Privatverkauf - Defekt verschwiegen, kein Gewährleistungsauschluss

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
lukas___
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Defekt verschwiegen, kein Gewährleistungsauschluss

Hallo,

ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes Smartphone in "gutem Zustand" gekauft. Ein Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen. Leider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde. Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte.

Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen. Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert).


Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen? Und falls ja, wie könnten meine Schritte aussehen?

Ich habe leider kein bestehendes Posting mit der Kombination verschwiegener Defekt + keine Auschlussklausel gefunden. Sollte das Thema schon behandelt worden sein, gerne einen Link schicken!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von lukas___):
Ein Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen.

Etwas das es nicht gibt, muss man auch nicht ausschließen.



Zitat (von lukas___):
Leider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde.

Das würde man beweisen müssen.



Zitat (von lukas___):
Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte.

Da würde man das Gegenteil beweisen müssen.



Zitat (von lukas___):
Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert).

Da der USB-Port innenligend ist, ein Versandschaden also nahezu unwahrscheinlich, könnte man sich schon mal zum Thema "Versicherungsbetrug & Folgen" informieren.
Beweisen müsste man den behaupteten Versandschaden im übrigen genauso.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen?


Ja, durchaus. Allerdings hast du offenbar keinen wirklichen Beweis dafür, dass der Mangel schon vorhanden war bei Übergabe

Zitat:
Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen.


Dann müsstest du bei der Erstellung falsche Angaben machen und würdest zudem höchstwahrscheinlich auf 32 Euro Gebühren sitzen bleiben

Aktuell besteht nämlich kein Anspruch auf Rückzahlung, sondern maximal auf Nacherfüllung (d.h. Reparatur oder Austausch)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von lukas___):
Ein Widerruf wurde nicht vom Verkäufer mittels Klausel ausgeschlossen.


Bei einem Kauf von Privat haben Sie kein Widerrufsrecht.

Zitat:
Leider hat das Smartphone einen defekten (extrem wackligen) USB Port, der vom Verkäufer verschwiegen wurde. Jener verweigert etwaige Rücknahme oder Übernahme der Reparaturkosten und besteht darauf, dass das Smartphone vor Versand einwandfrei funktionierte.


Wenn der extrem wacklige USB Port bereits vor dem Versand vorlag, ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet nachzubessern (also entweder zu reparieren oder das Gerät auszutauschen).

Zitat:
Bisher habe ich einen Tipp erhalten, einen Mahnbescheid über das Gericht verschicken zu lassen.


Siehe Antwort #2: Das geht (aktuell) nur unter Angabe falscher Tatsachen in Verbindung mit entsprechenden von Ihnen auszulegenden Gerichtsgebühren und dem Riskio, dass der Antragsgegner Widerspruch einlegt.

Zitat:
Aktuell kann auch noch ein Versandschaden bei DHL gemeldet werden (Paket war versichert).


Der Verkäufer müsste Ihnen seine Ansprüche als Vertragspartner gegenüber DHL an Sie abtreten um dies durchzusetzen, wobei nach Ihrer Schilderung nichts auf einen Transportschaden hindeutet und daher voraussichtlich dazuführt, dass DHL hier nicht ersetzen wird.

Zitat:
Habe ich eine Chance, dagegen vorzugehen? Und falls ja, wie könnten meine Schritte aussehen?


Der übliche Weg ist Fristsetzung zur Nachbesserung -> Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlungsanspruch begründen -> Mahnung/Verzug mit Folgeankündigung -> Mahnverfahren oder Zahlungsklage. (Das Gerät muss dann Zug um Zug herausgegeben werden.)

0x Hilfreiche Antwort

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