Privater Verkäufer möchte Ware nicht zurücknehmen. Alte statt Neuware erhalten

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)
Privater Verkäufer möchte Ware nicht zurücknehmen. Alte statt Neuware erhalten

Hallo,

habe bei einer bekannten Auktions Plattform eine Ware ersteigert. Verkäufer hatte 100 % positive Bewertungen, deshalb habe ich vertraut.

Erhalten habe ich gebrauchte Ware, die zudem defekt war. Ich habe sofort Fotos gemacht und an Ebay weitergeleitet. Der Käufer ist privat, was ich leider zu spät bemerkt habe.

Nun habe ich ihm geschrieben, dass ich die Ware versichert an ihn zurücksenden werde und mein Geld wiederhaben möchte. Er beruhte sich darauf, dass er als Privatverkäufer die Ware nicht zurücknehmen muss und er die Annahme verweigern würde. Ich meinte darauf, dass dieses Recht bei Täuschung nicht gelten würde, schließlich hätte ich Neuware bestellt und keine gebrauchte, defekte Ware, die zudem auch anders als auf dem Foto aussehen würde.

Er meinte, ich könne die Ware gerne an ihn senden, wenn ich Spaß daran hätte, er würde sie nicht annehmen.

Da ich per Lastschrift bezahlt habe, habe ich heute die Ware zur Post gebracht und mir das Geld zurück überweisen lassen.

Nun frage ich mich, bin ich im Recht oder darf der Verkäufer seine Kunden hereinlegen, nur weil er Privatverkäufer ist?

Ist das Thema hiermit beendet oder habe ich etwas zu befürchten? Den Beleg von der Post bewahre ich natürlich als Beweis auf.

Danke euch für jede Antwort.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Warum nicht erst informieren und dann handeln ?

Lastschrift, dann hängt PayPal dazwischen ? Die Rückbuchung in etwa so als ob Ihnen ein Kollege etwas aus der Kantine etwas mitbringt und Sie ihm dann das Geld einfach wieder aus dem Portemonnaie nehmen weil das Essen versalzen ist.
Käuferschutzantrag stellen und Ergebnis abwarten. Wahrscheinlich entscheidet der sowieso zu Ihren Gunsten und erstattet das Geld.

Jetzt haben Sie keine Beweise/Ware mehr, dem Verkäufer das Rückporto "geschenkt" und ein kleines Problem mit PayPal.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Link zur Auktion bzw. Wortlaut der Anzeige?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

eigentlich hat der TE alles falsch gemacht was man falsch machen kann!

1) Man hätte dem VK die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen müssen (selbige hat man ihm mit direkter Rücksendung verweigert)

2) Hat man jetzt jegmöglichen Beweis aus der Hand gegeben?

Zitat:
Da ich per Lastschrift bezahlt habe, habe ich heute die Ware zur Post gebracht und mir das Geld zurück überweisen lassen.
Wundere dich nicht, wenn du dann Morgen Post von einem Anwalt im Briefkasten hast! Das Geld hättest du so nicht zurückholen dürfen, da hättest du den ordentlichen rechtlichen Weg gehen müssen!

Zitat:
Käuferschutzantrag stellen und Ergebnis abwarten. Wahrscheinlich entscheidet der sowieso zu Ihren Gunsten und erstattet das Geld.
Selbst wenn der Käuferschutz so entscheidet, dann heisst das noch lange nicht, dass diese Entscheidung auch den deutschen Gestzen entspricht, wass sie wenn PP im Spiel ist meisst nicht macht...



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#4
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo.

Sorry, vielleicht hast Du ja echt Pech gehabt mit dem Verkäufer.
Nichts desto trotz:

Wäre es SO einfach wie Du dir das vorstellst wären viele Leute demnächst reich und Ebay könnte seinen Dienst einstellen weil niemand mehr dort kaufen würde!

Nehmen wir mal an, es wäre anders als ein Deinem Fall:
Jemand kauft von einem privaten Verkäufer eine "neue und unbenutzte" Ware für 1000€.
Kommt die Ware bei Käufer an, macht dieser Fotos von der selben Ware - nur hat er eben diese vorher in einem gebrauchten Zustand für den Betrag 500€, also viel billiger, erstanden.
Nun beschuldigt er den Verkäufer des Betruges, zieht ihm das bereits gezahlte Geld wieder ein, schickt ihm die gebrauchte Ware zurück und behält dafür die neue (die er im besten Fall für 800€ weiterverkauft und dadurch einen Gewinn erzielt).

Glaubst Du wirklich, das funktioniert??
Also etwas mehr Beweise bräuchtest Du für Deine Behauptung schon...
Anhand deiner Schilderung sehe ich den Verkäufer am längeren Hebel.

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#5
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Ich habe dem Verkäufer geschrieben, er solle bitte die Ware zusenden, die auch auf dem Foto abgebildet ist. Er meinte, er hätte sie versendet, was aber nicht der Tatsache entspricht.

Nun kann ich also befürchten, dass mein Geld weg ist und die Ware auch. Ich habe ihm geschrieben, dass er doch die Ware noch einmal einstellen kann.

Ebay wurde informiert und hat auch die Fotos erhalten. Den Rücksende Beleg habe ich auch. Und ich verstehe auf einer Seite, dass Käufer Verkäufer hereinlegen können (selbst erlebt), aber wie sieht die Sache anders herum aus?

Drehen wir den Spieß um bzw. nehmen diesen Fall so, wie er ist. Da könnte ich mich als privater Verkäufer anmelden, gebrauchte und defekte Ware als neu anbieten und wenn der Käufer aufmuckt, einen Anwalt einschalten? Das wäre doch genauso unverschämt wie der Fall, der hier genannt wurde.

Also wenn der Verkäufer mit seiner Betrugsmasche durchkommt, dann werde ich doch lieber 1 Stunde in der Stadt nach einem Parkplatz suchen, erspare mir dafür einiges an Geld. Es war nicht gerade günstig und er hat die Ware zurück erhalten.

Soll ich jetzt die defekte Ware, sollte sie wirklich zurückkommen, annehmen? Es handelt sich um einen höheren Betrag, für den ich eisern gespart habe.

Irgendwie scheine ich das Pech anzuziehen.

Was würdet/hättet ihr an meiner Stelle gemacht? Ich glaube kaum, dass jemand Neuware bezahlt und defekte Ware behält und es gut sein lässt.

Danke weiterhin für jeden Hinweis oder eine Idee, was ich noch machen soll. Ich glaube, Ebay ist für mich erledigt und nicht nur als Käufer, sondern auch als Verkäufer. Man hat immer die A....karte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Soll ich jetzt die defekte Ware, sollte sie wirklich zurückkommen, annehmen?

Du kannst es auch ablehnen.
Dann geht es zum Versanddienstleister, der lagert das auf Deine Kosten ein, irgendwann wird das dann versteigert / verkauft und Du bekommst die Rechnung über den Restbetrag.



Zitat (von Winterschnee):
Also wenn der Verkäufer mit seiner Betrugsmasche durchkommt,

Derzeit sehe ich keinen Anhaltspunkt für eine Betrugsmasche.

Wenn man beim Privaten kauft, hat man halt das Problem zu beweisen das ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt. Ein "ist kaputt" reicht da nicht mal ansatzweise aus.
Wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen war, dann müsste man sogar eine arglistige Täuschung beweisen.



Zitat (von Winterschnee):
Ich glaube kaum, dass jemand Neuware bezahlt und defekte Ware behält und es gut sein lässt.

Nö. Ist halt in dem Falle nur ein Risiko, wenn man nicht beim Händler kauft. Und das trägt der dann der Käufer und niemand anderes.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):

Drehen wir den Spieß um bzw. nehmen diesen Fall so, wie er ist. Da könnte ich mich als privater Verkäufer anmelden, gebrauchte und defekte Ware als neu anbieten und wenn der Käufer aufmuckt, einen Anwalt einschalten? Das wäre doch genauso unverschämt wie der Fall, der hier genannt wurde.


Im Prinzip richtig. Über moralisch korrekt sprechen wir mal nicht und schon gar nicht über gesetzlich erlaubt ;)
Problem bei "im Netz von Privat gekauft ohne Ware vorher gesehen zu haben" ist halt die Beweislast wenn etwas nicht so ist wie beschrieben.
Von daher - ich habe auch schon "Lehrgeld" bezahlt - gilt für mich die Devise "privat nur noch "günstiger Kleinkram", ansonsten vom Händler und eben für die Sicherheit + Gewährleistung etwas mehr bezahlen.
Die Probleme fangen im Prinzip ja schon an, wenn beim Versand etwas an der Ware beschädigt wird. Da muss der private Verkäufer nicht mal was dafür können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Verkäufer muss nicht nachweisen, dass er auch die richtige Ware verkauft hat?

Ich habe sofort nach Erhalt Fotos gemacht. Die Kamera ist nicht einmal die, die der Verkäufer auf dem Foto hatte. Ich habe lange für diese Ware gespart und sehe mir immer die Bewertungen an. Da sie im hohen dreistelligen Bereich waren, ging ich von einem gewerblichen Verkäufer aus. Keine Ahnung, normalerweise passe ich immer auf, ob privat oder gewerblich. Das ich das übersehen habe, ist meine Schuld, dazu stehe ich.

Aber das ich mich betrügen lassen muss, ist unter aller Kanone. Er hat die Ware doch wieder (kam bisher nicht zurück, mal abwarten) und ich das Geld. Er kann den Schrott neu einstellen und gut. Weshalb so ein Theater?

Gibt es kein Gesetz, dass private Käufer vor Betrügern schützt? Da kommen mir wieder die Fälle ein, als statt hochwertiger Ware Steine geliefert wurden. Da ist der Verkäufer fein raus. Die Waage zeigt an, dass sehr wohl etwas im Paket enthalten ist und der Käufer hat hunderte für Steine ausgegeben und das Gesetz gibt dem Verkäufer Recht.

Klar, es gibt auch Käufer, die versuchen, zu betrügen, aber dafür können die ehrlichen Käufer nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

So bitter es ist: da wird sich wohl nicht viel machen lassen.

Zitat: "Ich habe sofort nach Erhalt Fotos gemacht."
Leider zu spät. Wie willst du beweisen, dass auch diese Kamera in dem Paket war? Immerhin könntest du sie auch dort hineingelegt haben.

Zitat: "normalerweise passe ich immer auf, ob privat oder gewerblich. Das ich das übersehen habe, ist meine Schuld, dazu stehe ich."
So sieht es aus. Bitter aber wahr. Privat ist halt privat.

Zitat: "Er kann den Schrott neu einstellen und gut. Weshalb so ein Theater?"
Kann schon, vielleicht. Will aber wohl nicht und muss es erst recht nicht. Musst du halt so akzeptieren.

Zitat: "Gibt es kein Gesetz, dass private Käufer vor Betrügern schützt?"
Doch, natürlich! Das schwierige in Deinem Fall ist aber die Beweisführung um wirklich Betrug nachzuweisen.

Zitat: "Da kommen mir wieder die Fälle ein, als statt hochwertiger Ware Steine geliefert wurden. Da ist der Verkäufer fein raus. Die Waage zeigt an, dass sehr wohl etwas im Paket enthalten ist und der Käufer hat hunderte für Steine ausgegeben und das Gesetz gibt dem Verkäufer Recht."
Paket daher mit Zeugen öffnen, am besten gleich beim Paketboten und in entsprechendem Fall Annahme verweigern + Anzeige.




0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Gibt es kein Gesetz, dass private Käufer vor Betrügern schützt?

Eine Meinge sogar.
Nur muss man es halt alles was man behauptet beweisen wenn das gnaze vor Gericht geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Mir fehlen gerade die Worte. Der deutsche Staat unterstützt Betrüger und die Käufer können sehen, wo sie bleiben.

Gut, dann sammle ich mal einige Steine (bitte nicht ernst nehmen) aber das ist lächerlich und unverschämt, wie Käufer veräppelt werden dürfen.

Melde mich sofort bei Ebay ab und wenn der Herr die Kamera zurücksendet, wird sie entsorgt und er bekommt mein Geld zurück. Eigentlich wollte ich Fotos von alter Kleidung, Spielzeug machen, um Geld für die Weihnachtsgeschenke für die Kinder zu verdienen. Aber dann fällt Weihnachten eben aus. Bin gerade nur am heulen. So ein Betrüger und meine Familie hat das nachsehen.

Ohne Worte. Aber euch danke für eure ehrlichen Worte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Paket daher mit Zeugen öffnen, am besten gleich beim Paketboten und in entsprechendem Fall Annahme verweigern + Anzeige.


Machste selber immer mit dem Hermes-, DPD-, whatever-Boten oder was? Was ein Quatsch immer wieder... die haben weder Zeit noch lassen sie bei geöffnetem Paket die Annahme verweigern.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Natürlich gibt es Gesetze die gegen Betrug schützen, aber es gibt kein Gesetz das die Aussage des Käufers überwiegt. Und bei euch steht es einfach Aussage gegen Aussage. Du sagst du hast etwas anderes bekommen als bestellt, Verkäufer sagt das er die bestellte Ware versendet hat.

Wer sagt das du nicht lügst und deine alte Kamera nur gerne umsonst gegen eine neue tauschen wolltest ?

BTW: Inhalt vor der Annahme prüfen geht afaik immer noch nur bei UPS.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn der Verkäufer regelmäßig Kameras verkauft ist er doch gar nicht privat sondern gewerblich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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