Hallo zusammen.
Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein Fußpflegegerät gekauft. War vor Ort mit meinem Mann, hab das Gerät ausprobiert, hat funktioniert.
Am nächsten Morgen das Gerät in meinem Studio angeschlossen, angeschaltet, funktioniert nicht mehr.
Das bedienteil lässt sich nicht mehr drücken und das Gerät gibt einen Dauerton von sich. Ausgeschaltet, eingeschaltet, das selbe Spiel.
Die Verkäuferin kontaktiert, natürlich Sie weiß von nichts und erklärt noch ich solle es 24 Stunden stehen lassen wie ein Kühlschrank. (Das Gerät ist ein Fräser für Nägel mit einer integrierten Staubabsaugung.)
Haha wie lustig.
Ich ruf bei dem Hersteller des Geräts an, der Junge Mann sagte mir dann ich solle das Gerät einschicken, er könne keine Ferndiagnose starten.
Ich das Gerät eingeschickt, eine Empfangsbestätigung via Email erhalten mit dem Hinweis es dauere 4-5 Wochen bis, der Kostenvoranschlag fertig wäre.
So nun kam das gute Schriftstück mit dem Schock das eine Reparatur 360 Euro kosten würde.
Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden. Kugellager, Motoren und Filter sind mit Staub überzogen, die Folientastatur ist defekt und am Handstück sind die Kabel der Stromzufuhr lose.
So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt? Nein, es gibt keinen Kaufvertrag und in ihrer Anzeige stand lediglich :PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.
Vielen Dank vorab ☺
Privatkauf, Gerät defekt
24. Juni 2020
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Frage vom 24. Juni 2020 | 21:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf, Gerät defekt
#1
Antwort vom 24. Juni 2020 | 22:15
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 758x hilfreich)
Zitat :So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt?
Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
Zitat :Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.
Inwiefern kann man das nachweisen? Oder ist das nur eine Vermutung?
Ohne den Nachweis wird ein Rechtsstreit aussichtslos.
Zitat :Nein, es gibt keinen Kaufvertrag
Doch, natürlich.
Zitat :PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.
Könnte man als Ausschluss der Gewährleistung deuten. Wenn das ein Richter auch so sieht, müsstest du zusätzlich noch nachweisen dass der Vk vom Mangel wusste.
Angesichts dessen würde ich die Reparatur selbst zahlen und das Ganze als schlechte Erfahrung abhaken
#2
Antwort vom 25. Juni 2020 | 00:24
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo,
das Gerät hatte also noch funktioniert bei Übergabe an Euch.
ich würde sogar sagen, selbst wenn ein mangel vorliegt ist die VK nicht in der Pflicht nachzubessern. Man müsste der VK noch nachweisen, dass sie den Mangel kannte und verschwiegen hat.Zitat:Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
Das Gerät hatte bei Übergabe an die K ja eindeutig funktioniert...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2020 | 06:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :So nun meine Frage, kann ich das Gerät zurück geben oder kann ich verlangen das sie die Reparatur bezahlt?
Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
Zitat :Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.
Inwiefern kann man das nachweisen? Oder ist das nur eine Vermutung?
Ohne den Nachweis wird ein Rechtsstreit aussichtslos.
Zitat :Nein, es gibt keinen Kaufvertrag
Doch, natürlich.
Zitat :PRIVATVERKAUF, DAHER KEINE GEWÄHR, ODER RÜCKNAHME.
Könnte man als Ausschluss der Gewährleistung deuten. Wenn das ein Richter auch so sieht, müsstest du zusätzlich noch nachweisen dass der Vk vom Mangel wusste.
Angesichts dessen würde ich die Reparatur selbst zahlen und das Ganze als schlechte Erfahrung abhaken
Das Gerät ist von mir zur Durchsicht zum Hersteller geschickt worden, wie soll ich das jetzt Handhaben?
Das steht in dem Kostenvoranschlag zur Reparatur des Herstellers das es so gehandhabt wurde. Ich konnte das Gerät ja nicht benutzen da es am nächsten Tag bei mir nicht mehr ging.
Das ist ja das ärgerliche, denn der Verkaufspreis und die Reperaturkosten hätten ein hübsches neues Gerät gegeben.
-- Editiert von KaBr22 am 25.06.2020 06:36
#4
Antwort vom 25. Juni 2020 | 06:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hallo,
das Gerät hatte also noch funktioniert bei Übergabe an Euch.
ich würde sogar sagen, selbst wenn ein mangel vorliegt ist die VK nicht in der Pflicht nachzubessern. Man müsste der VK noch nachweisen, dass sie den Mangel kannte und verschwiegen hat.Zitat:Weder noch. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, so hätte die Vk zunächst das Recht selbst nachzubessern.
Das Gerät hatte bei Übergabe an die K ja eindeutig funktioniert...
Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert Das wäre sehr ärgerlich
#5
Antwort vom 25. Juni 2020 | 07:34
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Und damit ist genau das eingetreten was das Gesetz vorsieht.Zitat :Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert
Zitat :PRIVATVERKAUF
Ich lese hier, dass ein Gewerblicher bei einer Privatperson kauft.Zitat :das Gerät in meinem Studio
Ja, aber da es nun dein Gerät ist, ist es auch dein Problem. Unternehmerisches RisikoZitat :Das ist ja das ärgerliche, denn der Verkaufspreis und die Reperaturkosten hätten ein hübsches neues Gerät gegeben.
#6
Antwort vom 25. Juni 2020 | 08:53
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Ja bei ihr hat das Gerät funktioniert
Und bei Dir ja auch ...
Zitat :War vor Ort mit meinem Mann, hab das Gerät ausprobiert, hat funktioniert.
Jetzt liegt die Beweislast voll bei Dir
Zitat :Das Gerät ist von der Vorbesitzerin ohne, bzw. mit vollem Staubbeutel benutzt worden.
Sagt wer?
Gibt es darüber ein Gutachten?
#7
Antwort vom 25. Juni 2020 | 10:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Sagt wer?
Gibt es darüber ein Gutachten?
Das steht so in n dem Kostenvoranschlag für die Reparatur des Herstellers. Also doch einem Gutachten gleichzusetzen oder?
#8
Antwort vom 25. Juni 2020 | 11:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Also doch einem Gutachten gleichzusetzen oder?
Nicht mal im Ansatz.
Aber eventuell lässt die Verkäuferin sich bluffen?
#9
Antwort vom 25. Juni 2020 | 11:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch...
Dann muss ich das wohl unter "Pech gehabt" abstempeln....
#10
Antwort vom 25. Juni 2020 | 12:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch...
Schade.
Die Alternative wäre jetzt Klage mit Gutachten, entsprechendem Kostenvorschuss und ungewissem Ausgang.
#11
Antwort vom 25. Juni 2020 | 13:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich lass es reparieren und hack es ab unter : Passiert mir nicht nochmal!
#12
Antwort vom 25. Juni 2020 | 13:40
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Fairerweise mus sman dazu sagen, dass es das ist, was wir hier jedem Vk raten würden.. Käufers Gerät, Käufers Problem...Zitat :Sie sagt bei ihr hat es funktioniert und das Thema ist für sie durch
Ein Anflug von Empathie? Bei dir? Ich bin überrascht...Zitat :Schade.
#13
Antwort vom 25. Juni 2020 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Ein Anflug von Empathie? Bei dir? Ich bin überrascht...
Wen die Rahmenbeingungen stimmen ... in der Sonne liegen, eiskaltes Bier in Glas und Bratkartoffeln auf dem Teller ...
Und jetzt?
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