Hallo und guten Tag,
ich bin bei eBay
einem Betrügert aufgesessen und würde nun gerne Wissen was zu tun ist.
Ich habe 2 Tickets im Wert von 300 Euro angeboten. Die Tickets wurden innerhalb von 10 Minuten mit der Versandoption "Deutsch Post Brief" verkauft und schon am gleichen Tag per Paypal bezahlt. Ich habe mir einen Blickdichten Umschlag besorgt, die Karten zusätzlich eingefalltet um sie unkenntlich zu machen und meinem Postboten übergeben.
2 Tage nach dem Versand finde ich einen Konflikt in meinem PayPal Konto. Mein Geld ist gesperrt. Ich frage nach was das soll. Ich erhalte zu Antwort die Karten wären noch nicht eingegangen. Ich schreibe an Paypal das der Versand erst 2 Tage her ist, dennoch wird bereits am 3 Tag dem Käufer der Betrag zurücküberwiesen.
Meine 300 Euro, meine Tickets und 42 Euro Auktion/Ebaysgebühr sind nun weg.
Ich habe mit Ebay telefoniert. Die geben mir Recht das der Käufer nach § 447 BGB
und §5 Ebay-Benutzerrichtlinien selber für den Transport haftet. Paypal hingegen sieht das anders. Sie erklären zwar, das hier etwas zu schnell gehandelt wurde, sagen ich hätte einen versicherten Versand wählen müssen um in den Verkäuferschutz zu gelangen.
Nach BGB 447 darf ich gar nicht von der gewählten Versandart abweichen.
Ich gehe von Betrug aus, da meine Tickets keinesfalls die günstigen im Angebot ware, der Käufer extra den Briefversand gewählt hat und sich offensichtlich sehr gut mit dem Paypal-System auskennt.
Frage 1:
Ich würde gerne durch die Polizei feststellen lassen ob der Käufer am Veranstaltungszeitpunkt Zuhause ist und ob und von wem die Tickets genutzt werden. (Die Tickets sind nummeriert und enthalten einen Individualcode). Um den Betrug nachzuweisen. Geht soetwas?
Frage 2:
Wie setze ich mein Recht zumindest auf den Kaufpreis nach §447 BGB
durch. Ich habe zwei Zeugen das der Brief abgegeben wurde. Meine Frau und den Postenboten. Sowie eine Quittung. Wegen 300 Euro möchte ich nicht undbedingt zu einem Anwalt, weil das Geld schon nach der Erstberatung weg ist. Wie gehe ich selber vor? Stichpunkt würden schon reichen.
###########################§ 447 BGB
###############################
Gefahrübergang beim Versendungskauf.(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
#################################################################
Privatauktion: Ware verschickt Geld zurückgebucht!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:<hr size=1 noshade>Ich gehe von Betrug aus, da meine Tickets keinesfalls die günstigen im Angebot ware, der Käufer extra den Briefversand gewählt hat und sich offensichtlich sehr gut mit dem Paypal-System auskennt . <hr size=1 noshade>
Das ist wohl zutreffend, es stellt sich aber die Frage, warum du dich mit diesem Zahlungssystem, das du freiwillig anbietest, das voller Tücken und Fallen ist, es wurden schon Hunderttausende betrogen, nicht auskennst?
Wenn du PayPal anbietest, darf es eine Option "unversicherter Versand" oder besser "Versand ohne Einlieferungsquittung" gar nicht geben, es sei denn es handelt sich um einen sehr preiswerten Artikel (bis EUR 25,00).
Im Übrigen interpretierst du § 447 Abs. 2 BGB nicht richtig, auch ein "eingeschriebener Brief" ist ein Brief - und du hättest deinen Versandnachweis gehabt. Im Übrigen stellt § 447 Abs. 2 BGB darauf ab, dass aus diesem Abweichen ein Schaden für den Käufer entstanden sein muss, ein solcher ist bei versichertem Versand noch nicht einmal denkbar... Umgekehrt wäre es beachtlich, wenn nämlich ein versicherter Versand vereinbart gewesen wäre und du unversichert verschickt hättest und die Sendung wäre verloren gegangen.
Aber jetzt zu PayPal:
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
1.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.
2.
3.2. Der Verkäufer beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.
3.
3.3. Der Verkäufer hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].
4.
3.4. Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
5.
3.5. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vor.
1.
* Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
* Falls der Verkäufer dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann der Verkäufer alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
3.6. Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails“ angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.
3.7. Der Verkäufer hat den Artikel zeitnah nach Zahlungseingang versandt; diese Frist beträgt in der Regel sieben Tage. Wenn die Lieferfrist bei vorbestellten oder erst angefertigten Artikeln davon abweicht, muss der Verkäufer nachweisen, dass er dies in seinem Angebot bzw. den Lieferbedingungen dem Käufer mitgeteilt hat.
Das sind die Mindestvoraussetzungen, ist eine davon nicht gegeben, stehst du bei PayPal als Verkäufer im Regen. Und selbst wenn alles eingehalten wurde, gibt es noch zig Möglichhkeiten, mit PayPal Geld und Ware zu verlieren.
Also: Niemals mit PayPal etwas versenden ohne Versandbeleg, da kann der Käufer bitten und betteln, wie er will. Du siehst, was dabei herauskommt.
Natürlich deutet vieles daraufhin, dass der Käufer hier gezielt vorgegangen ist, war ja auch verlockend. Deshalb hat er auch schon nach 2 Tagen eine Käuferbeschwerde gemeldet, weil er wollte, dass das Geld sofort eingefroren wird, du solltest gar nicht erst die Möglichkeit haben, es auf dein Konto transferieren zu können. Das macht es unbedingt leichter für ihn.
Du solltest dich spätestens jetzt intensiv mit PayPal befassen.
http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mit Ebay telefoniert. Die geben mir Recht das der Käufer nach § 447 BGB und §5 Ebay-Benutzerrichtlinien selber für den Transport haftet. Paypal hingegen sieht das anders. Sie erklären zwar, das hier etwas zu schnell gehandelt wurde, sagen ich hätte einen versicherten Versand wählen müssen um in den Verkäuferschutz zu gelangen. <hr size=1 noshade>
Richtig, nur spielt hier eBay keine Rolle, es geht nur um PayPal. Davon abgesehen, solltest du eine Ware mit diesem Wert immer nachvollziehbar (Online-Tracking) und versichert verschicken. Aus eigenem Interesse.
Auch wenn das Versandrisiko nach § 447 BGB zu Lasten des Käufers geht, hast du im Zweifel zu beweisen, dass du die Ware überhaupt versendet hast - immer. Und das ist oft gar nicht möglich, nicht immer hat man einen Zeugen, der bezeugen kann, dass wie hier die Tickets in dem Briefumschlag waren, dass dieser auch richtig adressiert war und auch bei der Post eingeliefert wurde (!). Insofern ist eine Einlieferungsquittung fast immer zwingend notwendig, Risiko hin, Risiko her.
quote:<hr size=1 noshade>Frage 1:
Ich würde gerne durch die Polizei feststellen lassen ob der Käufer am Veranstaltungszeitpunkt Zuhause ist und ob und von wem die Tickets genutzt werden. (Die Tickets sind nummeriert und enthalten einen Individualcode). Um den Betrug nachzuweisen. Geht soetwas? <hr size=1 noshade>
Das kann natürlich nicht funktionieren, im Grunde ist bis jetzt ja nur ein Verdacht deinerseits im Raum, die Tickets können ja auch wirklich nicht angekommen sein, die Polizei wird eh raten, noch abzuwarten, bis dahin ist das Ereignis (Konzert, Spiel) vielleicht längst vorbei. Und dieser Aufwand würde ohnehin nicht möglich sein, nicht bei dieser Sachlage und nicht bei dem Preis der Tickets.
Und vielleicht hat der Käufer die Tickets längst anonym weiterverkauft, es wäre ohnehin nur eine vage Möglichkeit, ob der sich selbst dahin setzt, wird zweifelhaft sein.
quote:<hr size=1 noshade>Frage 2:
Wie setze ich mein Recht zumindest auf den Kaufpreis nach §447 BGB durch. Ich habe zwei Zeugen das der Brief abgegeben wurde. Meine Frau und den Postenboten. Sowie eine Quittung. Wegen 300 Euro möchte ich nicht undbedingt zu einem Anwalt, weil das Geld schon nach der Erstberatung weg ist. Wie gehe ich selber vor? Stichpunkt würden schon reichen. <hr size=1 noshade>
Du kannst nur den Rechtsweg beschreiten und hoffen, dass ein Richter dir und deinen Zeugen Glauben schenkt, wenn der Käufer vorher nicht einlenken sollte.
Auch bei PayPal Käufen und Verkäufern gilt das Gesetz. PayPal befindet nach eigener AGB "nur" über den Käuferschutzantrag, der Rechtsweg steht beiden Beteiligten - Verkäufer und Käufer offen.
6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE
Das ist deine einzige Chance!
Einwurfeinschreiben, Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt, zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. Ist die Frist verstrichen, befindet sich der Käufer in Verzug. Anschließend kannst du einen Mahnbescheid beantragen, widerspricht der Käufer, musst du klagen.
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-- Editiert am 15.12.2009 20:38
Danke, der letzte Satz ist sehr Aufschlussreich.
Ich habe nun von der Post einen rechtskräftigen Beleg über die Übergabe des Schreibens an die Post erhalten. Mit Datum, Unterschrift und all dem.
Und nein ein "Deutscher Post Brief" ist ein Produktname der Deutschen Post und kann nicht uminterpretiert werden als Einschreiben o.ä..
Ob Karten im Umschlag waren oder nicht, spielt keine Rolle, es ist ja kein Brief angekommen. Somit muss ich das ja auch gar nicht nachweisen.
Der Veranstalter hat mir mitgeteilt, das die genannten Karten gesperrt werden können,k da wird der Gauner sicher auch noch viel Freude mit dem Käufer haben, wenn er die Karten weiterverkauft hat. Offentlich ist diese Klientel etwas weniger umgänglich als ich.
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quote:
Und nein ein "Deutscher Post Brief" ist ein Produktname der Deutschen Post und kann nicht uminterpretiert werden als Einschreiben o.ä..
Einschreiben ist eine Option zum Produkt 'Deutscher Post Brief'.
Genauso steht es einem frei bei der Deutschen Post das Produkt 'Deutscher Post Brief' gegen Verlust zu versichern.
Das nutzen der offerierten Zusatzoptionen sind keine 'Uminterpretation'
Wenn der Verkäufer die Versandoption "Deutsch Post Brief" wählt kann ich es auch als Paket versenden. Ich kann dann nur nicht die zusätzlichen Portokosten verlangen.
Die Abweichung der Versandart wird ja auch bereits ausdrücklich im Gestz erlaubt:
§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf.
...
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Der dringende Grund sind hier die Paypal-Bedingungen die bei dieser Zahlart eine abweichende Versandart vorschreiben.
quote:
Ich habe nun von der Post einen rechtskräftigen Beleg über die Übergabe des Schreibens an die Post erhalten. Mit Datum, Unterschrift und all dem.
Etwas ungewöhnlich für einen einfachen Brief mit Briefmarke drauf?
Aber wenn es von Paypal anerkannt wird ...
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