Privatkauf mit Rechnung --Garantie?

29. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Privatkauf mit Rechnung --Garantie?

Hallo,

ich habe über Privat ein Gerät ersteigert. Die Rechnung wurde beigelegt. Der Artikel ist erst vor ein paar Monaten gekauft worden, aber ist nun Kaputt.

Auf der Rechnung ist auf den Namen des ehemaligen Käufers, also meines Verkäufers, ausgestellt.

Muss ich den Garantiefall über meinen Verkäufer klären oder kann ich die Firma selbst anschreiben?

Danke


MfG

Münzendreher

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Das hängt davon ab, ob die Garantiebedingungen des Garantiegebers eine Übertragbarkeit ausschließen oder nicht.

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#2
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

( Sorry wegen der verrückten Grammatik )


Das Gerät ist ursprünglich von "Alternate". Ausser der Rechnung habe ich leider keine weiteren Infos.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Kann man nichts anderes machen, als anzurufen und das bei alternate zu klären. Manche Firmen stellen sich total quer, wenn das Gerät nicht vom Erstkäufer eingeschickt wird.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Ein Recht zur Verweigerung gesetzlicher Nacherfüllungspflichten steht Alternate nicht etwa deshalb zu, weil die abgetretenen Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht vom ursprünglichen Kaufvertragspartner geltend gemacht würden ( sondern von Dir, Münzendreher, einem in Peru ansässigen Bürger ägyptischer Staatsangehörigkeit finnischer Abstammung ... ).
--------------------------------------------
Die Frage ist hier, ob Alternate das auch weiß oder zumindest nachvollziehen kann.

Oder ob Alternate Wert darauf legt, das von einem Richter durch Urteil bestätigt zu bekommen.

Einfach ausgedrückt:

Vollkommen abgesehen von der Rechtslage, empfiehlt sich schon deshalb ein Anruf, wenn es einem darauf ankommt, das Gerät in (halbwegs) absehbarer Zeit repariert zurückzubekommen.

Wenn Alternate (irrigerweise) der Meinung wäre, dass nur der Erstkäufer Anspruch auf Gewährleistung habe, würde sich die Sache u. U. festlaufen.

Es gäbe ein Hin und Her und Her und Hin. Wie das gehen kann, sieht man hier in diesem Thread.

http://www.123recht.net/Garantie-nicht-übertragbar-__f129361.html

Weiß nicht, wie das letztlich ausgegangen ist und ob er sein Handy repariert bekam.

Wenn sich Alternate querstellt, kann man den Rechtsweg einschlagen (und möglicherweise nächstes Jahr im Herbst eine Entscheidung erwarten) ODER man wickelt das über den Erstkäufer ab und hat einigermaßen schnell (hoffentlich) das Gerät zurück.


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#7
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke,


werde dann mal mein Glück versuchen.




MfG

Münzendreher

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