Privater Kauf: Kaufvertrag auflösen.

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Kauf: Kaufvertrag auflösen.

Ein privater Käufer kauft von einem anderen privaten Verkäufer einen Artikel (Mobiltelefon) über ein Auktionshaus. Teil der Beschreibung ist ein privates Foto des Artikels und der Beschreibungstext: "Gerät ist neu und original verpackt ! Rechnung vorhanden". Die Lieferung wird in der Artikelbeschreibung innerhalb von 3-4 Werktagen nach Geldeingang angegeben. Der Geldeingang wird bestätigt und die Lieferung wird angekündigt: "Der Artikel geht am Montag raus". Der Käufer erkundigt sich am Mittwoch (am 4 Werktag nach Geldeingang) und am Donnerstag über den Verbleib und nach einigem hin und her gibt der Verkäufer zu, dass der Artikel gar nicht vorrätig ist sondern, dass dieser ihm erst geliefert werden soll und das es aus einer Vertragsverlängerung stammen soll. Der Käufer macht dem Verkäufer deutlich, dass er sich getäuscht fühlt und den Artikel aufgrund dieser Tatsachen nicht mehr haben will und fordert zur Rückzahlung auf. In der Zwischenzeit wurde der Kauf über die Auktionsplattform abgebrochen aber der Verkäufer will weiterhin liefern und meint er sei mit dem Abbruch nicht einverstanden. Kann der Käufer sich einseitig vom Kaufvertrag lösen?

Bin Laie, danke für die Tips.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Die Lieferung wird in der Artikelbeschreibung innerhalb von 3-4 Werktagen nach Geldeingang angegeben.

Mit welchem Wortlaut genau?



Zitat (von ibert):
Der Käufer macht dem Verkäufer deutlich, dass er sich getäuscht fühlt

In wiefern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ibert):
Die Lieferung wird in der Artikelbeschreibung innerhalb von 3-4 Werktagen nach Geldeingang angegeben.

Mit welchem Wortlaut genau?

Lieferung: Innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang

Zitat (von ibert):
Der Käufer macht dem Verkäufer deutlich, dass er sich getäuscht fühlt

In wiefern?

Beschreibt einen Artikel den er nicht hat inklusive eines Bildes vom vermeintlichen Gerät, d.h. nicht die Aufnahme die man bei der Angebotserstellung von der Auktionsplatform zur Verfügung gestellt bekommt. VK hat in der anschließenden Kommunikation mehrmals betont, dass er schnell versenden wird sogar konkret angegeben wann (Geht Montag raus). Dann schreibt er er hat das Gerät nicht sondern wartet auf die Lieferung von der Telekom und, dass es sich um ein Mobiltelefon aus einer Vertragsverlängerung handeln soll. Käufer hätte nicht gekauft wenn ihm dies aus der Beschreibung bekannt gewesen wäre.

-- Editiert von ibert am 03.05.2018 23:39

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Lieferung: Innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang

Also kein verbindlicher Termin.



Zitat (von ibert):
Beschreibt einen Artikel den er nicht hat inklusive eines Bildes vom vermeintlichen Gerät, d.h. nicht die Aufnahme die man bei der Angebotserstellung von der Auktionsplatform zur Verfügung gestellt bekommt.

Da sehe ich kein Grund für einen Rücktritt.
Kommt im Versandhandel übrigens tausendfach am Tag vor.



Zitat (von ibert):
dass es sich um ein Mobiltelefon aus einer Vertragsverlängerung handeln soll. Käufer hätte nicht gekauft wenn ihm dies aus der Beschreibung bekannt gewesen wäre.

Da derzeit nicht zu vermuten ist, dass das Telefon andere Eigenschaften als die angepriesenen hat, sehe ich auch hier keinen Grund für einen Rücktritt.



Als erstes sollte man dem Verkäufer eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) das ganze mit Zustellnachweis.

Eventuell schafft er diese Frist nicht, dann kann man zurücktreten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ibert):
Lieferung: Innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang

Also kein verbindlicher Termin.

Hat seine beweisbare Zusage er würde am Montag versenden irgendeine Relevanz wenn er doch am Donnerstag zugibt, dass er das Handy noch gar nicht hat und vermutlich erst in der nachfolgenden Woche erhalten wird?


Danke für die hilfreichen Antworten!

-- Editiert von ibert am 04.05.2018 00:48

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ibert):
VK hat in der anschließenden Kommunikation......
Also nicht Bestandteil des Kaufvertrages!

Zitat (von ibert):
Käufer hätte nicht gekauft wenn ihm dies aus der Beschreibung bekannt gewesen wäre.
Warum nicht?

Zitat (von ibert):
Hat seine beweisbare Zusage er würde am Montag versenden irgendeine Relevanz wenn er doch am Donnerstag zugibt, dass er das Handy noch gar nicht hat und vermutlich erst in der nachfolgenden Woche erhalten wird?
Nein, denn das Versanddatum ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

Ich sehe hier keinerlei Grund der einen einseitigen Rücktritt zulassen würde.

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#6
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer vermutet hinter dem ganzen einen Betrug. Anzeichen dafür sind vorhanden und wären:
- Überweisung auf ein anderes Konto als im Profil des Verkäufers mitgeteilt,
- Überweisung auf ein Konto einer Onlinebank die nach Recherche des Käufers oft im Zusammenhang mit Betrügereien genutzt wird,
- die falschen Angaben zur Lieferung (geht am Montag raus) obwohl der Verkäufer weiß, dass er den Artikel nicht hat.
Wann sollte der Käufer zur Polizei gehen und einen möglichen Betrug melden? So schnell wie möglich oder weiter abwarten?

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Der Käufer vermutet hinter dem ganzen einen Betrug
Vermutungen sind belanglos

Zitat (von ibert):
Anzeichen dafür sind vorhanden
Da gebe ich dir Recht, da hätten alle Alarmglocken klingeln müssen!

Zitat (von ibert):
Wann sollte der Käufer zur Polizei gehen und einen möglichen Betrug melden?
Dann wenn es klar ist, dass man betrogen wurde! "Mögliches" interessiert überhaupt nicht.
Du solltest jetzt klare Nachweise vom VK anfordern, dass er das Gerät noch bekommen wird, also z.B. die Bestätigung der Telekom, dass das Gerät an deinen VK geliefert werden wird.
Aktuell ist es eine schwierige Situation. Auch ich vermute, nach den letzten "unwichtigen" Informationen die du bis jetzt ja vorenthalten hast, dass du wahrscheinlich einem Betrüger aufgesessen bist.
Kennst du die echte Adresse des Verkäufers? Gibt es Bewertungen des Verkäufers im Auktionshaus?

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#8
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von ibert):
Der Käufer vermutet hinter dem ganzen einen Betrug
Vermutungen sind belanglos

Zitat (von ibert):
Anzeichen dafür sind vorhanden
Da gebe ich dir Recht, da hätten alle Alarmglocken klingeln müssen!

Zitat (von ibert):
Wann sollte der Käufer zur Polizei gehen und einen möglichen Betrug melden?
Dann wenn es klar ist, dass man betrogen wurde! "Mögliches" interessiert überhaupt nicht.
Du solltest jetzt klare Nachweise vom VK anfordern, dass er das Gerät noch bekommen wird, also z.B. die Bestätigung der Telekom, dass das Gerät an deinen VK geliefert werden wird.
Aktuell ist es eine schwierige Situation. Auch ich vermute, nach den letzten "unwichtigen" Informationen die du bis jetzt ja vorenthalten hast, dass du wahrscheinlich einem Betrüger aufgesessen bist.
Kennst du die echte Adresse des Verkäufers? Gibt es Bewertungen des Verkäufers im Auktionshaus?


Die bekannte Adresse ist die beim Auktionshaus hinterlegte. Die Kontoführende Bank des Verkäufers konnte mir aus Gründen des Datenschutzes nur soviel sagen, dass bei dem Betrag der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer geprüft wurde. Der Verkäufer hat mehr als 1000 überwiegend positive Bewertungen und hat in der Vergangenheit öfters ähnliche Artikel verkauft.
Der Verkäufer reagiert nicht auf Anfragen zu Nachweisen, vertröstet nur immer wieder. Vielleicht ist es kein Betrüger sonder nur ein "Idiot" der es auf einen Konflikt ankommen lässt und im letzten Augenblick dann doch liefert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Wann sollte der Käufer zur Polizei gehen und einen möglichen Betrug melden? So schnell wie möglich oder weiter abwarten?

Das würde ich so schnell wie möglich machen.
Halt nur darauf achten, das es eine Anzeige wegen des Verdachtes auf Betrug ist.



Zitat (von ibert):
Vielleicht ist es kein Betrüger sonder nur ein "Idiot" der es auf einen Konflikt ankommen lässt und im letzten Augenblick dann doch liefert.

Juristisch gesehen hat der Verkäufer alles kommuniziert was er musste, mehr muss er derzeit nicht machen.








-- Editiert von Harry van Sell am 04.05.2018 14:34

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Der Verkäufer hat mehr als 1000 überwiegend positive Bewertungen und hat in der Vergangenheit öfters ähnliche Artikel verkauft.
Dann würden bei mir erst recht alle Alarmglocken klingeln, denn wer schließt öfter solche Verträge ab um Vertragsgeschenke zu bekommen? Ich werfe hier mal ein Schlagwort in den Raum: Hehlerei? Wenn öfter solche Verkäufe getätigt werden, dann kommt natürlich auch der Verdacht des gewerblichen Handels hinzu.
Ich würde aber zunächst noch abwarten was in der nächsten Woche passiert, würde aber natürlich auch nachweislich eine Frist zur Lieferung der gekauften Ware setzen. In Anbetracht der genannten 4 Tage würde ich hier sogar eine Frist von 1 Woche (Datum) als ausreichend ansehen.

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#11
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war bereits bei der Polizei. Der Polizeibeamte meinte, dass es aus seiner Sicht zu früh wäre eine Anzeige aufzunehmen. Er empfahl auch, eine Frist für die Lieferung zu setzen. Nach Ablauf und Untätigkeit des VK würde er die Anzeige aufnehmen. Das Einschreiben mit Rückschein ist bereits unterwegs. Für die Lieferung wurde eine Frist von 14 Tagen gewährt.

-- Editiert von ibert am 04.05.2018 23:30

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#12
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben ist beim Verkäufer angekommen, die Bestätigung habe ich. Der Verkäufer hat vor 10 Tagen geschrieben, ich soll mir keine Sorgen machen weil er mir das Handy zusenden wird. Die 14 Tägige Frist wird Übermorgen verstrichen sein. Der Versand wurde mir mitgeteilt, die Sendungsnummer aber auf Anfrage nicht genannt. Angekommen ist nichts. Welche Schritte sind sinnvoll nach verstreichen der Frist? Kann ich das Handy woanders kaufen und Schadenersatz geltend machen? Wie geht man da am besten vor? Muss ich nochmals mahnen? Oder einfach kaufen und über Mahnbescheid / Rechtsanwalt Rückzahlung + Schadensersatz (Differenz zwischen Kauf bei ihm und Beschaffung woanders) einfordern?

-- Editiert von ibert am 16.05.2018 09:29

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#13
 Von 
ibert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sich erledigt.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von ibert):
Hat sich erledigt.

Durch Lieferung?


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