Ich hätte mal eine Frage, ich habe bei einer "Privatperson" bei ebay eine neue Jacke ersteigert. Nun ist die Jacke nicht lieferbar und der Verkäufer hat dies schon klein in seiner Artikelbeschreibung angedeutet mit " Lieferzeit von bis zu einer Woche"
Nun, eine Privatperson, die innerhalb von 6 Wochen knapp 45 neue Artikel (hauptsächlich hochpreisige Jacken) verkauft, besitzt doch nicht mehr den Status einer "Privatperson". Ein paar Bewertungen deuten auch darauf hin, dass es sich nicht immer um Originale handelt, was die Bekleidung angeht.
Wenn einer derartige Mengen verkauft, dann kauft er die Ware doch scohn mit einer Gewinnerzielungsabsicht ein und handelt doch dann nicht mehr "privat", sonderen gewerblich. Demnach müsste er doch auch Steuernummer,Widerrufsbelehrung, Impressum und ähnliches angeben.
Wie seht ihr das?
Demnach ist dohc auch dieser zusatz mit der Lieferzeit nicht rechtens? Ich warte nun schon bald zwei Wochen auf die Jacke und sie konnte laut Aussage des Verkäufers immer noch nicht geliefert werden.
gruß
Privat oder Gewerbsmäßiger Status?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



-Frist setzen und dann das Geld zurück verlangen
oder
-wenn du unbedingt die Jacke haben möchtest, Frist setzen bis wann du die Jacke haben möchtest, das wäre dann sein Problem, wie er sie besorgt.
Meiner Meinung nach ist er als gewerbsmäßiger Händler anzusehen, da er alle Kriterien dafür erfüllt. Er verkauft Neuware und große Mengen. Das Kriterium der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt er auch
Normalerweise müsste man so Verkäufer dem Finanzamt und Ebay melden. Wenn er dann noch Plagiate verkauft auch noch wegen Markenpiraterie bei der Firma sowie auch bei der Polizei wegen Betrug .
Mir ist mal etwas ähnliches passiert, dass ich einen Louis Vuitton Koffer ersteigert hatte, der gefakt war, von daher reagiere ich etwas sensibel auf dieses thema
viele grüße
james
--- editiert vom Admin
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Hallo
ja er hat aber meist gleiche Artikel, die er verkauft. Es handlet sich hauptsächlich um Jacken und einige Bewertungen deuten daraufhin, dass die Ware nicht original sei.
Das Wort "dauerhaft" ist m.M. nach schwer zu definieren. Dennoch denke ich nicht ,dass sich der Ebayer über seinen Status, den er sich selber setzt, defniniert, sondern ausschließlich durch die Art, wie er bei Ebay, im wahrsten Sinn des Wortes, "handelt".
Es ist doch nciht üblich,dass eine Privatperson innerhalb von sechs Wochen ca. 45 neue Jacken verkauft
"Eine Gewinnerzielungsabsicht ist juristisch gesehen für eine Gewerblichkeit unerheblich"
wie ist das gemeint? eventuell so, dass ein Verein auch gewerblich handeln kann ohne dabe Gewinne zu erzielen?
viele grüße
--- editiert vom Admin
Es ist doch nciht üblich,dass eine Privatperson innerhalb von sechs Wochen ca. 45 neue Jacken verkauft
Da hast du Recht!
Gewinnerzielungsabsicht ALLEINE ist nicht entscheidend.
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
http://pages.ebay.de/help/sell/business/businessaccount.html
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