ist noch umstritten. Ich meine ja, das sehen aber viele anders.

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#7
 Von 
dodomaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, katzekloh, ja, das sehe ich auch so. Jetzt hat mir der Verkäufer telefonisch mitgeteilt, dass er mir zusätzlich seine ebay-Kosten abgezogen hat. Auch diese werde ich von ihm zurückverlangen, da es sich nicht um einen Privatverkauf sondern um einen Händlerkauf gehandelt hat. Ferner erklärte er mir, dass er die Frist zur Rücküberweisung (gestern abgelaufen) nicht einhalten konnte, da er zur Zeit keinen Zugang zum Internet habe (er ziehe zur Zeit um und die Telekom habe ihm die Telefonleitung gekappt...). Daraufhin habe ich ihm eine Fristverlängerung bis nächsten Freitag zugestanden. Aber - wie gesagt - kann ich dem Händler jetzt mit einem Anwalt drohen (übernimmt überhaupt ein Anwalt einen Fall mit einem so geringen Streitwert)? Liebe Grüsse, Doris

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#8
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@dodomaus

ab in den nächsten Schreibwarenladen, Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und ab zum Gericht damit.

Steffen

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#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Dann aber auch gleich zweimal Porto unter Berufung auf BGH einfordern :) + Kaufpreis - wenn schon denn schon ...

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#10
 Von 
dodomaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, psst, wie lautet denn das entspr. BGH Urteil, auf das ich mich berufen kann und wo finde ich es? Liebe Grüsse und Danke für die Infos!! Doris

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#11
 Von 
sowieso123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 111x hilfreich)

hallo,
auch wenn es nicht zu `recht oder unrecht` passt, möchte ich doch gerne auch etwas dazu sagen.
wenns nach mir gehen würde, würde jeder käufer seine porto kosten bei nichtgefallen selbst tragen müssen. egal welche höhe der verkaufspreis hat.
@ dodomaus was denkst du eigentlich, wie viel der verkäufer bei 70 euro umsatz verdient oder verdient hätte??? und nur weil es DIR nicht gefällt, soll er auch noch kosten auf sich nehmen? :kotz:
kommt mal runter von eurer quelle und otto versand `wenns mir nicht gefällt, schick ichs halt zurück` mentalität. am besten noch verschieden farben oder größen bestellen. zurücksenden kostet ka nix. super. auch wenns bei beträgen ab 40 euro rechtens sein sollte. wenn ich mein bei real gekauften fernseher zurück geben möchte, muss ich auch mit meinem auto, mit meinen spritkosten da hin fahren und ihn auf die theke stellen. wer zahlt am ende die kosten?
grüße
mf

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#12
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

@sowieso123

Nun.. vielleicht würde es ja helfen, wenn man künftig Kaufmann sein müsste, um gewerblich Handel treiben zu dürfen...

Was ich sagen will... die gesetzlichen Bestimmungen sind jedem Händler bekannt (sollten bekannt sein).

Es ist offenkundig nicht das Problem des Verbrauchers, wenn der Händler nicht in der Lage ist, seine Preise zu kalkulieren.

Im übrigen und zur konkreten Sache. Schriftlich zur Zahlung auffordern und Mahverfahren androhen, Formular für Mahnbescheid kaufen und Mahnbescheid beantragen. Wäre sehr ärgerlich, für runde 5 Euro ein gericht zu bemühen, aber warum sollte man auf sein eindeutiges Recht verzichten.

Persönlich würde ich dem Verkäufer sogar eine Betrugsabsicht unterstellen wollen, schließlich ist ihm die Rechtslage bekannt. Der spekuliert doch nur drauf, dass niemand wegen so einer kleinen Summe ärger macht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sowieso123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 111x hilfreich)

logisch ist es nicht das problem des verbrauchers. er wird ja unsinniger weise vom gesetzt geschützt. nur weil es ihm/ihr jetzt auf einmal doch nicht gefällt.
und es ist mit sicherheit auch nicht der händler, der nicht rechnen kann. der preiskampf ist ja gerade bei ebay sehr groß. ein großes versandhaus verschmerzt solches vorgehen. ich finde es einfach unverschämt, egal ob rechtens oder nicht, ware auf händlers kosten zurücksenden wollen, nur weil es einem nicht gefällt. ist das produkt minderwertig oder hat fehler...kein problem. doris alias dodomaus soll sich doch gerade mal in die lage des verkäufers versetzen. ich denke sie wäre die erste, die bei der gesetzgebung in die luft gehen würde und nicht bereit wäre andere leute ihre portokosten zu übernehmen. und wegen so ein paar euro, so ein geschütz aufzufahren....lächerlich.

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Rücksendeksoten regelt §355 BGB mit der 40,- Euro Schwelle.

Finde ich auch vollkommen ok, DENN wenn ein Artikel im Netz angeboten wird, hat der Käufer keine Möglichkeit diesen Artikel zu testen. Ausnahmen (Parfum etc etc. was man vorher anderwo testen kann). Darum ist das Gesetz ja so ausgelegt. Käuferfreundlich!

Der Kunde kann 2 Wochen ohne Gründe den Kazfvertrag wieerrufen und die Ware zurücksenden. Diese sollte sich aber im Originazustand befinden, ansonsten hat der VK Rechte Abnutzungsgebühr zu verlangen.

Also Meister, Porto über 40 Euro Verkäufer. Aber deswegen 4,90 nen Streit anfangen is übel. Ebay informieren das er sich nicht ans Gesetz hält, Ihn nocheinmal abmahnen, notfalls schlecht bewerten und schlimmsten Fall Porto selbst zahlen und die Sache schnel vergessen.

Habe gestern auch einen DVB-T Receiver rückgesendet. Habe per Mail um eine Paketmarke gebeten, diese kam prompt an und Paket ging zurück wegen nichtgefallen. Mal schauen wie lange nun die Erstattung dauert. Wahrscheinlich monate.

mfg
paddy

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Powerseller

*Hinsendekosten gibbet nicht zurück, das BGB ist danach auszulegen das die beidseitig gewährten Leistungen zurückzugeben sind.Hinversandkosten ist eine verbrauchte Leistung und kann vom Verbraucher praktisch nicht zurückgegeben werden.*

Das sieht aber zumindest das LG Karsruhe anders:

<a href="http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce62-LGKarlsruhe-10-O-794-05.htm">http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce62-LGKarlsruhe-10-O-794-05.htm</a>

@sowieso123

Meinst du dodomaus wird dir nach fast drei Jahren noch antworten?



-- Editiert von normi am 16.05.2007 10:15:42

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#18
 Von 
der-fliegende-robert
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

nun können sie sich einen Anwalt nehmen und versuchen die Posrtokosten ca. 3,80 zurückzubekommen

Versuch macht kluch (AG Gütersloh, 25.05.2005, 10 C 314/05 , Hinsendekosten sind zu erstatten)

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@sowieso 123

Ich finde es sehr verkaufsfördernd, daß der Kunde bei Nichtgefallen keine Portokosten zahlen muß. Viele würden nämlich abgeschreckt werden wenn man blind etwas auf eine Annonce kaufen müßte. Die enstehenden Kosten gehören also in eine Preiskalulation. Ich finde die Regelung so i.O. . Klar ärgert man sich darüber wenn etwas zurückkommt, aber letztendes kann ich sagen, daß es die Kundschaft zu schätzt, daß sie die Ware ausprobieren kann. Meine Rücklaufquote wegen Nichtgefallen liegt unter 1%!!!!! Ich bin selber online Händler. Wenn man also keinen Schrott verkauft, dann hat man eigentlich auch nichts zu befürchten.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Armin96
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:Jetzt hat mir der Verkäufer telefonisch mitgeteilt, dass er mir zusätzlich seine ebay-Kosten abgezogen hat.

Die Ebay Gebühren für den Verkauf kann sich der Verkäufer ganz einfach von Ebay erstatten lassen in dem er dennen mitteilt das ihr den Kauf nicht abgeschlossen habt.

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