Privatkauf, Gerät defekt

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf, Gerät defekt

Hallo zusammen.
Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein Fußpflegegerät gekauft. War vor Ort mit meinem Mann, hab das Gerät ausprobiert, hat funktioniert.
Am nächsten Morgen das Gerät in meinem Studio angeschlossen, angeschaltet, funktioniert nicht mehr.
Das bedienteil lässt sich nicht mehr drücken und das Gerät gibt einen Dauerton von sich. Ausgeschaltet, eingeschaltet, das selbe Spiel.
Die Verkäuferin kontaktiert, natürlich Sie weiß von nichts und erklärt noch ich solle es 24 Stunden stehen lassen wie ein Kühlschrank. (Das Gerät ist ein Fräser für Nägel mit einer integrierten Staubabsaugung.)
Haha wie lustig.
Ich ruf bei dem Hersteller des Geräts an, der Junge Mann sagte mir dann ich solle das Gerät einschicken, er könne keine Ferndiagnose starten.
Ich das Gerät eingeschickt, eine Empfangsbestätigung via Email erhalten mit dem Hinweis es dauere 4-5 Wochen bis, der Kostenvoranschlag fertig wäre.
So nun kam das gute Schriftstück mit dem Schock das eine Reparatur 360 Euro kosten würde.
Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden. Kugellager, Motoren und Filter sind mit Staub überzogen, die Folientastatur ist defekt und am Handstück sind die Kabel der Stromzufuhr lose.
So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt? Nein, es gibt keinen Kaufvertrag und in ihrer Anzeige stand lediglich :PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.
Vielen Dank vorab ☺




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 758x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt?


Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.

Zitat (von KaBr22):
Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.


Inwiefern kann man das nachweisen? Oder ist das nur eine Vermutung?
Ohne den Nachweis wird ein Rechtsstreit aussichtslos.

Zitat (von KaBr22):
Nein, es gibt keinen Kaufvertrag


Doch, natürlich.

Zitat (von KaBr22):
PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.


Könnte man als Ausschluss der Gewährleistung deuten. Wenn das ein Richter auch so sieht, müsstest du zusätzlich noch nachweisen dass der Vk vom Mangel wusste.

Angesichts dessen würde ich die Reparatur selbst zahlen und das Ganze als schlechte Erfahrung abhaken

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

das Gerät hatte also noch funktioniert bei Übergabe an Euch.

Zitat:
Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
ich würde sogar sagen, selbst wenn ein mangel vorliegt ist die VK nicht in der Pflicht nachzubessern. Man müsste der VK noch nachweisen, dass sie den Mangel kannte und verschwiegen hat.

Das Gerät hatte bei Übergabe an die K ja eindeutig funktioniert...

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#3
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von KaBr22):
So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt?


Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.

Zitat (von KaBr22):
Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.


Inwiefern kann man das nachweisen? Oder ist das nur eine Vermutung?
Ohne den Nachweis wird ein Rechtsstreit aussichtslos.

Zitat (von KaBr22):
Nein, es gibt keinen Kaufvertrag


Doch, natürlich.

Zitat (von KaBr22):
PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.


Könnte man als Ausschluss der Gewährleistung deuten. Wenn das ein Richter auch so sieht, müsstest du zusätzlich noch nachweisen dass der Vk vom Mangel wusste.

Angesichts dessen würde ich die Reparatur selbst zahlen und das Ganze als schlechte Erfahrung abhaken


Das Gerät ist von mir zur Durchsicht zum Hersteller geschickt worden, wie soll ich das jetzt Handhaben?

Das steht in dem Kostenvoranschlag zur Reparatur des Herstellers das es so gehandhabt wurde. Ich konnte das Gerät ja nicht benutzen da es am nächsten Tag bei mir nicht mehr ging.

Das ist ja das ärgerliche, denn der Verkaufspreis und die Reperaturkosten hätten ein hübsches neues Gerät gegeben.

-- Editiert von KaBr22 am 25.06.2020 06:36

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#4
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

das Gerät hatte also noch funktioniert bei Übergabe an Euch.

Zitat:
Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
ich würde sogar sagen, selbst wenn ein mangel vorliegt ist die VK nicht in der Pflicht nachzubessern. Man müsste der VK noch nachweisen, dass sie den Mangel kannte und verschwiegen hat.

Das Gerät hatte bei Übergabe an die K ja eindeutig funktioniert...


Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert Das wäre sehr ärgerlich

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert
Und damit ist genau das eingetreten was das Gesetz vorsieht.

Zitat (von KaBr22):
PRIVATVERKAUF
Zitat (von KaBr22):
das Gerät in meinem Studio
Ich lese hier, dass ein Gewerblicher bei einer Privatperson kauft.

Zitat (von KaBr22):
Das ist ja das ärgerliche, denn der Verkaufspreis und die Reperaturkosten hätten ein hübsches neues Gerät gegeben.
Ja, aber da es nun dein Gerät ist, ist es auch dein Problem. Unternehmerisches Risiko

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert

Und bei Dir ja auch ...
Zitat (von KaBr22):
War vor Ort mit meinem Mann, hab das Gerät ausprobiert, hat funktioniert.

Jetzt liegt die Beweislast voll bei Dir



Zitat (von KaBr22):
Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.

Sagt wer?
Gibt es darüber ein Gutachten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sagt wer?
Gibt es darüber ein Gutachten?

Das steht so in n dem Kostenvoranschlag für die Reparatur des Herstellers. Also doch einem Gutachten gleichzusetzen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
Also doch einem Gutachten gleichzusetzen oder?

Nicht mal im Ansatz.


Aber eventuell lässt die Verkäuferin sich bluffen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch...
Dann muss ich das wohl unter "Pech gehabt" abstempeln....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch...

Schade.

Die Alternative wäre jetzt Klage mit Gutachten, entsprechendem Kostenvorschuss und ungewissem Ausgang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
KaBr22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich lass es reparieren und hack es ab unter : Passiert mir nicht nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von KaBr22):
Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch
Fairerweise mus sman dazu sagen, dass es das ist, was wir hier jedem Vk raten würden.. Käufers Gerät, Käufers Problem...

Zitat (von Harry van Sell):
Schade.
Ein Anflug von Empathie? Bei dir? Ich bin überrascht... :devil:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ein Anflug von Empathie? Bei dir? Ich bin überrascht...

Wen die Rahmenbeingungen stimmen ... in der Sonne liegen, eiskaltes Bier in Glas und Bratkartoffeln auf dem Teller ...
:cheers:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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