Hallo,
ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes Smartphone in "gutem Zustand" gekauft. Ein Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen. Leider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde. Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte.
Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen. Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert).
Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen? Und falls ja, wie könnten meine Schritte aussehen?
Ich habe leider kein bestehendes Posting mit der Kombination verschwiegener Defekt + keine Auschlussklausel gefunden. Sollte das Thema schon behandelt worden sein, gerne einen Link schicken!
Privatverkauf - Defekt verschwiegen, kein Gewährleistungsauschluss
22. April 2018
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Frage vom 22. April 2018 | 22:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Defekt verschwiegen, kein Gewährleistungsauschluss
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 22. April 2018 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatEin Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen. :
Etwas das es nicht gibt, muss man auch nicht ausschließen.
ZitatLeider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde. :
Das würde man beweisen müssen.
ZitatJener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte. :
Da würde man das Gegenteil beweisen müssen.
ZitatAktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert). :
Da der USB-Port innenligend ist, ein Versandschaden also nahezu unwahrscheinlich, könnte man sich schon mal zum Thema "Versicherungsbetrug & Folgen" informieren.
Beweisen müsste man den behaupteten Versandschaden im übrigen genauso.
#2
Antwort vom 23. April 2018 | 09:02
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen?
Ja, durchaus. Allerdings hast du offenbar keinen wirklichen Beweis dafür, dass der Mangel schon vorhanden war bei Übergabe
Zitat:Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen.
Dann müsstest du bei der Erstellung falsche Angaben machen und würdest zudem höchstwahrscheinlich auf 32 Euro Gebühren sitzen bleiben
Aktuell besteht nämlich kein Anspruch auf Rückzahlung, sondern maximal auf Nacherfüllung (d.h. Reparatur oder Austausch)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. April 2018 | 19:08
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatEin Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen. :
Bei einem Kauf von Privat haben Sie kein Widerrufsrecht.
Zitat:Leider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde. Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte.
Wenn der extrem wacklige USB Port bereits vor dem Versand vorlag, ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet nachzubessern (also entweder zu reparieren oder das Gerät auszutauschen).
Zitat:Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen.
Siehe Antwort #2: Das geht (aktuell) nur unter Angabe falscher Tatsachen in Verbindung mit entsprechenden von Ihnen auszulegenden Gerichtsgebühren und dem Riskio, dass der Antragsgegner Widerspruch einlegt.
Zitat:Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert).
Der Verkäufer müsste Ihnen seine Ansprüche als Vertragspartner gegenüber DHL an Sie abtreten um dies durchzusetzen, wobei nach Ihrer Schilderung nichts auf einen Transportschaden hindeutet und daher voraussichtlich dazuführt, dass DHL hier nicht ersetzen wird.
Zitat:Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen? Und falls ja, wie könnten meine Schritte aussehen?
Der übliche Weg ist Fristsetzung zur Nachbesserung -> Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlungsanspruch begründen -> Mahnung/Verzug mit Folgeankündigung -> Mahnverfahren oder Zahlungsklage. (Das Gerät muss dann Zug um Zug herausgegeben werden.)
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