Hallo,
ich habe über eBay-Kleinanzeigen [nicht eBay
Auktionen] einen Artikel gekauft, den ich nie erhalten habe, ausserdem ist kein Kontakt mehr zu dem Verkäufer möglich.
Abgemacht war telefonisch ein versicherter Versand [aufgrund der Größe auch nicht anders möglich] mit Vorkasse - Ich habe den Betrag dann überwiesen.
Da der Artikel nicht angekommen ist nach 3 Wochen und ich den Verkäufer per email oder telefonisch nicht mehr erreichen kann, gehe ich von einem Betrug aus.
Hat jemand für mich einen Tip, wie ich da am einfachsten wieder an meine Geld komme?
Wenn ich eine Anzeige bei der Polizei aufgebe, kostet das dann im weiteren Verlauf etwas?
Gruss und danke euch
Privatkauf - Ware nie erhalten
14. Juni 2010
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Frage vom 14. Juni 2010 | 12:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatkauf - Ware nie erhalten
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#1
Antwort vom 14. Juni 2010 | 13:07
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Wenn ich eine Anzeige bei der Polizei aufgebe, kostet das dann im weiteren Verlauf etwas?
Nein.
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#2
Antwort vom 14. Juni 2010 | 13:11
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
ok danke - noch etwas: Die Adresse habe ich von dem Verkäufer nicht, nur Bankverbindung und Handynummer - aber mit der Bankverbindung müsste man die Adresse ja eigentlich aufindig machen können, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juni 2010 | 14:05
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:
aber mit der Bankverbindung müsste man die Adresse ja eigentlich ausfindig machen können, oder?
Zumindest besteht die Hoffnung. Wenn es sich um eine Betrugsmasche handelt, kann es sein, dass das auch nicht viel bringt, das Konto wurde angelegt aufgrund irgendeines gestohlenen oder falschen Ausweises hin, möglicherweise auch aufgrund eines echten, der Betrüger selbst lebt aber z. B. im Ausland und überweist jeweils per Online-Banking von dem angegebenen Konto auf ein anderes, sobald Geld eingetroffen ist. Eine Handynummer besagt gar nichts, es kann sich um ein Prepaid Handy handeln.
Das genau sollten aber die Ermittlungen ergeben, viel mehr hat man ja leider nicht in der Hand. Also mit allen Unterlagen zur Polizei!
Nachfolgend die Hinweise für einen eBay Betrug, hier speziell bei dir war es eine Kleinanzeige, so dass du nicht alles zu beherzigen hast, was wichtig ist, ist fett markiert:
Zur Anzeigeerstattung sollten Sie nachfolgende Unterlagen mitbringen und diese zur Anzeige geben:
*
Ausdruck der Auktionsseite (der Kleinanzeige)
*
Ausdruck der Benachrichtigungsmail über den Abschluss der Auktion
*
Ausdrucke über alle E-Mails mit dem Täter
*
von jeder erhaltenen E-Mail sollte der „erweiterte Header" oder der „Quelltext" ausgedruckt werden
*
eine Kopie der Überweisungsbestätigun g
*
die eigene aktuelle Bankverbindung angeben (für evtl. Rücküberweisungen durch den Täter)
*
Ausdruck des Bewertungsprofils des Täters
*
evtl. bestehenden Kontakt mit anderen Opfern mitteilen
Über den Täter muss klar erkennbar sein:
*
der Mitgliedsname bei der Auktion
*
die E-Mail-Adresse
*
die Daten der (seiner) Bankverbindung
Sie können die Anzeige bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle erstatten. Das kann auch formlos schriftlich geschehen. In diesem Fall sollten Sie für eventuelle Rückfragen auch Ihre telefonische Erreichbarkeit angeben.
Wenn irgendein Name angeben war, suche e einmal über google, vielleicht ergibt sich schon etwas. Gerade Serienbetrüger tauchen da immer wieder in irgendwelchen Threads auf.
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-- Editiert am 14.06.2010 14:09
#4
Antwort vom 7. Juli 2010 | 16:13
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
ich hatte zwischenzeitlich wieder Kontakt mit dem Verkäufer, aber bislang weder Ware noch Geld zurück erhalten.
Bei einem Streitwert von 210€ hat da eine Anzeige bei der Polizei Aussicht auf Erfolg?
Ich habe gehört, dass kein Staatsanwalt sich die Mühe macht bei solchen Beträgen...?
danke euch.
#5
Antwort vom 7. Juli 2010 | 17:40
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bei einem Streitwert von 210€ hat da eine Anzeige bei der Polizei Aussicht auf Erfolg?
Ich habe gehört, dass kein Staatsanwalt sich die Mühe macht bei solchen Beträgen...?
danke euch. <hr size=1 noshade>
Das ist eine Fehlinformation, die Grenze zur Geringwertigkeit liegt zur Zeit bei EUR 50,00.
2 Ss 427/03 OLG Hamm
http://www.burhoff.de/rspr/texte/aw_00003.htm
Aber auch das ist keine Garantie, dass bei Werten, die darunter liegen, nicht ermittelt wird, wie man hier sieht:
http://www.123recht.net/Vorladung-vor-Gericht-wegen-Warenbetrug-__f236705.html
Es ist ein Offizialdelikt, im Gegensatz zum Antragsdelikt.
Beispiele für Antragsdelikte:
* Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB , Strafantragserfordernis in § 194 Abs. 1 StGB ),
* Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB , Strafantragserfordernis in Abs. 2),
* Körperverletzung (§ 223 StGB , Strafantragserfordernis in § 230 StGB ),
* Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB ) und
* Leistungserschleichung (§ 265a StGB , mit Verweis auf § 248a StGB ).
Beim Offizial-Delikt wird die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig, wenn sie einmal von der Sache erfahren hat.
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