Premiere-Abmahnungen

14. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Premiere-Abmahnungen

Hallo,

vor einiger Zeit gab's hier einen Thread, weil eine Anwaltskanzlei in großem Stile ebay-Verkäufer abmahnte, weil sie ein Programmiergerät verkaufen wollten, daß angeblich irgendwelche Rechte der Firma Premiere verletzt haben soll. Die entsprechenden Kostennoten der Kanzlei lagen zwischen 500 und 1500 Euro. Hunderte Abgemahnte haben gleich bezahlt, einige wenige die einstweilige Verfügung des Gerichts abgewartet und dann das Doppelte bezahlt.
Nun meine Frage: angenommen der z.B. 1000. Abgemahnte zieht vor Gericht und dieses stellt per Urteil fest, daß die Kanzlei zu Unrecht Massenabmahnungen verschickt hat, dann muß dieser Abgemahnte die Kostennote ja wohl nicht bezahlen und die Kosten seines eigenen Anwalts ebenfalls nicht. Was ist aber mit den "alten" Abgemahnten, deren Abmahnungen ja ebenfalls unrechtmäßig waren? Können diese Abgemahnten aufgrund dieses Urteils die Rückgabe des bereits an die Abmahnkanzlei gezahlten Geldes verlangen? Eventuell auch die an den eigenen Anwalt gezahlten Beträge von dieser Kanzlei zurückfordern? Oder sind alle Vorgänge, die vor dem betreffenden Gerichtsurteil liegen, gar nicht mehr von Bedeutung?

Viele Grüße

WoMo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Bin in dieser Hinsicht kein Experte - vermute aber, dass die bereits gezahlten nur eine Chance haben, wenn unter vorbehalt gezahlt wurde.

Aktuell ist ja das Urteil über die Spekulationssteuer gefallen. Diejenigen, die bereits gezahlt haben, sehen davon nichts wieder.

Aber wie gesagt: Nur ne Vermututng!

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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